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2augen1nase 11.08.2019 23:58

Spannende Frage
 
Mir ist da was sehr seltsames passiert und dazu möchte ich gerne mal eure Meinung hören:

Ich kam abends nach Hause und durch eine Veranstaltung im nahen Fussballstadion war mal wieder das gesamte Viertel zugeparkt. In solchen Fällen mache ich normalerweise und immer auch zähneknirschend (zugegeben) Gebrauch von unserer sehr engen Hauseinfahrt - Notfallparkplatz, da wirklich weiträumig ALLES zu ist, selbst die Halteverbotszonen (übrigens ungestrafterweise, selbst Feuerwehrzufahrten parken die zu).

An diesem Tag parkte leider auch ein Auto vor unserer Einfahrt, so dass mir die Zufahrt verwehrt blieb. Das ist natürlich extrem ärgerlich, also rief ich in meiner "Not" (ich war echt fertig und wusste keine andere Lösung) bei der Polizei an, in der Hoffnung, dass man den Wagen abschleppen lassen kann.

Randnotiz: Es gibt einen Stadionparkplatz, recht groß sogar - aber fast immer leergefegt, höchstens zu einem Viertel belegt.:eek Kostet halt nen Euro extra...:uii

Der Polizist fragte mich (wohlgemerkt am Telefon) komischerweise auch nach meinen Fahrzeugdaten, teilte mir dann mit, dass der Fahrer des anderen Fahrzeugs in meiner Nachbarschaft wohnen würde und meinte, er würde versuchen ihn für mich zu erreichen. Er rief sogar zurück und teilte mir mit, dass er ihn nicht erreichen konnte - so weit so gut und ich fand das auch echt nett, dass er sich da gekümmert hat.

Zwischenzeitlich hat ein anderer Nachbar meine Misere mitbekommen und mir gesagt, ich könne in seiner Einfahrt parken, da die Eigentümer eh in Urlaub wären, das hat sich also geklärt - und zwar schon im Verlauf meines ersten Anrufs bei der Polizei.

Ja, ich stand kurz in zweiter Reihe, mit Warnblinklicht, aber ohne dabei ein Verkehrshindernis zu sein.

Nun kommt aber der Hammer:

Ich bekam nun vom Ordnungsamt ein Schreiben wegen der Ordnungswidrigkeit des Parkens in zweiter Reihe (exakt für die Dauer der beiden Telefonate) und als Zeuge wurde der Polizist genannt, mit dem ich telefoniert hatte :eek:confused:give me a

In der gesamten Zeit war keine Polizei in der Nähe (sonst hätte ich die ja angesprochen bzw. wäre sicherlich von denen angesprochen worden) und es kam auch sonst keiner von irgendeiner höheren Stelle (Ordnungsamt usw) vorbei. Physisch anwesend war der genannte Zeuge (Polizist) also definitiv nicht.

Laut Definition habe ich nicht geparkt, genau das wird mir aber unterstellt - und gegen einen Polizisten als Zeugen hat man ja nicht viel auszurichten - und ich laufe bei einem Einspruch die Gefahr, dass das am Ende sogar noch teurer wird.


Dennoch halte ich das Vorgehen für nicht vertretbar. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das zulässig ist, alleine von einem Telefonat (und ich habe mein Fahrzeug ja noch vor dem Rückruf des Beamten vor die Einfahrt des Nachbarn gestellt) davon auszugehen, dass der Sachverhalt so ist wie es der Polizist als Zeuge angegeben hat - er hat das ja nicht mal mit eigenen Augen gesehen!

Um ehrlich zu sein: Es geht um 25€ und eigentlich habe ich weder Zeit noch Lust mich deswegen herumzustreiten, dennoch fühle ich mich hier echt verarscht und mir lässt das keine Ruhe. Ich fühle mich zu Unrecht bestraft, laufe aber Gefahr (wenn ich mich wehre) das das noch schlimmer wird.

Was haltet ihr von der Story? Habt ihr schon mal ähnliches erlebt? Fall für die Presse?

Was würdet ihr tun?

