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U.R. 19.01.2017 18:35

Drohnenverordnung 2017
 
Moin!


Hier die neue Drohnenverordnung, Stand Januar 2017

https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Pu...ublicationFile


Gruß U.R.

behreberlin 20.01.2017 08:12

.... harte Zeiten für die Hobbypiloten, schade das in der Verordnung nicht gleich noch der entsprechende Bußgeldkatalog angegeben ist, damit man schon mal anfangen kann zu sparen

Ikognito 20.01.2017 09:21

Das ist ja wieder eine einwandfreie Formulierung um die Drohnennutzung komplett zu verbieten.

Zitat; ".....Gewicht) in der Lage ist,
optische, akustische oder Funksignale zu empfangen,
zu übertragen oder aufzuzeichnen."

Wenn die Drohne also nicht in der Lage sein darf um Signale zu empfangen und evt zu übertragen (Flugdaten) kann sie nicht gesteuert, werden also auch nicht geflogen werden.

Zur Aufzeichnung; Was ist mit GPS Daten die zur Flugroutenaufzeichnung gemacht werden? Die werden doch aufgezeichnet. Somit ist ein absolutes Flugverbot mit dieser Verordnung schon ausgesprochen.

aquila 20.01.2017 09:30

Was man noch wissen sollte: Es ist eine Haftpflichtversicherung vorgeschrieben.


LG Aquila

Watzmann 20.01.2017 10:33

Zitat:

Zitat von Ikognito (Beitrag 908384)
Das ist ja wieder eine einwandfreie Formulierung um die Drohnennutzung komplett zu verbieten.

Zitat; ".....Gewicht) in der Lage ist,
optische, akustische oder Funksignale zu empfangen,
zu übertragen oder aufzuzeichnen."

Wenn die Drohne also nicht in der Lage sein darf um Signale zu empfangen und evt zu übertragen (Flugdaten) kann sie nicht gesteuert, werden also auch nicht geflogen werden.

Ich denke, hier geht es hauptsächlich um Flüge mit einer Videobrille. :grbl

Ikognito 20.01.2017 10:38

Zitat:

Zitat von Watzmann (Beitrag 908389)
Ich denke, hier geht es hauptsächlich um Flüge mit einer Videobrille. :grbl

Ist egal was man denkt, Fakt ist was da steht und das besagt das eine Drohne nicht kommunizieren darf und somit nicht steuerbar bzw fliegbar ist.

Der erste Erbsenzähler der einen Piloten mit diesem Text kontolliert, wird damit die entsprechende Bestrafung rechtfertigen :suspekt:

Spürhund 20.01.2017 10:48

Hier stehts nochmal genauer:
http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Art...8-drohnen.html

@Ikognito: Gilt über Wohngebieten - es sei den man hat die Zustimmung des Eigentümers ! Und das ist auch richtig so - ich hätte keine Lust das irgend jemand mit seiner Drohne über meinem Garten rumkreiselt ! Ob mit oder ohne Kamera !

Die Haftpflicht muß allerdings auch Unfälle mit Drohnen abdecken und da muß man seinen Versicherer fragen.

Ikognito 20.01.2017 11:04

Zitat:

Zitat von Spürhund (Beitrag 908395)
ich hätte keine Lust das irgend jemand mit seiner Drohne über meinem Garten rumkreiselt ! Ob mit oder ohne Kamera !

Ist schon klar, du darfst aber auch nicht mit deiner eigenen Drohne über deinem eigenen Wohn Grundstück fliegen.

Überspitzt...der Terrorist der untergetaucht im Wohnmobil irgendwo in der Pampa steht wohnt dort und wird damit in seiner Privatsphäre geschändet :spank:

Was wird gejammert wenn Drohnen über einen Garten fliegen? Bei mir können sie, so lange nix kaputt gemacht wird ruhig, drüberfliegen ich hab nix zu verbergen. Wer sich meinen nackten Hintern betrachten will ist selber schuld. Die Drohnen die dich wirklich ausspionieren und schaden können, haben den Pleitegeier auf dem Rumpf und sind von dieser Vorschrift eh nicht betroffen, weil Hoheitliche Aufgaben.

