Goldschatz - Passau
Gerade im Radio gehört, dort hieß es allerdings der Grundstückseigentümer hätte den Schatz in einem Bankschließfach verstaut. :freu
Es verspricht lustig zu werden. ;) http://www.br.de/nachrichten/niederb...assau-100.html http://www.pnp.de/region_und_lokal/s...Euro-wert.html "Sensationeller Fund in Passau Bauarbeiter graben Goldschatz aus Bauarbeiter haben bei Abrissarbeiten einer Mauer in Passau Gold entdeckt - nach ersten Schätzungen mit einem Gesamtwert von mehreren hunderttausend Euro. Das Gold lag im Boden eines Privatgrundstücks in der Nähe des Klinikums. Wie ein Sprecher der Polizeiinspektion dem BR bestätigte, waren die Arbeiter bereits am Mittwoch (24.06.15) zum ersten Mal fündig geworden. Ein Baggerfahrer habe Goldbarren mit der Aufschrift "Schweizer Bank" und Rollen voll Blattgold entdeckt. Am Freitag (26.06.15) wurde auf derselben Baustelle noch einmal Gold gefunden. Den genauen Wert wollte die Polizei auf Anfrage nicht beziffern, aber: Möglicherweise könne die Gesamtsumme knapp bei einer Million Euro liegen, hieß es. Die Herkunft des Goldes sei unklar" Lieben Gruß & schönes Wochenende :yeap |
Ja spinnst! - wieso passiert mir sowas nie :eekroar
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a; kein Bauarbeiter bist, oder b; keine Abrissfirma hast ?? :D;) mfg Stefan H. |
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Würde mich interessieren, was da noch rauskommt betreffs Herkunft und Finderlohn...
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WEN würde das nicht interessieren ... :D
Aber wir sollten mal die weiteren Meldungen abwarten. Momentan widersprechen sich die Nachrichtenticker z.T. noch ein wenig bzw. warten schon mit Mutmaßungen und eigenen Interpretationen auf. Fakt ist wohl: - es wurde was gefunden - verteilt auf mehrere Fundzeitpunkte - es wurde der Fund (zwischenzeitlich) "eingelagert" - dann, nach Zweitfund gemeldet Und wie es aussieht, vom Grundstücksbesitzer, der momentan ja als erster Anspruchsberechtigter anzusehen ist, eingelagert. Ob da jetzt schon ne "Unterschlagung" durch die Finder im Spiel ist, verkneifen wir uns mal ... :neenee Das wird sich in den nächsten Tagen zeigen, wie es wirklich abgelaufen ist. Vorab zum Fundrecht: ... erstes gerichtsfestes Beispiel bietet der Fall des Baggerfahrers aus Lübeck. (Details suche jeder bitte selbst) Auf jeden Fall war der der Anlaß, daß z.B. die Bauunternehmer teilw. in ihre Arbeitsverträge aufnahmen, daß die Mitarbeiter in ihrem Auftrage arbeiten und suchen, und dabei gemachte Funde somit auch "im Auftrag" gemacht werden. So wollten sie sich zum anspruchsberechtigten Finder machen, den Mitarbeiter ausbooten ... ( :clap ) ähnlich, wie Sucher im Auftrag des Denkmalamtes bei offiziellen Grabungen (vollkommen korrekt!) nicht als Finder im rechtlichen Sinne sind. Warten wir mal ab, wo die Quelle des Goldes eigentlich liegt. Barren haben ja Nummern ... :rolleyes: Gruß Jörg |
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interessant wirds allemal .. aber 50/50 ist in jedem fall drin und dank referenzurteile auch schnell eingefordert. übrigens ist die sache mit den ausgräbern (denen kein finderlohn zusteht) auch rechtlich eine ganz andere sache .... das ist nämlich ganz einfach: ein schatz wird IMMER ganzheitlich gesehen. wenn ich auch nur 1 goldmünze finde .. das melde und man dann weitere 99 Münzen findet bin ich trotzdem der 100%ige entdecker des schatzes. daher stehen mir dann eben auch 50% von 100 Münzen zu (und nicht 50% von 1 Münze). die ausgräber (grabungshelfer) kommen ja erst NACHDEM der Schatz (zumindest in teilen) bereits entdeckt wurde (auch hier reicht eine prospektion!) und können daher auch nichts mehr entdecken auf das sie anrecht hätten. |
Ist das jetzt auch ein "Barbarenschatz"?;)
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