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Ferun 17.05.2006 21:41

Was hab ich da gefunden?
 
Ich war vor ner guten Woche mit ein paar Freunden im Wald unterwegs, da wir dort ab und zu biken gehen ... mir nichts dir nichts schau ich mich da mal ein wenig um und gucke um den nächsten Baum ... was seh ich da, ein längliches Stück Eisen, dass ein wenig aus dem Boden ragt. (dazu muss man sagen, dass der Waldboden bei uns für erstmal ungefähr 15 cm aus alten Nadeln und Blättern besteht, also sehr humushaltig ist ) ich heb es auf und denk mir nichts dabei, seh zwar das es einigermaßen verrostet ist, dann jedoch ruft nen freund von mir auf einmal, dass dies ein gewehr sei und dann wurd mir das auch klar.
für uns war das eine vollkommene überraschung da wir mit so etwas überhaupt nicht gerechnet haben, geschweige denn erfahrung mit solchen funden haben ... wir suchen also an der stelle ( direkt an einem kleinen hang hinter einem Baum) weiter und tragen ein wenig die erde ab. Nach und nach kommt da noch einiges mehr zu Tage, unter anderem Munition, ein Stück eines Dolches, ein Hering und viele einzelne Stücke verrostetes Eisen.
Mich würd jetzt einmal interessieren was wir da gefunden haben und wie alt das ungefähr ist ...
deswegen hab ich ein paar bilder geschossen in der hoffnung, dass ihr darauf etwas erkennen könnt ... nicht darauf abgebildet sind der hering und die munition, die wir dort gefunden haben.
;)

http://i4.tinypic.com/zxaf7s.jpg

http://i4.tinypic.com/zxjfjt.jpg

http://i4.tinypic.com/zxjg38.jpg

http://i4.tinypic.com/zxjj49.jpg

http://i4.tinypic.com/zxjjev.jpg

zoidberg333 17.05.2006 21:48

Toller Fund, sogar mit Bajonett dabei. :yeap

mfg Zoidberg

1990 17.05.2006 22:10

Das Gewehr ist ein Deutscher Karabiner 98
Das Bayonette ist ebenfalls k 98
Dann 2 Mal Munition und eine Bayonettescheide

Hülse 17.05.2006 22:11

Du hast einen deutschen Karabiner 98 k gefunden.

Zur Info:
Es wiederholt sich zwar immer wieder, aber Du darfst das Teil nicht besitzen.
Es ist zwar ein Rostklumpen, fällt aber trotzdem noch unter das Waffengesetz.

Und die Munition erst recht nicht.



die Hülse

Rotti 18.05.2006 00:08

Hülse hat recht. Vor Allem die Mun gehört entsorgt und zwar fachgerecht.
Wenn Du in der Umgebung einen Büchsenmacher kennst, frag ihn mal ob er Dir das Ding rechtlich "wasserdicht" machen kann und was er dafür haben will.
Es ist ein schöner Fund an sich.
Wenn Du jemanden bei Grün -Weiß kennst, mit dem man vernünftig reden kann, frag den als Weiteres.
Die Reaktionen sind oft unterschiedlich aber in den meisten Fällen sind das relativ nette und unbürokratische Leute ....praxisorientiert.
Und die Patronen kann man dort auch gleich abgeben, wenn´s ist.

Allerdings muß ich Dir wie auch mein Vorredner dringend anraten das Teil nicht einfach so "einzusacken" . Es kann theoretisch richtig Ärger geben.
Selbst bei so einem Rostklumpen! Lauf und Verschluß sind auch im vergammelten Zustand sog. "wesentliche Teile" und damit erlaubnispflichtig, von der Mun ganz zu schweigen.

MrSheepy 18.05.2006 08:27

K98? Man beachte den geraden Kammerstengel am Verschluss... :suspekt:

Hülse 18.05.2006 11:32

Zitat:

Zitat von MrSheepy
K98? Man beachte den geraden Kammerstengel am Verschluss... :suspekt:

Ist auf alle Fälle ein 98er System. Gabs auch mit geradem Kammerstängel.
Wenn ich heute abend zu Hause bin, suche ich mal den genauen Typ raus.