Spürhund 20.01.2017 11:28

Wenn du dir selbst verbietest über deinem Grundstück zu fliegen ?-O
" Ausnahme: Der durch den Betrieb über dem jeweiligen Wohngrundstück in seinen Rechten Betroffene stimmt dem Überflug ausdrücklich zu, "
Dir mag es egal sein - mir eigentlich auch, meinem Hund nicht und wenn dir so ein Ding mal ordentlich einen Scheitel zieht wird sich deine Freude auch in Grenzen halten ;-)

Aber man muss doch nicht alles immer so aufbauschen - bislang hab ich bei uns weit und breit keine einzige Drohne gesehen die mir auf den Sack ging ...
Einzig bei einem Spaziergang am Seilersee meinte jemand seine Drohne sei doch eine tolle Erweiterung/Verlängerung seines Deppenzepters und mußte sich und seine Brut in Szene setzen. Interessanterweise hat es die Enten und Gänse wenig gestört nur so einige Hunde fanden es nicht so toll. Ich eigentlich auch nicht da ich mir der Flugbefähigung des Selbstdarstellers nicht sicher war .... aber dank Mikrocontroller und Gyro/G-Sensor kann mittlerweile ja jeder Volldepp so ein Ding durch die luft bewegen.

Ikognito 20.01.2017 11:52

Drohne über 0,25kg also alles was kein Indoor Spielzeug ist. :eek

Versteh mich nicht falsch, die Kennzeichnungspflicht, Befähigungsnachweis etc pp da sag ich nicht das es falsch ist. Es ist jedoch so das die Formulierung dieser Vorschriften ein absolutes Flugverbot beinhaltet. Nochmals als Zitat aus dem erweiterten Text.

Zitat:

  • über Wohngrundstücken, wenn die Startmasse des Geräts mehr als 0,25 kg beträgt oder das Gerät oder seine Ausrüstung in der Lage sind, optische, akustische oder Funksignale zu empfangen, zu übertragen oder aufzuzeichnen. Ausnahme: Der durch den Betrieb über dem jeweiligen Wohngrundstück in seinen Rechten Betroffene stimmt dem Überflug ausdrücklich zu,

Die Auslegung des Wohngebietes läßt hier zuviel Spielraum um willkürlich einzuschreiten. Ein Park in der Stadt ist auch ein Wohngebiet. Es geht hier nicht nur um Hinterhöfe oder deinen Zwiebelgarten.

Und solange verantwortungsvoll und kundig mit dem Fluggerät geflogen wird, was solls, jedem sein Hobby. Die Drohnefliegerei ist momentan eine Rage die von selber wieder aufhört sobald ein neues geiles Spielzeug auf den Markt kommt. Für die Leute die das Hobby aber ernsthaft und seriös betreiben ist damit die Tür zugemacht worden.



Das ist das gleiche wie beim Sondeln ein paar Vollspacken plündern Gräber oder buddeln Deiche um. Wer darfs ausbaden??????

Spürhund 20.01.2017 12:59

Wohl gesprochen !
Ich hatte auch schon nachgedacht mir ein Drohne zu bauen - bin dann aber nach langer Überlegung zum Schluss gekommen das ich sie nicht wirklich brauche und wenn dann kann ich mir bei mehreren Kollegen eine ausleihen.
Der Hype wird sicherlich recht schnell abflauen - wie man am Gebrauchtdrohnenmarkt schon sehen kann.

dersucher 20.01.2017 13:36

...Ob das hier der Cheffe mit seinem Weihnachts-Spielzeug schon gelesen Hat? :p

allradteam 20.01.2017 19:54

locker bleiben - die Verordnung ist noch nicht in Kraft getreten

aquila 20.01.2017 21:09

Da schau Dir mal die Gesetzeslage zum Betrieb von Modellflugzeugen an. Da hat man schon sehr weit in die Zukunft gedacht. Erstaunlich.

