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Dirk.R. 24.03.2013 19:31

Bitte beim Thema bleiben!

Janzee 24.03.2013 20:30

NRW setzt noch mal gewaltig einen drauf:

https://www.openpetition.de/petition...-zuruecknehmen

Wahrscheinlich läuft es dann darauf hinaus, dass für Restaurierung und Archivierung der zukünftig unter das Schatzregal fallenden Funde kein Geld mehr da sein wird.

Dirk.R. 24.03.2013 20:36

Wer schreibt das?

Hat das was mit dem Land zutun oder mit einem Verein etc, wie immer wohl eine Art Fahne schwenken um Stimmen zu bekommen.

Janzee 24.03.2013 21:14

Das ist von einem (nicht ganz unbekannten) Verein
http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsch...%BChgeschichte

Grafschaft Mark 24.03.2013 21:31

Zitat:

Zitat von Dirk.R. (Beitrag 765387)
Wer schreibt das?

Hat das was mit dem Land zutun oder mit einem Verein etc, wie immer wohl eine Art Fahne schwenken um Stimmen zu bekommen.

Also die Streichung der Landesmittel (also Tatsächlich NULL Landesmittel) bis 2015 ist momentan Fakt, hat mein Landesarchi mir auch genau so gesagt!
Grabungen sind dann tabu... schon der Sprit um bis an die Fläche zu kommen würde fehlen und abgewälzt wird alles auf die Kommunen, da diesen dan die Landschaftabgabe drastisch erhöht wird!

Und die DGUF setzt sich für die Belange der Archäologie ein!

Die Petition ist gegen die Streichung der Mittel!

Hat aber alles nur bedingt mit dem Schatzregal zu tun!


Zum Schatzregal in NRW:

In der Momentanen Fassung ist die "Belohnung" bei Funden die unter das SR fallen nur eine KANN-Bestimmung!
Das heißt die Denkmalbehörde KANN eine Belohnung zahlen die sich nach dem WISSENSCHAFTLICHEN WERT richtet!

Auf deutsch: Findest du ein Kilo Gold (in welcher Form auch immer) KANN die Denkmalbehörde dir eine Belohnung zahlen!
Diese richtet sich nach dem Wissenschaftlichen wert, auch diesen setzt die Denkmalbehörde fest!

Es kann also sein das du für dein kilo Gold 50 € wissenschaftlichen Wert bekommst obwohl der VERKEHRSWERT (nach welchem in der momentanen Fassung nicht bemessen wird) 40.000 € ist!

Der §24 des hessischen DSchG (siehe unten)ist hier eindeutiger und dahin sollte man die Politik treiben!

Dass das SR kommt ist für mich Fakt, ich denke nicht das dieses noch jemand kippen wird, das einzige was wir und vorallem die Haus- und Grundbesitzer, Numismatikverbände, Kirchen, Waldbesitzer etc. noch versuchen können zu retten, ist die gesetzliche Verankerung eines fairen Finderlohns!



DSchG Hessen
§ 24
Schatzregal

(1) Bodendenkmäler, die als bewegliche Sachen herrenlos oder so lange verborgen gewesen sind, dass ihr Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist, werden mit ihrer Entdeckung Eigentum des Landes, wenn sie einen hervorragenden wissenschaftlichen Wert haben oder bei staatlichen Nachforschungen oder in Grabungsschutzgebieten (§ 22) entdeckt wurden. Sie sind unverzüglich der Denkmalfachbehörde zu überlassen. Die Finderin oder der Finder wird von Kosten und Aufwand der Überlassung freigestellt.

(2) Das nach Abs. 1 erworbene Eigentum erlischt, wenn die oberste Denkmalschutzbehörde nicht innerhalb von drei Monaten, nachdem das Land die Sache in Besitz genommen hat, gegenüber der zuständigen Denkmalfachbehörde zur Eintragung in das Denkmalbuch (§ 10) erklärt, das Eigentum behalten zu wollen. Erlischt das Eigentum des Landes, so fällt das Eigentum an die nach § 984 des Bürgerlichen Gesetzbuches Berechtigten.

(3) Erklärt das Land nach Abs. 2, das Eigentum behalten zu wollen, hat die Finderin oder der Finder Anspruch auf eine angemessene Belohnung, es sei denn, die Sachen sind bei unerlaubten Nachforschungen entdeckt worden. Über die Höhe entscheidet die oberste Denkmalschutzbehörde unter Berücksichtigung des Verkehrswertes und des besonderen kulturhistorischen Wertes.

Janzee 24.03.2013 22:05

Wer soll denn den Finderlohn zahlen und aus welchen Mitteln?