Grüße
die Hülse

Muecke 18.05.2006 12:10

Die anderen zwei unangesprochenen Dinge, sehen aus wie brit." Spike Bajonette ", oder das was davon übrig geblieben ist. Die Bajotülle allerdings, wäre dazu m.M. nach etwas zu lang. Oder Lebel? Ich muß mal noch etwas suchen, bin momentan unsicher. Das mit dem geraden Kammerstengel beunruhigt mich nicht. VZ irgendetwas, aber da schaut ja schon die Hülse nach.:brav:

Uwe

Muecke 18.05.2006 12:34

Kleiner Zusatz. Bei den beiden vermeintlichen Bajos, könnte es sich auch um auseinandergenommene Verschlüße handeln. Quasi das Schlagbolzenteil. Feder usw. ist weg, logisch, aber warum hinten so dick?:grbl

Uwe

P.S. Je mehr ich das betrachte, kommen mir immer neue Ideen.:suspekt: :D

Hülse 18.05.2006 14:31

@ Uwe

das mit den zerlegten Verschlüssen paßt :yeap . Gut beobachtet :D .
Ich werde heute Abend mal den Verschulß meines 98ers zerlegt auf den Scanner legen. Dann kann man das besser erkennen. Das "dicke" Teil ist das hintere Teil das Verschlusses, mit Sicherungsflügel. Also nix ungewöhnliches.

Bernd

Muecke 18.05.2006 14:45

Ja so ist das. Sicherungsflügel hochgeklappt mit Rostbatzen und Dreck. Das kommt hin.

Uwe

Hülse 18.05.2006 18:42

Liste der Anhänge anzeigen (Anzahl: 1)
So endlich zu Hause :D
Wie der Uwe schon richtig vermutete sind das keine Bajonette, sondern Schlagbolzen, bzw. der innere Teil des Verschlussen. Zum Vergleich Bild 1.
das Innenleben meines K98 Verschlusses.

Hülse 18.05.2006 18:51

Nun zur Waffe selbst. Es ist ein Karabiner 98. Aber nicht der 98K, sondern der 98 AZ. Das AZ bedeutet Aufpflanz- und Zusammensetzvorrichtung. Das ist der kleine Bügel der unterhalb des Laufes sitzt. Er dient dazu, mit den Waffen eine Gewehrpyramide zu bauen. Der Bajonetthalter sitzt auch, im Gegensatz zum k98k, weiter vorne am Lauf.
Herstellungsjahr dieses Karabinertypes zwischen 1907 und 1910. Hier der Link zum Karabiner 98 AZ.

Der 98 AZ hat normalerweise auch einen gekröpften Kammerstengel. Da aber jeder Verschluß bei jedem 98er paßt, ist es möglich daß ein "Ersatzverschluß" mit geradem KS eingesetzt wurde.


die Hülse

erap 18.05.2006 19:50

Zitat:

Zitat von Hülse

Da aber jeder Verschluß bei jedem 98er paßt, ist es möglich daß ein "Ersatzverschluß" mit geradem KS eingesetzt wurde.


die Hülse

Da wäre ich aber etwas vorsichtig!
Wenn der Verschlußabstand nicht paßt,bzw zu groß ist,kann der Hülsenboden abreißen.Ich spreche da aus leidvoller Erfahrung,als ich mit verschiedenen Verschlüßen mit meinem 98er mal rumexperimentiert habe.
War vor allem echt nervig,die Hülsenreste wieder aus dem Lager rauszuprokeln:cry


Gruß Christian

Hülse 18.05.2006 20:19

@ erap

Natürlich kann es zu Störungen, bzw. zum Bodenabriß kommen. Da geb ich Dir recht. Aber trotzdem kannst Du jeden 98er Verschluß in jeden Karabiner, bzw. in jedes 98er Gewehr stecken. Der paßt. Mit dem Abstand, das ist eine Sache für sich. Natürlich.
Aber zu Kriegszeiten war das egal. Hauptsache der Prügel funktionierte.


die Hülse

Ferun 05.02.2012 14:13

Ich weiß nicht ob überhaupt noch jemand von denen aktiv hier im Forum ist die damals ( ich merke gerade vor fast 6 Jahren ) in meinem Thread gepostet haben.
Habe mich heute mal wieder an meinen damaligen Fund erinnert und frage mich ob man den Fund irgendwie historisch einordnen kann.

