Anhörung bzgl. Geschwindigkeitsüberschreitung
Hallo,
folgender Sachverhalt beschäftigt mich zur Zeit: Ich bin Fahrzeughalter von zwei Autos. Eines davon nutzt und fährt meine Schwester. Nun ist sie mal wieder geblitzt worden... :rolleyes: Die Post kommt natürlich immer zu mir. Nun teile ich seit einem halben Jahr meine Wohnung mit meiner Freundin. Wir sind nicht verheiraten und haben logischerweise unterschiedliche Nachnamen. Vor ein paar Tagen trudelte der Anhörungsbescheid unter IHREM Namen bei uns ein!! Hätte der Bescheid nicht weiterhin an meinen Namen adressiert und zugestellt werden müssen?? Liegt hier nicht ein klarer Formfehler vor? Nur mal so gesponnen... - es hätte ja z.B. meine Exfreundin oder mein "Dealer" des Vertrauens :eek in meinem Zweitwagen unterwegs sein können, von dessen "Kooperation" meine Freundin nichts weiß... Was solche Blitzerfotos auslösen könnten... |
Der Halter ist immer der Gearschte am Ende. Wenn nicht klar ist, wer gefahren ist, kommste vielleicht um die Strafe rum, aber darfst dann Fahrtenbuch führen, damit es beim nächsten mal nicht wieder Unklarheiten gibt...
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Hallo,
darum geht es ja nicht. Ich bin der Fahrzeughalter, klar. Es geht um die (völlig falsche?) Zustellung des Briefes. Hätte dieser nicht an mich adressiert werden MÜSSEN? Die können den Wisch doch nicht einfach an meine Freundin adressieren, nur weil wir zusammen wohnen. |
Woher haben die denn die Daten der Freundin? Die steht weder im KFZ Brief, noch in der zum Auto gehörenden Haftpflicht, wenn ich das richtig verstanden habe.
Vielleicht ein ganz anderer Vorgang, bei dem die Freundin angehalten wurde und sie als Fahrzeugführer identifiziert wurde? |
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Exakt! Richtig, mein KFZ Brief, ich zahle Haftpflicht usw. Unsere einzige Verbindung ist in diesem Fall unsere gemeinsame Wohnungsanschrift. Sie ist mit dem Auto noch nie gefahren. Mit ihrem eigenen PKW wurde sie jüngst weder angehalten, kontrolliert noch geblitzt. Sie wurde mit 28 Jahren tatsächlich noch niemals geblitzt. Das nenn ich Selbstbeherrschung!:rolleyes: |
Fahrtenbuch wird man ganz simpel los in dem man das Auto einen Tag abmeldet. Dann gibts es eine Abmeldebestigung und du bist raus. Nächsten Tag neu anmelden--fertig
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Und wer ist zur Anhörung geladen? Du als Fahrzeughalter?
Das ist schon seltsam, da würde ich nachhaken, schon aus Interesse und berichte mal hier, wie das zustande kam. Zum Sachverhalt denke ich aber, dass es belanglos ist. Klar kannst du sagen, dass du das Schreiben nie erhalten hast, weil die Freundin ... irgendwas ist, verschlampt hat oder was auch immer. Das Einzige was es bringen könnte wäre eine Zeitverzögerung würde ich mal vermuten. |
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Unglaublich. Das ist doch nicht rechtens. Was solch ein falsch zugestellter Brief für Auswirkungen haben könnte... Was kann man da machen? Wenn das Amt da schon so schlampig mit den Daten umgeht, dann will ich mindestens um diesen Blitzer drumherum kommen. 1 Punkt, 75 Euro wären das. Aber darum geht es mir nicht in erster Linie. |
Na wenn die Freundin geladen ist, dann soll sie doch antworten, dass sie den Vorgang nicht versteht, weil sie nicht der Halter ist. Wäre doch das ganz normale Vorgehen bei so einer Aktion.
