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Brainiac 27.11.2017 16:20

Baurecht
 
Ich möchte mir auf meinem eigenen Grundstück ein zweites Wohnhaus (EFH) bauen.
Bin ich gesetzlich verpflichtet für ein zweites Gebäude auf meinem Grundstück einen neuen und separaten Anschluß für Wasser, Abwasser, Strom, Telefon usw. legen zu lassen oder kann ich die bereits vorhandenen Anschlüsse benutzen? (innerhalb der jeweiligen Übergabepunkte auf meinem Grundstück)

Ich habe bereits einen bewilligten Bauvorantrag und Eintragung im Bebauungsplan.
Das Grundstück ist, wird und muss nicht geteilt werden.

CNC-Webbi 27.11.2017 16:56

Strom vielleicht nicht, hängt aber von der Anschlußlast ab, ob der derzeitige Hausanschluß für das zweite Haus reicht.
Bei Strom brauchst Du vielleicht einen zweiten Zähler, den kann man aber auch privat setzen (lassen).
Musst Du halt die Abrechnung selber machen.

Telefon kann , aber muss nicht, das könnte man durchschleifen lassen,
sofern genügend Anschlüsse und Nummern da sind.

Bei Wasser sieht es sicher anders aus, das hängt von den regionalen
Versorgungsverbänden ab. Einfach dort anfragen.

Baron 27.11.2017 17:26

Hängt davon ab wie die Kommune die Erschließungskosten für Wasser und Abwasser berechnen will.

Gruß
Micha

Brainiac 27.11.2017 17:29

Wozu brauche ich einen zweiten Stromzähler? Was für eine Abrechnung muss ich dann selbst machen sollen?

Telefonanschluss nutze ich nur für Internet.

Ich hab jetzt auch schon mehrere Wasser- und Abwasserleitungen die sich dann bis zum Übergabepunkt sammeln.
Wozu brauche ich zwei Hauptanschlüsse mit zwei Zählern auf einem Grundstück? Ich zahle das doch eh alles allein. Ich vermiete das zweite Haus ja nicht.

Zappo 27.11.2017 17:38

Zitat:

Zitat von Brainiac (Beitrag 924634)
Ich möchte mir auf meinem eigenen Grundstück ein zweites Wohnhaus (EFH) bauen.
Bin ich gesetzlich verpflichtet für ein zweites Gebäude auf meinem Grundstück einen neuen und separaten Anschluß für Wasser, Abwasser, Strom, Telefon usw. legen zu lassen oder kann ich die bereits vorhandenen Anschlüsse benutzen? (innerhalb der jeweiligen Übergabepunkte auf meinem Grundstück....

Gesetzlich verpflichtet - meines Wissens - und Erfahrung nach - nicht. Wenn die bestehenden Leitungen aufs/vom Grundstück ausreichen, ist das völlig uninteressant, ob da zwei Einheiten dranhängen - Du musst eben nur intern abrechnen.
Selbst wenn Du z.B. zwei Stromzähler brauchst/willst, können die auch beide im Vorderhaus oder in nem Nebengebäude sitzen. FALLS die vorhandene Situation räumlich dem Versorger und dessen Bestimmungen dafür genügt.

Aber da man ja auch meist den Hof wegen des Abwasserrohr aufreissen muß, kann man da auch noch ein paar E und Leerrohre reinlegen. Ob sich das alles lohnt oder was sich da besser stellt, ist eher den räumlichen Situationen geschuldet - ist der Zähler im Vorderhaus, kommst Du hinten mit nem kleineren Sicherungskasten aus. Und so weiter.

Gruß Zappo

Niklot 27.11.2017 18:03

Das hat doch jede Gemeinde ne Satzung, da steht doch schon einiges drin, im Zweifelsfall beim Bürgermeister, Gemeinderat nachfragen, der gute Mann im Bauamt wird dir sicher auch deine Fragen beantworten können.

Soweit ich weiß kommt es darauf an, wie ein Objekt genutzt wird.
Stall, Schuppen, Garage ist selbst erklärend, da fällt das alles weg, bei Gebäuden die wohnlich genutzt werden sollen, da wollen alle was verdienen, auch wenn es keinen Sinn macht, Gebühren stehen immer an.