Michael aus G 20.01.2017 23:32

Erstmal alles gestoppt. Der mühsam ausgehandelte Kompromiss mit den Verbänden wurde von Flinten-Uschi gekippt. :D

Luftverkehrsordnung: Querschüsse aus dem Verteidigungsministerium

Es ist noch nicht vollbracht !!

Hier die wahren Ziele... :eek

Plenarprotokoll 18/211 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 211. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 18. Januar 2017 (Dobrindt ab Seite 6)

Watzmann 21.01.2017 10:43

Irgendwie kann ich diese Verordnung auch nachvollziehen.
Zu Zeiten von Helis und Flächenflugzeugen musste man das "Spielzeug" wirklich beherrschen um auch Erfolgserlebnisse zu erzielen.
Ich hab da auch noch etwas mit 1,5 Km Entfernung von motorbetriebenen Modellen zu Wohngebieten im Hinterkopf?
Da flog man halt außerhalb oder war im Verein.
Hat ja auch jahrzehntelang keinen gestört.
Zu Zeiten der Quadrokopter, die zwischenzeitlich mehr oder weniger eigenstabil fliegen und von jedem Hansel, der irgendwie den Gashebel findet,
bedient werden kann, sehe ich da schon einige Probleme.
Habe selbst schon mitbekommen, wie ein jugendlicher "Pilot" so ein Billigteil im heimischen Vorgarten gestartet hat,
das Ding plötzlich aus der Reich- und Sichtweite des "Piloten" kam und im unkontrolliert im Wohngebiet runterkam, wo es eine nette Delle in eine Motorhaube schlug.
Und sowas möchte ich als Unbeteiligter auch nicht auf die Mürps bekommen.
Nicht einmal wenn es "nur" 250 Gramm sind!
Früher sind natürlich auch Modelle abgestürzt (Lehrgeld :uii ) aber aufgrund der Entfernung zu Wohngebieten, waren die Schäden doch wesentlich geringer.
Allerdings glaube ich auch, dass Leute, die sich wirklich teure "Drohnen" leisten, auch nicht im Wohngebiet rumfliegen
sondern auch mehr außerhalb oder in Vereinen anzutreffen sind.
Aber eine Kennzeichnungspflicht finde ich nicht schlecht.
Nur stellt sich da wieder die Frage, wer kontrolliert sowas?

Zappo 21.01.2017 11:12

Zitat:

Zitat von Watzmann (Beitrag 908442)
.....Aber eine Kennzeichnungspflicht finde ich nicht schlecht. Nur stellt sich da wieder die Frage, wer kontrolliert sowas?

Nun, wenn das Kennzeichen ungefähr 0,60 x 2,00 Meter groß sein muß und die Nummer aus 20 Meter sichtbar, ist da schon ein wichtiger Schritt getan :)

Im Ernst - wie bei allen diesen Gesetzen würde ich mir wünschen, daß vor der Einführung erst einmal der Bedarf überprüft würde - und das sollte nicht auf Grundlage von Presseberichten und Einzelfällen geschehen, sondern auf Ermittlungen und Statistiken.

Und als nächster Schritt die Überprüfung, ob die vorgesehene Maßnahme überhaupt in der Lage ist, die Missstände zu beseitigen.

Und dann wäre auch noch zu regeln, daß die Exekutive im Sinne der Beseitigung dieser Missstände agiert und nicht ihren Hauptaugenmerk (und die Kassiererei) auf die Verfolgung der Bürger legt, deren Kiste aus Versehen 5 Gramm zu schwer ist, 10 Meter zu hoch fliegt oder der letzte Buchstabe am Adressaufkleber leicht unleserlich.

OK-zugegeben ist Weihnachten schon ne Weile vorbei. Da wage ich nicht, auf die Hauptanforderung an den Gesetzgeber zu erinnern - die Gesetze so zu gestalten, daß der Bürger WEISS, was er zu tun und zu lassen hat. Nicht immer "geeignet ist...., würde und könnte" und das Nähere regelt dann die Rechtssprechung in den nächsten Jahren oder die Laune des Polizisten.

