DAS war dann zur Abwechslung wieder ne "fachliche" Aussage im ganzen Experten-Dschungel. ne Feststellung aus der Praxis, auf Logik basierend ... :eek
=> :yeap Die anderen Experten lavieren sich auf ihre eigene Art aus der Sache, die mit Sicherheit in die Hose geht (ich nehme Wetten an). Sie wandern zur nächsten Großbaustelle ... :D Das System "Nichts ist so alt, wie die Zeitung von gestern" bzw. " was kümmert mich mein Geschwätz von gestern" gehört zur Grundausbildung und wurde natürlich mit Note 1 + Auszeichnung bestanden ... :clap @Duisburger ... ja, die Gefahr besteht. Aber den Ungläubigen in solchen Geschichten fällt es im Falle des Beweises hinterher meist leichter, ihren "Fehler" einzugestehen und zu gratulieren, wg. mir auch Neidisch zu werden, als den Gläubigen im Falle des Platzens ihrer Seifenblase ... ;) Gruß Jörg |
Was kam denn gestern nun bei der Armeeaktion bei raus? Bei dem TV Bericht den ich gesehen habe wurde berichtet dass die Aktion nur 10 Min gedauert hat?!? Die Soldaten in dem Bericht haben die klassische ICHMUSSFREITAGSNOCHMALLOSFRESSE gezogen.
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"als sehe er :freuGespenster: http://www.spiegel.de/panorama/gesel...a-1051416.html
Alte Geister, ähhhhhh.... Männer sind zur Zeit dort sehr gefragt!;) Schönen Tag wünscht U.R.:rolleyes: |
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Bild entfernt Sorgnix - 14:50 |
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Gruß U.R. |
Experte geht von Riesenschwindel aus
Experte geht von Riesenschwindel aus
Ein Panzerzug voller Gold, von den Nazis 50 Meter tief unter der Erde versteckt? Seit Tagen hat der Mythos vom Gold-Zug wieder Feuer gefangen. Doch jetzt könnte der angebliche Fund zur Ente verpuffen - denn das vorgelegte Radarbild lässt Experten zweifeln. http://www.n-tv.de/panorama/Experte-...e15872046.html |
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Bild entfernt Sorgnix - 14:50 |
Trotzdem kannst doch mal eben durch Paint die Rotze wegmachen.
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U.R. jetzt hab ich erst verstanden was du willst..oh mann Zitat"Ausgenommen hiervon sind Handlungen der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlicher Zwecke (§ 86a Abs. 3 i. V. m. § 86 Abs. 3 StGB)." die Nachricht an sich hätte auch ohne Bild gereicht. der gewollte Verstoß gegen die hier AKZEPTIERTEN Regeln wird nicht durch Begründung mit irgendwelchen Gesetzeslagen anerkannt. Die Erfahrung der Vergangenheit und der Forenfrieden stehen da DRÜBER. ... wer meint, es müsse anders sein, darf sich gern bis zum BVG durchklagen. und wer meint, daß das nun auch noch Diskussionsthema wird, der bekommt dann viel Forenfreizeit zwecks Vorbereitung dazu. Fragt sich nur, WO er das diskutieren möchte ... Danke Sorgnix - 14:55 |
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