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MikeRound 27.03.2014 13:38

sucher , begleitung ?!
 
Moin suchers :D


Hab mal eine Frage ?!

Würde es jemanden stören bzw würde man Ärger mit dem Gesetz bekommen wenn man jemanden als Begleitung mitnimmt zur Suche ich -(mit Genehmigung ) begleitung ohne

xp68 27.03.2014 13:43

Von wo kommst Du denn ?

Gruß xp 68

MikeRound 27.03.2014 13:45

Siehe " Ort " :'D

Außer in baynern müsste doch dann das selbe Recht gelten oder nicht

chabbs 27.03.2014 13:52

In der Tat habe ich schon mitbekommen, dass die LDA da Unterschiede machen. Bei uns wäre das kein Problem, aber ich würde das von Fall zu Fall mit Deinem Denkmalamt abklären.

Solange der die Funde über Dich meldet, wüsste ich zwar nicht, wo das Problem sein sollte...aber Du kennst ja den Amtsschimmel.

uglydigger 27.03.2014 15:17

Hallo
die Genehmigungen sind nicht Übertragbar also Personenbezogenen.
Ich würde auch vorher nachfragen beim zuständigen LDA wegen der Begleitung.
Nicht das Du noch Ärger bekommst und der Schuss nach hinten los geht.
Wenn ich jemanden mitnehme sag ich dem zuständigen Archäologen bescheid.
Klar ist auch das ich seine Funde melden muß.
Gruß
Andy

Harzhorn 27.03.2014 16:55

Nach mündlicher Rückfrage beim Archi Solls gehen

dcag99 28.03.2014 10:01

interessant wäre noch:

meinst du mit mitgehen auch mitsondeln (also er mit eigener sonde) oder nur er läuft nebenher und schwenkt ab und zu die sonde?

weil: solange er keinen eingriff in den boden vornimmt und solange er die erlaubnis des grundstückeigentümers hat .. darf er natürlich einfach mitlaufen.

MikeRound 28.03.2014 10:23

Generell das dabei sein , Naja erklärt sich jetzt Eigl von selbst solange die Person nur dabei ist und nicht eingreift (buddeln , sondeln , Funde sichern ) und vom grundbesitzer geduldet ist , ist es erlaubt . Ansonsten wieder tatbestand .. finde ich bissl blöd aber Naja .. :P

dcag99 28.03.2014 11:22

sondeln darf er schon .. nur nicht in den boden eingreifen! das ist wichtig zu verstehen. es verbietet dir egal wo niemand die metallsonde zu schwingen.. nur der eingriff in den boden ist verboten!

er darf also bis zum "bling" alles machen. buddeln darfst du dann ;-)

DaddyCool 28.03.2014 12:02

Zitat:

Zitat von dcag99 (Beitrag 814777)
sondeln darf er schon .. nur nicht in den boden eingreifen! das ist wichtig zu verstehen. es verbietet dir egal wo niemand die metallsonde zu schwingen.. nur der eingriff in den boden ist verboten!

Da kann man unterschiedlicher Rechtsauffassung sein...


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