Zustande kam die falsche Adressierung vermutlich über eine Adressabfrage beim Einwohnermeldeamt und da steht ihr beide unter der Adresse drin und dann falscher Knopf oder past©. |
stellenweise erfolgt ein Abgleich über die biometrischen Daten (neuer Personalausweis/Reisepass)
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:grbl
... wäre zwar interessant, wie das Amt auf den Dreh kommt, den Brief an die DAME zu schicken, die zufällig auch unter der Adresse des Halters gemeldet ist ... Aber für den fall eher unerheblich. Oder doch erheblich - weil es eben ein Formfehler ist! Nun weiß ich nicht, wo und wie der Basti wohnt - schnuckliges EFH? MFH? Platte?? Gerade in letztem Fall dürfte doch klar sein, daß da das eine nichts mit dem anderen zu tun haben kann ... Selbst bei ner EFH-Adresse wg. nem vermeintlich weiblichen Konterfei der erstbesten weiblichen Person den Anhörungsbogen schicken, ist schon mutig. Erstens, könnten ja auch mehr Frauen als nur die eine sich im Hause aufhalten. Zweitens, könnte da ja auch die Schwester aus Timbuktu, Oma aus Griechenland oder Onkel aus Amerika (der mit dem Hang zu Perücken :eek :D ) zu Besuch sein - oder der Wagen wurde spontan einer Nachbarin geliehen. Alles schon vorgekommen. also entweder dem HALTER den Brief - oder Formfehler. somit: Falscher Film, kümmert mich nicht. Basti, Deine Liebste sollte den netten Brief mit gewisser Zeitverzögerung zurücksenden. Einziger Hinweis: Sie ist nicht Halterin des Kfz. ... wenn´s klappt, ist das Ding dann irgendwann verjährt. Erreicht Dich "Dein" Knöllchen eben ein wenig zu spät ... Fristenüberschreitung. war da nicht was mit drei Monaten?? :D :clap ;) allradteam, Abgleich von Daten?? in meinen Augen völlig uninteressant. Denn der Schrieb steht eben dem rechtlich Verantwortlichen zu. Die junge Dame käme erst ins Spiel, wenn sie ihren Namen auf den Anhörungsbogen setzt. Einzige Ausnahme wäre ja wirklich, sie wäre gleich nach Verstoß angehalten worden, die Adresse aufgenommen. Wer da nicht umgehend löhnt, darf sich ja auch aussuchen, ersatzweise Post zu bekommen. Aber ich verstand den Sachverhalt so, daß das eben NICHT der Fall war. Ich wünsche viel Erfolg! :yeap Gruß Jörg |
widerspruch gehen. deine freundin is nicht gefahren, fertig.
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Danke Euch!
Danke Jörg, für Deine, wie immer umfangreichen Ausführungen! Seh ich auch so! |
Mal ne Frage - wer ist denn als Halter in dem Bescheid angegeben?
Im Bußgeldbescheid muss nach §66 OwiG u.a. der Betroffene und auch das Beweismittel angegeben sein. Wer ist denn auf dem Foto von der Blitze zu sehen oder gibt es keines? Wurde Deine Freundin evtl. von Deiner Schwester, Exfreundin oder Zweitwagen nutzendem Dealer als Fahrerin bezichtigt? Offensichtlich liegt hier ein Formfehler vor, gegen den man Einspruch einlegen kann. Zeit hast dafür 14 Tage nach Zugang des Schreibens gem. § 67(1) OwiG. Allerdings geht dann das mit der Fahrerermittlung von Neuem los, in der letzten Instanz bist du dann als Halter und Verantwortlicher in der Bütt. |
Stop!
... Basti muß hier keinen Widerspruch einlegen! :neenee Denn ER hat doch gar keine Post bekommen ... :D (Basti ist Halter - siehe Beitrag 1) Seine Liebste schickt das Ding zurück! Wg. mir mit dem Kommentar "isch abe gar keine Auto" "... und das auf dem Bild bin ich auch nicht" Der Rest ist Sache des Amtes. ... würde Basti dazu jetzt schreiben, würde er vom Vorgang schon mal offiziell Kenntnis einräumen. Wäre wahrscheinlich nicht unbedingt zuträglich in Sachen Verjährungsfristen. So kann man hinterher immer noch sagen, "ICH lese doch nicht die Post meiner Liebsten, wo kommen wir denn dahin ... " ... und natürlich hat sie ihm nix gesagt - weil sie doch erst die Ermittlungen ihres Privatdetektivs abwarten mußte, wg. "der anderen Frau", oder so ... :eek :iron ... am Ende drängt sich allerdings noch die Frage auf, um welche Strafe es wirklich geht. Ist sie mit 38 durch die 30er Zone - oder waren es 138 ... :eek Bei 25 Euro fang ich nicht an, mir selbst die Zeit zu stehlen ... ... beim "Jackpot" könnte man allerdings drüber nachdenken ... :rolleyes: ( :D ) Gruß Jörg P.S.: ... überlege er gut, was er noch preisgibt (im bestimmten Falle ...) Wir hatten hier mal vor über 10(?) Jahren einen Berliner(?), der beschwerte sich über sein Blitzerfoto mit massiver(!) Tempoüberschreitung - geknipst vor der SCHULE ... :clap War ne lehrreiche Diskussion - für ihn :D |
@Bast: Wann wurde geblitzt? Denke an die Verfolgungsverjährung. In dem Fall 6Monate ab OWi. Dir als Halter ist das noch nicht rechtskräftig und damit aussetzend zugestellt. Reize auch alle möglichen Fristen aus.
