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basti 10.01.2005 20:07

ja keine ahnung frag mal ob du einen spürpanzer mit strassenzulassung bekommen kannst

erwarte aber ein nicht sehr ernst gemeinte antwort

aber da fahre ich lieber nen richtig netten kettenbagger

macht mehr spass


guss basti

Funker 10.01.2005 20:09

hey,wenn du von der a43 bochum riemke abfährst,direkt am ende der ausfahrt ist son typ der verkauft ab und an auch nen panzer.

BVK 10.01.2005 20:23

Alles klar???
 
Diddlmaus,
da hast Du nun Deine Antworten. Die einzig brauchbare ist die #2 von Muecke.
Aber Du willst ja kein Lexikon zum Stammtisch mitnehmen. Na dann viel Spass noch.

Gruß
BVK
der auch erst lernen mußte, nicht bei jedem, auch ernsthaften Thema einen Spielplatz eröffnen zu müssen :eek
und ich werde 54.

Claus 10.01.2005 21:00

ich hab das Thema mal zu den Rechtsfragen verschoben, da passt es wohl eher... :
@ BVK was ist los mit dir, schlecht geschlafen... :eek :D

Es waren schon ein paar mehr vernünftige Antworten dabei, würd ich meinen.
Jedenfalls keine falschen.

Was ich vermisst habe, ist der Hinweis auf die waffenrelevanten Teile.

Laut deutschem Gesetz ist ein solcher Fund eine Waffe, wenn bestimmte Waffenrelevante Teile (Lauf oder Schloss oder Abzugmechanismus) vorhanden sind.
Der Zustand dieser Teile spielt dabei absolut keine Rolle!!!

Rottis Hinweis ist absolut richtig, du darfst einen solchen Fund in Besitz nehemn, aber nur um ihn auf direktem Weg einem Berechtigten zu übergeben.
Dabei sollten Rottis Ratschläge mit der Ankündigung des Transportes ernstgenommen werden.

claus

basti 10.01.2005 21:41

also claus ich weiss auch damals von meiner lustigen zeit bei y tours das vorallem auf das schloss und abzug geachtet wurde das sowas ja nicht mitgenommen wurde :lol

aber bei den meisten umgebauten waffen ist doch der lauf verschweisst das schloss durchbohrt oder abzug festgeschweisst

daher denke ich das diese teile nicht mehr in betriebszustand sein dürfen

gruss basti

ps nein ich habe keine g3 oder g36 geklaut :lol

BVK 10.01.2005 23:16

Schlecht geschlafen...
 
Zitat:

Zitat von Claus
ich hab das Thema mal zu den Rechtsfragen verschoben, da passt es wohl eher...

Na da gehört es wohl auch hin.

Zitat:

Zitat von Claus
@ BVK was ist los mit dir, schlecht geschlafen... :eek :D

Nee, aber du bist ja ausgeschlafen :clap

Zitat:

Zitat von Claus
Es waren schon ein paar mehr vernünftige Antworten dabei, würd ich meinen.
Jedenfalls keine falschen.

Na, das kann man auch anders. Sorry Rotti! Hatte dich, weil spontane Antwort, nicht mit aufgeführt. Werde mich bemühen künftig erst "Denke"
Zitat:

Zitat von Claus
Was ich vermisst habe, ist der Hinweis auf die waffenrelevanten Teile.

Laut deutschem Gesetz ist ein solcher Fund eine Waffe, wenn bestimmte Waffenrelevante Teile (Lauf oder Schloss oder Abzugmechanismus) vorhanden sind.
Der Zustand dieser Teile spielt dabei absolut keine Rolle!!!

Genau!!!

Zitat:

Zitat von Claus
Rottis Hinweis ist absolut richtig, du darfst einen solchen Fund in Besitz nehemn, aber nur um ihn auf direktem Weg einem Berechtigten zu übergeben.

:neenee :nono
Claus, ich habe tatsächlich gestern schlecht geschlafen und bin heute sauer wg. einiger Sachen, die nicht etwas mit dem Forum zu tun haben. Aber so bin ich mal. Nehme auch :give me a zu diesem Thema an :cry
aber das (s. Zitat) von dir macht mich doch wieder munter :rolleyes:

Nur mal so ein paar Gedanken:
Wer kann erkennen, was funktionsfähig ist oder nicht.
Was soll er/sie machen? Fundstück, prima, hellauf begeistert!
Verrostet? Wird schon gut gehen...
Transport??? Ups...
Gibt es da nicht schon genügend Hinweise bei sde??? Nicht für dich Claus, (oder doch?) aber öfters auch von dir verwendet :search
Wenn ich falsch liege, träume ich schlecht und bin am nächsten Tag roar

Claus 10.01.2005 23:52

@ basti @ BVK
 
hab ich mich da so unklar ausgedrückt :uii

Also noch mal von vorne:

Wenn man eine Waffe findet und die waffenrelevanten Teile (auf obige Aufzählung gibt es keine Vollständigkeitsgarantie!!! Ich hab die nicht alle im Kopf!) sind vorhanden, spielt deren Zustand überhaupt keine Rolle.
Selbst wenn zB der Verschluss nur noch ein einziger Klumpen ist, zählt er als waffenrelevantes Teil!
Ebenso eine Pistole, deren Abzugsmechanismus im Griffstück integriert ist, keine Griffschalen mehr vorhanden Schlagbolzen weggerostet, Lauf verbogen etc usw ist laut Gesetz eine Waffe (= verbotener Gegenstand)

Jetzt deutlicher? :D

claus

BVK 11.01.2005 00:40

Aber klar doch!!! :yeap
Oder :sorgi :grbl

Muecke 11.01.2005 09:05

Zitat:

Zitat von Claus
Was ich vermisst habe, ist der Hinweis auf die waffenrelevanten Teile.

claus

Ohne den ganzen Brei nochmal hochkochen zu wollen, muss ich widersprechen Claus.

In meinem Hinweis, die Suchfunktion zu nutzen, tauchen die "wesentlichen Teile" auch auf. Der Begriff ist mit Deiner Formulierung gleichzusetzen. Der Vollständigkeit halber, seien sie hier noch einmal aufgezählt:

Der Lauf - b.z.w. die Läufe, Patronen- oder Kartuschenlager, soweit diese nicht schon Bestandteil des Laufes sind, der Verschluß und bei Kurzwaffen( bis 60 cm Gesamtlänge) auch das Griffstück oder sonstige Waffenteile, soweit sie für die Aufnahme des Auslösemechanismus bestimmt sind.

Ansonsten, um die Sache hier mal zum Abschluß zu bringen, ist meine Auffassung, daß das Beschäftigen und das Studium der Materie, wenn man mit solchen Funden rechnet und diese dann auch noch behalten will, unausweichlich ist. Da hilft wirklich nur lesen, lesen und nochmals lesen(klingt bald wie bei Lenin :D )
Also eventuell doch mal ein Lexikon oder andere Quellen benutzen @ diddlmaus. Suchen gehst Du doch auch alleine, oder lässt Du das auch von anderen erledigen?

MfG Uwe

Claus 11.01.2005 21:53

schon klar @ Mücke
 
ich meinte mit dem "vermisst", dass ich diesen Hinweis auf Seite 1 dieses Themas vermisst habe... :rolleyes:

Danke für die Ergänzung!

claus


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