Handelt es sich bei dem Karabiner 98 AZ um ein rein militärisches Gewehr? Und wenn ja wurde dieses im ersten oder zweiten Weltkrieg eingesetzt?

Ich weiß ja nicht ob mir hier überaupt noch jemand helfen kann, aber einen Versuch ist es ja wert^^

Gimbli 05.02.2012 14:43

Ein paar der User von damals sind schon noch aktiv und waren sogar heute schon online.
Immerhin hast du es geschafft nach knapp 6 Jahren heute deinen 2. Beitrag zu verfassen, das nenn ich doch mal eine rege teilnahme am Forenleben.:D
Und da haben wir auch schon das häufig angesprochene Problem, deine Bilder hast du damals über einen Link extern eingestellt und die sind nach der langen Zeit futsch.:spank:
Ich weiss nicht ob jemand Lust hat sich ohne Bilder mit der alten Sache zu beschäftigen.:rolleyes:

Gruß Michael

Ferun 05.02.2012 16:58

Entschuldige, mein Interesse an eurem Forum lag bisher immer am Mitlesen, da meine Kenntnisse definitiv nicht ausreichen um hier jemandem weiterzuhelfen :D das gewehr damals war ein reiner zufallsfund :P fotos habe ich leider auch nicht mehr, die waren damals von einem freund zu dem ich keinen kontakt mehr habe ...

Shakerz 06.02.2012 21:44

Wenn schon der 6 Jahre alte Thread wiederbelebt wird, dann möchte ich auch mal noch was dazu anmerken: ich kann es verstehen, dass bei Themen wie Waffen u. Fundmunition eine gewisse Hysterie u. Entstetzen bei einem Großteil der Forumsmitglieder entsteht. Dies natürlich zu Recht, weil unlängst bekannt ist, dass Waffen u. Munition im allgemeine (lebens-)gefährliche Gegenstände darstellen u. sich nicht in die Hände von nicht sachkundigen Personen gehören. Nicht verstehen kann ich, warum man bei einem verrosteten K98 o. ä. gleich wieder ein großes Drama losbricht u. mit einem Besitzverbot nach dem WaffenG hausieren gegangen wird. Im Gesetzt ist ganz klar geregelt, was Schußwaffen sind u. was zu deren Besitz, dem Führen, Bearbeiten usw. an Erlaubnisscheinen erforderlich ist. Um eine Schußwaffe im Sinne des WaffG zu sein, ist es erforderlich, daß es dazu bestimmt ist, ein Geschoß durch einen Lauf zu treiben (sinngemäß wiedergegeben). Ein Rostklumpen ist weder dazu bestimmt, noch dazu geeignet, ein Geschoß durch einen Lauf zu treiben. Somit kein Verstoß nach dem WaffG. KWKG fällt ebenfalls aus, da der Kaliber des K98 nicht rein militärisch ist, sondern auch anderweitig Verwendung findet. Klar kann von einer aufgefundenen, total Verrosteten Waffe noch eine Gefahr ausgehen, wenn sich noch Munition darin befindet. Aber mein kleines Statement bezieht sich jetzt mal nur auf die ehemalige Schußwaffe als solche...

Deistergeist 06.02.2012 21:56

Hysterie und Entsetzen haben bisher nur die Hausbesuche in den frühen Morgenstunden hervorgerufen, wenn die Beamten die Wohnung auf Links gedreht haben. Wird nicht gemacht, wegen so einem Rostklumpen? Wer sich da sicher ist, der darf gern rostige Waffen oder Munitionsfunde in öffentlichen Foren zeigen. ABER nicht bei SDE.
Und NEIN, wir zerren nicht grundlos die Namen von den Usern an die Öffentlichkeit, die von solchen Besuchen aus eigener Erfahrung berichten können.

Und es macht keine Freude, immer und immer wieder den gleichen Vortrag zu halten.

