Schatzsucher.de

Schatzsucher.de (http://www.schatzsucher.de/Foren/index.php)
-   Rechtliche Fragen (http://www.schatzsucher.de/Foren/forumdisplay.php?f=31)
-   -   Barbarenschatz - DRITTER (3) Prozeß - Freispruch oder (erneut) verknackt?? (http://www.schatzsucher.de/Foren/showthread.php?t=92962)

Digitangel 09.02.2018 11:07

Zitat:

Zitat von chabbs (Beitrag 929011)
Schon mal was vom Dunning-Kruger-Effekt gehört? Nein? Keine Ursache.

Ganz nüchtern betrachtet bleibt folgendes:
Die ungenehmigte Suche seitens Denkmalschutz war nie ein Thema; es gab einen symbolischen Denkzettel in Form von 500€ für die verzögerte Fundmeldung bzw. -abgabe.
Benny ist vor Gericht kein Straftäter, auch wenn das einigen hier nicht in den Kopf will.
Die große Klatsche hat die Archäologie abbekommen mit ihrem ewig gestrigen Gehabe.
Die große Ungerechtigkeit besteht immer noch darin, dass gefundene Schätze einfach enteignet werden ohne Ausgleich beim Finder bzw. Landbesitzer vorzunehmen.
Da dürfte gesetzmäßig gerne nachgebessert werden. Für den Rest besteht keinerlei Bedarf.

erich 1964 09.02.2018 11:41

Zitat:

Zitat von Digitangel (Beitrag 929081)
Die große Klatsche hat die Archäologie abbekommen mit ihrem ewig gestrigen Gehabe

Meinst du mit ewig gestrigem Gehabe, dass man verhindern will kulturelles Erbe vor Raubgräbern zu schützen??
Jeder Sondler der mit der Absicht sucht -Geld zu machen- sollte sich wohl besser ein anderes "Hobby" suchen...

insurgent 09.02.2018 11:47

Zitat:

Zitat von Digitangel (Beitrag 929081)
....
Benny ist vor Gericht kein Straftäter, auch wenn das einigen hier nicht in den Kopf will.
...

Stop, er ist auf Bewährung. Wenn er sich etwas in einem Jahr zu schulden kommen lässt ist er ein Straftäter.

Und verurteilt ist er wegen Unterschlagung und somit hat er und die ganze Zeit belogen.

Niklot 09.02.2018 12:12

Zitat:

Zitat von Digitangel (Beitrag 929081)
Ganz nüchtern betrachtet bleibt folgendes:
Die ungenehmigte Suche seitens Denkmalschutz war nie ein Thema; es gab einen symbolischen Denkzettel in Form von 500€ für die verzögerte Fundmeldung bzw. -abgabe.
Benny ist vor Gericht kein Straftäter, auch wenn das einigen hier nicht in den Kopf will.
Die große Klatsche hat die Archäologie abbekommen mit ihrem ewig gestrigen Gehabe.
Die große Ungerechtigkeit besteht immer noch darin, dass gefundene Schätze einfach enteignet werden ohne Ausgleich beim Finder bzw. Landbesitzer vorzunehmen.
Da dürfte gesetzmäßig gerne nachgebessert werden. Für den Rest besteht keinerlei Bedarf.

Dennoch habe er gewusst, dass er etwas Interessantes gefunden hatte, sagte die Richterin. Und da er versucht habe, Spuren zu verwischen und den Fund nicht abgab, sei er der Unterschlagung schuldig

Mal ganz nüchtern betrachtet!
Ich sehe hier deutlich eine Verurteilung in Form eines Schuldspruchs, oder hab ich jetzt komplett einen an der Waffel?
Nüchtern bin ich, das ist safe, versprochen!!!

Und wer bitte sollte dich wofür entschädigen???
Im Gesetz steht doch ganz eindeutig drin wem was gehört, wenn......
Wer hat dich dann beauftragt danach zu suchen???

Zu DDR-Zeiten war das praktisch geregelt, da hieß das alles Volkseigentum, für dich mal ganz nüchtern übersetzt, es gehörte der Allgemeinheit, mit allem drum und dran, also auch die Geschichte die dahinter steckt.

