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Zappo 31.01.2017 11:22

Zitat:

Zitat von Spürhund (Beitrag 908955)
Achso !
Weil es Idioten und Leute gibt die sich sowieso nicht dran halten brauche ich keine neuen Gesetze/Verordnungen!

Nun, wenn das "nicht dran halten" bedeutet, daß dann andere Gesetze und Strafen greifen, brauche ICH das tatsächlich nicht. ZUSÄTZLICHE Bestimmungen.

gruß Zappo

Ikognito 31.01.2017 12:20

Zitat:

Zitat von Spürhund (Beitrag 908955)
Achso !
Weil es Idioten und Leute gibt die sich sowieso nicht dran halten brauche ich keine neuen Gesetze/Verordnungen und wenn die "Idioten" dann jemanden platt gemacht haben kann ich sie ja immer noch bestrafen ? Tolle Logik !

Welchen Mehrwert bringen dann neue Gesetze und Regelungen wenn die von den gleichen Idioten und Spinnern die die bestehenden Gesetze nicht befolgen genauso wenig befolgt werden???????

Und falls jemand "platt" gemacht wird greifen die bestehenden Gesetze schon jetzt.

Wenn jemand mit einem kaputten Auspuff durch die Stadt knattert was bringt eine strengere Geräuschentwicklungsnorm von max 80 db auf max 50 db???

Aber deine Logik ist natürlich vieeel besser. Du darfst dich dann aber auch nicht beschweren solltest du in Zukunft deine Notdurft erst nach einem schriftlichen Antrag in 3facher Ausfertigung mit sämtlichen Inhaltstoffen auf der entsprechenden Sondermüll Dünnschiß Toilette verrichten dürfen. :iron

BVK 31.01.2017 12:34

Es geht los mit Spekulationen...

http://www.wn.de/Muensterland/267989...age-mit-Drohne


Mo., 30.01.2017 Alle Räume durchwühlt
Einbruchsopfer vermutet Spionage mit Drohne
Ascheberg -
Als Thomas Rosin eine Drohne über dem Haus hörte, fühlte er sich in seiner Privatsphäre verletzt. Nach einem Einbruch am Samstag hat der Ascheberger einen ganz anderen Verdacht.
Von Theo Heitbaum
Was dürfen Drohnen ? Als sich WN-Leser Thomas Rosin zu Jahresbeginn an die Redaktion wandte, war eine schnelle Antwort nicht möglich, weil gerade in Berlin an neuen Regeln für Drohnen gearbeitet wurde. Seit dem Wochenende hat der Ascheberger einen Verdacht, warum damals eine Drohne über seinem Garten schwebte: Am Samstag wurde zwischen 14 und 18 Uhr bei ihm an der Dr. Pistorius-Straße eingebrochen.
„Die Täter haben bestimmt vorher mit der Drohne die Lage erkundet. Das sollten die Leute ruhig wissen. Die stehen einen Kilometer weg und sehen sich mit der Drohne von oben in Ruhe um“, vermutet Rosin. Die Polizei bestätigt den Einbruch , mag aber den Zusammenhang nicht herstellen. „Von so einem Vorgehen haben wir noch nichts gehört. Es ist uns kein Einbruch bekannt, wo das Haus vorher so ausspioniert worden ist. Es wäre auf jeden Fall ausgesprochen ungewöhnlich“, erklärt Polizeisprecher Norbert Voßkühler auf WN-Anfrage. Ganz ausschließen mag er ein Novum aber nicht.
Was Rosin besonders stutzig macht: Die dreisten Diebe fütterten den Dobermann, der das Haus bewachen sollte, mit Fleisch aus dem Kühlschrank. Das wirke so, als hätten sie gewusst, dass ihnen ein Hund im Weg sein könnte.
….
Neue Gesetze für Drohnen
Inzwischen hat die Bundesregierung wegen der Zunahme an Drohnen neue und strengere Regeln erlassen. Die „Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten“ sieht Flugverbote für sensible Bereiche, Kennzeichnungspflichten und zusätzliche Anforderungen für die Nutzer vor. Damit sollen Abstürze, Unfälle und Eingriffe in die Privatsphäre von Bürgern vermieden werden.

Spürhund 31.01.2017 13:11

Zitat:

und zusätzliche Anforderungen für die Nutzer vor. Damit sollen Abstürze, Unfälle und Eingriffe in die Privatsphäre von Bürgern vermieden werden.
Es geht um VERMEIDEN und Gesetze die hinterher greifen nützen da herzlich wenig.
Wie oft hab ich die Frage und Antwort gehört: " Warum hat die Polizei da nix gemacht ? Weil die bevor was passiert ist nich einschreiten dürfen ...."
Aber das ganze ist OT und gehört woanders hin.

Bis jetzt hat sich noch kein Drohnenflieger gemeldet der Probleme mit der Verordnung hat ?
Was sagt denn der Jörg dazu ? Oder Basti, Credi ?

Frank Enstein 31.01.2017 13:11

https://www.youtube.com/watch?v=7X2ORSlPJ10

Ikognito 31.01.2017 13:45

Zitat:

Zitat von Spürhund (Beitrag 908964)
Es geht um VERMEIDEN und Gesetze die hinterher greifen nützen da herzlich wenig.

Bis jetzt hat sich noch kein Drohnenflieger gemeldet der Probleme mit der Verordnung hat ?
Was sagt denn der Jörg dazu ? Oder Basti, Credi ?