MfG Deistergeist

Shakerz 09.02.2012 15:33

Ich hab jetzt die Diskussion zum Anlass genommen, dass Thema "verrostete Schußwaffen" abschließend von rechtlicher Seite zu beleuchten u. die gefährlichen Halbwahrheiten zu beseitigen. Dazu habe ich mir die Mühe gemacht, mit der örtlichen Staatsanwaltschaft u. dem Bayerischen Landeskriminalamt zu telefonieren. Als Ergebnis aus den Gesprächen ist (in Kurzform) folgendes zu sagen:

1.) handelt es sich um die Überreste einer Schußwaffe, die nicht mehr funktionstüchtig ist bzw. funktionstüchtig gemacht werden kann, so liegt KEIN Verstoß nach dem WaffG vor. Hierzu wäre das WaffG, Anlage I, 1.4.6, anzuwenden (eine Schußwaffe ist unbrauchbar GEWORDEN, wenn mit allgemeingebräuchlichen Werkzeugen...usw.). Dabei spielt es keine Rolle, ob die Waffe ursprünglich dem WaffG oder dem KWKG zuzuordnen war. Unbrauchbar ist unbrauchbar (schrott bzw. Dekorationswaffe).

2.) handelt es sich um die Überreste einer Schußwaffe, die funktionstüchtig ist bzw. funktionstüchtig gemacht werden kann, so liegt natürlich ein Verstoß nach dem WaffG bzw. dem KWKG vor (abhängig davon, welchem Gesetz die Schußwaffe unterliegt).

Ob die Überreste einer Schußwaffe funktionstüchtig sind oder nicht bzw. funktionstüchtig gemacht werden können oder nicht, entscheidet im Bedarfsfall ein Gutachter. Solche Gutachten werden am Beispiel Bayern durch einen Sachverständigen des Bayerischen Landeskriminalamtes erstellt.

Fazit: handelt es sich augenscheinlich um Schrott (z. B. in zwei Teile gerostet), so sollte man sich keine Sorgen wegen einem Verstoß nach dem WaffG bzw. KWKG machen müssen. Höchstens ein paar lästige Fragen oder auch mal eine Überprüfung, in welchen Zustand sich das Fundstück befindet. Letztendlich wird es aber eine Gratwanderung bleiben, weil nach Auskunft der Sachverständigen äußerlich stark verrostete Schußwaffen im Inneren teilweise in sehr guten Zustand sind u. somit schußfähig gemacht werden könnten. Der Besitz einer unbrauchbar GEWORDENEN Schußwaffe ist u. bleibt aber definitiv straffrei.

Folgendes sollte man noch mit anfügen:
Rechtsnachfolger des 3. Reiches ist die Bundesrepublik Deutschland. Das ist auch der Grund, warum es die KMRD gibt, die vom Bund/ Bundesländer unterhalten werden. Sollte ich also eine verrostete Schußwaffe (oder was auch immer finden), so müsste ich diese als Fund melden u. abgeben. Geschieht dies nicht, dann wäre es ganz objektiv gesehen eine Fundunterschlagung nach dem Strafgesetzbuch, da offizieller Eigentümer der verrosteten Schußwaffe die Bundesrepublik Deutschland ist.


Viele Grüße

S.

Deistergeist 09.02.2012 16:04

Zitat:

Zitat von Shakerz (Beitrag 708253)
Fazit: handelt es sich augenscheinlich um Schrott (z. B. in zwei Teile gerostet), so sollte man sich keine Sorgen wegen einem Verstoß nach dem WaffG bzw. KWKG machen müssen. Höchstens ein paar lästige Fragen oder auch mal eine Überprüfung, in welchen Zustand sich das Fundstück befindet. Letztendlich wird es aber eine Gratwanderung bleiben, weil nach Auskunft der Sachverständigen äußerlich stark verrostete Schußwaffen im Inneren teilweise in sehr guten Zustand sind u. somit schußfähig gemacht werden könnten.

Schön, an der richtigen Stelle nachgefragt und ein Ergebnis erhalten. :yeap Auf den von mir zitierten Absatz kann man das Ganze eindampfen, sag ich mal.