Eisenknicker 12.08.2019 00:30

Wegen 25 €?. bezahlen- ärgern und gut ist. Nachweise sind teurer. hatte auch mal was im Bereich Verkehr. Lass die sich ihre Sporen verdienen meinen ungerechtfertigten Punkt habe ich mit einer halben Arschbacke abgesessen und gut.

Aber wenn du es ernst meinst, dann ziehe es durch!

Ich weiß, man fühlt man sich verarscht aber manchmal kommt Gerechtigkeit von ganz oben. Die Trachtengruppe bekommt manchmal auch einen offiziell auf die Mütze. Und in dem Fall die richtige Person aus dem Verein :freu

Den Zeitungsbericht finde ich nicht mehr, damals war Papier mehr in. Aber die Zustände wurden aufgeklärt.

Donnerstag 12.08.2019 00:33

Zitat:

Zitat von 2augen1nase (Beitrag 951160)
Ich bekam nun vom Ordnungsamt ein Schreiben wegen der Ordnungswidrigkeit des Parkens in zweiter Reihe (exakt für die Dauer der beiden Telefonate) und als Zeuge wurde der Polizist genannt, mit dem ich telefoniert hatte :eek:confused:give me a

Hast Du dem Polizisten gesagt, dass du in der 2. Reihe parkst? Wenn ja - selber schuld - Kopf gegen Türrahmen hauen, Zähne zusammenbeißen und zahlen, die Gespräche werden mitgeschnitten.

Wenn nicht, dann würde ich überlegen den Sachverhalt einfach abzustreiten, oder vorher versuchen mal mit dem entsprechenden Kollegen reden, nicht dass er doch vor Ort war.

jabberwocky6 12.08.2019 00:35

Ich habe mal auf einem normalen, eingezeichneten Parkplatz geparkt und habe dort einen Strafzettel bekommen. Natürlich habe ich widersprochen. Darauf kam die Antwort, ich hätte neben dem von mir angegebenen Parkplatz geparkt, daher wäre das Knöllchen rechtmäßig. Ich habe dann darauf hingewiesen, dass dies gar nicht möglich wäre, denn dann hätte ich auf der Zufahrtsstraße zu mehreren Häusern geparkt und wäre sicher sofort abgeschleppt worden. Man hat mir dann Recht gegeben und das Verfahren kostenpflichtig eingestellt. Diese Kosten waren doppelt so hoch wie der zu Unrecht erteilte Strafzettel. Vermutlich hätte ich dagegen auch klagen können, doch das war mir dann doch zu dumm. Wenn das Ordnungsamt Geld von einem will, sollte man einfach bezahlen. Alles andere kostet mehr Geld und dazu noch Zeit und Nerven.

Donnerstag 12.08.2019 00:39

Zitat:

Zitat von Eisenknicker (Beitrag 951163)

Die Trachtengruppe bekommt manchmal auch einen offiziell auf die Mütze.

Viel zu oft, wenn ich sehe was die sich bieten lassen müssen. Sie sollen ja nicht übergriffig werden. Aber das Wissen, dass man für Frechheiten und Beleidigungen mal den "Schwarzen" übers Kreuz gezogen bekommen könnte, würde eben genau diese Frechheiten und Beleidigungen extrem reduzieren und für ein gesundes Maß an Respekt sorgen.
Aber ich schweife ab (mal wieder).:uii

Donnerstag 12.08.2019 00:43

Zitat:

Zitat von jabberwocky6 (Beitrag 951165)
Man hat mir dann Recht gegeben und das Verfahren kostenpflichtig eingestellt.

Hat man dir nun Recht gegeben oder das Verfahren eingestellt? :confused

Sir Alottafind 12.08.2019 01:18

Hast Du per handy oder Festnetz bei der Polizei angerufen?

2augen1nase 12.08.2019 09:02

Ich habe dem Polizisten meiner Erinnerung nach natürlich nicht gesagt, dass ich in zweiter Reihe parke, aber das war im Kontext sicherlich herauszuhören - Parken gilt aber auch erst ab 3 Minuten als Parken und der Nachbar "genehmigte" mir ja zwischenzeitlich in seiner Einfahrt zu parken.