Genau da liegt der Hase im Pfeffer. Es KÖNNTE ja sein das das Teil abstürzt, Schaden anrichtet oder was auch immer. Aber dann greifen doch die bereits bestehenden Gesetze.

Ein Absturz ist ein Unfall und sicher vom Eigentümer nicht absichtlich hervorgerufen (von den bereits erwähnten Spinnern und Idioten mal abgesehen) Und da greift die bestehende Gesetzgebung, z.B. Sachbeschädigung, genauso wie beim Fussball der Nachbars Kinder der durch meine Küchenscheibe geht. Wann kommt dafür die Kennzeichnungspflicht.

Ich bin ja nicht prinzipell gegen eine evt. Kennzeichnungspflicht, dem Modell sieht man vielleicht noch an in welchem Laden es gekauft wurde aber nicht von wem. Aber der ganze Rattenschwanz an Verordnungen der damit gepaart geht, der nicht NUR die Drohnenflieger, sondern viel mehr auch eigentlich Unbeteiligte betrifft, wie uA die erleichterte Einsicht ins Grundbuch.

Und wie kommst du drauf das das sich kein Drohneflieger meldet? Woher willst du wissendas ich evt keine Drohne/ Modellflugzeug habe oder von dieser Regelung irgendwie in meinen Freizeitaktivitäten eingeschränkt werde?

Um noch kurz den Zeitungsbericht hier oben anzusprechen. Vlt wäre der Einbruch auch ohne die vorher bemerkte Drohne gemacht worden. Es wurde aus dem Kühlschrank der Hund gefüttert...... Wenn ich einbreche und dort ist ein Hund dann fütter ich den garantiert nicht erst wenn ich eingbrochen habe und zutritt zum Kühlschrank habe.

Spürhund 31.01.2017 14:16

Z.B.: Ich habe keinen Bock das irgend jemand mit seiner Drohne über meinem Grundstück rumfliegt. Mit der Verordnung habe ich eine Grundlage, kann zu Quax dem Bruchpiloten dackeln und ihm sagen das er es doch bitte unterlassen soll dort rum zu kreiseln !
Fertig! Ohne Verordnung hat niemand - auch kein Polizist - das Recht den Überflieger zu verscheuchen. Dazu kommt dann auch noch die Versicherungsfrage: mit Erlaubniss bezahlt im Schadensfall noch eine Versicherung, aber ohne wirt der Drohnenkapitän selbst in die Tasche greifen dürfen.
Und das ist nur ein Beispiel.
Zitat:

Und wie kommst du drauf das das sich kein Drohneflieger meldet?
Weil sich noch keiner als Drohnenbesitzer geoutet hat - auf meine Frage hin.
Wenn du einer bist dann erzähl doch mal bitte was dich denn da so einschränkt.

Ikognito 31.01.2017 14:22

vlt erst mal ältere Beiträge lesen? z.B. 3,6,8,10 da hab ich mich zwar nicht wie von dir verlangt als Drohnenflieger "geoutet" aber die Gründe auch für u.A. die Modellfliegerei oder RC Modellbau generell dargelegt.

Zappo 31.01.2017 16:02

Zitat:

Zitat von Spürhund (Beitrag 908970)
Z.B.: Ich habe keinen Bock das irgend jemand mit seiner Drohne über meinem Grundstück rumfliegt......Ohne Verordnung hat niemand - auch kein Polizist - das Recht den Überflieger zu verscheuchen. doch mal bitte was dich denn da so einschränkt.

Ich hab dazu auch keinen Bock. Aber ähhh.....das ist heute schon verboten. Eingriff in die Privatsphäre usw. Wie kommst Du auf dieses schmale Brett?

Gruß Zappo

Spürhund 31.01.2017 16:08

@ikognito: Ich hatte mich auf meine Frage in Beitrag #38 bezogen und ich weis das du RC Modellbauer bist.
@Zappo: Darunter fallen Drohne über Privatgrundstücken ? Ist ja gut zu wissen - ich frag mich warum dazu nocheinmal extra eine Verordnung gemacht wird.

Zappo 31.01.2017 16:25

Zitat:

Zitat von Spürhund (Beitrag 908974)
@Zappo: Darunter fallen Drohne über Privatgrundstücken ? Ist ja gut zu wissen -

Nun, so drin in der Materie bin ich da nicht - aber gewisse Veröffentlichungen lassen drauf schließen :)

http://www.spiegel.de/netzwelt/gadge...-a-903502.html

http://www.t-online.de/digital/fotog...e-wissen-.html

https://www.rechtambild.de/2016/03/d...htsverletzung/

Verboten bzw. genehmigungspflichtig ist heute schon alles Mögliche.

Zitat:

Zitat von Spürhund (Beitrag 908974)
- ich frag mich warum dazu nocheinmal extra eine Verordnung gemacht wird.

Mein Reden. Wie gesagt, das mit dem Besitzeraufkleber (zusätzlich) halte ich - systembedingt- für sooooo falsch nicht.

Der Rest genügt aber wohl - nach meinem Überblick.

Die Gefährdung durch die Drohnerei ist m.E. nicht anders als eben andere "neu eingeführte" Geräte/Freizeitbeschäftigungen/usw. auch. Früher waren die Zeitungen eben voll mit Skateboardunfälle. Zur Zeit mit Begebenheiten mit Drohnen und Smombies. Der Mensch ist eben aktiv. In der Öffentlichkeit eben aktiver als früher. Privat.

Mich stört sowieso nicht der Nachbarsmensch, dessen Spielzeug bei Wind oder aus Dummheit über den Zaun schaut. Eher die Amazon-Drohne. Die darf aber dann alles. Wetten?