Fängt beim Widerspruch deiner Freundin an. 14 Tage ab Zustellung. Ich werf sowas immer erst am 14. Tag in den Gerichtsbriefkasten. Spart Porto(Einschreiben Rückschein) und Postweg. Darauf immer der Zusatz -vorab per Fax/Mail-. Kopie davon machen! Lohnt immer, vorallen wenn nur noch < 1Monat Frist ist. Ansonsten, wenn du schon zuviele Punkte hast, bezahl und lass deine Freundin den Punkt kassieren. |
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Verjährungen werden aber mit bestimmten Aktionen ausgesetzt bzw. gestoppt. @Basti: - Zuersteinmal die Frage (da ich das nicht weiß), ist das Haus in dem ihr wohnt ein kleines Haus oder mit mehreren Personen? - Falls mehrere Personen: wurde bei der Ummeldung deiner Freundin auf deinen Mietvertrag verwiesen? Beides kann schon beantworten, warum die Freundin angeschrieben wurde. So bekannt ist, dass ihr zusammen wohnt und eine Dame gefahren ist, gehen die Bearbeiter gerne mal davon aus. Das ist rechtlich nicht falsch (es ist kein Formfehler) es ist nur schlecht für die Verjährung. Vermutlich wirst du, sobald deine Freundin den Brief zurückschickt mit "Isch habe gar kein Auto", selbst Post bekommen. Du weißt dann natürlich von nichts. Vor einem Fahrtenbuch würde ich erst einmal keine Angst haben, da dies nur in Härtefällen vergeben wird und nicht wegen kleineren Sachen (alles mit 1 Punkt und weniger ist klein). Zumal man hier gesondert Einspruch einlegen kann und spätestens vor Gericht wirds meist wieder aufgehoben (so es jetzt nicht das 10. Mal ist). Wichtig: Worauf du unbedingt beim Gebührenbescheid achten musst ist, ob man dir eine evtl. Einwohnermeldeamtabfrage abrechnen will (solltest du doch bezahlen). Das musst du natürlich nicht bezahlen. |
sorgi: ja, klar! widerspruch muss die freundin einlegen, also die empfängerin des briefes...war für mich logisch:-)
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Mit dem Wiederspruch wird die Schuld eingeräumt. Finger weg !!! Im Moment keine Zeit - bis morgen ... VG |
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Die Verjährung läuft ja hier dennoch weiter, da weder dem Halter, NOCH dem Fahrer, ordentlich zugestellt wurde. :yeap Das war aber nicht die Kernfrage, SONDERN wie kömmen sie auf seine Freundin??? DAS würde mich als Datenschutzbeauftrager auch brennend interessieren... :D |
Frag mal die GEZ !