Bei so Meinungen wie sie von dir kommen, da kann man die Gesetze nur noch weiter anziehen und so Typen dann eben kriminalisieren, dann ist der Straftatbestand sofort erfüllt, klare Sache.
Dann werden so einige Führungszeugnisse nicht mehr weiß bleiben und ich kauf mir dann einen guten gebrauchten Detektor für kleines Geld, die werden dann sicher den Markt überschwemmen, freu

Donnerstag 09.02.2018 12:14

Zitat:

Zitat von insurgent (Beitrag 929083)
Stop, er ist auf Bewährung. Wenn er sich etwas in einem Jahr zu schulden kommen lässt ist er ein Straftäter.

Und verurteilt ist er wegen Unterschlagung und somit hat er und die ganze Zeit belogen.

Ich denke das Urteil mit der Bewährungsstrafe ist aufgehoben? Und somit
war sicher gemeint, dass er nicht als vorbestraft gilt.

Eisenknicker 09.02.2018 12:26

Etwas Offtopic aber als Fingerzeig was neue Gesetze mal machen können.

" guten gebrauchten Detektor für kleines Geld, die werden dann sicher den Markt überschwemmen"

Siehe Polen nach dem neuen Gesetz. Da findet mann jetzt ab und zu was Preisgünstiges.
Umrechnungsfaktor 4,15 = 350€

https://www.olx.pl/oferta/bezprzewod...tml#16318d6669

Digitangel 09.02.2018 12:35

Eine Geldstrafe à 90 Tagessätzen ist zur Bewährung gestellt.
Wird er in der Bewährungszeit nicht straffällig, ist die Geldstrafe hinfällig und er nicht vorbestraft.
Es geht auch nicht darum Dass jeder wild rumgraben soll wo er will. Das ist über den Bodendenkmalschutz ja eigentlich geregelt.
Es geht um die allgemeine Suche mit dem Detektor ohne Ziel, Bodendenkmäler aufzuspüren. Es gibt kein Gesetz, welches dies verbietet. Auch wenn das die Archies gerne anders kundtun.
Und wenn doch etwas von historischer Bedeutung gefunden wird, dann steht nach meinem Gerechtigkeitsempfinden dem Finder eine Beteiligung zu.
Das Enteignen ohne eigenes Zutun zum Auffinden einer Sache hat für mich schon einen gewissen Geschmack. Es geht nicht darum der Öffentlichkeit was vorzuenthalten; ich denke dass 90% der Sondengänger keinerlei Interessen hegen auf Schwarzmärkten ihre Funde zu verhökern.
Aber in einem System wo man nicht mal als Finder genannt sondern als Raubgräber hingestellt wird, kann ich diverse Handlungsweisen nachvollziehen.

1_highlander 09.02.2018 14:32

"Die Verhängung einer Geldstrafe von 2700 Euro wird vorbehalten." Wie soll ich das denn verstehen? Wer entscheidet das denn, ob er wann wieviel zahlen muss? Ich glaube, ich steh' im Wald! Hat der Wutz doch während des gesamten Traras um ihn mit Sicherheit ein Vielfaches durch Verkäufe verdient!! :eek
Da geht mir doch das M... in der Tasche auf... roar
Habe ich mit meinem Tipp nun leider doch recht gehabt. :(

Lucius 09.02.2018 14:57

Da haben auch einige Vertreter der Archäologie ihre Wichtigkeit in der öffentlichen Wahrnehmung überschätzt. Laut Gericht ist der Schaden am gemeinsamen kulturellen Erbe ja eher übersichtlich.

fleischsalat 09.02.2018 15:43

Zitat:

Zitat von Lucius (Beitrag 929099)
Laut Gericht ist der Schaden am gemeinsamen kulturellen Erbe ja eher übersichtlich.

Ach, macht er jetzt gar keine Youtube-Videos mehr?


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 05:23 Uhr.

Powered by vBulletin® Version 3.7.0 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, Jelsoft Enterprises Ltd.