Gesetzeslage in Brandenburg?
Hallo, habe mir jetzt durchs Denkmalschutzgesetz von brandenburg geforstet, nach der suche ob es ein generelles verbot von suchen und graben gibt, hab aber nichts gefunden, muss ich da noch ein anderes gesetz beachten???
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Hallo Ork
Paragraph 10 ist dazu interessant. Gruss vom Caddy Nachtrag : Und Paragraph 2 natürlich zur Begriffserklärung . Und tröste Dich , sieht bei uns nicht anders aus. |
ja da steht wer gezielt nach denkmälern sucht... wenn ich nun aber auf feld gehe und nach coladosen suche?? da is ja die gefahr sehr hoch das ich altlasten finde?? deswegen sagen ja alle immer es ist verboten zu suchen und zu graben... oder wenn ich an den strand gehe und nach münzen suche... wie siehts da aus??
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^^ Hab noch nen kleinen Nachtrag dranngehangen.
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strandsuche wird so weit ich weiß als Spaßsuchen gedeutet und aufgenommen.
und du hast ganz recht, sobald du die sonde benutzt, nimmst du automatisch in kauf auf alles mögliche zu stoßen , sei es müll , militaria, oder antikes. und aus genau diesem grund braucht man eine such /grabungsgenehmigung!!!!! egal ob du dann mit dieser genehmigung auf ackerflächen oder wiesen suchst. in der genehmigung ist eine karte angehängt auf der farblich hervorgehoben die flächen sind, auf denen du suchen darfst. und da du auch auf einem feld wo kein denkmal bekannt ist , trotzdem auf eins stoßen kannst , brauchst du diese genehmigung. genehmigung heißt ja nicht das du auf oder um ein denkmal suchen darfst! |
in brandenburg ist es nahezu unmöglich an eine genehmigung zu kommen von der unteren denkmalschutzbehörde wird im keim erstickt .
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danke für eure antworten
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frag den bauern und geh auf seine äcker und gut ist es....
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also wenns so ziemlich unmöglich ist eine genehmigung zu bekommen , dann sehe ich es genau so das man es trotzdem einfach macht! dann sind sie selbst schuld.
meine archäologin hat mal zu mir gesagt , wenn ich dir keine genehmigung geben würde, dann würdest du es trotzdem machen und wir hätten dann im endeffect beide nix davon . und so ist es auch ,. dann sind die in brandenburg sebst schuld und dürfen nicht lästern. aber wartet es mal ab , da wird sich irgendwann auch mal was ändern! |
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Der Stand der Dinge ist der,das der Gebrauch von Metalldetektoren im Land Brandenburg genehmigungspflichtig ist.Ganz egal wo,wann,wie und weshalb. Die allgemeine Präsenz von Ordnungsbeamten wurde erhöht;nicht wegen der Sondler,sondern wegen illegaler Müllentsorgung,Schwarzangler,Parken im Wald,Hunde ohne Leine sonstwo,unerlaubte Baumaßnahmen......usw. Nun hängt es von den Beamten ab,die auch in Zivil unterwegs sind, was Sache sein wird. Wirst Du ohne LDA-Genehmigung auf dem Acker angetroffen,gibt es zwei Möglichkeiten: 1.Es gibt eine mündliche Verwarnung; Du darfst dich schnell,ohne Sang & Klang entfernen und nicht nie wieder sehen lassen. 2.Es gibt das volle Brett;zumindest mit Detektorbeschlagnahme und Bußgeldverfahren.Ob's denn noch schärfer wird,steht in den Sternen. Um in den Genuß der ersten Möglichkeit zu kommen,sollte man schon Einiges draufhaben.:) Wer da mit Floskeln,Gestammel oder 'Schlüssel verloren' anfängt,kann's gleich sein lassen.:rolleyes: Gruß,Erdspiegel |
Übrigens Ork noch mal zum §2 speziell Absatz 4. Wegen Streitigkeiten zum Thema Denkmal und Bodendenkmal , habe ich mich mal aus einem anderen Forum höflichst verabschiedet . Und ich wette da schnallen es einige heute noch nicht . Da hies es , auf und nach Bodendenkmälern wird nicht gesucht , nur wird z.B. in unseren Bundesländern das Wort Bodendenkmal etwas anders definiert . Obwohl es selbst bei Wiki eindeutig erklärt wird . Auslegungssache halt . So wie ich es verstehe , :neenee auf unsere BL bezogen , ist jeder Knopp in der Erde ein Bodendenkmal .
