VVW zur LuftVO (= Verwaltungsvorschrift zur Luftverkehrsordnung)
Demnach gilt eine Aufstiegserlaubnis der zuständigen Luftfahrtbehörde für Drohnen bis zu einem Gesamtgewicht von 5 kg als erteilt, wenn sich diese im Luftraum bis zu einer Höhe von 30 Metern bewegen. Wer höher fliegen möchte, bedarf einer Einzelgenehmigung. Die Genehmigungspflicht ist also eine faktische Höhenbegrenzung auf 30 Meter. Höher ist möglich, aber nur mit Einzelgenehmigung. |
Da ist´s recht anschaulich erklärt.
https://www.youtube.com/watch?v=RmIMVl2qkI4 |
das video hab ich damals auch geschaut. is klasse !
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Das Video ist gut gemacht. Sehr beruhigende Stimme der Journalist. :-)
Die Ausführungen können aber auch nicht mehr ganz aktuell sein, sonst würden ja die hier http://www.lfvb.de/dateien_pdf/Nutzu...r_Aufnahme.pdf kompletten Unsinn schreiben. Auch hier wird auf die Gewichts-/ Höhenbegrenzung eingegangen wie ich sie vorliegen habe u. zusätzlich zwischen gewerblich u. privat unterschieden. Ich muss da mal nachfragen, wie das mit der VVW genau geregelt u. wie der aktuelle Stand in Bayern ist. Was aber feststeht: es ist von Bundesland zu Bundesland aufgrund Ländergesetzgebung (Rahmengesetze) unterschiedlich geregelt. |
eine ist mal vor dem Weißen Haus abgestürzt:
http://www.welt.de/politik/ausland/a...gestuerzt.html und eine beim Ski Weltcup: https://www.youtube.com/watch?v=fqPXLXCKYGw wie gesagt, m.M.n nur noch eine Frage der Zeit..... dann sind nur noch "Spielzeuge" legal. @Cowbojbasti : warst du mit deiner im Feuerwerk ? Gruß |
Ich hab von nem Forenscheffe nen Anschiss bekommen weil ich zu viel Politik in der Antwort hatte. Da hat er recht gehabt aber er hat leider auch meinem ganzen Beitrag gelöscht. Drum hier noch mal der unpolitische Teil und ich hoffe der passt so!!!
Hab in der Glotze gesehen das Dobrint ZUKÜNFTIG nicht mehr als 100m zulassen will. Das steht da auch: http://www.spiegel.de/netzwelt/gadge...a-1061835.html Und Führerschein, Flugverbotzonen und noch mehr Einschränkungen. Ciao! RT |
Zitat:
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