Genau - da es nur ein Verwarnungsgeld ist einfach überweisen u. die Sache ist erledigt...
Gruß S. |
Zitat:
Es ging aber eher darum, dass meine Frau als Halterin und nicht ich als Fahrer (der eindeutig nicht weiblich ist) angeschrieben wurde. Wäre es nun üblich - wie im Eingangsposting passiert - den möglichen unter der Halteradresse gemeldeten Fahrer direkt anzuschreiben, hätte ich den Brief bekommen ... LG |
Zitat:
Da meine Karre auf mich angemeldet ist, krieg ich auch immer Photos von Madame :) Da steht dann sinngemäß: "Da Sie als Fahrer laut Bild nicht in Frage kommen, bitten wir Sie um Mitteilung, um wem es sich beim Fahrzeuglenker handelt" ---- oder eben einfach bezahlen. Was ich dann tue. Jeder Mensch hat das Recht, Fehler zu begehen - und für die Folgen einzustehen. Gruß Zappo |
Zitat:
Gruß S. |
Zitat:
|
Zitat:
Mal ganz zu schweigen davon, daß da entsprechend meist lausiger Blitzerauflösung bundesweit sicher mehrere Verdächtige in Frage kommen. Ich glaube auch nicht, daß alle im Perso ein in Hinsicht "biometrischer Daten" unbearbeitetes Bild abgeben. Dämmerts? Gruß Zappo |
Zitat:
Das ist nun wirklich Science-Fiction... |
zumal zu einem guten vergleich auch das blitzerfoto biometrisch sein müsste ;-)
|
Zitat:
|
Zitat:
Als Frau B würde ich da Widerspruch einlegen mit der Begründung, daß ich nicht gefahren bin. Evtl. Nachweis: Abgleich mit Lichtbild. Mehr würde mich da (offiziell) erstmal nicht interessieren - so merkwürdig das mit der Adresse ist. Sollte mittlerweile die Sache nihct sowieso erledigt/weiter fortgeschritten sein? |
:DIch hab ne Verkehrsrechtschutz der ARAG. Die kümmert sich um sowas gerne...
|
:grbl
:sleep ... dieser Thread ist mittlerweile sowas von abgefrühstückt :popcorn: Wg. der par Tacken wird hier ganz schön Wind produziert. Rechtschutz ist u.U. vielleicht auch ganz nett. ... anständig fahren ist auf Dauer aber billiger :D ;) Gruß jörg |
Wie immer gehts beim Knöllchen ums Prinzip, ala Behörden vs Bürger... :D
|
irgendwie steckt hier gefährlich viel Halbwissen drinn.
Verjährung: der tatsächlich Betroffene muss innerhalb von 3 Monaten ab Tag der Begehung der Verkehrsordnungswidrigkeit angehört worden sein. Wird der Fahrzeughalter angeschrieben ( der nicht selbst der Betroffene ist ) lohnt es sich schon, die Anhörungs und Postlaufzeiten auszunutzen. Die Antwort: Ich wars nicht, und weiß auch nicht wer, kann sinnvoll sein. Wird der unter selber Wohnanschrift wie der Halter wohnende Fahrzeugführer direkt als Betroffener angeschrieben. Es ist anzunehmen, das ein einfacher Lichtbildabgleich erfolgt ist, manchmal war man auch schon beim Nachbarn fragen (bei Bußgeldern). Zur Unterbrechung der Verjährungsfrist reicht die Anordnung der Anhörung des tats. Betroffenen. Dann beginnt die Frist neu zu laufen. Falls die Drei Monate schon rum sind und man testet immer noch aus, wer es war, könnte man sich dann zu erkennen geben. Bei Parkverstößen sollte man sich überlegen was günstiger ist: die Verwarnung oder die Verfahrenskosten bei Bußgeld gegen Halter (ca 28,50) übrigens, stellt solche Fragen lieber im www.verkehrsportal.de das ist da kompetenter |
Zitat:
Wäre mir noch nie aufgefallen... Gruß S. |
Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 17:30 Uhr. |
Powered by vBulletin® Version 3.7.0 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, Jelsoft Enterprises Ltd.