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sniper666 30.06.2005 08:16

lieber robin aus dem wald!

ich finde den artikel auch zum kotzen - stelle aber fest, dass zumindest bezüglich der rechtslage ein wahrer kern dahintersteckt!

ich bin selber jurist, und habe mal im gesetz nachgeschaut:

nach §11 DMSG ist für die grabung nach bodendenkmalen tatsächlich eine bewilligung des bundesdenkmalamtes erforderlich, und nach §37/3/6 kann das sogar mit bis zu 5.000,- bestraft werden!

und was für mich sogar noch einschlägiger ist: der großteil der sich in österreich befindlichen wälder steht im eigentum der bundesforste ag, die als eigentümerin natürlich alles bis auf den großen gemeingebrauch (zu dem das graben aber leider nicht gehört) verbieten kann, und deswegen natürlich auch mit schadenersatzforderungen und allen voran besitzstörung auffahren kann!

also ich finde es ist wirklich ein super hobby - ich übe es ja selbst aus!

aber eines ist leider unwiderleglich klar: erlaubt ist das meiste ohne die erforderlichen bewilligungen bzw. zustimmungen der bundesforste natürlich nicht!

wenn man hingegen nur mit dem gerät geht und oberflächenfunde sucht (ohne zu graben), könnte man der einen oder anderen bestimmung entkommen. aber trotzdem darf man (leider) noch lange nicht alles an sich nehmen was man so findet!

mfg, sniper666

Robin aus dem Wald 30.06.2005 08:48

Servus Sniper!

Bleiben wir bitte beim Denkmalschutzgesetz, um welches sich im besagen Zeitungsartikel handelt. Es wird in jenem Artikel nämlich nicht erwähnt, dass die Grabung nach Bodendenkmälern einer Genehmigung durch das BDA bedarf.

Ich zitiere wörtlich: „Das Gesetz ist ganz klar: Ohne Zustimmung des Bundesdenkmalamtes darf niemand etwas ausgraben“, stellt Dr. Christine Schwanzar vom Archäologischen Zentrum des Landes klar.

Hier wird dem Leser glaubhaft gemacht, dass jegliche Suche mit einem Metalldetektor ohne Genehmigung verboten ist, was natürlich völliger Quatsch ist. Das hätte vielleicht die gute Frau Schwanzar gerne so, spielt es aber nicht. Weiters vermittelt die Dame mit jener Aussage den Eindruck, dass es möglich wäre Genehmigungen zu erhalten. Im DMSG wird ausdrücklich die Vergabe einer solchen Grabungsgenehmigung für private Laienforscher ausgeschlossen.

Das Thema Eigentumsrecht ist für diesen besagten Artikel irrelevant, da wir einmal davon ausgehen, dass der Sondengänger die erforderliche Erlaubnis des Grundstückbesitzers hat.

Da du aber Jurist bist, wäre es vielleicht einmal interessant, das derzeitige DMSG auf verfassungsrechtliche Schwachstellen zu durchleuchten.

guba 30.06.2005 09:05

Gut gebrüllt Löwe :freu :freu .

Ich muss Robin da voll und ganz zustimmen. Ich weiß incht ob ich das jetzt richtig verstanden hab, schickst du das entsprechend an den Redakteur der Krone?
Falls ja würd mich (und alle anderen wahrscheinlich auch) eine eventuelle Antwort brennend interessieren.

In diesem Sinne, kann ich nur nochmal sagen : :yeap :yeap :yeap

lg Guba

Robin aus dem Wald 30.06.2005 09:31

Servus Guba!

Nein ich sende es nicht an die Redaktion, da dies wohl sowieso im Rundordner enden würde. Laut dem Artikel lesen sie ja sowieso in den Foren mit. ;)

Das schöne an den Foren ist ja, dass viele Leute mitlesen können und so auch unsere Meinung erfahren.

guba 30.06.2005 11:46

Ich hab vor einiger Zeit mal mit so einer Dame vom Denkmalamt, Abteilung Bodendenkmäler geplaudert. Wollt mal die Rechtslage erkunde, wobei ich eh schon eine ungefähre Ahnung davon hatte wies in Ö dahingehend aussieht. Natürlich hat sie zuerst versucht den Eindruck zu vermittlen das das Sondeln generell verboten sei, bzw. sowieso bald EU weit verboten sein wird.
Aber ich hab Ihr dann eben gesagt ich suche nach WK2 Relikten und geschützte Flächen sind Tabu. Zähneknirschend hat sie dann zugegeben das, wenn ich die Genehmigung des Grunstückseigentümers habe, suchen darf.
Sollte ich mit der Auffaussung falsch leigen, bitte mich zu korrigeieren.
Wie siehts eigentlich mit Zufallsfunden aus? wie sollte man sich da verhalten??

Also Achtung Feind liest mit:
Big Archi is wachting you! :dance :dance

lg Guba

Robin aus dem Wald 01.07.2005 12:12

Servus!

Die Herrschaften vom BDA vermitteln recht gerne den Eindruck, dass die Suche mit einem Metalldetektor verboten sei, was natürlich Unsinn ist, wie besagte Dame dann ja auch zähneknirschend zugeben musste.

Wenn du zufällig ein bewegliches Bodendenkmal entdeckst, dann bist du verpflichtet, dieses ordnungsgemäß zu melden.

Manchmal habe ich allerdings den Eindruck, dass die guten Leutchen vom BDA mit ihren Medienaktionen die Meldewilligkeit der interessierten Leute bewusst unterbinden möchten.
Welcher Sondengänger latscht schon gerne zu einem Amt, dessen Mitarbeiter laufend darum bemüht sind, Sondengänger in eine kriminelle Ecke zu drängen? Da ja die Arbeitsmoral österreichischer Beamter nicht zu unrecht des öfteren Stoff für Kabarettnummern lieferte, liegt der begründete Verdacht nahe, dass diese Medienhetze einzig und allein jenen Grund hat, die meldewilligen Sondengänger zu reduzieren.

Was wäre also der sinnvollste Weg in so einem Fall? Klar, melden bis deren Schreibtisch zusammenbricht. Jede noch so unbedeutende Tonscherbe, jeder alt aussehende Nagel. Einfach alles was wir als ungebildete Laien (müssen wir wohl sein, da wir ja nicht einmal eine Grabungsgenehmigung auf landwirtschaftlichen Nutzflächen erhalten) als mögliches Bodendenkmal einstufen. Schließlich sind wir ja ordentliche Bürger :brav: und wollen uns auf gar keinen Fall strafbar machen. Also lieber 100 Sachen zuviel melden, als ein Stück zu wenig.

Auf die Reaktionen des Denkmalschutzes wäre ich dann wirklich gespannt. :popcorn: :D

Regina 05.07.2005 20:32

:clap :clap :clap

Schickt´s die Frau Schwanzar in den Wald....!

lg
Twiggy

Robin aus dem Wald 05.07.2005 22:38

Nein,

alles nur das nicht! :clap
Im Wald sind die Räuber und meine Wenigkeit, da brauch ich die besagte Dame nicht auch noch! :give me a


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