Hallo Forum, die neue Forenversion ist jetzt online.
Noch funktioniert nicht alles wie gewohnt, wir arbeiten im Hintergrund am Feintuning.
Uns war es wichtig, euch das Forum so bald als möglich wieder zur Verfügung zu stellen.
Michael hat völlig Recht. Kriegswaffen ist ein definierter Begriff, worauf ich mich auch bezog.
So ein K98 und auch die pistole sind es nicht und daher auch heute noch erlaubt. erst vorgestern hab ich wieder mit nem k98 geschossen
ich finde es einen schönen Fund, der durchaus wirklich "häufiger" geschieht. du glaubst gar nicht, was auf deutschen Dachböden noch so schlummert. allein ich kenne min. 6 Karabiner die auf Dachböden gefunden wurden und ich hab wenig damit zu tun.
schön ist, dass diese meist unverbastelt sind.. eigentlich erhaltenswert und ich hoffe, die Dinger bleiben erhalten.
Doch Glaube ich sofort!
Dachböden waren 40 Jahre mein Job!
Und was da so zu finden war, durfte ich selber erleben.....
Hätte ich mein heutiges Wissen nur mit meinen damaligen Funden abgeglichen, was ja nicht geht, .................,ich darf gar nicht daran denken.
Hier mal etwas,was ich schon einmal gepostet hatte:
beim nächsten k98 denkst du einfach an mich ... ich bin berechtigt .. ist zwar immer etwas aufwand (über polizei und bka +beschussamt) aber bei nem unverbastelten zeitzeugen lohnt das teilweise.
Bei der Renovierung einer Villa eines ehemaligen, verstorbenen "Maschinenbauer-Bosses", in Hannover Linden(das muss als Ortsangabe reichen) wurden zwei Gewehre in dem ehemaligen Büro, in der Fensterverkleidung gefunden. Das Büro war an sämtlichen Wänden(wohl Gründerzeit) mit dunklem Holz, bis hoch zur Decke, verkleidet. Man merkte förmlich das dies ein "Direktoren-Zimmer" war.
Die Villa hat sich ein Lindener Architekt zu Eigen gemacht, das Haus wurde entkernt, dabei wurde noch ein versteckter Raum freigelegt.Den hat der Architekt aber erst geöffnet als wir Feierabend hatten und er allein war.
Als ich mal vorsichtig nach fragte, sagte er mir das der Raum leer war. +
Die Gewehre wurden ordnungsgemäss bei der Behörde abgeliefert, (laut Bauherr).
Der Architekt (Besitzer) ist noch in der Renovierungszeit verstorben.
Was aus dem Haus dann geworden ist, entzieht sich meiner Kenntnis.
Der sicherste Weg Geld zu verbrennen ist,......Kohle davon zu kaufen!
Die rechtliche Beurteilung ist hier tatsächlich sehr interessant, führt sie doch quasi einen 3. Zustand ein (Kein Schatzfund, keine Fundsache) der erst eintrat, weil der Finder hier der Behörde erst die Sachen überlassen hat.
Das würde ich als Finder ganz sicher gerichtlich klären lassen. Zumal es neben dem erwähnten "Unanbringbare Sachen bei Behörden" (BGB § 983) auch noch andere Verordnungen gibt bei denen das zu Erlösende Geld an den zuletzt im Gewahrsamsinhabenden herauszugeben ist (sprich dem Finder).
(Ausgenommen sind hier nur Sachen die durch eine Straftat in die Gewalt gebracht wurden)
Falls du da mehr von hörst, lass es uns wissen. ist rechtlich in jedem fall interessant und lohnenswert.
einen größeren Blödsinn habe ich noch nicht gelesen ...
=> Zitat aus dem Link:
"Unanbringbare Sache" statt Schatz
Auch das Vorliegen eines Schatzes wird von der Kanzlei verneint. Dazu hätte der Fund
solange verborgen gewesen sein müssen, dass der Eigentümer auf Grund der Zeitspanne
nicht mehr zu ermitteln sei, heißt es in einer Stellungnahme.
Dass dies nicht zutreffe, sei allein schon daran zu erkennen, dass sich in den Behältern
Euro-Scheine befanden, sagte Stadtsprecher Westermann. Der Friedhofsfund sei
somit letztlich eine "unanbringbare Sache bei Behörden", die keinem Besitzer zugeordnet werden könne.
... dieser Super-Anwalt widerspricht sich ja selbst!
und nebenbei:
OB das ein Schatzfund - bzw. KEINER - ist, legt mit Sicherheit nicht der Anwalt der
Partei fest, die am Ende davon profitieren möchte ...
DAS macht am Ende immer noch ein RICHTER!
Der Anwalt möchte den Eindruck erwecken, daß ein Fund jüngsten (!) Alters
scheinbar grundsätzlich einer Person/Verlierer/Verberger zuzuordnen sein
muß - allein aufgrund des jungen Alters.
... also ne Euro-Münze, letztes Jahr geprägt, auf dem Spielplatz in der Sandkiste verbuddelt,
da soll grundsätzlich der Verbuddler zu ermitteln sein??
... nicht mal mit ner DNA-Analyse! ( )
Das HÄTTE er wohl gern ...
Und der letzte Satz, da kommt der Widerspruch: "unabdingbare Sache - keinem Besitzer zuzuordnen ..."
Aktuelle Informationen aus Osnabrück, dem Emsland und der Grafschaft Bentheim mit Videos und Audios von NDR 1 Niedersachsen, Hallo Niedersachsen und weiteren NDR Programmen.
Und die Hannoversche Allgemeine berichtet auch davon:
Hmmmm....., stellen sich mir doch gleich die nächsten Fragen, gibt es da noch mehr Ecken auf dem Friedhof mit Verstecken??? Ist der Fund geteilt worden um das Risiko der Entdeckung zu minimieren???
Und............., was machen die nächsten Finder mit dem nächsten Fund????? Na was denkt Ihr.... + +
Was ist mit den anderen Friedhöfen dort???
Hoffentlich stoßen da jetzt des Nachts nicht die Detektoren auf dem Friedhof zusammen!!!
Bei der klassischen Bewerbung stehen ein Motivationsschreiben und Lebenslauf im Vordergrund. Beim BND ist dies jedoch anders. Nur wer es schafft, stark verschlüsselte Dateien zu rekonstruieren, hat die Chance auf eine Anstellung.
Kommentar