25€ sind derzeit für mich trotzdem viel Geld, auch wenn ich das zahlen könnte, so ärgert es eben als Opfer noch bestraft zu werden - zumal das ja auch kein Einzelfall ist und alle anderen "ungestraft" davonkommen. Ich habe hier noch NIE gesehen, dass während eines Spiels mal jemand abgeschleppt wurde, völlig egal wo der stand. Ich bin mir sogar ziemlich sicher, dass die Leute die im Parkverbot stehen keine Strafe bekommen - sonst würden sie ja auf dem wesentlich günstigeren Stadionparkplatz parken.


Fairerweise muss ich einen groben Fehler natürlich zugeben: Ich hatte den Notruf gewählt, da ich um die Uhrzeit das Ordnungsamt natürlich nicht mehr erreiche und auch nicht wusste wo ich sonst anrufen sollte - und das hat den Herrn ja (sicher berechtigterweise) ziemlich genervt. Das hat er auch so gesagt, ich habe mich dafür auch entschuldigt und ich dachte der kleine Fehler sei mir verziehen - so wie er sich danach auch verhalten hatte. War ja schon cool, dass er versucht hat mir zu helfen, indem er den Halter des Fahrzeugs zu erreichten versuchte.

Ich bin halt hin und her gerissen... einerseits denke ich genauso: zahlen, Ruhe haben und fertig. Andererseits ist das eine ganz miese Masche, wenn das rechtlich durchkäme, dass ein Beamter per Telefon einen nicht gesehenen sondern vermuteten Vorfall "bezeugt". Stärkt nicht gerade das Vertrauen in das System, bestärkt aber obendrein noch den ganzen Blödsinn der ohnehin mit diesem Fussballverein gerade los ist - das zieht nämlich echt Bahnen und man mag kaum glauben was da im Hintergrund so los wäre. Täte mich nicht wundern, wenn es auch dahingehend Absprachen gäbe.:rolleyes:

mun_depot 12.08.2019 12:55

Interessante Sache; was es nicht alles beim Umgang mit der Polizei so gibt. :crazy

Es ist immer leicht, aus der Distanz gut gemeinte Tipps zu geben und "lass' Dir das nicht gefallen" zu rufen, wenn man nicht selbst betroffen ist. Aber ich versuche mal, so sachlich wie möglich Deine Chancen darzustellen.

Denn ich *glaube* Du hast wirklich gute Chancen. Wenn man keine Schuld hat, sollte man dies auch bekunden!

Nach dem ersten Eindruck Deiner Schilderung kann Dir nichts vorgeworfen werden. Es kommt jetzt aber genau auf die zeitliche Abfolge des Geschehens und den Gesprächsinhalt an. Daran mußt Du Dich gut erinnern, denn Deine Erinnerung muß im Zweifelsfall mit der Gesprächsaufzeichnung übereinstimmen.

Ein paar Fragen, um Deine Darstellung weiter zu präzisieren:

1. Hast Du per Handy oder Festnetz bei der Polizei angerufen?
- Sir Alottafinds Frage ist wichtig zur Faktenfindung -

2. Hast Du eine Freisprechanlage (falls Handygespräch)?
- wäre rechtlich sehr hilfreich -

3. War die Dauer des ersten Geprächs kürzer als 3 Minuten und hast Du während des ganzen Gesprächs auf der Fahrbahn gehalten?
- das ist entscheidend für ein legales Halten auf der Fahrbahn -

4. Du hast Dein Fahrzeug bis zum entgültigen Parken nicht verlassen?
- dann ist es ganz klar ein Halten, wenn es unter 3 Minuten bleibt -

5. Was hast Du dem Polizisten gesagt, daß er nun angibt, Du hättest in zweiter Reihe gestanden (geparkt)?
- wichtig für die weitere Vorgehensweise in Verbindung mit den 3 Minuten -

6. Wie ist der Vorwurf konkret formuliert?
- sind z.B. die Gesprächsdauern in Minuten angegeben-

7. Ist Dein Nachbar ein nutzvoller Zeuge?
- wäre super -

Bevor Du die Fragen beantwortest, überlege mal ob auch folgender möglicher Sachverhalt, falls das Gespräch länger als 3 Minuten gedauert hat, zutreffend wäre:

"Habe festgestellt daß Parkplätze und Einfahrt belegt sind. Auf der Fahrbahn angehalten und über Handy-Freisprechanlage*1 die Polizei angerufen. Sachverhalt im Telefonat wie bereits angegeben. Während des laufenden Telefonats in eine legale freie Parklücke*2 um die Ecke eingeparkt."