...sollte machen müssen...Gratwanderung bleiben... DAS bedeutet ja leider, das es eine endgültige Sicherheit nicht geben kann. Was der Gutachter sagt, das ist noch ein anderes Thema.
Und was die Beamten bei der Hausdurchsuchung mitgenommen haben, das ist dann das nächste Thema. Gut, man bekommt die Sachen zurück. Aber bei den Nachbarn hinterlässt die Aktion bleibenden Eindruck, in der lokalen Presse ist man vielleicht auch unfreiwillig aufgetreten.:rolleyes:

Da bleibe ich dabei: Ich würde eine gefundene Schrottwaffe nicht im Internet zur Schau stellen. Sollte ich das Teil legalisieren lassen, kann ich es danach natürlich gern mit Foto und Fundbericht ausführlich vorstellen.

Glückauf!

Shakerz 09.02.2012 16:22

Die Gratwanderung bezieht sich im wesentlichen darauf, dass man bei Grenzfällen nicht erkennen kann, in welchem Zustand die Waffe ist. Da könnte es dann eben knapp werden. Wenn es augenscheinlich Schrott ist, kann ich es gerne fotografieren und einstellen. Die Infos beziehen sich vom Ursprung her auf eine "Schrottwaffe", die auf Grund Beschädigung usw. auch für den Laien erkennbar nicht mehr funktionstüchtig ist (Stichwort: 2 Teile).

Meine Nachfrage u. kleine Ausarbeitung des Themas ist eigentlich für alle die gedacht, welche bei JEDEM Rostbatzen zum schreien anfangen u. argumentieren, dass der Besitz GRUNDSÄTZLICH verboten ist. Dem ist so eben nicht u. man kann sich nur wünschen, dass derartige Beiträge (wie sie mit aller Regelmäßigkeit vorkommen) von sprachlicher Seite evtl. etwas professioneller angegangen werden. Das Hysterie geschrei ist immer so gewöhnungsbedürftig.

Deistergeist 09.02.2012 17:22

Hysterie ist unangebracht, stimmt. Und leere Hülsen ohne intaktes Zündhütchen müssen nicht bei Fundmun eingestellt werden. Da reicht das normale Fundident völlig aus.

Glückauf!

Deistergeist 09.02.2012 17:26

Zitat:

Zitat von Ferun (Beitrag 707846)
...und frage mich ob man den Fund irgendwie historisch einordnen kann.

Handelt es sich bei dem Karabiner 98 AZ um ein rein militärisches Gewehr? Und wenn ja wurde dieses im ersten oder zweiten Weltkrieg eingesetzt?

Und damit zurück zum eigentlichen Thema.

Johnny69 10.02.2012 23:29

wie wäre es mit wiedereinstellen der Bilder ? Man ließt den Thread und kann sich kein Bild machen.

Deistergeist 11.02.2012 23:34

Zitat:

Zitat von Gimbli (Beitrag 707850)
Und da haben wir auch schon das häufig angesprochene Problem, deine Bilder hast du damals über einen Link extern eingestellt und die sind nach der langen Zeit futsch.:spank:

Gruß Michael

Glückauf! Abinsbettgeist

Deistergeist 11.02.2012 23:36

Zitat:

Zitat von Ferun (Beitrag 707867)
Entschuldige, mein Interesse an eurem Forum lag bisher immer am Mitlesen, da meine Kenntnisse definitiv nicht ausreichen um hier jemandem weiterzuhelfen :D das gewehr damals war ein reiner zufallsfund :P fotos habe ich leider auch nicht mehr, die waren damals von einem freund zu dem ich keinen kontakt mehr habe ...

Und das noch. :rolleyes:

Rotti 19.02.2012 01:25

Der Casus ist in diesem Falle etwas heikel, da der Durchschnitssondler nach der ersten oberflächlichen Reinigung einer Schußwaffe schwerlich entscheiden kann, ob sich mit dem Fundstück noch irgendetwas "bewerkstelligen" lässt.

Eignet er sich Selbiges also an, hat er mit etwas Pech bereits einen WaffG -Verstoß an der Backe. Wie ja schon angedeutet, sind Fundwaffen oft innerlich noch erstaunlich gut erhalten auch wenn sie von außen aussehen, wie Ars*h und Friedrich.

Ausschlaggebend ist nämlich entgegen landläufiger Meinung nicht die Waffe als Gesamtes, sondern auch einzelne, EWB-pflichtige Teile wie Läufe, Verschlüsse, Schlitten oder KW-Griffstücke. Fernerhin die evtl. noch im Magazin oder Patronenlager befindliche Munition.