Gruß Zappo

dcag99 31.01.2017 16:47

Problem ist aber, dass erstmal festgestellt werden muss, dass das überfliegen auch wirklich ein Eingriff in die Privatssphäre ist.


Verordnungen regeln das Zusammenleben. Insofern bedeutet jede konkrete und gut ausgeführte Verordnung nicht nur eine Einschränkung sondern vor allem auch Rechtssicherheit.

Sprich: Neben Verboten regelt die Verordnung auch das Erlaubte. Dadurch schafft die Verordnung Rechtssicherheit für den Nutzer.
Ist es erlaubt so und so zu fliegen, kann es eben auch nicht einfach untersagt werden oder man kann auch nicht Opfer einer Klage werden.


Das muss man immer im Hinterkopf behalten. Regeln verbieten nicht nur sondern erlauben auch.


Jetzt gibt es bei Drohnen viele Aspekte die einer Regelung bedürfen.

Neben Flughöhe, möglichen Verletzungsgefahren ANDERER gibt es eben auch das Problem der Kameras und der Privatsphäre.

Ich kenne mehr als einen Fall in denen Drohnen dazu benutzt wurden Nacktaufnahmen und/oder Sexaufnahmen zu erstellen und diese dann weiterzuverwerten (Erpressung, privatbedarf, etc)


Ich bin z.b. sehr stark für eine starke Reglementierung von Drohnen vor allem mit Kameras. Im Idealfall gibt es nciht nur Verordnungen sondern technische Sperrvorichtungen ( ich weiß man kann sowas umgehen), die z.b. das Fliegen in Siedlungen gar nicht erst ermöglicht ohne extra Freigaben.

Ansonsten fordere ich das Recht für alle eine scharfe Waffe zu Hause haben zu dürfen, um damit unerwünschte Drohnen abschiessen zu können ^^

Spürhund 31.01.2017 16:54

@ZappO:Richtig ! Und wie ich auch schion geschrieben habe, wird das ganze auch wieder abflauen und bei uns ist zudem der Drohnenluftverkehr sehr gering. In der heuteigen Zeit ( und auch früher ) gibts immer wieder Neuentwicklungen die berücksichtigt werden müssen -
Wohl mehr um sich gesetzlich abzusichern und eine Handhabe für diverse Einsatzfälle zu schaffen.
Als RC Modelbauer - früher auch Flugmodelle - sehe ich da eigentlich keine großen Einschränkungen, aber da kann ja noch was kommen ?

@dcag: Stimmt auch ...

Lucius 31.01.2017 16:55

Das Geschrei nach Wahrung der Privatsphäre in der Öffentlichkeit möchte ich hören, wenn der nette Terrorist von nebenan beim Bombenbasteln oder der Pädophile beim lustigen....Spielen...mit den Nachbarskindern von einer illegalen privaten Drohne gefilmt werden und diese Aufnahmen wegen o.g. Privatsphäre gerichtlich nicht verwendbar sind bzw. sein dürfen. Siehe Dashcam im Auto... :popcorn:

allradteam 31.01.2017 23:17

Ich oute mich mal als Drohnenbesitzer:
Die jetzige Regelung ist in großen Teilen sinnvoll (Kennzeichnung, diverse Überflugverbote,...) , geht in einigen Dingen aber zu weit (Flugverbot über Wohngebieten, Nachweis besonderer Kenntnisse - es gibt noch keine Stelle, die das abnimmt oder Regelungen dazu).
Das ganze war ein schneller, nicht bis ins Detail überlegter Schnellschuss.

Die bayerische Regelung wäre völlig ausreichend gewesen. Hoffentlich gibt es sowas wie Besitzstand.

Spürhund 31.01.2017 23:44

Bitte nochmals zum genauen nachlesen:
http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Art...8-drohnen.html
Du darfst über Wohngebieten mit Zustimmung der Eigentümer fliegen.

Nachweis bes. Kenntnisse nur bei Drohnen über 2kg und ist ja bei Flugmodellen schon Ewigkeiten gang und gäbe:
"Der Nachweis erfolgt durch a) gültige Pilotenlizenz, b) Bescheinigung nach Prüfung durch eine vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannte Stelle (auch online möglich), Mindestalter: 16 Jahre c) Bescheinigung nach Einweisung durch einen Luftsportverein (gilt nur für Flugmodelle), Mindestalter 14 Jahre. "

bIauage 01.02.2017 07:09

Zitat:

Zitat von Spürhund (Beitrag 908955)
Achso !
Weil es Idioten und Leute gibt die sich sowieso nicht dran halten brauche ich keine neuen Gesetze/Verordnungen und wenn die "Idioten" dann jemanden platt gemacht haben kann ich sie ja immer noch bestrafen ? Tolle Logik !

choleriker....

dcag99 01.02.2017 09:13

Zitat:

Zitat von Spürhund (Beitrag 908996)
Bitte nochmals zum genauen nachlesen:
http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Art...8-drohnen.html
Du darfst über Wohngebieten mit Zustimmung der Eigentümer fliegen.

Da musst du noch mal richtig lesen. Da steht nicht Eigentümer, sondern bewusst (und auch völlig richtig!) der vom Überflug Betroffene.


Dies gilt für Besitzer(sprich Mieter), Eigentümer und natürlich auch deren Gäste.

Stell dir vor dein Vermieter als Eigentümer genehmigt sich selbst den Überflug über deinen angemieteten verdeckten Garten in du gerade deine Frau poppst und hat dann Videoaufnahmen. Das wäre ja schon etwas doof nicht.