Vetera 25.03.2013 19:47

Moin Moin...

Da zeigt sich worum es beim *SR* in Wirklichkeit geht . Schliecht um Kohle und Posten und dem erhalt von LVR,LWL und sicherung der Monopolstellung der selben . so einfach ist das .

Vielleicht haben wir Sondler ja *Glück* und das LVR und LWL wird auch gestrichen , das *wäre wohl die beste* möglichkeit um die kosten auf null zu fahren . :D

Das wäre für uns Steuerzahler ,das beste.

LVR und LWL sind nämlich Steuergeld empfänger. Das wird in deren Büros aber gerne vergessen und verdrängt, genauso der umstand das der LVR *aus* den Altertums vereinen entstanden ist . Also zuerst nichts anders als eine Gruppe von Raubgräbern der schlimmsten sorte war :neenee .

Kann jeder nach lesen in den *Bonner Jahr Büchern*.

Im wissen das,das Geld fehlt bleibt doch nur die vergabe von Genehmigungen an leuten aus der Bevölkerung *Die Dummen Sondler zahlen ja sogar fürs Sondeln*. Auch sonstige aufwendungen und kosten PKW, Benzin, Durckerpapier ECT,USW Tragen diese Selber .

Nur glaube ich kaum das noch ein Sondler zahlen wird, wenn man ihm seinen besten Fund des Jahres regelrecht straffrei klauen darf :give me a

Die Menschen die an diesen *neuen DSchG* mitgewirkt haben, geöne ich auf jeden fall den Baldigen ruhestand. Hoffendlich kommen dan Menschen ans ruder die Realistisch sind, den die RealoLobby scheint ja innerhalb des LWL und des LVR momentan keinen einfluss auf die Gesetzgebung zu haben.
Den die vorderung nach einer verschärfung des DSchG kommt ja von LWL,LVR

Nun kommt es wohl so das die Hardliner im LVR und LWL sich den Ast absägen auf dem sie selber sitzen . Keine Fundmeldungen mehr keine Stelle mehr :yeap

insurgent 25.03.2013 20:23

Zitat:

Zitat von Vetera (Beitrag 765508)
Moin Moin...

... Keine Fundmeldungen mehr keine Stelle mehr :yeap

Falsch, Fundmeldungen spielen dann für die Stelle keine Rolle mehr.

Die Archäologen werden dann zu Verwaltern von Baugenehmigungen und zum ausformulieren von Grabungsbedingungen im Vorfeld der Bautätigkeiten an den Schreibtisch verbannt.

Aber sie sind doch auf Fundmeldungen angewiesen, denn nur dann kann im Vorfeld der Bebauung eine Grabung organisiert werden.

Wird ein BD erst bei den Bauarbeiten sichtbar, müßte das Amt die Kosten tragen. Aber dafür wird das Geld ja gestrichen roar

Vetera 25.03.2013 20:42

Zitat:

Zitat von insurgent (Beitrag 765519)
Falsch, Fundmeldungen spielen dann für die Stelle keine Rolle mehr.

Die Archäologen werden dann zu Verwaltern von Baugenehmigungen und zum ausformulieren von Grabungsbedingungen im Vorfeld der Bautätigkeiten an den Schreibtisch verbannt.

Aber sie sind doch auf Fundmeldungen angewiesen, denn nur dann kann im Vorfeld der Bebauung eine Grabung organisiert werden.

Wird ein BD erst bei den Bauarbeiten sichtbar, müßte das Amt die Kosten tragen. Aber dafür wird das Geld ja gestrichen roar

*Eben* wenn man dieser Logik weiter folgt, ist das LVR überflüssig :neenee .

Die Verwaltungs tätigkeit kann dan genauso gut von der Oberendenkmal behörde ausgeübt werden, sitzen sowiso näher am Bauamt (Eine stelle für ein ein Archäologen wenn überhaubt ) . das Spart Steuergelder . Notgrabungen können dan von Zeitarbeits firmen durchgezogen werden . :)

Nun mal eine Realistische frage. Bei wie vielen Baustellen kämmen den überhaubt noch *Meldungen ?* Wen man einen Topf voll mit Münzen finden würde ? . :popcorn:

desert-eagle († 2020) 25.03.2013 20:46

Als Bauunternehmer kann man sich heute keine Meldung mehr erlauben, die legen einem die Baustelle still. Das meiste wird unter den Teppich gekehrt, außer Fliegerbomben :-)

Und es ist, wie du es schon sagtest:Wenn man von vornherein weiß, daß man wertvolle Funde sowieso nicht behalten darf, dann werden auch keine mehr gemeldet.


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