Einfach mal handwerklich richtig formulieren sollte möglich sein. Und solange das nicht möglich ist, bin ich gegen JEDES Gesetz, was da so schnell zusammengeschustert wird, um irgendeine gerade in den Pressefokus gerücktes "Problem" zu "lösen".

Auch, wenn das mich nicht im Ansatz betrifft.

Gruß Zappo

wobo 21.01.2017 11:49

Und dann gibt es immer noch die Spezies, die der Meinung sind, Gesetze/Vorschriften gelten nur für andere.
Beispiel: Der Drohnen Absturz am Berliner Funkturm vor einiger Zeit.

Gruß Wolf

Watzmann 21.01.2017 11:54

Und dann gibt es noch "Unwissende". :lol
http://www.swp.de/ulm/nachrichten/su...-11823298.html

Zappo 21.01.2017 12:27

Zitat:

Zitat von wobo (Beitrag 908446)
Und dann gibt es immer noch die Spezies, die der Meinung sind, Gesetze/Vorschriften gelten nur für andere.
Beispiel: Der Drohnen Absturz am Berliner Funkturm vor einiger Zeit.....

Ob sich DAS ändert, nur weil man neue Gesetze bastelt?

Wenn man bei ner Schädigung den Verantwortlichen erwischt, ist der fällig - ob das jetzt die fehlgesteuerte Drohne, der missglückte Bumerangwurf im Park oder die zerdepperte Flasche an der Bodenseeuferterrasse ist.

Dazu genügt schon heute die Gesetzgebung. Die würde bei allen, in den Medien auftauchenden Vorkommnissen greifen - oder hat gegriffen. Man muß "nur" kontrollieren und erwischen.

gruß Zappo

Michael aus G 21.01.2017 14:41

Zitat:

Zitat von wobo (Beitrag 908446)
Und dann gibt es immer noch die Spezies, die der Meinung sind, Gesetze/Vorschriften gelten nur für andere.

Das kannst du auf alles anwenden, Autos, Handys, Internet, Bargeld, Kinderdrachen... ihr habt doch alle nichts zu befürchten und auch nicht zu verbergen. Ihr gewöhnt euch schon daran, wie an alles... :Proscht

U.R. 21.01.2017 23:04

Braucht Irgend Jemand eine etwas grössere "Drohne"?:freu

Dann Klick: http://www.ebay.de/itm/Turbolader-Eu...item3610ecb703


Schön ist ja der Text unten: "Vor Ort und in Bar":rolleyes:




Oder soll es dann doch lieber etwas wehrhaftes s ein?:uii: http://www.ebay.de/itm/Eurocopter-MB...item41bc647b21

Michael aus G 28.01.2017 01:49

Da kommt ein interessanter Aspekt dazu... :D

Grundbucheinsicht bald für jeden (Drohnenbesitzer)?

Zitat:

§ 12 Abs. 1 Satz 1 Grundbuchordnung (GBO) regelt dazu:

„Die Einsicht des Grundbuchs ist jedem gestattet, der ein berechtigtes Interesse darlegt.“

Ein berechtigtes Interesse i. S. v. § 12 Abs. 1 Satz 1 GBO besteht nicht nur, wenn dieses rechtlicher Natur ist, namentlich dem Antragsteller am Grundstück aktuell ein Recht zusteht, sondern schon dann, wenn ein anerkennungswürdiges berechtigtes Interesse wirtschaftlicher oder tatsächlicher Art vorliegt. Nach ihrem Regelungszweck bezieht sich die Norm auf eine Einsicht wegen einer zu erwartenden Teilnahme am Rechtsverkehr im Zusammenhang mit im Grundbuch dokumentierten Rechtsverhältnissen (OLG München, Beschluss vom 17. Oktober 2016 – 34 Wx 287/16 –, juris Rn. 10 m.w.N.).

wobo 29.01.2017 14:39

Wenn da jetzt ein Kennzeichen daran gewesen wäre,

http://www.t-online.de/regionales/id...en-drohne.html

bräuchte man nicht suchen ... :D

Gruß Wolf

allradteam 29.01.2017 19:05

Zitat:

Zitat von wobo (Beitrag 908871)
Wenn da jetzt ein Kennzeichen daran gewesen wäre,

http://www.t-online.de/regionales/id...en-drohne.html

bräuchte man nicht suchen ... :D

Gruß Wolf

da waren nur noch kleine Fetzten übrig - da findest du dann auch keinen Aufkleber mehr.

