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Widmore 08.09.2009 15:01

Genehmigung Österreich
 
Ich weiß das Thema gab es schon mal, trotzdem hätte ich gerne gewusst wie ihr das so handhabt.

Ich habe von einer Bekannten beim Denkmalamt folgende Auskunft erhalten:

Zitat:

Nachforschungen durch Veränderung der Erdoberfläche und sonstige Nachforschungen zum Zwecke der Entdeckung beweglicher und unbeweglicher Denkmale (= archäologische Objekte) dürfen nur mit Bewilligung des Bundesdenkmalamtes vorgenommen werden (§ 11 Denkmalschutzgesetz, auf der website des BDA abzufragen). Jeglicher Eingriff in den Boden, auch mit den Händen, gilt als Veränderung im Sinne des Denkmalschutzgesetzes. Eine Bewilligung gem. § 11 DMSG kann nur an Personen mit einem abgeschlossenem Fachstudium der Archäologien erteilt werden.
Abgesehen von den Bestimmungen des Denkmalschutzgesetzes bedarf die Betretung eines Grundstückes der Bewilligung des Grundeigentümers.
Das heißt ja eigentlich das ich nirgends suchen darf...


Seit ihr schonmal deswegen befragt worden oder in Kontakt mit Behörden gekommen?

metaller_91 08.09.2009 17:42

Das selbe hab ich gestern auch gefragt...
Aber ich denke mir, dass das keinen kümmert!
So ises bis jez in meiner Gegend gewesen und wird glaub ich auch immer so bleiben!
Ob das Zeugs jezt in den nächsten Jahren verostet oder nicht.. :rolleyes:

Jezt kommen sicher noch ein paar andere Meinungen .. ^^

MFG

Drusus 08.09.2009 20:46

Zitat:

Nachforschungen durch Veränderung der Erdoberfläche
Das klingt ja drollig - so nach Kontinentalverschiebung oder Sprengung ganzer Bergmassive! ;)

Ich bin echt überrascht, dass das in Österreich anscheinend noch schlimmer gehandhabt wird als hier in D. Bisher dachte ich immer, unsere Nachbarn wären da "lockerer".

Viele Grüße,
Günter

metaller_91 08.09.2009 21:35

Aber ich glaube das Thema nimmt keiner ernst in Österreich...
Ich richte doch keinen wesentlichen Schaden an und fals ich wirklich ein Bodendenkmal finden würde oder so, wurde ich es anonüm melden zuerst mal beim Besitzer und dann bei den zuständigen Behörden.

matt29 15.09.2009 11:34

Also so genau gehts bei uns nicht. Im Grunde schüzt Unwissenheit vor Strafe in Ö :D
Einfach beim Besitzer des Grundstücks fragen ob du suchen darfst und gut ist.
Wenn es geht Bundesforste vermeiden.

zenzi1 15.09.2009 20:18

Ich habe zufällig einen „Schatz“ gefunden. Was ist zu tun? Wem gehört er? Wenn zufällig ein Schatz bzw. archäologische Objekte (Keramik, Metall, Knochen etc.) aufgefunden werden, ist sofort das BDA, Abteilung für Bodendenkmale zu verständigen.

Grundsätzlich steht eine Hälfte des Wertes des Fundes dem Finder/der Finderin, die andere dem Grundeigentümer/der Grundeigentümerin zu.

Aber: Wenn der Finder den Schatz ohne Wissen und Willen des Grundeigentümers gesucht hat oder sich im Zuge des Fundes einer strafbaren Handlung schuldig gemacht hat, bekommt er gar nichts.
Und eine strafbare Handlung ist es etwa, ohne Genehmigung des Bundesdenkmalamtes nach Bodendenkmalen zu graben.





Auszug BDA Österreich

und so loker wird das hierzulande auch nicht gesehn es sind halt fast die selben regeln wie in bayern

mfg.zenzi

Suzibandit 16.09.2009 00:15

Danke zenzi1. Aber trotzdem sich vieleicht erst einmal Vorstellen.(In der passenden Rubrik)- Hallo im Forum, und viel Schbasss.

Desert_Eagle 09.09.2010 11:58

Hi Leute!
Ich weiß, dieses Thema hier ruht schon ein wenig, aber ich möchte euch das trotzdem mitteilen:

Ich habe vor ein paar Tagen beim Bundesdenkmalamt telefonisch nachgefragt, und im übertragenen Sinne folgende Antworten erhalten:

Oberflächenfunde
Grundsätzlich ist es einmal so, dass alles was du frei herumliegen siehst, und einfach so aufhebst nicht verboten ist (von Denkmalseite her). Allerdings musst du deinen Fund zumindest beim Grundeigentümer melden. Wenn es etwas "historisch wertvolles" ist, dann musst du es auch beim zuständigen Landesdenkmalamt abgeben (in der jeweiligen Landeshauptstadt).

