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diddlmaus 04.01.2005 22:41

noch mal zum bodenfund
 
hallo leute,

ich habe gerade im geschlossenen thread "bodenfund" gelesen und dabei stellen sich mir ein paar fragen.
bei unserem hobby ist es nicht auszuschliesen auf eine waffe zu stoßen, ob als gut gefettetes exemplar oder als rostklumpen. sei es beim sondeln oder als dachbodenfund oder beim ausschöpfen von plumpsklos :clap
nun meine frage(n): wie verhalte ich mich bei solch einem fund? wie lange ist eine waffe eine waffe und wann ein rostklumpen? und, welche besitzrechte hat man an solch einem fund?

gruß diddl

Muecke 04.01.2005 23:33

Hallo,

ich fasse mich mal kurz, da dieses Thema im Forum sehr oft angesprochen wurde. Über die Suchfunktion wirst Du garantiert Beiträge angezeigt bekommen, welche genaue Auskunft geben. Suche einfach mal nach " wesentliche Teile ", "Waffengesetz", " Teilesätze" u.s.w.
Entschuldige bitte, aber es macht irgendwann keinen Spaß mehr andauernd das gleiche zu schreiben, wenn alles schon mal da war. Die Sachen sind auf alle Fälle gesetzlich geregelt und sind im Waffengesetz und im Kriegswaffenkontrollgesetz genauestens geregelt. Kannst mal hier nachlesen:

http://bundesrecht.juris.de/bundesre...02/inhalt.html

Ansonsten wird selbst ein totaler Rostklumpen, welcher mal eine Schußwaffe war, nach dem Gesetz auch noch als solche angesehen, obwohl damit nichts mehr anzufangen ist. Also äußerste Vorsicht! :neenee
Kann z.B. auch noch geladen sein und trotzdem losgehen.
Normalerweise melden das Fundstück, dann wird überprüft, ob die Waffe mit einer Strafsache in Berührung stand und dann auf die WBK oder zum Büchsenmacher, welcher das gute Stück nach genauen Vorgaben kastriert. Wie und was gemacht werden muss, entnimmst Du dem Link von mir. Wenn das alles geschehen ist, kannste das Teil dann als Dein Eigentum betrachten.

MfG Uwe

diddlmaus 05.01.2005 19:52

@ mücke,

ich dachte ja nur ich könnte mir hier praktische tips abholen, das waffengesetz kenne ich in groben zügen. ich habe keine lust mir bei solch einem fund von den behörden ans bein pissen zu lassen.

p.s. keine ahnung das hier soviel über dieses thema diskutiert wurde.


gruß diddl

Rotti 06.01.2005 01:08

Tip für gefundene Rostklumpen, die unbedingt mit sollen:

Finde einen Büchsenmacher Deines Vertrauens und speichere seine Tel.Nr. ins Handy. Den Transport von der Fundstelle zu ihm kündigst Du ihm vorher telefonisch an. Transportieren darfst Du sie nämlich. Besser ist es, wenn er das vorher auch weiß. Das minimiert das Risiko etwas, aber:
Die Rechtslage ist dennoch schwammig, weil mit etwas bösem Willen ist die Frage ob das dann ein "Transport" , eine "Inbesitznahme zum Zwecke des Transports" oder "...zum Zwecke der Aneignung" war, gleich auf dem Tisch. Und Du darfst dann auf Deine Kosten und Nerven glaubwürdig darlegen, daß es wirklich nur ein Transport war. Könnte eventuell schwierig werden...
Wir machen hier nicht umsonst so´n Heckmeck um das Thema.

Wenn man´s richtig angehn will, bleibt letztenendes eh nur der Weg über die rote Sammler WBK. Dann kann fast nix mehr schiefgehen.

Bei ´ner Waffe, die noch frisch im Fett liegt ist allerdings eh nicht von einem Weltkriegsrelikt, sondern von einer Straftat auszugehen, und sei es "nur" der illegale Besitz.
Ist n Heikles Thema, das Ganze.
Noch besser ist es, den Jungs von Grün Weiß vor Ort einfach
bescheidzusagen, daß man das Teil zum Büchsenmacher fährt. Die sind zumeist tausend mal besser drauf, als ihr Ruf den Anschein erweckt. (Hallo!? Das sind auch Männer wie wir....mit demselben Hang zum Spielenundundund.) Und wenn man ihnen nicht blöd kommt, ist mit denen oft sehr gut reden.