Selbst wenn das Schießeisen korrosionsbedingt nicht mehr als Ganzes zum Schießen gebracht werden kann, wäre ja theoretisch eine Verwendung erwerbsscheinpflichtiger Teile in anderem Zusammenhang möglich, unterstellt der Gesetzgeber (nicht ganz zu Unrecht).

Wird der betreffende Finder also z,B. mit dem Fundstück in der Tasche aufgegriffen, hat er zumindest ein Überraschungsei, er hat dann viel Zeit zu rätseln, ob der bestellte Gutachter seine Ansicht über die Unbrauchbarkeit teilt. Über das i.d.R. eingeleitete Ermittlungsverfahren noch garnicht zu reden.

Nicht recht viel anders sieht es aus, wenn der Finder das Teil mit nach Hause oder sonstwohin nimmt und anfängt, es zu zerlegen. Das ist dann unerlaubtes Bearbeiten, i.d.R. mit unerlaubter Herstellung gleichgesetzt, auch vom möglichen Strafrahmen her.

All das muß nicht passieren- kann aber.
Und die Definition von "noch brauchbar" heißt im Zweifelsfalle : "Solange man noch irgendwie ein Projektil durch den Lauf jagen kann, (egal was dabei passiert) ist der Lauf zum Beispiel noch als brauchbar anzusehen.
Und auch eine in allen Farben schillernde korrodierte Patrone ist und bleibt erlaubnispflichtig.

Natürlich ist nicht jeder Sondler zwingend auf eine weiße Weste angewiesen....:rolleyes: Aber ob sich das lohnt?
Eins ist jedenfalls Fakt:
Der finanzielle Aufwand, an eine rote Sammler- WBK zu kommen ist im Vergleich zu möglichen Geld- und/oder Freiheitsstrafen relativ überschaubar.
Sammlerwaffen sind momentan zumeist sehr preiswert und man kann das Ganze Gedöns in puncto Waffenschrott getrost vergessen.

Sich auf Diskussionen mit Behörden einlassen zu müssen, bedeutet schon mindestens einen Fehler gemacht zu haben.
Und dazu daß Leute, die erstmal schlaue Fachvorträge halten wenn sie mit der rostigen Knarre in der Tasche erwischt werden, auf jeder Dienststelle gern gesehen und hoch geschätzt sind, braucht man glaub ich auch nix sagen....:neenee


Kleiner Nachtrag wenn wir schon grad bei den Halbwahrheiten sind:
1. as Bundesverfassungsgericht hat 1973 Folgendes festgestellt:

Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert […]. Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht „Rechtsnachfolger“ des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat „Deutsches Reich“, – in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings „teilidentisch“, so daß insoweit die Identität keine Ausschließlichkeit beansprucht. […] Sie beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den „Geltungsbereich des Grundgesetzes“.

2. Die Kampfmittelräumdienste werden von den einzelnen Ländern zum Zweck der allgemeinen Gefahrenabwehr unterhalten, die daraus entstehenden Lasten regelt das allgemeine Kriegsfolgengesetz. Im Bayern und Hessen gibt es z.B garkeinen staatlichen Kampfmittelräumdienst, sondern staatliche Stellen beaufsichtigen lediglich private Unternehmen (Tauber...)
Generell handelt es sich bei Fundwaffen und Munition um herrenlos gewordenes Gut, eine Fundunterschlagung kann also wohl gerost ad acta gelegt werden.

Störtebecker 19.02.2012 13:20

@ Rotti

Netter Vortrag !! Aber für die leute die er bestimmt ist die lesen ihn leider nicht !!
Einfach zu lang und uninteressannt und ihnen fehlt einfach das nötige Fachwissen um das zu verstehen !!!

Rotti 19.02.2012 19:49

Das ist immer so. Aber Du hast Recht. Deswegen will ich das Ganze auf einen prägnanten Satz zusammenstreichen, der sich auch einfacheren Gemütern erschließt:

Wenn Du ne rostige Knarre ausbuddelst, die man nicht mit bloßen Händen zerbrechen kann, lass die Finger davon sonst kanns richtig Ärger geben weil es im Zweifelsfall nicht auf Deine Meinung ankommt :)

(Wollen wir wetten, daß das genausowenig fruchtet? ;) )


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