Insofern ist es hier völlig richtig von Betroffenen zu reden, was den um zu Erlaubnis fragenden Kreis beträchtlich erweitert. Da reicht die Zustimmung einer Person nicht aus, sondern es müssen hier grundsätzlich ALLE betroffenen Personen gefragt werden, die sich zu dieser Zeit auf dem Grundstück aufhalten.


Grundsätzlich stelle ich die Sinnhaftigkeit eines Drohnenüberflugs in Wohngebieten in Frage.
Warum muss man das machen? Man kann wie jeder andere auch, einfach aufs Feld fahren und dort seine Gelüste ausleben. Das muss man nicht im Wohngebiet tun.

Wenn ich Autorennen mag musss ich auch auf die Rennstrecke, beim Schießen muss ich auf den Schießplatz etc .. also kann der Drohnenbesitzer auch aufs Feld.



@Lucius: Es sollte gar nicht erst dazu kommen, dass ein Terrorist beim basteln erwischt wird. In dem gar nicht erst Fremde ohne Zustimmung gefilmt werden.

Es ist doch völlig wurscht was jemand privat bei sich macht. Am Ende nimmt jeder "besorgte" Staatsbürger das Heft selbst in die Hand und überwacht den vermeintlich "verdächtigen" Nachbarn.
Der Schutz der Bevölkerung ist die Sache der dazugehörigen Staatsorgane und nicht eines Einzelnen.
Weder Terror noch Kinderschändung dürfen als vermeintliche Rechtfertigung gelten, gegen die Privatsphäre als Privatperson zu verstoßen.

Sonst haben wir Zustände wie in der DDR als jeder den anderen bespitzelte. Erfahrungsgemäß führte das auch nicht zum Erfolg... gerade wenn man hier rückblickend drauf schaut.

Spürhund 01.02.2017 09:33

@Matthias: Ok- "in seinen Rechten Betroffene" Danke und stimme voll zu.

@BlauAuge: Spassbremse !

Frank Enstein 01.02.2017 09:45

Zitat:

Sonst haben wir Zustände wie in der DDR als jeder den anderen bespitzelte.

Ich will dich ja nicht desillusionieren.......




Ansonsten nützen Verbote immer. Z.B. ist es u.a. in den usa verboten Menschen umzubringen. Das hilft total wie man an der geringen Mordrate sieht.
1968 bis 2015 starben 1.516.863 Amis nur durch Schusswaffen. Mehr als die durch ihre weltweiten Kriege verloren haben. Mann sieht also das Verbote total wichtig sind und auch helfen!:bussl
Reglementierung hat schon immer etwas gebracht, Sondelverbote haben die Raubgräberei beendet, Geschwindigkeitsverbote das Rasen und Internetzensur die freie Meinungsäußerung. Daumen hoch:clap

Ikognito 01.02.2017 10:34

Es scheint das einige Leute hier hier nur das lesen was was sie wollen oder nicht dazu in der Lage sind ALLE anderen Bestimmungen zu lesen und deswegen nicht kapieren können oder wollen das es NICHT NUR um die Privatsphäre geht.

Zum Beispiel die Gewichtsbeschränkungen sind schon ein Problem wenn man das Hobby z.B. mit einer Kamera seriös betreiben will. Eine DSLR bringt alleine schon gut 1Kg auf die Waage mit Gimbal usw ist man schnell über 5kg.

FPV wäre z.B. bei einer Höhlenerkundung verboten da das Fluggerät nicht konstant überwacht werden kann usw usw.

Die Spielzeugdrohnen bis 250g eignen sich eh nur um in geschlossenen Räumen zu fliegen. Schaut doch mal weiter als nur bis zur eigenen Nasenspitze.

Und wer im Garten Nachbars Frau poppt ist selber schuld:spank:

dcag99 01.02.2017 10:38

nochmal: es geht nicht nur um das Verbot an sich sondern auch um die Rechtssicherheit für alle Beteiligten.


Fliegt der Nachbar unerlaubt mit seiner Drohne über meinen Garten, habe ich die Rechtssicherheit hier etwas dagegen zu unternehmen.

Erlauben mir alle Betroffenen das Überfliegen, habe ich die Rechtssicherheit auch zu fliegen.

Gibt es keine Verbote oder Regeln habe ich all dies nicht.

Das ist wichtig zu verstehen.


Wer etwas illegales tun will, kann dies natürlich immer. Ein Verbot hindert niemanden daran. Allerdings die evtl. Strafen schon. Das Durchsetzen dieser Strafen und entsprechend große Strafen können hier schon für mehr Ordnung sorgen.



@Ikognito: zur Gewichtssache habe ich mich bewusst nicht geäußert, da mir hier das technische Verständnis und Wissen dazu fehlt. Den Vorteil einer Reglung hier kann ich nicht beurteilen.
Das liegt also weniger an der Ignoranz, als vielmehr am fehlenden Wissen ohne das ich mir aber keine Meinung erlauben will.

Ikognito 01.02.2017 10:51

die Rechtssicherheit ist meinen Augen mit den heutigen Gesetzen doch schon gegeben.

wie z.B. das Recht auf das eigene Bild, Sachbeschädigung, Spannen, Stalking usw.

Das Problem ist wie erwähnt die tech. Unkenntnis der Fluggeräte des Otto Normalverbrauchers. Die Bestimmungen sind für die Modellflieger/ bauer allgemein weitreichender als durchweg angenommen.