Lucius 29.01.2017 19:11

Ob die wegen eines Auspuffs auf der Fahrbahn auch solch ein medienwirsames Aufhebens gemacht hätten?:suspekt:

Michael aus G 30.01.2017 01:16

Nur mal so fürs Protokoll, nicht die Drohne ist mit dem Auto zusammengestoßen, was wohl aus medienwirksameren Gründen "im Flug" implizieren soll, sondern sie wurde vom Auto schlicht überfahren... :D

Dazu war die gute Frau mit 100km/h in einer 80iger Zone unterwegs, also zu schnell. Und der Vordermann konnte ausweichen, sie nicht. Also wohl auch noch zu dicht auf... ;)

Und der Besitzer hat sich selbst bei der Polizei gemeldet, nachdem er von dem Unfall gehört hatte. :yeap

Zappo 30.01.2017 09:59

Zitat:

Zitat von Michael aus G (Beitrag 908910)
Nur mal so fürs Protokoll, nicht die Drohne ist mit dem Auto zusammengestoßen…..
Und der Besitzer hat sich selbst bei der Polizei gemeldet, nachdem er von dem Unfall gehört hatte…..

Ach komm jetzt doch hier nicht mit Fakten. Das verwirrt doch nur :)

Mich haben Kinder mal mit einem über die Straße gespannten Seil vom Motorrad geholt. Ich fordere also Kennzeichnungspflicht und Sollbruchstellen für Seile, Zwangsschulung, Erwerbberechtigungsscheine, Ein/Auslasskontrolle für spielende Kinder am Hoftor. Mindestens.

Schon komisch - wenn man die Leute fragt, ist jeder der Meinung, bei uns wäre alles überreguliert und wir hätten zu viel Gesetze und Bestimmungen. Bei Sachen, die sie nicht betreffen, sind sie aber immer gleich dabei, (für andere) Einschränkungen zu fordern.

Für Id*ten, die zu doof sind, ihr Fluggerät verantwortungsvoll zu bedienen, hab ich nullkommanull Verständnis. Mir geht nur der Automatismus auf den Keks, daß Fehlverhalten von D*ppen Auswirkungen auf den Normalbürgern haben soll. In der Schule nannte man das Kollektivstrafe - und ist zurecht verboten.

Aber das wird leider immer mehr Mode - und wird von nichtbetroffenen Bürgern auch bejaht. Bis sie selbst mal an der Reihe sind. Und es geht am Thema ja auch vorbei - es geht ja eher ums Aussortieren und Bestrafen der Id*ten.

Gruß Zappo

Spürhund 30.01.2017 11:23

Tja ?
Und wenn dann die erste Drohne mit untergeschnallter Bombe in einer Menschenmenge explodiert ist dann das Geschrei groß warum die nicht ganz verboten wurden ! :eek
Wo ist das Problem ? Man darf doch weiterhin fliegen - nur mit diversen Einschränkungen und Auflagen ! Man sollte immer bedenken das es sich um ein Hobby handelt und keiner gezwungen wird sich eine Drohne zu kaufen um dann nach Lust und Laune durch die Gegend zu fliegen. roar
Beim Sondeln ists genauso - wenn einem die Gesetzeslage nicht gefällt - dann soll er sich ein anderes Hobby suchen.

