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Frank Enstein 24.03.2018 19:12

@Borsto.

Davon mal abgesehen das ich bezweifle das du die in der angeführten Position befindest, erkläre mir doch mal nach juristischen Grundsätzen(ist ja dein täglich Brot) wie ich an einer Sache Eigentum erwerben kann wenn der tatsächliche Eigentümer nicht zustimmt. Ich zitiere hier wieder aus deinem täglich Brot:Eigentum - Definition, Schutz im Grundgesetz und Unterschied zu Besitz Zitat:"Das Eigentum stellt eine Rechtsposition zu einer bestimmten Sache dar. Häufig spricht man in diesem Zusammenhang auch von einem sogenannten Herrschaftsrecht. Das bedeutet, dass der Eigentümer nach Belieben mit seiner Sache verfahren darf. Er darf andere Personen von jeder Einwirkung ausschließen."

Mir ist schon klar wenn du tatsächlich Mitarbeiter einer Bundesbehörde bist, kannst du natürlich kein abweichende Meinung zum faktischen Recht haben, wie zB Völkerrecht aber auch du kannst nicht drum rum das die brd als 1949 gegründeter Staat niemals tatsächlicher Eigentümer an Sachen erwerben kann die dem DR gehören. Das ist juristisch schlicht nicht möglich.

Natürlich haben viel schlauere Köpfe wahr Wunderwerke an Rechtsverbiegung produziert die Otto Normalbürger erklären warum das so ist aber ich kann dir versichern, schon weit schlauere Herren, zB ein Karlsruher Richter a.D. mir nicht erklären wie ein Staat der erst später gegründet wurde, Eigentum an etwas erwerben kann. Außer natürlich durch seine eigenen "Erklärungen".

Und da sind wir wieder da wo ich mich einfach zu deinem Erben erkläre. Ganz offiziell sogar.:clap


Am Schluss noch der Hinweis das eine Klage völlig unnötig ist da wir bereits in der Praxis so gearbeitet haben wie beschrieben, wir haben im Vorfeld einer Herausgabe widersprochen(Fluggerät) weil kein Nachweis vorlag das das DR die Maschine jemals bezahlt hat und da wir im Auftrag der Donier Stiftung unterwegs waren hat man auf Klage verzichtet weil das Gerät so oder so im Museum landet. Wir haben lediglich knapp 100 DM für neue Rasensaat bezahlen müssen. In einem anderen Fall konnten wir wie schon geschrieben das Gerät zum Schrottpreis von der OFD erwerben.

Auch wenn es nicht einfach zu verstehen ist, es gibt einen Unterschied zum den juristischen Fakten und den realen. Ich habe bei allem immer dazu geschrieben "juristisch" kann die brd nicht der Eigentümer sein.

Knüppel 24.03.2018 19:16

Zitat:

Zitat von ghostwriter (Beitrag 931171)
was ich wegen des nicht gefundenen absatzes, noch immer bezweifle!?
aber vielleicht bin ich auch nur zu blöd zum recherchieren ... ;)

Der Artikel 53 kann hilfreich sein....:rolleyes:

.

borsto 24.03.2018 22:40

Zitat:

Zitat von Frank Enstein (Beitrag 931194)
@Borsto.

Davon mal abgesehen das ich bezweifle das du die in der angeführten Position befindest, erkläre mir doch mal nach juristischen Grundsätzen(ist ja dein täglich Brot) wie ich an einer Sache Eigentum erwerben kann wenn der tatsächliche Eigentümer nicht zustimmt. Ich zitiere hier wieder aus deinem täglich Brot:Eigentum - Definition, Schutz im Grundgesetz und Unterschied zu Besitz Zitat:"Das Eigentum stellt eine Rechtsposition zu einer bestimmten Sache dar. Häufig spricht man in diesem Zusammenhang auch von einem sogenannten Herrschaftsrecht. Das bedeutet, dass der Eigentümer nach Belieben mit seiner Sache verfahren darf. Er darf andere Personen von jeder Einwirkung ausschließen."

Mir ist schon klar wenn du tatsächlich Mitarbeiter einer Bundesbehörde bist, kannst du natürlich kein abweichende Meinung zum faktischen Recht haben, wie zB Völkerrecht aber auch du kannst nicht drum rum das die brd als 1949 gegründeter Staat niemals tatsächlicher Eigentümer an Sachen erwerben kann die dem DR gehören. Das ist juristisch schlicht nicht möglich.