Überspitzt könnte man dann sogar die Kanalkameras in diese Regelung mit aufnehmen den die sind auch FPV gesteuert. Mit so einer Kamera kann ich auch ner Frau unter den Rock gucken (was man da wohl alles sehen würde)

Michael aus G 01.02.2017 11:35

Zitat:

Zitat von dcag99 (Beitrag 909011)
Fliegt der Nachbar unerlaubt mit seiner Drohne über meinen Garten, habe ich die Rechtssicherheit hier etwas dagegen zu unternehmen.

Hast du gar etwa etwas zu verbergen? :D

Nein, im Ernst. Dir gehört vieleicht das Grundstück, der Luftraum G darüber ist frei. Und warum auch nicht? Wo kommt den der Irrglaube her, daß das Überfliegen verboten sein soll? Unerlaubte Aufnahmen sind eh verboten. Da brauchts keinen Führerschein für Spielzeuge. Halt die übliche Schizophrenie. :D
Zitat:

Zitat von dcag99 (Beitrag 909005)
Wenn ich Autorennen mag musss ich auch auf die Rennstrecke, beim Schießen muss ich auf den Schießplatz etc .. also kann der Drohnenbesitzer auch aufs Feld.

Ich will aber keine Rennen, sondern nur normal fahren. Warum soll ich dann trotzdem auf die Rennstrecke?

Übrigens, um den Nachbargarten auszuspionieren reicht ein Modell unter 250g, also die NICHT GEKENNZEICHNETEN... :suspekt: :D

Bei der ganzen Sache gehts auch nicht um eure Privatsphäre. Hallo Mcfly, das ist derselbe Staat, der euch ungefragt eine Trojaner unterjubeln wollte mit der Begründung ihr könntet ja terrorristisch veranlagt sein. Nein ,das Argument ist nur gewählt, daß ihr dann auch brav DAFÜR seid. Hier gehts primär darum, den Luftraum G für rein kommerzielle Zwecke freizumachen.

Und DANN werden noch VIEL MEHR Drohnen über euren Köpfen kreisen. Denkt mal darüber nach... :give me a:rolleyes:


INDUSTRIE 4.0 first!!!

dcag99 01.02.2017 12:24

Zitat:

Zitat von Ikognito (Beitrag 909012)
die Rechtssicherheit ist meinen Augen mit den heutigen Gesetzen doch schon gegeben.

wie z.B. das Recht auf das eigene Bild, Sachbeschädigung, Spannen, Stalking usw.

Das Problem ist wie erwähnt die tech. Unkenntnis der Fluggeräte des Otto Normalverbrauchers. Die Bestimmungen sind für die Modellflieger/ bauer allgemein weitreichender als durchweg angenommen.

Überspitzt könnte man dann sogar die Kanalkameras in diese Regelung mit aufnehmen den die sind auch FPV gesteuert. Mit so einer Kamera kann ich auch ner Frau unter den Rock gucken (was man da wohl alles sehen würde)

Das ist grundlegend falsch.

Ja, es gibt Reglungen zum Thema Stalken etc.

Ist aber das Überfliegen von Grundstücken (ohne benötigte Genehmigung) nicht verboten oder limitiert, fällt dir der Beweis des Stalkens entsprechend schwer.
Hier argumentiert man dann eben mit "Ja aber ich darf doch rumfliegen" und schon ist es eine Auslegungssache des Gerichts.

Auslegungen bedeuten aber nie Rechtssicherheit, sondern sind Fall zu Fall Entscheidungen.

Verbietet man kategorisch jeder Drohne ein (zumindest bebautes) Grundstück ungefragt zu überfliegen, hast du die 100% Sicherheit und hier ist auch keine Auslegung nötig. Ob es am Ende als Stalking oder ungefragtes Überfliegen gewertet wird, ist dabei am Ende egal.


Ich versteh auch noch ehrlich nicht, wieso man mit Drohnen über fremde (bebaute) Grundstücke fliegen muss ohne Genehmigung und Einverständnis des Betroffenen.

Das hat hier noch keiner dargelegt. Das würde mich auch mal interessieren.
Daher zum Verständnis mal meine Fragen an die Betroffenen:

1. Warum muss ich in einem Wohngebiet über Gärten und Grundstücke anderer fliegen (ob jetzt mit oder ohne Kamera sei mal dahingestellt)?

2. Warum muss ich mit einer Kamera über Gärten und Grundstücke anderer fliegen?

3. Warum kann dies nicht an einem gesonderten Bereich passieren wie Feld, Modellflugzeugplatz etc? (Neben Sicherheit, Privatssphäre spielt ja auch noch Lärmbelästigung eine Rolle!)

4. Wofür gibt es diese Gewichtsreglungen? Welchen Hintergrund hat dies?



@Michael:

Naja aber andere Hobbies wie z.b. Schießen, GoKart und was weiß ich alles finden auch auf extra Gelände statt.
Zusätzlich benötigst du beim Autofahren auf der Straße einen Führerschein UND musst extrem viele Regeln beachten.
Wieso sollte das bei Drohnen anders sein?