Ich würde nicht auf das hören was mir der Buschfunk zwitschert, auch wenn es richtig sein mag. Bei sowas braucht man Rechtssicherheit und das möglichst in Schriftform.
Im Nachgang etwas zu installieren ist teuer, aufwendig und verbunden mit viel Dreck und Lärm.
Fragen kostet nix

Sorgnix 27.11.2017 19:05

Zitat:

Zitat von Niklot (Beitrag 924643)
Ich würde nicht auf das hören was mir der Buschfunk zwitschert, auch wenn es richtig sein mag. Bei sowas braucht man Rechtssicherheit und das möglichst in Schriftform.
Im Nachgang etwas zu installieren ist teuer, aufwendig und verbunden mit viel Dreck und Lärm.
Fragen kostet nix


DAS ist die richtige Antwort! :yeap

Es ist auch immer eine Frage der jeweiligen Landesbauordnung.
16 x in D ... :rolleyes:

Abwasser hängt natürlich vom Abflußquerschnitt ab.
Ein 100er Rohr nimmt nicht alles auf ...
Und dann geht es bei Abwasser ab und an auch um Gefälle.
Reicht das? Strecke zu lang? Hebeanlage? :grbl

Strom - Leitungsquerschnitte hängen vom Verbrauch ab - nicht das es hinterher flackert ... :eek


Aus dem Bauch heraus hätte ich bei allen Medien - außer Abwasser - keine Bedenken,
das über den bestehenden Hausanschluß zu machen.
Aber was gilt mein Bauch gegen die Dicke des Berliner Bauwusts?? ;)

Und wenn icke Berlin höre, dann auch immer an die Brandschutzanlage denken!! :neenee :iron :p
... falls da noch en Flugzeug in den Garten soll :D


Gruß
Jörg

2augen1nase 28.11.2017 09:19

Also hier bei der Fabriksanierung war es so, dass der Stromversorger jedes Gebäude einzeln anschließen wollte. Alternativ hätte man eine Trafostation hinstellen lassen können - das sind ja aber andere Dimensionen.

Ich würde in deine Überlegung einen Gedanken mit einbeziehen: Vielleicht lebst du ja nicht ewig in zwei Häusern und bist irgendwann mal darauf angewiesen einen Teil zu verkaufen oder zu vermieten. Da wäre es natürlich praktisch, wenn beide Häuser eigenständig funktionieren, ansonsten hast du ja dann immer das Problem mit Baulasten usw.

Wie teuer das dann am Ende wird, kann ich nicht abschätzen, ich nehme mal an bei zwei Anschlüssen hast du ja dann auch zwei Mal Grundgebühr usw.

Bei einer Vermietung reichen sicherlich auch Zwischenzähler...

Trotzdem: am Ende wird das abhängig sein von denen die dich beliefern /deinen Kram entsorgen...

Zappo 28.11.2017 10:41

Fragen kostet nichts - und man wird daran eh nicht rum rumkommen.

Je nach LBO, Ortssatzung und Versorgerentgegenkommen IST es eben so - oder eben nicht. Technisch nötig ist es aber meist eher nicht - es sei denn, das Abwasser ist zu klein - da hat Jörg recht.

Gruß Zappo

Crysagon 28.11.2017 12:08

Telefon :
Erhält das neue Gebäude eine eigene Hausnummer ? Wäre dann eine Variante wo eine Kostenpflicht auf dich zukommen könnte/würde.
Du bist der Eigentümer beider Häuser ? Sehr gut...dann würde ich prüfen ob dein bestehender Anschluss genug Leitungskapazitäten hat.
Dann könntest du eine Mitversorgung beantragen.
Du müsstest vomn Elektriker deines Vertrauens die Leitung vom Neubau bis zum alten Hausanschlusskasten vorverlegen lassen ( APL genannt ) .
Zum Tag X, Bezug des Neubaus, kommt ein Schaltungstechniker der die Vorverkabelung des Elektrikers mit den entsprechenden Leitungsplätzen des APL`s verbindet.

Woher ich das weis ? Es grüßt der Bauherrenservice der Dt. Telekom ;)


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