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dirk ganster 12.12.2007 14:00

Copyright an alten Postkarten
 
Hallo Leute, ich hätte da mal eine Frage. Ich will eine Webseite basteln, in der die Geschichte der Stadt Saarlouis ein wenig plastisch werden soll, Grundidee ist, die Entwicklung der Stadt anhand von Photos und Ansichtskarten aus verschiedenen Epochen zu verbildlichen. Darf ich alte Postkarten einfach so scannen und veröffentlichen? Muß ich den Rechtsnachfolger des damaligen Verlages finden, oder ist eine Postkarte ab einem gewissen Alter so eine Art allgemeines Kulturgut?

Mgrafzahn 12.12.2007 14:21

Vielleicht hilft Dir das weiter.

http://www.nikon-fotografie.de/vbull...hp/t-8874.html

dirk ganster 12.12.2007 14:30

Aha! Wenn ich also vermerke, dass die Aufnahmen alte Postkarten zeigen und dass ich den Inhaber der Rechte an diesen Postkarten nicht ermitteln konnte und dann niemand Anspruch erhebt, kann ich die Postkarten also kopieren. Und für Postkarten vor 1945, also 99% der Sammlung, gilt ohnehin, dass das Urheberrecht aufgehoben ist, sofern es sich um topografische Postkarten handelt. Wer erklärt mir jetzt den Begriff der topografischen Postkarte? Ich halte das für einen (sinnfreien) Wolpertinger aus Postkarte und topografischer Karte, lasse mich aber gerne eines besseren belehren.

MIMO 12.12.2007 15:26

Hallo Dirk,

du kannst Postkarten aus deinem Besitz immer verwenden. Bei Fotos ist es da etwas schwieriger, da du im Regelfall die Negative brauchst. Ich habe z. B. 2 originale Fotos der Werkseröffnung der Mitteldeutschen Motorenwerke und will die auf einer Homepage veröffentlichen. In diesem Fall darf ich sie verwenden. Ganz kritisch wird es bei Stadtplänen, aber das führt jetzt zu weit.

MfG Marcus

dirk ganster 12.12.2007 15:34

Danke!

Eifelgeist 12.12.2007 19:41

Zitat:

Zitat von MIMO (Beitrag 367573)
Hallo Dirk,

du kannst Postkarten aus deinem Besitz immer verwenden. Bei Fotos ist es da etwas schwieriger, da du im Regelfall die Negative brauchst. Ich habe z. B. 2 originale Fotos der Werkseröffnung der Mitteldeutschen Motorenwerke und will die auf einer Homepage veröffentlichen. In diesem Fall darf ich sie verwenden. Ganz kritisch wird es bei Stadtplänen, aber das führt jetzt zu weit.

MfG Marcus

Vorsicht! Jedes Lichtbild unterliegt dem Urheberrecht – egal, ob mit oder ohne Negativ-Film. Auch die erneute Veröffentlichung von Postkarten (z. B. im Internet) setzt die Einwilligung des Rechte-Inhabers oder den Ablauf der Schutzfristen voraus.

Siehe: http://www.urheberrecht.org/law/normen/urhg/

Gruß
Eifelgeist

MIMO 12.12.2007 19:56

Hallo,

Ansichtskarten können immer veröffentlicht werden, da sie meistens beschrieben werden und somit eine Änderung stattfindet. Ich darf nur die Karte nicht als neue Karte auf den Markt bringen. Bei den Fotos sollte man das Negativ haben um nachweisen zu können, das man der Urheber ist. Beim Verkauf der Rechte werden deshalb immer die Negative übergeben. Hab mir das von unseren Anwälten erklären lassen, die für unser Auktionshaus arbeiten.

MfG Marcus

dirk ganster 12.12.2007 20:33

Wie sieht es mit digitaler Überarbeitung aus? Ich scanne die Karte ein, verbessere Belichtung, Bildschärfe, beseitige Fehler und veröffentliche die Karte dann (bei den meisten Karten, die dafür in Frage kommen, handelt es sich um Karten von 1900 - 1919). Gilt das als eine Änderung?

corsa 13.12.2007 08:51

<Wie sieht es mit digitaler Überarbeitung aus? Ich scanne die Karte ein, <verbessere Belichtung, Bildschärfe, beseitige Fehler und veröffentliche die <Karte dann (bei den meisten Karten, die dafür in Frage kommen, handelt es <sich um Karten von 1900 - 1919). Gilt das als eine Änderung?

Je nachdem, was Du unter "beseitige Fehler" verstehst. Wenn Du nur nen Schmutzfleck wegmachst, sicher nicht, aber wenn Du z.B. einen Druckfehler korrigierst, ganz sicher.

dirk ganster 13.12.2007 12:59

Naja, ich dachte an das Beschneiden der Ränder, wegretuschieren von Beschriftungen und solche Dinge.


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