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-   -   Panzer will ich gar nicht...... (http://www.schatzsucher.de/Foren/showthread.php?t=93225)

U.R. 15.03.2018 20:33

Panzer will ich gar nicht......
 
......... mehr finden!:give me a


Schaut mal hier in das Forum: http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?f=46&t=233554



U.R. :nono

Frank Enstein 15.03.2018 21:03

Unsinn, die brd hat keine Rechtsanspruch. Nur die usa. Da sie den selten ausüben, nimmt sich die brd einfach was sie durch ihre teilweise Bewaffneten Organe auch kann. Recht ist es icht aber „ üblich“

ghostwriter 15.03.2018 23:41

:confused

die "vereinigten staaten von amerika" könnten rechtsansrüche auf panzer der deutschen wehrmacht geltend machen!? :suspekt:

Frank Enstein 16.03.2018 00:09

Zitat:

Zitat von ghostwriter (Beitrag 930749)
:confused

die "vereinigten staaten von amerika" könnten rechtsansrüche auf panzer der deutschen wehrmacht geltend machen!? :suspekt:

In der brd gilt nach wie vor Alliiertes Vorbehaltsrecht, bedeutet die letzte Instanz ist immer in Übersee. Juristisch gesehen. Die usa haben sich 1990 zur Hauptsiegermacht erklären lassen, vertreten also die "Alliierten" alleine. Dieses Recht wird zur Zeit nicht ausgeübt, darum konstruiert sich die brd daraus einen "Nachfolge" die sie zwar ausüben kann aber die juristisch gesehen nicht wirksam ist. Auf deutsch, weil der Ami es nicht haben will holt es sich der Michel weil der ne Polizei mit Knarre hat.

Panzer der Wh sind nach geltendem Gesetz Eigentum der Hauptsieger-usa.

Es gibt noch eine andere Variante die wir immer gegen die Oberfinanzdirektion angewendet haben, man muss den Nachweis verlangen das die Rechnung für zB den Panzer vom Deutschen Reich an die Herstellerfirma bezahlt wurde. Ist da nämlich nicht der Fall, ist das Eigentum nie auf das Deutsche Reich übergegangen, dann hat der Nachfolger der Herstellerfirma einen Anspruch.

Wir haben uns aber mehrheitlich so geeinigt das der Oberfinanzedirektion der aktuelle Schrottpreis gezahlt wurde und wir das Gerät behalten durften. Das aber auch nur wenn kein Museum Anspruch hat.

Lange her alles;(

ghostwriter 16.03.2018 00:29

danke :yeap
mir war die "hauptsiegermacht" entgangen ...

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Alli...orbehaltsrecht

Donnerstag 16.03.2018 09:27

Ist nicht unbedingt meine Baustelle, aber meines Wissens galt das Vorbehaltsrecht nur bis Abschluss des 2+4 Vertrages.

DericMV 16.03.2018 09:33

Ja, ich habe auch schon gegrübelt. Steht doch auch so im Link von Ghostwriter.
Aber sicherlich wird nach der Souveränitäts-Diskussion das Thema wieder mal nicht so alt.

Frank Enstein 16.03.2018 14:11

Zitat:

Zitat von DericMV (Beitrag 930758)
Ja, ich habe auch schon gegrübelt. Steht doch auch so im Link von Ghostwriter.
Aber sicherlich wird nach der Souveränitäts-Diskussion das Thema wieder mal nicht so alt.

Ich will das gar nicht ausweiten. Es gibt geheime Verwaltungsvereinbarung, das Nato Zusatzabkommen usw.

Im ZDF wurde das mal sehr verständlich erklärt:
https://www.youtube.com/watch?v=T8iZD0O2hug

fleischsalat 16.03.2018 17:46

Ich habe das Thema mal hierhin verschoben, da es im Ursprung doch um Recht / Gesetz geht und nicht dem Themenbereich "Große Politik für Sondler" entspricht.

maffyn 16.03.2018 21:28

Foschepoth heisst der Mann, der dazu als Historiker Bücher geschrieben hat. Will nur keiner wahrhaben von den Verfechtern der "der2+4 Vertrag hat Deutschland wieder wiedervereint" Fraktion.

Ich näher mich ja auch immer mehr der lustigen Theorie an, daß der BER nicht eröffnet wird, weil Putin die Überflugrechte nicht erteilt...(also die Berlinfrage nicht abschliessend geklärt ist, obwohl das alle auf Wikipedia behaupten). Falls da jemand was zu weiss-her damit, da hab ich keine Meinung und bin noch auf dem Weg des nachforschens;-)


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