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ghostwriter 29.05.2014 08:49

Zitat:

Zitat von jabberwocky6 (Beitrag 821437)
...

Aber eigentlich geht es hier nicht um Gesetze, sondern um Ehre, genauer der Sondlerehre. Natürlich ist diese Münze unbedeutend und sagt nichts aus, daher spricht nichts gegen einen Verkauf (wenngleich mir da das Herz bluten würde), aber trotzdem mag auch ich nicht zur Bestimmung animiert werden, die nur einem besseren Verkauf dienen soll. Wenn er sein Zeug verscherbeln will, dann soll er sich auch selbst um die Vorarbeit kümmern.

volle zustimmung!! :yeap

AndiObb 29.05.2014 10:39

Als Bayer muss er vom Erlös die Hälfte an den Grundeigentümer geben, dann ist es auch keine Fundunterschlagung. Ob er das macht, entzieht sich meiner Kenntnis und meine Vermutung wäre Spekulation.

Was mir aufstösst ist das Desinteresse am Fund. Verkauf oder nicht, darüber kann man philosophieren. Aber die Münzen lassen sich leicht identifizieren. Dass Bayern 1800 noch gar nicht Königreich war und die Münze daher nicht von 1800 stammen kann, muss man nicht wissen (sollte man aber) - lässt sich aber binnen Sekunden feststellen.

Es ist natürlich viel bequemer "finden, putzen, bestimmen LASSEN, verkaufen" - und blindlings die User hier vor diesen Karren zu spannen finde ich nicht i.O.

chabbs 29.05.2014 11:29

@ Andi
@ Jabberwocky

Volle Zustimmung.

@ Ebsidingsbums: Tschö mit ö.

Schneewolf 29.05.2014 11:56

Zitat:

Zitat von chabbs (Beitrag 821451)
@ Andi
@ Jabberwocky

Volle Zustimmung.

@ Ebsidingsbums: Tschö mit ö.

Schöne Abschlussworte :yeap


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