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Ikognito 01.02.2017 10:34

Es scheint das einige Leute hier hier nur das lesen was was sie wollen oder nicht dazu in der Lage sind ALLE anderen Bestimmungen zu lesen und deswegen nicht kapieren können oder wollen das es NICHT NUR um die Privatsphäre geht.

Zum Beispiel die Gewichtsbeschränkungen sind schon ein Problem wenn man das Hobby z.B. mit einer Kamera seriös betreiben will. Eine DSLR bringt alleine schon gut 1Kg auf die Waage mit Gimbal usw ist man schnell über 5kg.

FPV wäre z.B. bei einer Höhlenerkundung verboten da das Fluggerät nicht konstant überwacht werden kann usw usw.

Die Spielzeugdrohnen bis 250g eignen sich eh nur um in geschlossenen Räumen zu fliegen. Schaut doch mal weiter als nur bis zur eigenen Nasenspitze.

Und wer im Garten Nachbars Frau poppt ist selber schuld:spank:

dcag99 01.02.2017 10:38

nochmal: es geht nicht nur um das Verbot an sich sondern auch um die Rechtssicherheit für alle Beteiligten.


Fliegt der Nachbar unerlaubt mit seiner Drohne über meinen Garten, habe ich die Rechtssicherheit hier etwas dagegen zu unternehmen.

Erlauben mir alle Betroffenen das Überfliegen, habe ich die Rechtssicherheit auch zu fliegen.

Gibt es keine Verbote oder Regeln habe ich all dies nicht.

Das ist wichtig zu verstehen.


Wer etwas illegales tun will, kann dies natürlich immer. Ein Verbot hindert niemanden daran. Allerdings die evtl. Strafen schon. Das Durchsetzen dieser Strafen und entsprechend große Strafen können hier schon für mehr Ordnung sorgen.



@Ikognito: zur Gewichtssache habe ich mich bewusst nicht geäußert, da mir hier das technische Verständnis und Wissen dazu fehlt. Den Vorteil einer Reglung hier kann ich nicht beurteilen.
Das liegt also weniger an der Ignoranz, als vielmehr am fehlenden Wissen ohne das ich mir aber keine Meinung erlauben will.

Ikognito 01.02.2017 10:51

die Rechtssicherheit ist meinen Augen mit den heutigen Gesetzen doch schon gegeben.

wie z.B. das Recht auf das eigene Bild, Sachbeschädigung, Spannen, Stalking usw.

Das Problem ist wie erwähnt die tech. Unkenntnis der Fluggeräte des Otto Normalverbrauchers. Die Bestimmungen sind für die Modellflieger/ bauer allgemein weitreichender als durchweg angenommen.

Überspitzt könnte man dann sogar die Kanalkameras in diese Regelung mit aufnehmen den die sind auch FPV gesteuert. Mit so einer Kamera kann ich auch ner Frau unter den Rock gucken (was man da wohl alles sehen würde)

Michael aus G 01.02.2017 11:35

Zitat:

Zitat von dcag99 (Beitrag 909011)
Fliegt der Nachbar unerlaubt mit seiner Drohne über meinen Garten, habe ich die Rechtssicherheit hier etwas dagegen zu unternehmen.

Hast du gar etwa etwas zu verbergen? :D

Nein, im Ernst. Dir gehört vieleicht das Grundstück, der Luftraum G darüber ist frei. Und warum auch nicht? Wo kommt den der Irrglaube her, daß das Überfliegen verboten sein soll? Unerlaubte Aufnahmen sind eh verboten. Da brauchts keinen Führerschein für Spielzeuge. Halt die übliche Schizophrenie. :D
Zitat:

Zitat von dcag99 (Beitrag 909005)
Wenn ich Autorennen mag musss ich auch auf die Rennstrecke, beim Schießen muss ich auf den Schießplatz etc .. also kann der Drohnenbesitzer auch aufs Feld.

Ich will aber keine Rennen, sondern nur normal fahren. Warum soll ich dann trotzdem auf die Rennstrecke?

Übrigens, um den Nachbargarten auszuspionieren reicht ein Modell unter 250g, also die NICHT GEKENNZEICHNETEN... :suspekt: :D

Bei der ganzen Sache gehts auch nicht um eure Privatsphäre. Hallo Mcfly, das ist derselbe Staat, der euch ungefragt eine Trojaner unterjubeln wollte mit der Begründung ihr könntet ja terrorristisch veranlagt sein. Nein ,das Argument ist nur gewählt, daß ihr dann auch brav DAFÜR seid. Hier gehts primär darum, den Luftraum G für rein kommerzielle Zwecke freizumachen.