Einfach mal ausprobieren. :)

diddlmaus 06.01.2005 20:42

@mücke,

ich verstehe dich ja. man quatscht sich nicht gerne den mund fusselig.
leider nutze ich die suchfunktionen in den foren nur ungern. das ist für mich so ähnlich wie mit einem lexikon zum stammtisch in die kneipe gehen :Proscht

@rotti,

danke, das sind praktische tips.

um eins klarzustellen, ich habe keine waffen oder munition gefunden und bin auch nicht scharf drauf so etwas zu finden. es ist jedoch nicht ausgeschlossen das man mal mit so etwas zu tun bekommt (ich habe jedenfalls keinen diskriminator für kriegswaffen an meinem dedektor :)

alsooo, ich verstehe es so, der besitzer des grundstück oder wald o.ä. muß mit dem sondeln und graben einverstanden sein, der besitzer hat kein interesse an den funden (und was passiert wenn doch) und wenn waffen ins spiel kommen dann die behörden informieren.
was passiert wenn ich die fundwaffe nicht zu einem büchsenmacher bringe sondern die polizei nimmt sie mit, habe ich dann auch noch einen anspruch darauf oder verschwindet sie in den unergründlichen weiten der amtsstuben?
gibt es probleme solche fundwaffen (auch kriegswaffen-vollautomaten) vom büchsenmacher "kastrieren" zu lassen?

gruß diddl

MrSheepy 07.01.2005 08:11

1. Kastrieren kann die jeder dazu berechtigte Büchsenmacher. Kommt nur auf den Preis an...

2. Wiederbekommen tust Du die Sachen immer, evtl. mit Auflagen! Stellen die Sachen eine Gefährdung dar, kanns aber auch anders aussehen

3. Im normalfall hat man 2-3 Wochen Zeit Funde abändern zu lassen

4. Der Besitzer muss natürlich gefragt werden. Hat er kein Interesse an den Funden Deins, sonst 50:50.

5. Waffen/Munition melden...

diddlmaus 09.01.2005 14:31

hallo nochmal,

erst mal danke für die infos.

macht es eigentlich einen unterschied ob es sich um eine "normale" waffe (pistole, karabiener) eine kriegswaffe (mpi, mg) oder gar einen panzer oder geschütz (z.b. 8,8 :clap ) handelt?
ich meine damit ob man all dies auf deko umbauen lassen darf und es behalten kann.

gruß diddl

basti 09.01.2005 16:58

diddil wenn du einn panzer haben möchtest ich rede von radpanzer keinen mit ketten
brauchst du einn führerschein wenn du ihn in deutschland fahren möchtest auf der strasse.
auf privatgelände nicht da kannste auch mit kette fahren

man kann alles zur deko umbauen lassen

ich habe mal bei ebay um einen tomahayk marschflugkörper gekämpft der war leer aber sowas macht sich prächtig im garten nur der seetransport aus den staat war einwenig hoch

gruss basti

diddlmaus 10.01.2005 19:53

danke für eure antworten.

@basti,

und was sagt der tüv dazu wenn man mit so'n teil vorfährt :freu


gruß diddl

Funker 10.01.2005 19:55

Was soll der TÜV sagen? Auch in Düsseldorf fuhr einer mit nem Panzer auf der Kö einkaufen. :D
Carsten

basti 10.01.2005 20:07

ja keine ahnung frag mal ob du einen spürpanzer mit strassenzulassung bekommen kannst

erwarte aber ein nicht sehr ernst gemeinte antwort

aber da fahre ich lieber nen richtig netten kettenbagger

macht mehr spass


guss basti

Funker 10.01.2005 20:09

hey,wenn du von der a43 bochum riemke abfährst,direkt am ende der ausfahrt ist son typ der verkauft ab und an auch nen panzer.

BVK 10.01.2005 20:23

Alles klar???
 
Diddlmaus,
da hast Du nun Deine Antworten. Die einzig brauchbare ist die #2 von Muecke.
Aber Du willst ja kein Lexikon zum Stammtisch mitnehmen. Na dann viel Spass noch.

Gruß
BVK
der auch erst lernen mußte, nicht bei jedem, auch ernsthaften Thema einen Spielplatz eröffnen zu müssen :eek
und ich werde 54.

Claus 10.01.2005 21:00

ich hab das Thema mal zu den Rechtsfragen verschoben, da passt es wohl eher... :
@ BVK was ist los mit dir, schlecht geschlafen... :eek :D

Es waren schon ein paar mehr vernünftige Antworten dabei, würd ich meinen.
Jedenfalls keine falschen.

Was ich vermisst habe, ist der Hinweis auf die waffenrelevanten Teile.

Laut deutschem Gesetz ist ein solcher Fund eine Waffe, wenn bestimmte Waffenrelevante Teile (Lauf oder Schloss oder Abzugmechanismus) vorhanden sind.
Der Zustand dieser Teile spielt dabei absolut keine Rolle!!!

Rottis Hinweis ist absolut richtig, du darfst einen solchen Fund in Besitz nehemn, aber nur um ihn auf direktem Weg einem Berechtigten zu übergeben.
Dabei sollten Rottis Ratschläge mit der Ankündigung des Transportes ernstgenommen werden.

claus

basti 10.01.2005 21:41

also claus ich weiss auch damals von meiner lustigen zeit bei y tours das vorallem auf das schloss und abzug geachtet wurde das sowas ja nicht mitgenommen wurde :lol

aber bei den meisten umgebauten waffen ist doch der lauf verschweisst das schloss durchbohrt oder abzug festgeschweisst

daher denke ich das diese teile nicht mehr in betriebszustand sein dürfen

gruss basti

ps nein ich habe keine g3 oder g36 geklaut :lol

BVK 10.01.2005 23:16

Schlecht geschlafen...
 
