Zitat:
|
:rolleyes:
... wenn das hier jetzt ein Wettbewerb wird, dann steige ich ein! :eek :D :freu :p ansonsten: Ich dachte, das Gehalt des gesamten Jahres zählt - egal, auf wie viele Monate verteilt ... ;) J. |
Mal noch ne Frage an den TE: Was steht denn im Arbeitsvertrag der Dame? Da müsste doch der Bereich Entlohnung definiert sein?
|
Zitat:
Daher gibts im Januar auch immer den Lohnsteuerausgleich. Ansonsten wurde ja schon dargelegt, das Weihnachtsgeld grundsätzlich eine freiwillige Entscheidung ist. Da die Putzfrau hier auch offensichtlich nicht zur Gruppe "Arzthelferin" fällt, sind auch sonstige Ansprüche nicht möglich. Kann ja beim nächsten Termin verhandelt und dann schriftlich festgehalten werden! |
da steht nix drin. bei den helferinnen steht aber auch nix drin bezüglich weihnachtsgeld.
|
sorry, ...
aber den link in beitrag #3 hast du (ganz) gelesen!? :uii |
Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 06:46 Uhr. |
Powered by vBulletin® Version 3.7.0 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, Jelsoft Enterprises Ltd.