Die wollen auch wissen ob sie zweimal Gebühren kassieren können wenn zwei Personen mit unterschiedlichen Namen an einer Adresse gemeldet sind. :suspekt: Ich bin letztes Jahr umgezogen und hab mich umgemeldet. Ohne Zeit zu haben das der GEZ zu melden hab ich direkt Post zur neuen Adresse bekommen. Wie das geht ? :spank: https://www.datenschutzbeauftragter-...ns-geld-macht/ |
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Eine OWI hat eine 3 Monatige verjährungsfrist. Diese wird aber unterbrochen durch die Zusendung des Fragebogens ODER des Bescheids. Durch die Unterbrechung wird die Verjährung neu gestartet und somit gilt ab Zusendung des Briefs eine erneute 3 monatige Verjährungsfrist. Somit beträgt die max. Verjährung 6 Monate. Im Übrigen ist nicht die Zustellung maßgeblich sondern das Erstellen des Briefes für die Unterbrechung! Sprich: Datum auf dem Brief -1 Tag + 3 Monate = neue Verjährungsfrist. Der Widerspruch ist im Übrigen natürlich kein Schuldanerkenntnis, was hier auch gar nicht gehen kann da weder dem Halter noch der Fahrerin ein Brief geschickt wurde. Somit ist eine Äußerung a la "ist nicht mein Auto UND ich bin nicht gefahren, wie kommen Sie darauf" natürlich kein Schulderkenntnis. |
Hallo!
Komisch ist es! Wer hat denn geblitzt? Polizei, fester Blitzer oder Landkreis? Hast Du Verkehrsrechtschutz? Oder bist Du in einem Automobilclub? Gruss Matthias |
Ihr schreibt ganz viel Quatsch zusammen.
Mal der Reihe nach. Die Freundin ist unter gleicher Meldeadresse geblitzt wurden. Ergo macht das Amt eine Halterabfrage. Die bekommt das Amt mit Adresse und Foto. Da der Halter mit der Person auf dem Foto (Freundin) nicht identisch ist geht die Sache zur Polizei, welche eine Streife los schickt. Hier hat ein Nachbar oder wer auch immer gequatscht, das Madam unter gleicher Adresse gemeldet ist. Ergo bekommt die Freundin unter ihrer Meldeadresse, welche mit der Halteradresse identisch ist Post (die Anhörung, welche an umseitige Adresse zurück zu schicken ist). Diese Anhörung muß innert 3 Monaten der richtigen Person zugestellt sein! Wichtig!!! Der Brief mit der Anhörung muß ein Amtlicher Behördenbrief sein!!! ggf. mit Zustellurkunde - Erkennbar an den 2 Rosa Streifen auf der Rückseite. Ein einfacher weißer Umschlag gilt nicht als Amtlich. Mein Anwalt meinte damals, das ist was für den Papierkorb. Manche Ämter stellen die Anhörung aus Faulheit dem Halter zu, mit dem Endeffekt, der Halter lässt die Angelegenheit schleifen und die Anhörung kann vor dem 3 monatigen Fristablauf der Freundin nicht mehr rechtzeitig zugestellt werden. Ergo, die Sache wäre gegessen! Im Anschluß daran hat die Behörde eine Frist von 3 Monaten einzuhalten um einen Bußgeldbescheid zu erstellen und zu zuschicken. Und jetzt kommt was ganz wichtiges! Unbedingt das Ausstellungsdatum des Bußgeldbescheid kontrollieren. Es muß vor Ablauf der 2x 3 Monate = 6 Monaten liegen! Vielfach liegt das Datum einen Tag nach Ablauf der 6 Monats Frist!!! Ist mir selbst schon passiert. Einen Tag zu spät ausgestellt. Erst hier kommt der Wiederspruch. Und erst danach gab es zwei mündliche Gerichtsverhandlungen. Das erste Urteil lautete - Kostenteilung, jeder trägt seine Kosten selbst und kein Bußgeld. Damit war aber mein Anwalt nicht einverstanden. Das zweite Urteil lautete - alle Kosten werden der Staatskasse auferlegt und kein Bußgeld. Glück und den richtigen Anwalt gehabt :freu VG |
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:popcorn::popcorn::popcorn::popcorn: wird immer interessanter hier ... Gruß :sorgi |
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Die SCHWESTER ist gefahren aber die Lebenspartnerin erhält Post :) Augen auf beim Eierkauf. |
