oh gott olli.....
haste gesoffen ? :-) |
DAS frage ich dich nach der kleinen Rätselgeschichte...:eek
:freu |
hör auf....... die rätselsache is total ausm ruder gelaufen. da will jeder was anderes :-)
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Zitat:
Ich hätte vielleicht für dein Bundesland nachschauen sollen - Versäumnis von mir. Hier in Bayern sind es 30 m (bei Drohen unter 5 Kilo). Darüber 50 m, aber dann Einzelgenehmigung erforderlich. Maximal erlaubt in Deutschland 100 m. Aber das müsste man jetzt wirklich gezielt nachsehen. Wie auch immer - mach paar schöne Bilder, schau das den Vogel keiner abschießt u. das er bei niemanden auf dem Kopf landet. Wenn du dann vorher auch nicht dem Nachbarn sein Wohnzimmer auskundschaftest, dann wird sich niemand beschweren. :rolleyes: |
Wichtig sind nicht nur Bundesland, sondern auch die Nähe von Flughäfen..!
In deren Nähe gibt es dann noch Sonderregeln...:neenee http://www.drohne-quadrocopter.de/wi...d-genehmigung/ |
so siehts aus.
aber soweit ich weiß , sind in erlaubter maximalflughöhe alle bundesländer gleich. mag sein das bayern wieder außen vor liegt, bei youtube gibts nen super video wo die maximale flughöhe beschrieben wird, da sind es ca 750 m . ab wie dem auch sein, mein höchstes waren bisher 400m , und da ist echt schon mäusekino angesagt ! ja und militärgebiet, flughäfen , kraftwerke und so , das ist überall verboten. stört mich persönlich aber auch nicht. |
Zitat:
Ich kenne nur die 762 Meter über Grund. |
@Basti
Mir wäre da das Risiko für das Gerät zu groß. .. Einen direkten Treffer mit Explosion kann man ja nicht ausschließen... Der Clip ist natürlich schon klasse! ! Dein selbstgemachtes Video vom Hermannsdenkmal ist aber auch allererste Sahne:yeap:yeap Guten Rutsch-Erich |
Zitat:
Arbeitspapier das mir dienstlich vorliegt. |
Zitat:
Ich will dich nicht ärgern, aber ich hätte gerne Klarheit und möchte nicht mit dem Gesetz kollidieren. |
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