Sondeln in Niedersachsen
Hallo,
ich weiß es gab bestimmt schon dutzende Threads zu diesem Thema. Aber so ganz schlau geworden bin ich jetzt nicht. Also daher meine Frage: Darf ich, wenn ich mir einen Detektor kaufe, einfach losziehen und Sondeln? Eine Erlaubnis des Grundstückseigentümer werd ich wohl brauchen aber wie sieht es mit einer Amtlichen Gehnemigung aus?(in Niedersachsen). Das ich funde melden muss ist mir bewusst, aber so ganz das mit der Genehmigungs sache ist mir noch nicht klar. lg Sven |
Moinmoin und willkommen im Forum!
Um in Niedersachsen sondeln zu dürfen brauchst du eine Nachforschungsgenehmigung gemäß §12 NDSchG (Niedersächsisches Denkmalschutzgesetz). Die Genehmigung erteilt das zuständige Denkmalamt; einfach bei der Gemeinde/Stadt anrufen und nachfragen, oft wird das Denkmalamt von nem anderen Ressort mit abgedeckt. Meine Genehmigung hat bspw das untere Bauamt erteilt. Zusätzlich zu der NFG brauchst du natürlich auch die Erlaubnis des Landbesitzers und ggf des Pächters. Genehmigungen gibt es landwirtschaftlich genutzte Fläche auf denen sich kein bekanntes Bodendenkmal befindet. Genehmigungen für den Wald werden in Niedersachsen nicht erteilt. Ohne Nachforschungsgenehmigung darf man an Badeseen und auf Spielplätzen sondeln, die Erlaubnis des Besitzers vorausgesetzt. Gruß rid |
Hallo ihr,
Habe gestern dort (denkmalpflege@nld.niedersachsen.de) eine Email geschickt mit folgendem Inhalt: Sehr geehrte Damen und Herren, Hiermit möchte Ich einen Antrag stellen auf, eine Grabungs und Nachforschungsgenehmigung in zusammenhang mit einem Metalldetektor in dem Bundesland Niedersachsen. Die Nachforschungen würden sich auf Privatgrundstücken ( Acker, Wiesen, Gärten) beschränken. Ich würde Mich über eine Positive Antwort Ihrerseits freuen. Mit freundlichem Gruß Christian XXXXXXXXX Hoffe es ist die richtige Adresse für Niedersachsen? |
Die Adresse ist die richtige wenn es darum geht zu erfahrnen, welches das für einen zuständige Amt ist, NFG können die aber nicht erteilen.
Die NFG ist an eine Fläche gebunden, für das ganze Bundesland wird keine Genehmigung erteilt. Ich habe zb eine NFG für eine Fläche von ca. 25 ha bekommen. Sorry, aber die werden deine Anfrage ablehnen... lg rid |
Wie stehen denn die Chancen als Anfänger so eine Gehnemigung zu bekommen?
Und wie sieht es mit der Fundmeldung aus. Also, z.B Münzen oder Abzeichen(So sachen aus dem Fundbild bereich), darf ich diese behalten wenn ich sie z.B am Strand finde? Oder muss ich diese Melden. Also was muss ich melden und was nicht? Woher weiß ich ob etwas von Wissentschaftlichen Wert ist? ich hoffe das sind nicht so viele Fragen ;) lg Sven |
Niedersachsen plant oder macht schon eine kleine Ausbildung für Sondengänger anlehnend an das SH Modell.
Dort wird dann auch besprochen wie eine Fundmeldung etc aussieht. |
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Sowas wie ein Angelschein dann? |
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http://www.denkmalpflege.niedersachs...660&_psmand=45 SH = Seite 12 http://www.agsh.de/zeitschrift/AN_08.pdf |
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Moin Lucky,
kennst Du eigentlich den FAN? Das ist der Freundeskreis Archäologie Niedersachsen e.V. Hier mal der Link: www.fan-niedersachsen.de Da gibt es einige interessante Arbeitsgruppen und eine ganze Menge lohnenswerte Veranstaltungen. Nicht wenige davon richten sich direkt an Sondengänger. Über den FAN sollen wohl auch die Lehrgänge für Sondler organisiert werden. LG Aquila |
danke für die Links, ich werd mich da mal umschauen, so ein Lehrgang ist bestimmt nicht verkehrt.
lg Sven |
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dein Link funzte nicht, habe es aber trotzdem gefunden :-) http://www.fan-nds.de/index2.php |
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Und bei dem falschen gegen die Mauer gelaufen!
Antwort an die Anfrage: Sehr geehrter Herr XXXXXXXXXX, ich kann Ihnen weder eine Genehmigung zum Nachforschen mit einer Metallsonde noch eine Grabungsgenehmigung erteilen. Grundsätzlich werden in Niedersachsen Grabungs- und Nachforschungsgenehmigungen nur von den Unteren Denkmalschutzbehörden an Fachleute erteilt und dann auch nur unter klar definierten und strengen Auflagen, die das Niedersächsische Denkmalschutzgesetz vorschreibt. Vorsorglich muss ich Sie darauf hinweisen, dass Ihnen bei einer Zuwiderhandlung eine Anzeige und die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens droht. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag XXXXXXXXXXXXX |
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Oder melde Dich bei Dr. Michael Geschwinde Stützpunkt Braunschweig Husarenstr. 75 38102 Braunschweig Tel.: 05 31 / 12 16 06 - 10 Fax: 05 31 / 12 16 06 - 22 michael.geschwinde@nld.niedersachsen.de Der kann Dir notfalls weiterhelfen. |
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Genau da liegt ja in NDS das Problem. Das NLD (inkl. Stützpunkte und Regionalteams) hat hierbei nur beratende Funktion. |
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