Zitat:

Zitat von Claus
ich hab das Thema mal zu den Rechtsfragen verschoben, da passt es wohl eher...

Na da gehört es wohl auch hin.

Zitat:

Zitat von Claus
@ BVK was ist los mit dir, schlecht geschlafen... :eek :D

Nee, aber du bist ja ausgeschlafen :clap

Zitat:

Zitat von Claus
Es waren schon ein paar mehr vernünftige Antworten dabei, würd ich meinen.
Jedenfalls keine falschen.

Na, das kann man auch anders. Sorry Rotti! Hatte dich, weil spontane Antwort, nicht mit aufgeführt. Werde mich bemühen künftig erst "Denke"
Zitat:

Zitat von Claus
Was ich vermisst habe, ist der Hinweis auf die waffenrelevanten Teile.

Laut deutschem Gesetz ist ein solcher Fund eine Waffe, wenn bestimmte Waffenrelevante Teile (Lauf oder Schloss oder Abzugmechanismus) vorhanden sind.
Der Zustand dieser Teile spielt dabei absolut keine Rolle!!!

Genau!!!

Zitat:

Zitat von Claus
Rottis Hinweis ist absolut richtig, du darfst einen solchen Fund in Besitz nehemn, aber nur um ihn auf direktem Weg einem Berechtigten zu übergeben.

:neenee :nono
Claus, ich habe tatsächlich gestern schlecht geschlafen und bin heute sauer wg. einiger Sachen, die nicht etwas mit dem Forum zu tun haben. Aber so bin ich mal. Nehme auch :give me a zu diesem Thema an :cry
aber das (s. Zitat) von dir macht mich doch wieder munter :rolleyes:

Nur mal so ein paar Gedanken:
Wer kann erkennen, was funktionsfähig ist oder nicht.
Was soll er/sie machen? Fundstück, prima, hellauf begeistert!
Verrostet? Wird schon gut gehen...
Transport??? Ups...
Gibt es da nicht schon genügend Hinweise bei sde??? Nicht für dich Claus, (oder doch?) aber öfters auch von dir verwendet :search
Wenn ich falsch liege, träume ich schlecht und bin am nächsten Tag roar

Claus 10.01.2005 23:52

@ basti @ BVK
 
hab ich mich da so unklar ausgedrückt :uii

Also noch mal von vorne:

Wenn man eine Waffe findet und die waffenrelevanten Teile (auf obige Aufzählung gibt es keine Vollständigkeitsgarantie!!! Ich hab die nicht alle im Kopf!) sind vorhanden, spielt deren Zustand überhaupt keine Rolle.
Selbst wenn zB der Verschluss nur noch ein einziger Klumpen ist, zählt er als waffenrelevantes Teil!
Ebenso eine Pistole, deren Abzugsmechanismus im Griffstück integriert ist, keine Griffschalen mehr vorhanden Schlagbolzen weggerostet, Lauf verbogen etc usw ist laut Gesetz eine Waffe (= verbotener Gegenstand)

Jetzt deutlicher? :D

claus

BVK 11.01.2005 00:40

Aber klar doch!!! :yeap
Oder :sorgi :grbl

Muecke 11.01.2005 09:05

Zitat:

Zitat von Claus
Was ich vermisst habe, ist der Hinweis auf die waffenrelevanten Teile.

claus

Ohne den ganzen Brei nochmal hochkochen zu wollen, muss ich widersprechen Claus.

In meinem Hinweis, die Suchfunktion zu nutzen, tauchen die "wesentlichen Teile" auch auf. Der Begriff ist mit Deiner Formulierung gleichzusetzen. Der Vollständigkeit halber, seien sie hier noch einmal aufgezählt:

Der Lauf - b.z.w. die Läufe, Patronen- oder Kartuschenlager, soweit diese nicht schon Bestandteil des Laufes sind, der Verschluß und bei Kurzwaffen( bis 60 cm Gesamtlänge) auch das Griffstück oder sonstige Waffenteile, soweit sie für die Aufnahme des Auslösemechanismus bestimmt sind.

Ansonsten, um die Sache hier mal zum Abschluß zu bringen, ist meine Auffassung, daß das Beschäftigen und das Studium der Materie, wenn man mit solchen Funden rechnet und diese dann auch noch behalten will, unausweichlich ist. Da hilft wirklich nur lesen, lesen und nochmals lesen(klingt bald wie bei Lenin :D )
Also eventuell doch mal ein Lexikon oder andere Quellen benutzen @ diddlmaus. Suchen gehst Du doch auch alleine, oder lässt Du das auch von anderen erledigen?

MfG Uwe

Claus 11.01.2005 21:53

schon klar @ Mücke
 
ich meinte mit dem "vermisst", dass ich diesen Hinweis auf Seite 1 dieses Themas vermisst habe... :rolleyes:

Danke für die Ergänzung!

claus

basti 11.01.2005 22:00

aber claus dann wäre ja jedes dekostück eine verbotener gegenstand

is ja dasselbe mit gemacht worden und wer kann sehen ob es abgegammelt oder von einem büchsenmacher vor langer zeit entfernt wurde???

fragen über fragen


gruss basti


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