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wobo 03.04.2019 02:14

Kalischächte im Wendland
 
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Moin Leute
Ich habe gestern drei ehemalige Kalischächte besucht,

http://www.damals-im-wendland.de/1900-Nauden.htm

dabei ist mir am Schacht "Wendland" etwas merkwürdiges aufgefallen.
Diese Anlage ist mit einem neueren Zaun weitläufig abgespert
und ein neues Schild verbietet das Betreten ( siehe Anlage)

Kann es wirklich sein, das hier noch Gesetze/Verordnungen aus dem 3.Reich gelten ... :suspekt:

Gruß Wolf

ghostwriter 03.04.2019 12:24

vielleicht hier mal nachfragen:

Zitat:

Das Bergarchiv Clausthal verwahrt das im ehemaligen Oberbergamt Clausthal bzw. in seinen Vorgängerbehörden
seit dem 16. Jahrhundert entstandene Archivgut aus der Harzer Bergbauverwaltung, die bis ins 19. Jahrhundert auch
allgemeine Verwaltungsaufgaben wahrnahm.
https://www.lbeg.niedersachsen.de/wi...sthal-666.html

eventuell bekommst du ja auskunft!? :yeap


interessieren würde es mich auch ...

wobo 03.04.2019 13:29

Moin
Danke für den Link, ich habe dort mal eine Anfrage gemacht.

Gruß Wolf

Deistergeist 03.04.2019 17:31

Was kommt euch daran ungewöhnlich vor?
Das Gelände steht noch unter der Aufsicht der Bergbehörde.

GA Thomas

ghostwriter 03.04.2019 18:34

Zitat:

Kann es wirklich sein, das hier noch Gesetze/Verordnungen aus dem 3.Reich gelten ... :suspekt:
das gelbe schild ... bzw. der text ... genauer das datum!? ;)

Haldenschreck 03.04.2019 20:21

Moin,
so neu ist der Zaun nun auch nicht. ;)

Zum Schild: Das BGB wimmelt nur so von Gesetzen, die noch aus Kaiser's Zeiten stammen. Wenn die ABVO zum Zeitpunkt des Schildanbringens noch von 1945 gültig war, dann kommt sie aufs Schild, auch wenn dieses erst z.B. 1970 angeklöppelt wurde. Später gelten die "Nachfolge-Gesetze und -verordnungen". Also: Der Text des Hinweisschildes ist immer noch gültig!

'auf!

wobo 03.04.2019 20:42

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Zitat:

Zitat von Haldenschreck (Beitrag 947175)
Moin,
so neu ist der Zaun nun auch nicht. ;)

Nun ja, er ist Kunststoffummantelt und die Befestigung
des Schildes ist Torx ... :rolleyes:

Gruß Wolf

Haldenschreck 04.04.2019 19:49

Ich war vor 4,3 Jahren vor Ort; da sah er auch nicht anders und auch schon ziemlich "gealtert" aus.

wobo 14.05.2019 16:35

Zitat:

Zitat von ghostwriter (Beitrag 947166)
vielleicht hier mal nachfragen:



https://www.lbeg.niedersachsen.de/wi...sthal-666.html

eventuell bekommst du ja auskunft!? :yeap


interessieren würde es mich auch ...

Moin Leute
Das Bergamt hat sich gemeldet ... :yeap

Zitat:

Sehr geehrter Herr Bode,



zunächst danke ich Ihnen für die Information.



Ihre Vermutung ist natürlich richtig. Diese Verordnung gilt natürlich nicht mehr.

Sie trat, aufgrund § 288 II Nr. 2 der Allgemeinen Bergverordnung über Untertagebetriebe, Tagebaue und Salinen (ABVO Niedersachsen) mit deren Inkrafttreten am 01.04.1967, außer Kraft.

Hier wurde offenbar ein altes Schild übersehen.

Die Gefahrenlage, die seinerzeit das Schild erforderlich machte, könnte weiterhin bestehen.

Ich bitte Sie daher, von Wanderungen in dessen ehemaligem Geltungsbereich abzusehen und dem LBEG den Standort des Schildes mitzuteilen.

Das LBEG müsste dann die Situation prüfen.





Mit freundlichen Grüßen

Antje Hause



Referat L 2.7 – bergbauliches Justiziariat, Förderabgabe, Bergbauberechtigungen, Markscheidewesen

Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG)

Dienstsitz Clausthal-Zellerfeld

An der Marktkirche 9

38678 Clausthal- Zellerfeld
Gruß Wolf


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