Aha-so nennt man Enteignung heute...:rolleyes:
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:clap
Könnten wir es bitte unterlassen, jetzt mit irgendwelchen Rechthabereien anzufangen, die am Ende auch nicht zu belegen sind? ;) Es gibt reihenweise zu jedem Argument auch Gegenargumente - WEIL sich alle eben nur auf ihre Behauptungen stützen. Verbindlich wird es, wenn ein Richter es bewertet hat - und darauf wird es ja scheinbar eh hinauslaufen ;) Es begann schon mit der "Haltung" von Panzern :D ... wo man doch Hühner nur genehmigt "besitzen" darf ... :iron Treiben wir es einfach nicht weiter! ;) Außer: @Büffel, nette Bilder - aber WER hat da die Rechte dran?? Wo sind die her, was sollen die lt. Legende der Quelle zeigen?? ( :neenee ) Gruß Jörg |
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Wenn das Zeug demilitarisiert ist, braucht es keinerlei Genehmigung für den Besitz/Erwerb. Es stellt keine Waffe mehr dar und ist somit so bedenklich wie ein Dixi-Klo. ...Wobei ich Letzteres im Zweifelsfall als problematischer ansehe. :lol Es kann höchstens sein, dass der Besitzer keinen schriftlichen Nachweis betr. der Unbrauchbarmachung führen kann. Sowas wird aber immer dokumentiert und Belege darüber existieren nicht nur beim Käufer. |
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Wenn die dem alten Herrn mit der derzeit gültigen Vorschrift zur Demilitarisierung von Panzern nach KWKG kommen, hat er wohl schlechte Karten, wenn die Panzerung nicht geschwächt wird und und und und.
Lest selbst. Komprimierter Bullshit ( freie Meinungsäußerung, für die ich gerne ne Woche Urlaub in Kauf nehme) Ab 2.0 wird es interessant. Wobei zu bemerken ist, daß es diesen verschärften Blödsinn bestimmt früher noch nicht in der Form gegeben hat als Opi seinen Panzer genehmigt bekommen hat. Und da die das Waffen bzw. Kriegswaffengesetz ständig verschärft haben, kann es ohne weiteres sein, daß Opis Panzer zum verbotenen Gegenstand geworden ist, ohne das er davon was mitbekommen hat. Und nun sag mir keiner, einmal genehmigt ist immer genehmigt; dieser Grundsatz gilt nirgendwo so wenig wie im Waffenrecht, ich sag nur Heckler und Koch SR9 oder Pumpguns mit Pistolengriff usw. Hatte selbst schon mal Ärger in so einem Fall. |
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Und Geld wollte er damit bestimmt nicht machen. :yeap Wie gesagt, das wird eine weitere Sternstunde der Staatsanwaltschaft. Wie bei der Gurlitt Sammlung...:give me a :D |
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Oder - in DEM Fall - daß zumindest ein Obermufti entscheidet, daß man da was nach-(oder eher ab-) rüsten muß, aber zur Zeit keine Gefahr besteht und bis zur Durchführung ein Kuckuck an der Tür reicht. Ich denke, bei dem SINN der Sache gehts ja darum, daß sich keiner ein Waffenlager aus schwerem Gerät hinstellt, das er an zwei Samstagen mit Schweißgerät und Ersatzteilen wieder in gefechtsbereiten Zustand versetzen kann. War ja m.M. nach wohl hier nicht der Fall - und ne nicht aktualisierte Demilitarisierung macht das Teil noch lange nicht zur funktionierenden Kriegswaffe. Aber man wollte da wohl dem Buchstaben und nicht dem Sinn nach handeln. Schau mer mal. Gruß Zappo |
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Gruß, Günter |
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In Danzig bei meinem Freund Jurek steht ein T 34 direkt vor der Hautür,der Fährt und wird bewegt. Juckt keine Sau,im Gegenteil,er ist ne Attraktion. Lächerliche Staatsanwältindarstellerin
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