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-   -   Regelung mit Weihnachtsgeld (http://www.schatzsucher.de/Foren/showthread.php?t=90880)

Cowboybasti 09.12.2016 18:53

Regelung mit Weihnachtsgeld
 
Hallo

Wie ist die gesetzliche Regelung in Sachen Weihnachtsgeld in einem Betrieb?
Soweit ich weiß , vereinfacht gesagt, wenn gezahlt wird, dann an alle, und nicht nur an einzelne, oder?


Geht um folgenden Fall.....

Eine Bekannte von mir arbeitet als Putzfrau in einer Arztpraxis.
Alle Helferinnen haben Weihnachtsgeld bekommen , Sie nicht.

Steht es Ihr ebenfalls zu , da Sie auch in dem Betrieb beschäftigt ist?
Oder fällt diese Putzfrau unter Hilfskraft ( sofern es eine solche abgrenzung gibt ) , und hat entsprechend keinen anspruch auf das Geld?

ogrikaze 09.12.2016 19:43

Wenn sie eine Festanstellung hat und die Kollegen Weihnachstgeld bekommen hat sie auch Anspruch. Die Höhe der "Prämie" kann unterschiedlich sein...

ghostwriter 09.12.2016 20:11

vielleicht mal lesen:

https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_...achtsgeld.html

Cowboybasti 10.12.2016 01:26

Danke !

Donnerstag 10.12.2016 11:15

Zitat:

Zitat von ogrikaze (Beitrag 906190)
Wenn sie eine Festanstellung hat und die Kollegen Weihnachstgeld bekommen hat sie auch Anspruch. Die Höhe der "Prämie" kann unterschiedlich sein...

Ein Anspruch besteht prinzipiell erst einmal nicht. Das Weihnachtsgeld kann an verschiedene Kriterien gebunden sein. Als ich noch fest angestellt war, da gab es die Reglung um Weihnachtsgeld zu erhalten musste man 1 Jahr in der Firma angestellt sein und dann gab es eine Stafflung nach Betriebszugehörigkeit.

ahh gerade im Link von ghostwriter gelesen:
Zitat:

Zulässig ist es beispielsweise auch, eine bestimmte Dauer der Betriebszugehörigkeit zur Voraussetzung für einen Weihnachtsgeldanspruch zu machen.

ghostwriter 10.12.2016 12:07

weihnachtsgeld ist eine freiwillige sonderzahlung!?
es besteht kein gesetzlicher anspruch darauf ...

oktavian 10.12.2016 12:58

Wenn Sie nicht zum Betrieb gehört dann hat sie keinen Anspruch.
Wenn zu der Arztpraxis nur die medizinischen Kräfte gehören und sie nicht, dann hat sie Pech.

Michael aus G 10.12.2016 13:03

Beamte sind glaube die einzigen mit anspruch auf Weihnachtsgeld... :winky

Gemueselaste 11.12.2016 15:11

Zitat:

Zitat von Michael aus G (Beitrag 906210)
Beamte sind glaube die einzigen mit anspruch auf Weihnachtsgeld... :winky

Stimmt so nicht: in Sachsen und BRB erhalten die Beamten keine Sonderzahlung!

Quelle: Klick mich

Und auch sonst wird oft das Weihnachtsgeld auf die Gehälter im Jahr umgelegt, also keine 13'te Zahlung.

fleischsalat 11.12.2016 18:00

Eigentlich sollte es schon der Anstand verbieten, nicht allen Weihnachtsgeld zu zahlen.
:spank::spank::spank:


Scheint der feine Herr Doktor ja ein ausgemachtes... ...ups, jetzt hätte ich fast Arschloch geschrieben... ...zu sein!

Michael aus G 11.12.2016 20:23

Zitat:

Zitat von Gemueselaste (Beitrag 906247)
Stimmt so nicht: in Sachsen und BRB erhalten die Beamten keine Sonderzahlung!

Quelle: Klick mich.

Ohh, da hat sich seit den 90iger einiges verändert. Als ich noch beim Bund war, gabs 13tes plus Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Und zwar im voraus. Dazu war ich in Bayern stationiert, also die meisten Feiertage. Gut, das 13te wurde fett besteuert und ich hatte Lohnsteuerklasse 1. Dazu hab ich in der Kaserne, bei der freundin und im Auto "gewohnt". Alles in allem, mit den ganzen Zulagen und Sonderdiensten, hatte ich immer die Taschen voller Geld. :D

Sorgnix 11.12.2016 21:58

:rolleyes:

... wenn das hier jetzt ein Wettbewerb wird, dann steige ich ein! :eek :D :freu :p


ansonsten: Ich dachte, das Gehalt des gesamten Jahres zählt - egal, auf wie viele Monate verteilt ... ;)


J.

Gemueselaste 12.12.2016 07:54

Mal noch ne Frage an den TE: Was steht denn im Arbeitsvertrag der Dame? Da müsste doch der Bereich Entlohnung definiert sein?

dcag99 12.12.2016 15:20

Zitat:

Zitat von Sorgnix (Beitrag 906294)
:rolleyes:

... wenn das hier jetzt ein Wettbewerb wird, dann steige ich ein! :eek :D :freu :p


ansonsten: Ich dachte, das Gehalt des gesamten Jahres zählt - egal, auf wie viele Monate verteilt ... ;)


J.

für Steuer und sonst. Abgaben gilt natürlich das gesamte Gehalt eines Jahres.
Daher gibts im Januar auch immer den Lohnsteuerausgleich.

Ansonsten wurde ja schon dargelegt, das Weihnachtsgeld grundsätzlich eine freiwillige Entscheidung ist.

Da die Putzfrau hier auch offensichtlich nicht zur Gruppe "Arzthelferin" fällt, sind auch sonstige Ansprüche nicht möglich.

Kann ja beim nächsten Termin verhandelt und dann schriftlich festgehalten werden!

Cowboybasti 13.12.2016 16:50

da steht nix drin. bei den helferinnen steht aber auch nix drin bezüglich weihnachtsgeld.

ghostwriter 13.12.2016 23:26

sorry, ...
aber den link in beitrag #3 hast du (ganz) gelesen!? :uii


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