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ghostwriter 18.03.2018 22:30

was genau ist grad das problem!? :uii

Trüffeljäger 20.03.2018 08:26

Das ich neu bin, mich jetzt durch den Threat gekämpft hab und immer noch nicht weiß wo ich hier einen Panzer bekomme. :D
Aber ich dachte, ein panzerförmiges Stück Schrott finden -> Viel Spaß
Und wenn es einsatzfähige oder restaurierbare Teile gibt zieht das Kriegswaffengesetz.

ich bitte um Korrektur falls jemand mehr oder besseres weiß.

ghostwriter 20.03.2018 12:24

:suspekt:

DericMV 20.03.2018 18:10

Zitat:

Zitat von ghostwriter (Beitrag 930901)
was genau ist grad das problem!? :uii

Naja, das Problem ist: Wem gehört denn nun der Panzer ?
Schlauer gemacht hat mich das Thema nicht, eher verwirrt.

allradteam 20.03.2018 18:30

Zitat:

Zitat von Trüffeljäger (Beitrag 930942)
... immer noch nicht weiß wo ich hier einen Panzer bekomme. :D

... und wenn du die Info hättest, z.B. ein amerikanischer Radpanzer in einem oberbayerischen See in der Schilfzone, die schon teilweise verlandet ist. Etwa 3m unter der Oberfläche.

Was würdest du dann machen?

ghostwriter 20.03.2018 20:12

Zitat:

Zitat von DericMV (Beitrag 930970)
Schlauer gemacht hat mich das Thema nicht, ...

also mich irgendwie schon!! :yeap
mal abgesehen davon, dass gar nicht das threadthema gemeint war ... :p

Frank Enstein 20.03.2018 22:37

Zitat:

Zitat von DericMV (Beitrag 930970)
Naja, das Problem ist: Wem gehört denn nun der Panzer ?
Schlauer gemacht hat mich das Thema nicht, eher verwirrt.

Weil du es bist.

Juristisch gesehen gehört er den usa. Diesen Anspruch üben sie aber gewöhnlich nicht aus, es sei denn US Angehörige sind in irgend einer Form involviert.

Im praktischen Gebrauch gilt, wenn du ihn in der brd findest, must du es den brd-Behörden, hier Denkmalamt, melden. Wenn die die kein Interesse haben oder irgend ein Museum, kannst du von der Oberfinanzdirektion der brd deinen Fund zu aktuellen Tageschrottpreis erwerben wenn der Kampfmittelräumdienst die Teile frei gibt.

Für den Fall das du den in einen fahrfertigen Zustand versetzen willst musst du die Panzerung zu 95% so entfernen so das sie mit normaler Pistolenmunition durchdrungen werden kann. Waffenimmitate müssen äußerlich als schussunfähig erkennbar sein, zB durch mehrer Kalibergroße Bohrungen, bei deaktivierten Orginalwaffen muss ein BKA Stempel vorliegen


So ist das im groben. Wir haben uns damals auf die Suche in Osteuropa verlegt weil dort die Restriktionen nicht so vollumfänglich sind.

Knüppel 22.03.2018 20:40

Zitat:

Zitat von Frank Enstein (Beitrag 930827)
Die brd ist 1949 erst gegründet worden, wie kann sie da Eigentum an Gerät der Wh „ erworben“ haben?

Richtig, die Väter des GG hatten zu diesem Zeitpunkt, alles andere im Sinn als "Kriegsgerät" der jungen Republik einzuverleiben. Der Artikel "134" bezieht sich nur auf Immobilien, Bankguthaben, Liegenschaften etc. Jegliches Kriegsgerät gehört seit dem 8. Mai 1945 den Siegern, und "kann" nach einem Friedenschluss zurück gegeben werden, das regelt so die HLKO.
Wem was jetzt genau gehörte, darüber hat man lange in der Bundesrepublik gestritten, bis 1961 ein neues Gesetz in Kraft trat, welches das Eigentum Preußens und des Reiches regelte, und zwar nur das welches, nach dem 8. Mai dem deutschen Reich zustand.
Einen Friedensvertrag hat es auch nie gegeben, weil den kann laut der Kapitulationsurkunde, nur das "Reich" als ganzes mit den Siegermächten aushandeln.
Die Verschrottung des Kriegsgerätes, haben die Sieger bis nach 1955 peinlich überwacht, aber der Erlös daraus, wurde der Bundesrepublik für den Wiederaufbau grossteils zur Verfügung gestellt. Allerdings, in der DDR ist das nicht in die Staatskasse geflossen.

.

ghostwriter 22.03.2018 23:05

Zitat:

Zitat von Knüppel
Jegliches Kriegsgerät gehört seit dem 8. Mai 1945 den Siegern, und "kann" nach einem Friedenschluss zurück gegeben werden, das regelt so die HLKO

für diese regelung hätte ich gerne einen beleg!?

Zitat:

... bis 1961 ein neues Gesetz in Kraft trat, welches das Eigentum Preußens und des Reiches regelte ...
und das wie heißt!?

danke

Knüppel 23.03.2018 07:32

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Zitat:

Zitat von ghostwriter (Beitrag 931066)
für diese regelung hätte ich gerne einen beleg!?

Hab ich doch genannt wo es zu finden ist: https://de.wikipedia.org/wiki/Haager_Landkriegsordnung ,da nur die entsprechenden Passagen heraussuchen

Zitat:

und das wie heißt!?

danke
"RVermG", da wird das im Eingangstext hervorgehoben, was das Gesetz regeln soll (siehe Anhang)
Ein bisschen steht auch hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Auftei...em_Grundgesetz


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