Spürhund 01.02.2017 12:38

Zu 4. würde ich mal sagen gehts wohl um die Größe der Bombe die dann transportiert werden kann ....:eek

Natürlich wird es auch um die Größe der Gefährdung des Luftverkehrs gehen wie z.B. beim Vogelschlag. Die Gefährdung des Mensch durch Absturz ist auch nicht zu vernachlässigen. Sicher ist für den einzelnen die Wahrscheinlichkeit von einer Drohne getroffen zu werden geringer als vom Blitz - großen Menschenmengen sieht das schon anders aus. :confused

dcag99 01.02.2017 12:51

das war eine ernstgemeinte Frage! Einen Hintergrund hat es ja meist schon. Ob sinnvoll oder nicht sei dahingestellt.

allradteam 01.02.2017 16:53

Überfliegen von Grundstücken mit Genehmigung?
Dann sind solche Filme Vergangenheit:
https://www.facebook.com/murnau.de/v...9196406664878/

Plato 01.02.2017 19:04

Leute,

ihr dreht euch im Kreis.:rolleyes:

Nix für Ungut.;)

LG,
Stephan

Frank Enstein 01.02.2017 19:08

Zitat:

Zitat von Plato (Beitrag 909028)
Leute,

ihr dreht euch im Kreis.:rolleyes:

Nix für Ungut.;)

LG,
Stephan

Exakt!:eek

Michael aus G 01.02.2017 21:03

Zitat:

Zitat von dcag99 (Beitrag 909015)
Ich versteh auch noch ehrlich nicht, wieso man mit Drohnen über fremde (bebaute) Grundstücke fliegen muss ohne Genehmigung und Einverständnis des Betroffenen.

Das hat hier noch keiner dargelegt. Das würde mich auch mal interessieren.

Weil das im Luftverkehrsgesetz so geregelt ist. Nennt sich Luftraum G.

Den ich überfliege ja dein Grundstück nicht deines Grundstücks wegen, sondern weils einfach auf meinem Weg im Luftraum von A nach B liegt. Das sind rechtlich völlig unabhängige Räume. Was denkst du warum du einer Bauhöhenbeschränkung unterliegst?

Lass dich nicht von der Amazonlobby instrumentalisieren. :yeap

Ikognito 01.02.2017 21:41

Im Prinzip ist es doch auch Schei.... egal ob ich nun direkt über ein Grundstück fliege oder nur an der Gemarkungsgrenze. Die Einsicht in den geheimnissvollen Hinterhof und den nackten Hintern der Nachbarin hab ich bei 30m Höhe und entsprechender Optik sowieso. Also ist diese ganze rumeierei um Privatsphäre und Rechtssicherheit eh nur reine Augenwischerei. Wie willst du gegen eine Bespitzelung von der Grundstückgrenze vorgehen. Was willst du machen wenn der Nachbar/ ich vom Gehsteig/ Nachbarsgarten/ Balkon/ Dachboden aus übern Zaun gucke. Idioten und Spinner werden mit solchen Regeln nicht aufgehalten nur seriöse Modellbauer werden von dieser schwachsinnigen Verordnung betroffen. Wenn die Drohnen/ Flugzeuge beschränkt werden dauerts nicht mehr lange dann ist alles andere der Einfachkeit halber auch eingeschlossen.

dcag99 02.02.2017 09:43

Ich hab nicht vor mich hier im Kreis zu drehen, daher wollte ich ja die Gründe für das Überfliegen fremder Grundstücke in geringer Höhe wissen.

Da fehlen mir jetzt noch die Antworten.

Abgesehen von dem Verweis auf den einen Film.


@Ikognito: man kann auch mit technischen Hilfsmitteln Blitzer erkennen oder austricksen und dadurch nicht erwischt werden .. bedeutet das jetzt, dass Geschwindigkeitsbegrenzungen (z.b. in Ortschaften) eh sinnlos sind? Warum überhaupt Regeln im Straßenverkehr.. kann man ja immer umgehen.


Die Tatsache, dass etwas umgangen werden kann rechtfertigt doch nicht das unterlassen jeder Reglung.

Ich pers. sehe besonders Drohnen recht kritisch, da die Anwendungsmöglichkeiten hier deutlich kritischer zu sehen sind. Gerade teure Drohnen können sehr, sehr viel und sind schon von Anfang an für das Betätigungsfeld "filmen" vorgesehen. Hier ist also von Anfang an ein hohes Mißbrauchspotential, dass eine Reglementierung rechtfertigt.
Ich beziehe dies rein auf Wohngebiete. Eventuell würde ich das auch noch auf stark frequentierte Bereiche ausdehnen wie z.B. Badeseen.

Abgesehen davon spricht für mich nichts gegen Drohnen. Ein jeder der auf dem Feld oder Modellflugplatz seine Runden drehen möchte soll das gerne tun. Da wird auch kein Bürger ernsthaft was dagegen haben.

Wir nutzen Drohnen beispielsweise bei Golfturnieren. Dort bist du nicht im urbanen Umfeld. Der Eigentümer und die Betroffenen stimmen zu und man kann so ein paar tolle Bilder machen. Klasse Sache für alle Beteiligten.

Auch mit einer Genehmigung für Aufnahmen in der Stadt hätte ich kein Problem, solange die eben auch berechtigt ausgestellt werden(also bei wirklichen Gründen und Interessen und nicht einfach nur "weil man das mal machen möchte").

Ich finde daran auch nichts schlimm, schließlich muss ich die meisten meiner Hobbies auch reglementiert angehen.
Ständig muss ich zum Schießplatz fahren nur weil ich nicht überall schießen darf. Ich fände es auch einfacher wenn ich bei mir im Garten schießen könnte (auch wenn ich durchaus den Sinn dahinter verstehe, warum es nicht gut ist).
Von den anderen Reglungen denen ich als Waffenbesitzer unterliege reden wir hier noch nicht mal.
Da sind die paar Pipifax Regeln für Drohnenbesitzer doch wohl ein Kinderspiel und ganz ehrlich.. eigentlich ergeben sich so Regeln wie "überfliegen von fremden Grundstücken" doch von ganz allein.