*1) nur bei polizeilicher Nachfrage angeben; ansonsten jegliche Angabe wie mit dem Handy telefoniert wurde erstmal auslassen.

*2) laut StVO §12 (3) 3. ist Parken auch vor Grundstücksein- und -ausfahrten unzulässig. Per Gesetz ohne Ausnahme. Ob eine Erlaubnis des Grundstückseigentümers dies aufhebt, weiß ich nicht. Also besser erstmal nichts dergleichen aussagen.


Ein paar weitere allgemeine Gedanken zur Sache (was mir noch so eingefallen ist):

Der Polizist ist telefonischer Ohrenzeuge. Er hat also am Telefon die Dinge gehört, zu denen er am Hörer in der Lage war. Dazu gehören Deine Sprache, deren Inhalt und eventuelle Nebengeräusche (z.B. laufender Motor, Bremsgeräusche, Anfahrgeräusch). Nicht mehr und nicht weniger. Wobei Nebengeräusche durch Filter im Handy meistens so gut unterdrückt werden, daß sie beim Gesprächpartner nicht zu hören sind (davon kann erstmal ausgegangen werden). Die Aufzeichnung des Gesprächs durch die Polizei könnte später als Beweis herangezogen werden. Diese Aufzeichnung gibt die exakte zeitliche Abfolge der einzelnen Gespräche wieder, ohne aber die Geschehnisse in der Zeit zwischen den Telefonate wiedergeben zu können. Leider kann nur ein Anwalt Einblick in die Ermittlungsunterlagen (Aufzeichnung der Gespräche) erhalten.

Warnblinklicht ist nicht zulässig ohne tatsächliche Gefahr. Dementsprechend hast Du (falls nicht anders im Telefonat angegeben) selbstverständlich keinen Warblinker angehabt, sondern nur Rechtsblinker. Dies für den Fall, daß der Blinker doch in der Gesprächsaufzeichnung hörbar ist, bzw. es von Dir im Gespräch gesagt wurde.

Mache Dir keine Gedanken den Notruf gewählt zu haben. Das wird Dir ja nicht vorgeworfen.

Vielleicht ist Deine Frage auch in einem speziellen Verkehrsrechtsforum gut aufgehoben.

Für die Presse ist das nichts. Daran haben die keinerlei Interesse.

Üblicherweise wird als Zahlungsziel für die Ordnungswidrigkeit eine Woche angegeben. Ist so beabsichtigt. Das soll Zeitdruck und Zahlungsbereitschaft bewirken. Überlege trotzdem gründlich was Du machen möchtest. Du kannst auch erstmal einen Einspruch ohne Begründung einlegen, dies der Behörde so mitteilen, die Begründung formulieren und später nachreichen. Ein Einspruch würde allerdings wahrscheinlich mit oder ohne Begründung zwangläufig zu einem Bußgeldverfahren führen. Das Bußgeldverfahren kannst Du problemlos durchlaufen, wenn Dir nichts nachgewiesen werden kann.

Sir Alottafind 12.08.2019 13:21

Notruf wegen so einer Sache anzurufen war prinzipiell ungeschickt. Da rufen nicht nur Parkverhinderte an, auch sonstwie alles, was mit echtem Notruf
nix zu tun hat. Deshalb war der Herr wohl ungehalten; hat Dir aber trotzdem zu helfen versucht.... .

Hättest bei der regulären Polizeidienststellennummer anläuten müssen. Hier weiteres .

Wennst beim Anruf im in zweiter Reihe stehendem Fahrzeug gesessen bist, wäre ein Einspruch gegen die Vorhaltung natürlich sehr gut und erfolgreich möglich.

Gleich ein Vertrauen in 'das System' verlieren, wegen so was?:rolleyes:

Um sich tiefer und erkenntnisreicher mit dem Fall auseinanderzusetzen, ist der Stuhl beim Anwalt (Rechtschutz?) oder diverse Juraseiten sicher besser geeignet als eine Sondlerseite. Sonst grämst Du Dich ewig.


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