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nilo85 25.06.2009 14:37

Zitat:

Zitat von BERGMANN 78 (Beitrag 536615)
Im Moment überzeugt mir ihre Argumentation nicht wirklich und ich würde doch mehr den Aussagen des deutschen Zoll glauben.

:yeap so siehts aus!

BERGMANN 78 25.06.2009 14:40

Zitat:

Zitat von nilo85 (Beitrag 536618)
:yeap so siehts aus!

Sollte so richtig heißen.

Im Moment überzeugt mich ihre Argumentation nicht wirklich....:yeap

Caddy 25.06.2009 14:50

Hallo Bergmann

Ich hoffe Sie werden weiter versuchen jemanden vom Zoll zu befragen.
Mich würden die Bestimmungen auch interessieren.

Vielen Dank für Ihre Bemühungen
Mit freundlichen Grüssen
M.Caddy

BERGMANN 78 25.06.2009 14:57

Türkische Botschaft
 
Habe soeben mit einer sehr netten Dame der türkischen Botschaft in Berlin gesprochen und sie sagte das man sich eine Genehmigung beim türkischen Innenministerium holen muß und die Suche nach Altertümern ohne diese GENEHMIGUNG verboten ist und auch dementsprechend bestraft wird.

Tel-Nr. Innenministerium Türkei für das beantragen einer Genehmigung 0090 - 312 425 7214. (Bei bedarf mal anrufen @hunter1010)

Ich denke das Thema ist damit durch.:yeap

nilo85 25.06.2009 15:01

Zitat:

Zitat von BERGMANN 78 (Beitrag 536635)
Habe soeben mit einer sehr netten Dame der türkischen Botschaft in Berlin gesprochen und sie sagte das man sich eine Genehmigung beim türkischen Innenministerium holen muß und die Suche nach Altertümern ohne diese GENEHMIGUNG verboten ist und auch dementsprechend bestraft wird.

Tel-Nr. Innenministerium Türkei für das beantragen einer Genehmigung 0090 - 312 425 7214. (Bei bedarf mal anrufen @hunter1010)

Ich denke das Thema ist damit durch.:yeap

sauber!!!!!:clap:clap:clap

aber keine angst ihr könnt ruhig sondeln gehen in der türkei.......:iron

peecko 25.06.2009 15:04

wenn ich so drüber nach denke ( ist die komplette türkei unter denkmalschutz)
man kommt in den knast wegen eines steins !!??

besser nicht sondlieren !

ogrikaze 25.06.2009 15:07

Zitat:

Zitat von BERGMANN 78 (Beitrag 536635)
Habe soeben mit einer sehr netten Dame der türkischen Botschaft in Berlin gesprochen und sie sagte das man sich eine Genehmigung beim türkischen Innenministerium holen muß und die Suche nach Altertümern ohne diese GENEHMIGUNG verboten ist und auch dementsprechend bestraft wird.

Tel-Nr. Innenministerium Türkei für das beantragen einer Genehmigung 0090 - 312 425 7214. (Bei bedarf mal anrufen @hunter1010)

Ich denke das Thema ist damit durch.:yeap

Hast Du sie mal speziell zur Strandsuche gefragt, Suche nach Altertümern ist ja auch ein schwammiger Begriff, für die Jungspunde ist ne DM schon Altertum:eek

chabbs 25.06.2009 15:08

Zitat:

Zitat von BERGMANN 78 (Beitrag 536635)
Habe soeben mit einer sehr netten Dame der türkischen Botschaft in Berlin gesprochen und sie sagte das man sich eine Genehmigung beim türkischen Innenministerium holen muß und die Suche nach Altertümern ohne diese GENEHMIGUNG verboten ist und auch dementsprechend bestraft wird.

Tel-Nr. Innenministerium Türkei für das beantragen einer Genehmigung 0090 - 312 425 7214. (Bei bedarf mal anrufen @hunter1010)

Ich denke das Thema ist damit durch.:yeap


Danke Dir. Also nichts neues, gell:) Ich denke mal, das würde ein heidenspaß, sich durch die türkische Bürokratie zu wursteln, bis man da eine Genehmigung erhält.

Also, jeder wieder zurück auf den heimischen Acker. Da gibt es auch gute Funde.

sugambrer 25.06.2009 15:19

Zitat:

Zitat von hunter1010 (Beitrag 536548)
Hallo,ich weiss nicht wie jemand einfach hier schreiben kann(ziemlich brutal)das die Handschellen klicken??Hat man denn jemanden umgebracht??Die türkischen Staatsanwälte o. Richter sehen das alles gar nicht so streng.....
Meine Aussage ist die.Ruft doch die Botschaft an dann habt Ihr die Antworten.
Eine Genehmigung um in Wald zusonden braucht man nicht wenn es keine in der Nähe eine Ausgrabungsstätte gibt o.etwas unter denkmal schutz steht.
Eine Genehmigung besteht nur dann wenn man auf Staatlichen Boden etwas ausgraben will.Dort muss dann innerhalb von 50qm genau die exakte Angabe bzw.Punkt stehen.Diese Genehmigung bekommt man vom Landratsamt der diese mit dem zuständigen Museum abklärt.
Bei der Grabung sind dann Jandarmarie o.Museumsbeamte Vorort.
Wie gesagt 50% sind Eigentum des Staates o. der Rest gehört dem Finder.
Dort laufen keine jahrelangen Prozesse wie woanders.Alles top geregelt dank des aktuellen Ausgrabungsgesetzes.
Viele Grüsse


@hunter1010,

...was denkst Du denn, wieviel Geld man etwa für diese Genehmigung, bzw. im Falle eines Irrtums und den anschließenden (natürlich kaum zu erwartenden) Problemen mit der türkischen Justiz berappen müßte, damit man in den Genuss der Gunst der gar nicht soo strengen Richter und Staatsanwälte kommt, um eine unfreiwillige "Urlaubsverlängerung" abwenden zu können...? :suspekt:

Gruß,
sugambrer

BERGMANN 78 25.06.2009 16:27

Zitat:

Zitat von ogrikaze (Beitrag 536642)
Hast Du sie mal speziell zur Strandsuche gefragt, Suche nach Altertümern ist ja auch ein schwammiger Begriff, für die Jungspunde ist ne DM schon Altertum:eek

Nein Sven,habe ich leider nicht gemacht....:uii


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