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Genau so sieht's aus. Und der Archi endscheidet dann,ob der olle Knopp im Zusammenhang mit Fundgegend & Fundumstand von wissenschaftlicher Bedeutung ist oder nicht.:D |
Wir können die Sache auch noch etwas weiter treiben : Wenn meine Kinder durch die Natur laufen , und irgendwas interessantes von der Erde aufheben , könnten sie ,laut Gesetz , schon ein Bodendenkmal verschoben haben.... Wenn es gewisse Ämter mal verstehen würden , das wir auch gerne einen Fotoapparat mitführen , auch in der Lage sind GPS -Daten festzuhalten , sämtliche interessante Funde zur Meldung bringen , gerne an einer Zusammenarbeit bereit sind usw. .... evtl. öffnen sich dann auch mal ein paar Tore in unseren Bundesländern .
So jetzt hat der Caddy sich mal wieder etwas aufgeregt , war auch mein letzter Beitrag in diesem Thema . Gruss an alle Geknickten vom Caddy |
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Das einzigste was ich bisher dazu gefunden hab ist das hier: http://www.bravors.brandenburg.de/si..._01.c.14211.de Das verbietet aber nicht den Gebrauch einer Sonde allgemein. (das Denkmalgesetz und den zivilrechtlichen Kram mal ausser acht gelassen) |
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Der Gesetzeswust ist so konstruiert,das man immer gegen irgendetwas verstößt,es sei denn man läßt sich an die Kette legen. Eine allgemeine Rechtsgrundlage hält das System auch nicht für nötig,da sowieso keiner mit 'ner Klage durchkommt. Die Wehrmacht hat auch nicht gefragt,bevor sie meiner Oma eine Flak in den Garten gestellt hat. Wer will,kann sich 'ne Sondelgenehmigung in Brandenburg holen(die gibt's) und wer nicht will,der eben nicht. |
So dazu hab ich jetzt auch mal ne Frage Ihr Allwissenden. Was ist eigentlich wenn mein Jäger des Vertrauens in Brandenburg am Hochsitz Jagdmuni verloren hat und ich geh sie suchen. Soll er da den KMRD holen? Oder ne Sondergenehmigung beantragen.
Das ist jetzt kein Witz oder ne faule Ausrede, wirklich passiert und ich habs auch im Laubwald gefunden. Ist der Jäger, wo immer die Borstentiere für den Stammtisch herkommen. Aber was wäre wenn da der falsche Zeitgenosse vorbeikommt. |
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Nanana, bitte keine Falschmeldungen! Schon mal was vom "Mythos-Urteil" gehört? Wenn wir 1999 in Hessen nicht das Landesamt für Denkmalpflege wegen Nachforschungsgenehmigungen verklagt hätten - und auch gewonnen haben - dann gäbe es heute noch keine NFG. Das gilt auch für Brandenburg. Antrag stellen, bei Ablehnung Widerspruch einlegen unter Hinweis auf das Mythos-Urteil, bei Zurückweisung des Widerspruchs Klage vor dem Verwaltungsgericht einreichen. So kommt man auch in Brandenburg zu seiner NFG. Viel Erfolg Walter |
das mit der jagdmunition ist ganz einfach als auftragssuche zu deuten und auch zu belegen! wenn du da nach einer verlorenen sache suchst dessen besitzer noch ausfindig zu machen ist und der dir den "auftrag" gegeben hat , so kann dir normalerweise niemand etwas!!!!!
und nochmal wegen der genehmigung und metaldetektoren , man kann es auch ganz einfach so sagen...... das suchen (also piepsen lassen) mit einer sonde kann dir niemand verbieten , ERST der eingriff in den boden um den fund zu bergen , der ist genehmigungspflichtig! aber wie erdspiegel schon gesagt hat - wer sucht schon ohne zu graben?! |
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