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Eine Email die nicht "Ende-zu-Ende" verschlüsselt gesendet wird, ist quasi ein Postkarte. Das Passwort sichert dir nur Zugang zu deinen Mailkonto. Der Admin kann Zugang zu deinem Konto haben, daß kommt auf die Organsitationstruktur eurer IT an. Er kann auch das loggen von Zugriffen abschalten zw. Logs löschen. Bei letzteren hinterlässt er dann ab er eine "Log"Lücke. Die meisten Admins schalten das aus Aufwandsgründen aber eh ab. Die Datenschutzrichtlinien verbieten zwar, auch bei dienstlichen Accounts, den unbefugten Zugriff dritter, aber nachweis ist fast unmöglich. Deswegen hält sich dann keiner daran. Emails könnten aber zeitlich unbegrenzt erhalten bleiben, meist in Form irgend eines Backups. Fazit: Private Sachen nie über Firmenhardware laufen lassen. :yeap |
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Alles dienstlich, nichts privates. Halbprivatliches kommt vor, wenn man in einer dienstlichen mail am Schluss das demnächste private Treffen erwähnt. Dienstlich ist aber auch, wenn man mit dem Betriebsarzt kommuniziert. Oder Fachkollegen im Konzern kontaktiert. Oder Anfragen an Zulieferer stellt oder einfach Kontakt hält. Usw.. Wenn man ne neue Abteilung führt, kommt da etliches zusammen. Das scheint für ein graues napoleonisches Intrigantenwürstel, der sich von meiner Position nebst Erfolgen gestört fühlt, von Interesse zu sein. Dieser und Kumpels haben dem admin den nächsten großen Karrieresprung in Richtung M-Einstufung per Vorschlagswesen in Reichweite gebracht (das AC hat dieser dann nicht geschafft, und ein zweites Mal gibts nicht). Wenn man den Verein kennt, dann sind auch hier Abhängigkeiten auf Gegenseitigkeit sehr in Betracht zu ziehen. Und damit hab ich ein Problem: ein Rumstreunen in fremden (meinem) Postfach hätte eine für mich neue negative Dimension erreicht. |
Mittlerweile hat nahezu jeder Angestellte sein eigenes E-Mail-Postfach. Manche Arbeitnehmer nutzen zudem hin und wieder ihren geschäftlichen E-Mail-Account zur Versendung von privaten Mails.
Normalerweise sind geschäftliche E-Mails gleich gestellt mit der geschäftlichen Post. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber entscheiden darf, wer die Post beziehungsweise E-Mail-Postfächer einsehen darf, wenn Sie beispielsweise im Urlaub oder krank sind. Wenn Ihr Arbeitgeber jedoch die private Nutzung Ihres geschäftlichen E-Mail-Accounts duldet oder erlaubt, so fungiert er gesetzlich gesehen als Telekommunikationsanbieter. Dadurch muss er sich laut Paragraph 88 des Telekommunikationsgesetzes an das Fernmeldegeheimnis halten, welches laut Paragraph 10 des Grundgesetzes wie das Briefgeheimnis nicht verletzt werden darf. Somit darf Ihr Arbeitgeber bei Duldung der privaten Nutzung nicht auf Ihren E-Mail-Account zugreifen und auch keinen anderen Mitarbeiter erlauben Ihr E-Mail-Postfach einzusehen. Das gilt auch wenn Sie krank oder im Urlaub sind. Quelle: https://praxistipps.chip.de/briefgeh...htslage_114049 |
Der Satz dürfte entscheidend sein:
"Wenn Ihr Arbeitgeber jedoch die private Nutzung Ihres geschäftlichen E-Mail-Accounts duldet oder erlaubt, so fungiert er gesetzlich gesehen als Telekommunikationsanbieter." GA Thomas |
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