3 Monate hat die Behörde Zeit den Fahrzeugführer auszumachen.
In der Anhörung ist eine Frist angegeben. In der Regel 2 Wochen. Also so weit als möglich herauszögern. Anhörung mit dem Vermerk zurückschicken das es nicht ihr Auto ist. Ich hab das selbe Spiel Ende letztes Jahr mit der Behörde durchgezogen. Da wurde der Sohn meiner Frau mit einem Auto geblitzt das auf mich zugelassen ist. Da gings um 120 Euro und 1 Punkt. Hat funktioniert. Nachtrag: Wann wurde die Schwester geblitzdingst? |
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Bei der falschen Zuordnung durch Dritte geht das noch in Richtung "Übler Nachrede". Welche Person ist auf dem Blitzerfoto zu sehen? Schwester oder Freundin? @BastiSDL frag mal beide Damen wer zum fraglichen Zeitpunkt das Auto gefahren ist! VG |
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Vielleicht waren beide Damen zusammen shoppen? Aufklären können es nur beide Damen zusammen und/oder @BastiSDL. Wer von euch hat die Anhörung mit dem Foto bzw. ein je Bild von beiden Damen gesehen. Ich nicht. Im Thread ist auch nichts. Wenn von @BastiSDL nichts weiter dazu kommt ist für mich hier Schluß. VG m. |
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Schon mal Bier und Popcorn holen :Proscht:popcorn::freu Schönes Wochenende ohne Blitzer und Co, ODAS :brav: |
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3 Beiträge, 3 Meinungen = http://www.schatzsucher.de/Foren/att...1&d=1488657148
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Es gibt Ärzte, bei denen sind die Einschätzungen zu ein und demselben Patienten identisch! ;)
... ähnlich verhält es sich in diesem Thread bei der Diagnose zur Lese- und Verständnisfähigkeit einzelner Schreiber ... :eek :D :D :iron Gruß :sorgi |
Oh mein Gott...der Thread beinhaltet fast ausschließlich nur Schrott! :rolleyes:
Wie wäre es mit zurückschicken u. reinschreiben, dass die Freundin nicht die verantwortliche Fahrzeugführerin war? Danach bekommst du als Halter Post u. musst dich dazu äußern. Ein Aussageverweigerungsrecht kannst du schlecht in Anspruch nehmen, da die Lichtbildauswertung "weiblich" ist. Danach bleibt noch die Variante Zeugnisverweigerungsrecht. Sind die Behörden nicht ganz ideenlos, schau sie in der Datenbank nach u. überprüfe, wer bereits in der Vergangenheit mit dem Fahrzeug wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit beanstandet worden ist. Sollten sich hieraus neue Erkenntnisse ergeben u. diese im Idealfall "weiblich" sein, dann steh sie dort mit dem Blitzerfoto als nächstes vor der Türe. Solltest deine Schwester in der Vergangenheit bereits aus irgendwelchem Grund bei der Polizei namentlich mit dem Fahrzeug in Verbindung gebracht worden sein (vollkommen egal aus welchem Grund), dann wird auch die Variante "Schweigemauer" nichts bringen. Für den Fall, dass ich als Fahrzeughalter ständig nicht erreichbar bin (oder die Schwester), muss hald der Lichtbildabgleich mit den Daten aus dem Einwohnermeldeamt herhalten. Sollte die Verantwortliche hierbei identifiziert werden, bekommt sie den Bußgeldbescheid zugeschickt u. müsste dann Einspruch einlegen. Das Ganze würde dann im Einspruchsverfahren dem örtlich zuständigen Amtsgericht zur Entscheidung vorgelegt werden. Hierbei sollte ich natürlich idealerweise mit einen Rechtsanwalt erscheinen, auch wenn eine eigene Verteidigung (ohne Rechtsanwalt) gesetzliche zulässig wäre. Zahlt die Verkehrsrechtsschutz, dann wäre schon was gewonnen. Allerdings: im Regelfall hat der Großteil von uns 150 EUR Selbstbeteiligung. Was wäre also gewonnen? Genau - nämlich nichts. 75 EUR mehr ausgegeben. Und der 1 Punkt? Total egal. Wenn es um nichts geht u. ich kein Raser bin, ist der nach 2 Jahren wieder weg. Und: aufgrund der fehlenden Rasereigenschaft wird auch ein qualifiziertes Fahrverbot kein Thema sein. Viel Aufwand für Nichts... Gruß S. |
Auch wenn hier die letzte Aktivität schon länger her ist:
Meine Frau hat heute Post bekommen, in der dem Fahrer (also mir) Ihres Fahrzeuges eine Geschwindigkeitsübertretung zur Last gelegt wird. Sie wird gebeten, die Daten des Fahrers zu übermitteln. Dies ist nicht notwendig, wenn der Betrag von 15 € innerhalb von x Tagen überwiesen wird. Viele Grüße |
Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 07:40 Uhr. |
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