Michael aus G 30.01.2017 11:51

Zitat:

Zitat von Spürhund (Beitrag 908914)
Tja ?
Und wenn dann die erste Drohne mit untergeschnallter Bombe in einer Menschenmenge explodiert ist dann das Geschrei groß warum die nicht ganz verboten wurden ! :eek
Man sollte immer bedenken das es sich um ein Hobby handelt und keiner gezwungen wird sich eine Drohne zu kaufen um dann nach Lust und Laune durch die Gegend zu fliegen. Beim Sondeln ists genauso - wenn einem die Gesetzeslage nicht gefällt - dann soll er sich ein anderes Hobby suchen.

Dann sterben immer noch mehr Menschen an normaler Grippe im selben Jahr. Davon abgesehen ist das Besuchen von Menschenansammlungen rein freiwilliger Natur, reine Privatangelegenheit und eine 100% Sicherheit kann nie garantiert werden. :yeap

Aber ok, dann fordere ich das sofortige Verbot von Lkws und Pkws. Was ist, wenn da wieder ein Terrorist drin sitzt und das Teil dann explodiert? Dann ist das Geschrei groß warum die nicht ganz verboten wurden ! :eek

Ich hoffe du verstehst deine Argumentationskette?! :give me a :D

Zappo 30.01.2017 12:18

Zitat:

Zitat von Spürhund (Beitrag 908914)
Tja ?
Und wenn dann die erste Drohne mit untergeschnallter Bombe in einer Menschenmenge explodiert ist dann das Geschrei groß warum die nicht ganz verboten wurden !
Wo ist das Problem ? Man darf doch weiterhin fliegen - nur mit diversen Einschränkungen und Auflagen .......

Das Problem ist, daß das eine nix mit dem anderen zu tun hat. Und Einschränkungen und Auflagen für Normalbürger am Problem der Id*ten nichts ändern.

Und wenn man Auflagen gerne hat : Wo bleibt eigentlich die massiven Einschränkungen (bis hin zum Verbot) für Autofahren, Hundehaltung oder anderes? Nicht, daß es da nicht extremen Missbrauch (und der "Logik" zufolge) Handlungsbedarf gäbe.

Was bleiben denn für Bewegungsfreiheiten, wenn man alles reguliert, nur weil auch Drachensteigen, Flitzebogen*, Fahradfahren, Sondeln, whatever für irgendeinen Quatsch missbraucht werden kann? Und was ist so toll dran, wenn ich irgendwann meinen Zucker doppelt so teuer kaufen muß, nur weil manche 5 tafeln Schokolade essen?

Nein, da bleibe ich dabei - die DENKE dahinter ist völlig falsch.

UND auch die Praxis. Wahrscheinlich sind mit dem letzten Waffengesetz mehr Messer wegen 2 cm zu lang vom harmlosen Wandersmann eingezogen worden als daß sich die Sicherheit in Problemgebieten erhöht hat - und die Blitzerorgie in unseren Städten lohnt sich wegen zig-mal 10 km/h zu schnell des in die Arbeit eilenden Normalbürgers - das Problem von irgendwelchen durch die Stadt rasenden Halbhirnen löst das nicht.

Ich fürchte, die meisten dieser wegen Problemen losgetretenen Maßnahmen enden in realo als Kujonierung der Harmlosen - nicht bei der Zielperson. Ich hab ja nix gegen nen Aufkleber auf der Drohne - das ist soweit ja bei etwas, was irgendwo abstürzen kann, auch sinnvoll. Aber ich weiß dann auch, wo dann die Kontrollen stattfinden. Nicht da, wo sie sinnvoll wären. Alles andere würde mich erstaunen.

Gruß Zappo

*Ich warte nur darauf, daß irgendein Fehlgeleiteter irgendjemanden mit nem Sportbogen umnietet - dann wirds mit unseren Familienwochenenden auf der Bogenwiese auch enger. Deiner Logik zufolge wäre das nicht schlimm - man kann ja immer noch schießen - vielleicht eben dann halt nur noch mit Schießkarte, mit Sicherheitsabgabe auf Pfeile, mit Voranmeldung, auf TÜV-abgenommenen Platz und anderem Gedöns....