Nicht-Oberflächenfunde

Hier handelt es sich um einen grau-Bereich. Eigentlich ist wie bereits erwähnt, jegliche Bewegung der Erdoberfläche verboten. Was daher auch den Einsatz von Metalldetektoren praktisch verbietet. Allerdings ist es defakto kein Problem, wenn man vorher den Grundeigentümer um Erlaubnis bittet, und folgende Situation nicht zutrifft:

Bodendenkmäler

Ist ein Grundstück als Bodendenkmal verzeichnet, ist auf diesem alles verboten. Mit alles meine ich alles. Theoretisch sogar das Betreten. Das heißt auch "aufklauben" darf man nix, weil man theoretisch das Fundbild zerstören könnte. Aber hier kommt wieder der in Österreich beliebte Spruch "Wo kein Kläger, da kein Richter" zur Anwendung. Wenn man vorher den Grundeigentümer fragt, dann wird auch das BDA keinen Wind davon kriegen.

Ein Fund, was nun?
Wenn man etwas "historisch bedeutungsvolles" findet, hat man es unverzüglich dem BDA abzugeben, am Besten mit Koordinaten der Fundstelle. (Man kann ja immer noch sagen, man hat es auf der Oberfläche liegen sehen). In der Regel passiert einem auch nix, dabei. D.h. das BDA ist froh, wenn jemand was abgiebt, damit sie es katalogisieren können.

Außerdem erhält man nach ein paar Wochen das Fundstück wieder zurück, mit genauer Bezeichnung, Datierung, etc! Also ein Vorteil für alle "Sucher".

Wenn man natürlich alle paar Tage mit einem neuen "Oberflächen-Fund" anrückt, wird das BDA auch a bissl stutzig werden...


Wem gehört der Fund?
Nun der Fund gehört zu 50% dem Grundeigentümer und zu 50% dem Finder. Das BDA mischt sich da in Streitigkeiten nicht ein.


Was passiert wenn ich "erwischt" werde?
Entweder beim ersten mal gar nichts, und man kommt mit einer Verwarnung davon (wenn man sich einsichtig bzw. unwissend zeigt).
Ansonsten handelt es sich um eine normale Verwaltungsübertretung. Wenn der Grundeigentümer sehr sauer auf euch ist, kann er euch natürlich auch noch eine Besitzstörungsklage anhängen.

Jagdgesetz
In Wäldern könnt ihr ev. auch noch mit der Jägerschaft Probleme bekommen, da sich diese gerne auf "Wildruhe" beziehen. Vom Jagdgesetz her ist es so, dass theoretisch in der Notzeit 200m um eine Wildtierfütterung und bei Dickungen sogenannte Wildtierruhezonen vorliegen, die keinesfalls betreten werden dürfen (was auch richtig ist, da das Wild im Winter eh kaum was zum Fressen findet, und jede unnötige Bewegung zusätzliche Kalorien verbraucht).
D.h. haltet euch im Winter bitte von Wildtierfütterungen fern!
Und solltet ihr im Frühjahr auf Wiesen irgendwo Rehkitze auffinden, dann KEINES FALLS mit den Händen berühren! Die Mutter nimmt sie sonst nicht mehr an! Die Jäger sind euch aber dankbar, wenn ihr es mit großen Grasbüscheln in den Händen vorsichtig aufhebt, und an den Rand der Wiese tragt, damit es beim Mähen nicht getötet wird! Am Besten ist jedoch, einen örtlichen Jäger über die Position des Kitzes zu informieren!


Hoffentlich nützen euch diese Infos!

Zusammenfassend:
Wennst die Suche mit dem Grundeigentümer vorher abklärst passiert dir nix, und wenn du den Fund abgibst, erhältst du ihn etwas später wieder zurück, inklusive genauer Datierung! Zur Not hat es sich halt um einen Oberflächenfund gehandelt! ;-)

depechemodee 09.09.2010 12:31

hallo


immer fragen um erlaubnis, das habe immer gemmacht, auch wenn ich nicht so viel ziet hab für mein hobby, und bei einen fund der wichtig sein sollte halt melden ...

gruß darius

Relictus 10.09.2010 16:06

Ois net so schlimm :dance
A por grundsätzliche regeln einheutn und ois geht:D

Gruss,
Relictus

Red Air 09.11.2010 14:22

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Hallo Reliktus, Bilder von eurem neuen Wiener Sondlerkollegen Christian und seinem Schatzsuchhund Odin, Taucher ist er auch noch!. Viel Spaß beim Treffen. Gruss RED


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