Cowboybasti 02.02.2017 11:14

also.............
meine meinung...... wer blödsinn vorhat , macht einfach vor dem start das "kennzeichen" ab. und fertig.
wenn dann was passiert hat der pilot nur seinen materialschaden - kann aber wohl nicht identifiziert werden. fertig !

zum überfliegen von grundstücken , ok mag sich der ein oder andere rüber aufregen , verständlich.

rein fairnesshalber muss erwähnt werden , ein grundstück / eine fläche welche man von öffentlichen wegen ohne probleme einsehen kann , kann und darf man dann ja wohl auch überfliegen , oder? wenns jetzt um fotos oder videos geht........ ob man die nun aus der luft macht, oder vom weg aus ( wo ich die straßenlaterne fotografiere und ups...... das grundstück ist mit drauf da es frei einzusehen ist ) ist dann wohl relativ, da es halt frei einzusehen ist.

anderst ist dies natürlich bei einem grundstück / fläche welches nicht frei einsehbar ist. ganz logisch !
Z.B. ein garten , welcher von einer zwei meter hohen hecke umgeben ist.


ich fliege generell nur in der feldmarkt , am ortsrand.

regelung hin oder her, ich fühle mich davon nicht eingeschränkt.

und wie gesagt , wer blödsinn machen will , der macht ihn und findet wege nicht erwischt zu werden !
ausnahmen gibt es in wirklich jeder sparte. es fährt ja auch nicht jeder mit maximal 50km/h durch geschlossene ortschaften, etc......

Lg, Basti

Michael aus G 02.02.2017 11:36

Zitat:

Zitat von Cowboybasti (Beitrag 909052)
ich fliege generell nur in der feldmarkt , am ortsrand. regelung hin oder her, ich fühle mich davon nicht eingeschränkt.

Das heist ja nicht, daß es keine fühlbaren Einschränkungen gibt und man sich nicht dagegen wehren sollte. Sondern nur das dein Interesse am Kopter gering ist.


Zitat:

Zitat von dcag99 (Beitrag 909048)
Ich finde daran auch nichts schlimm, schließlich muss ich die meisten meiner Hobbies auch reglementiert angehen.
Ständig muss ich zum Schießplatz fahren nur weil ich nicht überall schießen darf. Da sind die paar Pipifax Regeln für Drohnenbesitzer doch wohl ein Kinderspiel und ganz ehrlich.. eigentlich ergeben sich so Regeln wie "überfliegen von fremden Grundstücken" doch von ganz allein.

Ich höre hier leider nur Miimimi und "aber, aber, aber" ala, wenn ich mein Hobby nicht ohne Regeln ausleben darf, warum dann die? Erstens, du vergleichst hier Schußwaffen mit Spielzeugen. Zweitens, gibt es bezüglich der Annäherung an Grundstücken schon Beschränkungen.

Du hast nach §1004 BGB hier nachbarrechtliche Abwehransprüche die du gelten machen kannst. Du hast auch Beseitigungsansprüche, etwa wenn das Gerät kaputt geht und auf deinem Dach landet und/oder Schadenersatzansprüche wenn etwas durch den Kopter beschädigt wird. Du kannst auch auf dem Rechtsweg Unterlassungsansprüche gegenüber dem Nachbarn geltend machen.

Filmaufnahmen sind auch geregelt und ohne Erlaubnis im privaten Raum nicht ohne Erlaubnis gestattet. Nur was mit dem bloßen Auge und von einer normalen Perspektive aus zu sehen ist, darf man auch fotografieren. Wenn Menschen auf den Bildern zu sehen sind, gilt das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Den du hast das Recht, unbeobachtet zu sein. Was Veröffentlichungen betrifft, gibts hier schon einem prominienten Präzendenzfall, G00gles Street View. Also ohne Erlaubnis geht nichts.

Allerdings darfst du einen Kopter aber nicht einfach so "aus der Luft fischen". Dann hat der Kopterbesitzer Schadenersatzansprüche an dich. Allerdings kann die Polizei den Einsatz des Kopters untersagen, wenn dies zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung erforderlich ist. Wenn die Polizei dazu auffordert, ist der Betrieb UAVs unverzüglich einzustellen.


Warum man gegen die Verordnung sein sollte:

Primär gehts hier nicht um Schutz der Privatsphäre. Den der Bereich den das betrifft, Kopter unter 250g, unterliegt weiterhin keiner neuen Regulierung. Es geht im wesentlichen nur um ein Aussperren nichtgewerblichen Verkehrs aus dem Luftraum G (Erdoberfläche bis 2.500ft. AGL). Und das wird die Kopterpräsenz in keinster Weise veringern. Das trifft nur die versierten Enthusiasten und Modellbauer, die rein komeriellen Interessen im Weg stehen könnten.

Und wer dich wirklich auspitzeln will, der wird das ganz einfach tun. Denn einfache Modelle mit Kamera hab ich schon ab 29,95€ im Spielzeughandel gesehen. Diese Diskusion gab ja schon mal bei G00gle Street View.

dcag99 02.02.2017 11:55

wie gesagt mutwilliges überschreiten von Regeln/Grenzen kann auch mit Verordnungen nicht unterbunden werden, wohl aber bestraft!

Mir sind die Regeln zum Persönlichkeitsrecht etc durchaus bekannt, diese fassen aber deutlich zu kurz wenn man die technischen Möglichkeiten der Drohnen anschaut.