Und DANN werden noch VIEL MEHR Drohnen über euren Köpfen kreisen. Denkt mal darüber nach... :give me a:rolleyes:


INDUSTRIE 4.0 first!!!

dcag99 01.02.2017 12:24

Zitat:

Zitat von Ikognito (Beitrag 909012)
die Rechtssicherheit ist meinen Augen mit den heutigen Gesetzen doch schon gegeben.

wie z.B. das Recht auf das eigene Bild, Sachbeschädigung, Spannen, Stalking usw.

Das Problem ist wie erwähnt die tech. Unkenntnis der Fluggeräte des Otto Normalverbrauchers. Die Bestimmungen sind für die Modellflieger/ bauer allgemein weitreichender als durchweg angenommen.

Überspitzt könnte man dann sogar die Kanalkameras in diese Regelung mit aufnehmen den die sind auch FPV gesteuert. Mit so einer Kamera kann ich auch ner Frau unter den Rock gucken (was man da wohl alles sehen würde)

Das ist grundlegend falsch.

Ja, es gibt Reglungen zum Thema Stalken etc.

Ist aber das Überfliegen von Grundstücken (ohne benötigte Genehmigung) nicht verboten oder limitiert, fällt dir der Beweis des Stalkens entsprechend schwer.
Hier argumentiert man dann eben mit "Ja aber ich darf doch rumfliegen" und schon ist es eine Auslegungssache des Gerichts.

Auslegungen bedeuten aber nie Rechtssicherheit, sondern sind Fall zu Fall Entscheidungen.

Verbietet man kategorisch jeder Drohne ein (zumindest bebautes) Grundstück ungefragt zu überfliegen, hast du die 100% Sicherheit und hier ist auch keine Auslegung nötig. Ob es am Ende als Stalking oder ungefragtes Überfliegen gewertet wird, ist dabei am Ende egal.


Ich versteh auch noch ehrlich nicht, wieso man mit Drohnen über fremde (bebaute) Grundstücke fliegen muss ohne Genehmigung und Einverständnis des Betroffenen.

Das hat hier noch keiner dargelegt. Das würde mich auch mal interessieren.
Daher zum Verständnis mal meine Fragen an die Betroffenen:

1. Warum muss ich in einem Wohngebiet über Gärten und Grundstücke anderer fliegen (ob jetzt mit oder ohne Kamera sei mal dahingestellt)?

2. Warum muss ich mit einer Kamera über Gärten und Grundstücke anderer fliegen?

3. Warum kann dies nicht an einem gesonderten Bereich passieren wie Feld, Modellflugzeugplatz etc? (Neben Sicherheit, Privatssphäre spielt ja auch noch Lärmbelästigung eine Rolle!)

4. Wofür gibt es diese Gewichtsreglungen? Welchen Hintergrund hat dies?



@Michael:

Naja aber andere Hobbies wie z.b. Schießen, GoKart und was weiß ich alles finden auch auf extra Gelände statt.
Zusätzlich benötigst du beim Autofahren auf der Straße einen Führerschein UND musst extrem viele Regeln beachten.
Wieso sollte das bei Drohnen anders sein?

Spürhund 01.02.2017 12:38

Zu 4. würde ich mal sagen gehts wohl um die Größe der Bombe die dann transportiert werden kann ....:eek

Natürlich wird es auch um die Größe der Gefährdung des Luftverkehrs gehen wie z.B. beim Vogelschlag. Die Gefährdung des Mensch durch Absturz ist auch nicht zu vernachlässigen. Sicher ist für den einzelnen die Wahrscheinlichkeit von einer Drohne getroffen zu werden geringer als vom Blitz - großen Menschenmengen sieht das schon anders aus. :confused

dcag99 01.02.2017 12:51

das war eine ernstgemeinte Frage! Einen Hintergrund hat es ja meist schon. Ob sinnvoll oder nicht sei dahingestellt.

allradteam 01.02.2017 16:53

Überfliegen von Grundstücken mit Genehmigung?
Dann sind solche Filme Vergangenheit:
https://www.facebook.com/murnau.de/v...9196406664878/

Plato 01.02.2017 19:04

Leute,

ihr dreht euch im Kreis.:rolleyes:

Nix für Ungut.;)

LG,
Stephan

Frank Enstein 01.02.2017 19:08

Zitat:

Zitat von Plato (Beitrag 909028)
Leute,

ihr dreht euch im Kreis.:rolleyes:

Nix für Ungut.;)

LG,
Stephan

Exakt!:eek


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