Natürlich haben viel schlauere Köpfe wahr Wunderwerke an Rechtsverbiegung produziert die Otto Normalbürger erklären warum das so ist aber ich kann dir versichern, schon weit schlauere Herren, zB ein Karlsruher Richter a.D. mir nicht erklären wie ein Staat der erst später gegründet wurde, Eigentum an etwas erwerben kann. Außer natürlich durch seine eigenen "Erklärungen".

Und da sind wir wieder da wo ich mich einfach zu deinem Erben erkläre. Ganz offiziell sogar.:clap


Am Schluss noch der Hinweis das eine Klage völlig unnötig ist da wir bereits in der Praxis so gearbeitet haben wie beschrieben, wir haben im Vorfeld einer Herausgabe widersprochen(Fluggerät) weil kein Nachweis vorlag das das DR die Maschine jemals bezahlt hat und da wir im Auftrag der Donier Stiftung unterwegs waren hat man auf Klage verzichtet weil das Gerät so oder so im Museum landet. Wir haben lediglich knapp 100 DM für neue Rasensaat bezahlen müssen. In einem anderen Fall konnten wir wie schon geschrieben das Gerät zum Schrottpreis von der OFD erwerben.

Auch wenn es nicht einfach zu verstehen ist, es gibt einen Unterschied zum den juristischen Fakten und den realen. Ich habe bei allem immer dazu geschrieben "juristisch" kann die brd nicht der Eigentümer sein.

Herr Frankenstein,

ich empfange von Ihnen nur wirres Zeug und mag mich fortan nicht mehr mit Ihnen unterhalten.

Ende.

ghostwriter 24.03.2018 22:46

Zitat:

Zitat von Knüppel (Beitrag 931195)
Der Artikel 53 kann hilfreich sein....:rolleyes:

danke ...
aber dann reicht mir schon der erste satz:

Zitat:

Das ein Gebiet besetzende Heer kann nur mit Beschlag belegen:
:popcorn:

Knüppel 25.03.2018 10:41

Liste der Anhänge anzeigen (Anzahl: 1)
Zitat:

Zitat von ghostwriter (Beitrag 931218)
danke ...
aber dann reicht mir schon der erste satz:



:popcorn:


Hier wir die Bedeutung nochmal genauer erläutert:

https://books.google.de/books?id=EBS...rdnung&f=false

http://www.ofg.uni-osnabrueck.de/jah...on_Heinegg.pdf



.

ghostwriter 25.03.2018 11:49

alles gut und recht, aber wo ist die besatzungsmacht?? :suspekt:

>>> https://de.m.wikipedia.org/wiki/Besatzungsmacht
>>> https://de.m.wikipedia.org/wiki/Besatzungsstatut

Brainiac 25.03.2018 19:39

Wenn das so wäre das die BRD keinen Eigentumsanspruch auf hergestellte Dinge und Gebäude von vor 1945 hat,

Wem gehört dann der mittelalterliche Münzschatz den ich auf einem Brandenburger Acker ersondelt habe und dessen Eigentümer nicht mehr festellbar ist?

Frank Enstein 25.03.2018 19:48

Zitat:

Zitat von borsto (Beitrag 931217)
Herr Frankenstein,

ich empfange von Ihnen nur wirres Zeug und mag mich fortan nicht mehr mit Ihnen unterhalten.

Ende.

Ich entnehme Ihren Worten das sie das auch nicht erklären können, danke. Wie gesagt, das ist ein rein juristische Problem das zur Zeit nicht lösbar ist.

Frank Enstein 25.03.2018 19:55

Zitat:

Zitat von Brainiac (Beitrag 931263)
Wenn das so wäre das die BRD keinen Eigentumsanspruch auf hergestellte Dinge und Gebäude von vor 1945 hat,

Wem gehört dann der mittelalterliche Münzschatz den ich auf einem Brandenburger Acker ersondelt habe und dessen Eigentümer nicht mehr festellbar ist?

"Juristisch" gehört er dem direkten Nachfolger des Staates der aber zur Zeit mangels Organisation nicht handlungsfähig ist. Real nimmt die brd sozusagen "stellvertretend" in Selbstvollmacht das Eigentum an sich, wird aber selber nicht Eigentümer da hierzu wie schon gesagt eine Zustimmung erforderlich ist. Aber wo kein Kläger da kein Richter. Is halt so heute.

Das bestreite ich ja auch gar nicht, ich spreche nur über die juristischen Probleme die theoretischer Natur sind.

Brainiac 25.03.2018 20:02

Dann kann ich juristisch das deutsche Denkmalschutzgesetz aushebeln indem ich darauf klage das der Eigentümer des mittelalterlichen Münzschatzes nicht zugestimmt hat das die BRD neuer Eigentümer werden sollte?


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