Ein Drohnenflug über fremde Grundstücke hinweg mit einer Kamera (die dann mit "auf Sicht" begründet wird) ist eben schon eine "andere" Perspektive. Neben dem Persönlichkeitsrecht, Recht aufs eigene Bild kommt aber beim Überfliegen noch zusätzlich andere Probleme zum Tragen: Lärmbelästigung z.b.

Klar kann ich mich im Schadensfall wehren und Ersatz verlangen. Wir alle wissen aber, dass dieser auch nicht vollumfänglich ist.
Evtl. Einschränkungen die im Zusammenhang mit der Schadensbeseitigung erfolgen werden beispielsweise eben nicht - oder nur unzureichend abgedeckt.

Hier sollte man also abwägen
- ob man das als Betroffener hinnehmen muss, weil der Flieger ein berechtigtes Interesse hat
- oder der Freizeitspaß hinter den berechtigten Interessen (bzw. Bedenken) der Betroffenen zurückstecken muss.

Sprich: ist jemand der mit der Drohne "aus Spaß" über x-fremde Grundstücke fliegt aus Jux und Dallerei wichtiger, als die Leute die er damit (in unters. Umfang) einschränkt.

Da finde ich die Interessen der Allgemeinheit wichtiger.


Obige Argumente lediglich bezogen auf den Überflug fremder Grundstücke.


Der Part der Flughöhe ist für mich als "nicht-modellbauflieger" schwer zu verstehen. Ich kann hier nicht nachvollziehen ob und wie weit da wichtige Gründe bestehen.

Sprich: gegen diesen Part hab ich nichts.
So es also vor allem darum geht, wäre eine Verordnung über ein Verbot des Überfliegens richtig und gut (div. gründe nicht nur Privatsphäre). Der Rest ist mir wurscht und kann wegen mir auch weggelassen werden.. da würde ich euch auch die daumen drücken, dass es so kommt.

Michael aus G 02.02.2017 13:20

Zitat:

Zitat von dcag99 (Beitrag 909054)
noch zusätzlich andere Probleme zum Tragen: Lärmbelästigung z.b.

Du greifst echt nach jedem Strohhalm... :D Viel leiser als jeder Rasenmäher. Und die Belästigung durch das Hobby "Rasen kurzhalten", den MUSS ich als "Betroffener" ja auch hinnehmen... :D


Sag mir doch mal, wieviele Kopter du über deinem Grundstück schon gesehen hast und welche Höhe die hatten?

dcag99 02.02.2017 14:16

frag lieber nicht.

bei uns gabs tatsächlich 2 Fälle in 8-15m Höhe als der Kopter benutzt wurde um via Kamera eben zu "spionieren". (allerdings nicht uns sondern freunde gegenüber)

Den einen Kopter hab ich erwischt(schwebte direkt vor meinem Dachfenster, cam war aber in die andere richtung). Den anderen leider nicht.

das waren so die "richtig doofen" begegnungen. die anderen waren z.b. der nachbar mit seinem neuen spielzeug zu weihnachten und nen anderer nachbarsjunge. bei beiden hat man darauf hingewiesen .. sie habens dann auch eingesehen und sind einfach die 50m weiter aufs feld.

ansonsten ist von mir 1.5km weg auch nen extra modellflugplatz wo regelmäßig entsprechende Leute sind. die stören mich ja aber auch nicht :)

Cowboybasti 02.02.2017 16:44

beim sondeln z.b. braucht man eine genehmigung. wissen wir alle. neulinge, die sich mit der thematik noch nicht (genug) auseinandergesetzt haben , wissen das nicht. können trotzdem frei und ohne einschränkungen ein gerät kaufen. sei es bei ebay für 30 euro , oder nen anständiges für paar hunder euro.

so verhält es sich bei den coptern , beim angeln , und allen anderen hobbys eben auch.
der billigflieger den ich bei aldi für 45 euro kaufe, um meinem sohnemann eine freude zu machen.......... wer bitte soll mich darauf hinweisen was es für regeln gibt, und das ich eine extra modellflugversicherung brauche? und das mein 12-jähriger sohn viel zu jung zum fliegen ist .....Aldi ????

und genau darin sehe ich das problem das die meisten unfälle mit den billigfliegern passieren welche über kein Gps verfügen, und daher keine notfallfunktionen wie z.b. comming home haben - wenn der empffang weg ist, da diese funktion auf gps aufgebaut ist.


soll nicht heißen das mit den teuren modellen nichts passiert. nur der prozentuale anteil dürfte verdammt minimal sein ( bei unfällen mit sachschäden - crash ins feld nicht mitgezählt )

U.R. 01.05.2017 12:21

Die "Neue" Drohnenverordnung muss wohl um(mindestens:neenee) einen Punkt ergänzt werden!

Scheinbar geht es offensichtlich nicht ohne Regelung und Anpassung wegen dem Erfindungsreichtum/ Ideenreichtum einiger Epoche-Mitbewohner.:give me a
Das Gebot/Verbot lautet:" Du sollst nicht sägen...........".
Baum im Schutzgebiet abgesägt: https://www.ndr.de/nachrichten/niede...drohne488.html



Weiter gehts, Du sollst nicht Abschiessen......:freu

http://www.stern.de/politik/ausland/...n-7371232.html

Das güldet:rolleyes: auch für "Uralte" Technik:clap einem Speer:clap

http://www.computerbild.de/artikel/c...-15648421.html




Oder so: https://motherboard.vice.com/de/arti...-himmel-geholt

Gruß U.R.


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