Hallo
Zitat:
Als unbeschriebenes Blatt ist der Beklagte nicht zu bezeichnen. Eine illegale Raubgrabung von Ihm, wurde im Spiegel 2006 beschrieben. Siehe hier: http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-47514657.html M.f.G |
Es geht doch gar nicht darum ober der Mann ein unbeschriebenes Blatt war. Es geht um die Art und Weise wie Leuten ohne Beweis die Funde abgenommen werden.
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Es ist ein Vergleich, das sind keine Richtersprüche oder Urteile.
Man kann sagen A und B einigen sich und der Richter besigelt das, natürlich stammen auch Vergleichsvorschläge aus seiner Hand, aber lehnt nur einer ab, gibt es keinen! |
Zitat:
Danke für den Hinweis @Johnny. Richtig,das sollte man wissen. M.f.G |
Moin Moin .....
Ich will hier nicht allzuviel zu sagen . Doch dieser bericht beweist doch wohl ganz klar das diese Leute aus dem nahen umfeld kommen. Zitat:
Den selbst *Super bösewichte* brauchen eine vorbereitungszeit und genaue informationen über die lage ,die tiefe etc . Des weitern finde ich es immer wieder Intressant mit wie viel naivität vorgeganngen wird ( den dies ist ja kein einzelfall ) , in einen solchen fall kann man auch von archelogen wochend arbeit verlagen . Das ist hier sicher bei keinen arbeit nehmer anders . Zu dem *Münzwurf* nur so viel . Das Geld das in der gerichts verhandlung *verballert* wurde, Gerichts u.Anwalts kosten etc . Wäre auf der grabung in Euskirchen besser auf gehoben gewesen :neenee . MFG Vetera Noch was ich habe den artikel Spiegel online gelesen ,finde aber keine verbindung zwischen dem *Münzwurffall* und Dem *Tunnelgrabberfall* . Es handelt sich hier wohl um verschiedene fälle die um alles noch dramatischer wircken zulassen zusammen gewürfelt werden . |
Ach ja.....
Das grösste Römischegrabmal . Heute zu bewundern im Römisch Germanischen Museum zu Kölnen . Wurde auf die gleiche art und weise *Beschafft* . Wie es bei den *Tunnelgrabberfall* ist . Seiner zeit hat meine ich die stadt Kölen ,den Tunnel bauern *Sechshunderttausent Mark* für das grabmal bezahlt . Wen man es rechtlich auf die spitze treibt *richt* es schon nach hehlerrei . Von rechtlichen gleichheits prinzip keine spur . :neenee Wer sich mal in das *Römisch Germanische Museum* auf macht ,wird fest stellen das von sehr vielen fundstücken jede angabe zu fund orten fehlen . Diese stücke sind zu grossen teilen sicher oft auf nicht legalen grabungen gemacht worden . Wen man es mit dem recht so ernst meint sollte man doch versuchen den leuten von dessen land die stücke kommen ihren anteil in höhe von 50% des wertes auszuzahlen . MFG Vetera |
da kann man doch nur mit dem kopf schütteln ! wir werden doch immer blöder und nur verarscht von der politik !
gruss steinadler |
Das Thema ist wohl mittlerweile genug durchgekaut.
Ich mach hier mal dicht. Gruß Michael |
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