Frank Enstein 30.01.2017 12:40

Zitat:

*Ich warte nur darauf, daß irgendein Fehlgeleiteter irgendjemanden mit nem Sportbogen umnietet - dann wirds mit unseren Familienwochenenden auf der Bogenwiese auch enger. Deiner Logik zufolge wäre das nicht schlimm - man kann ja immer noch schießen - vielleicht eben dann halt nur noch mit Schießkarte, mit Sicherheitsabgabe auf Pfeile, mit Voranmeldung, auf TÜV-abgenommenen Platz und anderem Gedöns....

In Vollkaskoland ist alles möglich. ABER, dann frag mal ob der Wolf hier wieder heimisch werden soll. "KLAR, unbedingt, der gehört hier her". Aber der ist ein Raubtier! Ach was, Ammenmärchen;)

Wir sind schon eine drolliges Völkchen

Spürhund 30.01.2017 12:45

Eigentlich wollte ich damit nur sagen das solange einem selbst nichts passiert solche Verordnungen ja total Schxxxe sind, aber ist das Kind dann in den Brunnen gefallen schreien alle laut. Ohne Grundlage wird es auch schwierig sein die "Idioten" aus den Verkehr zu ziehen - und wo ist das Problem für den Normalbürger ?
Die Argumente: "der ist aber schneller Gefahren, ein Maschinengerwehr ist aber gefährlicher, mit einem Bus kann man aber auch Leute umbringen, wenn eine Menschenansammlung gefährlich ist dann geh doch nicht hin " kenne ich irgendwo von Kindern her. Es sind immer andere Schuld, einem selbst kann das nie passieren, man kann doch viel besser Auto fahren .....

Michael aus G 30.01.2017 13:53

Zitat:

Zitat von Spürhund (Beitrag 908921)
Ohne Grundlage wird es auch schwierig sein die "Idioten" aus den Verkehr zu ziehen - und wo ist das Problem für den Normalbürger ?

In dem Irrglauben, alles was nicht passt "aussortieren" bzw. "ausschalten" zu können liegt das Problem. Und der daraus meist resultierenden Sippenhaft.

Aber Fortschritt lässt sich nicht aufhalten, genausowenig wie Evolution. Erst recht nicht von Hasenfüßen (genannt Wutbürger), die vor Angst lieber in ihren selbstgebauten geistigen Käfigen hocken und nach Problemlösung durch andere quäken... :D

Frank Enstein 30.01.2017 14:04

Zitat:

nicht von Hasenfüßen (genannt Wutbürger)

Kurt Tucholsky - In Deutschland gilt derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als derjenige, der den Schmutz macht.

wzbw

Zappo 30.01.2017 14:21

Zitat:

Zitat von Spürhund (Beitrag 908921)
Ohne Grundlage wird es auch schwierig sein die "Idioten" aus den Verkehr zu ziehen - und wo ist das Problem für den Normalbürger ?....

Nun, um mal am Fall zu bleiben - für so ziemlich alle Vorfälle mit diesen Drohnen sind m.Ws. genügend Gesetze da, die greifen. Ob von Gefährdung Luftraum bis zu Gefährdung von Personen oder schlicht Sachbeschädigung - also ne Grundlage gibts da durchaus. Bleibt die Frage der Ergreifung der Straftäter bzw. die hier systembedingte Problematik, daß der nicht vor Ort ist. Ist m.E. durch nen Adressaufkleber erledigt.

MEHR wirst Du auch nicht erreichen können. Wer böse will, der tut böse. Den interessiert auch keine weitergehende Beschränkung an Leistung, Gipfelhöhe, Verkaufsschwierigkeiten. Genausowenig wie den Bankräuber mit der Uzi das Waffengesetz interessiert.

Zitat:

Zitat von Spürhund (Beitrag 908921)
Eigentlich wollte ich damit nur sagen das solange einem selbst nichts passiert solche Verordnungen ja total Schxxxe sind...

Da sehe ich eher das Gegenteil - Beschränkungen sind allen herzlich willkommen, solange es die "anderen" trifft. Und alle fordern und fordern fröhlich immer mehr - "die sollen doch.." und "denen sollte man doch..." ist der wohlfeile Spruch.

