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Richterspruch - unglaublich aber wahr
Hallo zusammen,
dieser Film ist so unglaublich, dass ich ihn zunächst für einen Aprilscherz gehalten habe. Leider ist er wahr. http://www.film.schatzsuchen.de/film28.shtml |
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Noch unglaublicher wird das ganze, wenn man die Geschichte dahinter kennt.:eek
http://abenteuerwissen.zdf.de/ZDFde/...338341,00.html Einer der beiden in diesem Bericht erwähnten Tunnelgräber, ist der Herr der vor Gericht bei dem Münzwurf zum Glück den kürzeren zog.:freu Für mich ein "echter Raubgräberprofi" der ersten Garnitur.:give me a Aber eigentlich schon alt und bekannt, nur aufregen tut's mich jedesmal wieder.roar Gruß Michael |
Meine Meinung: verrückte Welt!
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Zitat:
Hat der Plünderer gar nicht verdient,diese Chance! :suspekt: |
Das Amt/Museum hat eigentlich gar keine Rechte an dem Fund. Der Fund hätte wenn dann zwischen Finder und Grundstückseigentümer geteilt werden müssen.
Es kann doch nicht sein, dass ein Münzwurf zur Rechtsprechung herhalten muß. Entweder man kann dem Finder nachweisen, dass er sie illegal entnommen hat, dann wäre es Sache des Gundstückseigentümers die Hälfte einzuklagen oder man kann nicht nachweisen das sie illegal irgendwo entnommen wurde dann muß sie dem Sammler zurückgegeben werden. Es ist schon sehr merkwürdig, dass ein unbeteiligter Dritter (Amt/Museum)der vermutlich gar keinen Anspruch auf die Münze hat diese letztendlich durch einen zweifelhaften Richterspruch zugesprochen bekommt. Im übrigen hat die kelt. Goldmünze mal rein gar nichts mit dem erwähnten Tunnel zu tun. Bei dem Tunnel ging es um neuere Keramik. Der Mann kann die keltische Münze also irgendwo gefunden, getauscht, geerbt oder gekauft haben. |
Hallo
Aha,und was ist wenn das Bundesland NRW der Grundstückseigentümer ist? Und die Münze ebenfalls geraubt wurde,am besten noch von einem BD,wie die anderen Artefakte............ |
vielleicht mal umbennen von "rechtliche fragen" in "persönliche meinung von leuten die die sachlage überhaupt nicht kennen?":lol
unglaublich das es für diese rechtsprechung noch befürworter gibt:give me a |
Ich glaube hier bringen einige etwas durcheinander.
Es geht nicht um ein Urteil oder einen "Richterspruch", den der Richter alleine gefällt hat.:nono Der Richter hat den Beteiligten einen Vergleich vorgeschlagen, der von beiden Parteien akzeptiert wurde. Erst dadurch kam es zu dem Münzwurf, mit dem entschieden wurde an wen die Keltische Münze geht. Beiden Parteien hätten die Möglichkeit gehabt diesen Vergleich abzulehnen, erst dann hätte der Richter eine Entscheidung treffen müßen. Manchmal hilft es schon wenn man genau hinhört, oder alles liest.:rolleyes: Unglaublich das hier Leute gleich die umbenennug des Unterforums vorschlagen, die noch nicht einmal diesen feinen Unterschied bemerkt haben.:spank::give me a Da das Ding schon ein paar Jahre alt ist und hier schon mal Thema war, kram ich mal langsam den Schlüssel raus.:rolleyes: Gruß Michael |
Vermtlich war der Münzenbesitzer irgendwann "weichgekocht" und hat daher einem Vergleich zugestimmt. Im Beitrag wurde erwähnt, dass der Sache ein jahrelanger Rechtsstreit vorrausging.
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Hallo
Zitat:
Als unbeschriebenes Blatt ist der Beklagte nicht zu bezeichnen. Eine illegale Raubgrabung von Ihm, wurde im Spiegel 2006 beschrieben. Siehe hier: http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-47514657.html M.f.G |
Es geht doch gar nicht darum ober der Mann ein unbeschriebenes Blatt war. Es geht um die Art und Weise wie Leuten ohne Beweis die Funde abgenommen werden.
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Es ist ein Vergleich, das sind keine Richtersprüche oder Urteile.
Man kann sagen A und B einigen sich und der Richter besigelt das, natürlich stammen auch Vergleichsvorschläge aus seiner Hand, aber lehnt nur einer ab, gibt es keinen! |
Zitat:
Danke für den Hinweis @Johnny. Richtig,das sollte man wissen. M.f.G |
Moin Moin .....
Ich will hier nicht allzuviel zu sagen . Doch dieser bericht beweist doch wohl ganz klar das diese Leute aus dem nahen umfeld kommen. Zitat:
Den selbst *Super bösewichte* brauchen eine vorbereitungszeit und genaue informationen über die lage ,die tiefe etc . Des weitern finde ich es immer wieder Intressant mit wie viel naivität vorgeganngen wird ( den dies ist ja kein einzelfall ) , in einen solchen fall kann man auch von archelogen wochend arbeit verlagen . Das ist hier sicher bei keinen arbeit nehmer anders . Zu dem *Münzwurf* nur so viel . Das Geld das in der gerichts verhandlung *verballert* wurde, Gerichts u.Anwalts kosten etc . Wäre auf der grabung in Euskirchen besser auf gehoben gewesen :neenee . MFG Vetera Noch was ich habe den artikel Spiegel online gelesen ,finde aber keine verbindung zwischen dem *Münzwurffall* und Dem *Tunnelgrabberfall* . Es handelt sich hier wohl um verschiedene fälle die um alles noch dramatischer wircken zulassen zusammen gewürfelt werden . |
Ach ja.....
Das grösste Römischegrabmal . Heute zu bewundern im Römisch Germanischen Museum zu Kölnen . Wurde auf die gleiche art und weise *Beschafft* . Wie es bei den *Tunnelgrabberfall* ist . Seiner zeit hat meine ich die stadt Kölen ,den Tunnel bauern *Sechshunderttausent Mark* für das grabmal bezahlt . Wen man es rechtlich auf die spitze treibt *richt* es schon nach hehlerrei . Von rechtlichen gleichheits prinzip keine spur . :neenee Wer sich mal in das *Römisch Germanische Museum* auf macht ,wird fest stellen das von sehr vielen fundstücken jede angabe zu fund orten fehlen . Diese stücke sind zu grossen teilen sicher oft auf nicht legalen grabungen gemacht worden . Wen man es mit dem recht so ernst meint sollte man doch versuchen den leuten von dessen land die stücke kommen ihren anteil in höhe von 50% des wertes auszuzahlen . MFG Vetera |
da kann man doch nur mit dem kopf schütteln ! wir werden doch immer blöder und nur verarscht von der politik !
gruss steinadler |
Das Thema ist wohl mittlerweile genug durchgekaut.
Ich mach hier mal dicht. Gruß Michael |
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