Obs gegen Fahrradfahrer, Autofahrer, Sondler, Dicke, Arbeitslose oder jeden anderen geht - völlig egal. Und da das dann immer ne Minderheit betrifft, ist der Zuspruch der Mehrheit gewiss. Aber in der SUMME haben wir uns mit diesem Verhalten gegenseitig ein Ei gelegt - denn irgendwo ist jeder Teil der Minderheit. Dann darf man sich eben nur von 8 Uhr bis Dunkelheit im Schrebergarten aufhalten, nur 1,5 Mal pro Sommer im Garten grillen, der Hund darf nur ne halbe Stunde am Tag bellen und ähnliches mehr. Für alle diese Bestimmungen gibts irgendwo sogar sachliche Gründe. Wenn man das Augenmaß verliert.

Deshalb bin ich gegen JEDE sinnlose Beschränkungen, auch wenn sie mich nicht betreffen.

Gruß Zappo

Ikognito 30.01.2017 15:28

Das ist ein generell typisch Deutsches Problem.

Es KÖNNTE ja was passieren, also MÜSSEN deswegen im Vorfeld schon mal Regelungen eingeführt werden damit man dann, FALLS etwas passiert nicht mehr mit gesundem Menschenverstand urteilen muss ob es überhaupt SINNVOLL ist eine evt Regelung einzuführen.

Das normale Urteilsvermögen des Otto Normalverbrauchers wird immer weniger gefordert, weil damit andere für ihn denken bzw. ihn einfacher lenken können.

Das ist in allen Bereichen so, ob Verkehr, Hobby, Arbeit oder oder oder. Deutschland regelt sich mit allen seinen Verordnungen kaputt weil langsam niemand mehr durchblickt was man überhaupt noch darf oder nicht. Im umliegenden Ausland sieht man alles etwas entspannter, ist es weniger reglementiert und wenn jemand über die Stränge schlägt wird schon irgendein Gesetz gefunden nachdem derjenige gemaßregelt werden kann

Spürhund 30.01.2017 17:32

Ja klar ! Ich geb euch ja recht - es ist mittlerweile Wahnsinn für was es alles Regelungen, Verordnungen und Gesetze gibt - in Deutschland und auch aus/in der EU !
Hier geht es allerdings um die Drohnenverordnung und für den Fall ich würde mir so ein Teil ausleihen hätte ich keine Probleme mich daran zu halten und die entsprechenden Genehmigingen für meinen Einsatz einzuholen.

Es wäre doch mal interessant von den anwesenden Drohnenbesitzern zu erfahren welche Verordnung sie einschränkt, stört oder unsinnig ist ?

P.S.: Die Gesetze, die wie ihr meint, dann greifen sind allerdings erst wirksam wenn was passiert ist ! Nicht zu vergessen was die entsprechenden Versicherungen sagen werden ... " Das wist aber verboten - wir zahlen nicht !" und sind fein raus.

bIauage 31.01.2017 10:13

Zitat:

Zitat von Michael aus G (Beitrag 908915)
Dann sterben immer noch mehr Menschen an normaler Grippe im selben Jahr. Davon abgesehen ist das Besuchen von Menschenansammlungen rein freiwilliger Natur, reine Privatangelegenheit und eine 100% Sicherheit kann nie garantiert werden. :yeap

Aber ok, dann fordere ich das sofortige Verbot von Lkws und Pkws. Was ist, wenn da wieder ein Terrorist drin sitzt und das Teil dann explodiert? Dann ist das Geschrei groß warum die nicht ganz verboten wurden ! :eek

Ich hoffe du verstehst deine Argumentationskette?! :give me a :D

Und vor allem verhindert es keine unfähigen Idioten oder Bombenleger....

Spürhund 31.01.2017 10:45

Achso !
Weil es Idioten und Leute gibt die sich sowieso nicht dran halten brauche ich keine neuen Gesetze/Verordnungen und wenn die "Idioten" dann jemanden platt gemacht haben kann ich sie ja immer noch bestrafen ? Tolle Logik !


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