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Frank Enstein 24.03.2018 10:05

Zitat:

Zitat von borsto (Beitrag 931129)
Wirres Zeug !.

Wer ist Onkel Sam und wo manifestiert sich irgendeine Befehlsgewalt von Onkel Sam gegenüber der Bundesrepublik Deutschland ?. Wer schafft es, 300 Generationen irgendwo zu wohnen, ohne dass dieses Tun irgendwann juristisch geklärt wird ?.

borsto

Omg, du bist ja wirklich komplett ahnungslos. Bitte erlese dir mal fundamentales Grundwissen, dann können wir weitermachen. Wer nicht mal weiß wer mit „ Onkel Sam“ gemeint ist sollte ev nicht versuchen an so einer komplizierten Diskussion mitzureden. So etwas kann man nicht RTL 2 gerecht in 3Sätzen erklären schon gar nicht wenn rudimentäres Wissen zur Materie fehlt. Ps: Zu den 300 Generationen mal googeln „Konstantinische Schenkung“

Michael aus G 24.03.2018 10:53

Zitat:

Zitat von Frank Enstein (Beitrag 931126)
Starthilfekabel. Batterie wird wohl runter sein!

Bremsenreiniger mitnehmen. Universell einsetzbar... :yeap

Knüppel 24.03.2018 11:02

Zitat:

Zitat von borsto (Beitrag 931115)
und auf bewegliches Vermögen.

Das heißt leider, dass der Karabiner, der Panzer oder das Krad, welches einstmals vom Reich beschafft wurde und in Wehrmachtseigentum überging bei Verkündung des Grundgesetzes zu Bundeseigentum wurde, sofern es sich zu diesem Zeitpunkt auf dem Territorium der Bundesrepublik Deutschland befand.


hmmmm neeee,

Steht, wie ich schon anmerkte, in der HLKO dass sämtliches Kriegsgerät in die Hand des Siegers übergeht. Zudem auch nochmal in der Kapitulationsurkunde, dass Ausrüstung und Gerät den Alliierten zu übergeben ist. Die haben es nie zurück gegeben, sondern das was in ihrem Zugriffsbereich war, der Vernichtung zugeführt. Allerdings, zum Zeitpunkt der Wiederbewaffnung, wäre man froh gewesen, das eine oder andere noch zu haben.

Mit "beweglichem Vermögen" sind unter anderem die Reichsbahn, Staats-Fahrzeuge, Schiffe, Museumsbestände, Büromöbel, Krankenhauseinrichtungen etc.... gemeint.


.

borsto 24.03.2018 12:32

Zitat:

Zitat von Frank Enstein (Beitrag 931148)
Omg, du bist ja wirklich komplett ahnungslos. Bitte erlese dir mal fundamentales Grundwissen, dann können wir weitermachen. Wer nicht mal weiß wer mit „ Onkel Sam“ gemeint ist sollte ev nicht versuchen an so einer komplizierten Diskussion mitzureden. So etwas kann man nicht RTL 2 gerecht in 3Sätzen erklären schon gar nicht wenn rudimentäres Wissen zur Materie fehlt. Ps: Zu den 300 Generationen mal googeln „Konstantinische Schenkung“

Frankenstein und Knüppel

Seit 25 Jahren und knapp zwei Monaten bin ich bei der Bundesvermögensverwaltung, seit 2005 Bundesanstalt für Immobilienaufgaben(BImA), in Koblenz beschäftigt und habe fast täglich mit dieser Materie zu tun. Rechtlich als auch fiskalisch. Der Fachbereich ist mir von der derzeit gültigen Rechtsauffassung durchaus vertraut, daher benötige ich keine Belehrungen über nicht vorhandenes fundamentales und rudimentäres Grundwissen.

Die gegenwärtige Rechtauffassung ist, dass Rüstungsgüter, die mit Mitteln des Reiches für die Wehrmacht erworben wurden, also der Karabiner, das Krad oder der Flugzeugmotor u.v.a.m., sehr wohl bewegliches Reichseigentum sind und mit Verkündung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich in Bundeseigentum übergingen, sofern sich der fragliche Gegenstand im Geltungsbereich des Grundgesetzes befand.

Diese Rechtsauffassung ist auch noch durch keine Beklagung oder Heranziehung übergeordneter Rechte wie der Haager Landkriegsordnung in Zweifel gezogen worden, da es sich um Vorgänge handelt, die sich innerhalb der Bundesrepublik Deutschland abspielen.

"Uncle Sam" ist mir seit vielen Jahrzehnten ein Begriff. Es ist die jenige Figur, die auf Plakaten in den Jahren des Ersten Weltkrieges in den USA für den Eintritt in die U.S. Army warb ("I want youfor U.S. Army"). Danke wiederum für die Belehrung der Unwissenheit.

Sollten fachliche oder rechtliche Fragen zum Umgang mit ehemaligem Reichseigentum bestehen, bin ich gerne bereit, diese zu beantworten, auch über PN.

borsto

U.R. 24.03.2018 12:44

Hallo und Guten Tag ,
moin Borsto, wo darf ich mich einlesen( " Diese Rechtsauffassung ist auch noch durch keine Beklagung oder Heranziehung übergeordneter Rechte wie der Haager Landkriegsordnung in Zweifel gezogen worden, da es sich um Vorgänge handelt, die sich innerhalb der Bundesrepublik Deutschland abspielen"), gibt es da evtl. einen Link, eine offizielle Anweisung, o.Ä.?



Gruss U.R. :Proscht

ghostwriter 24.03.2018 13:13

Zitat:

Steht, wie ich schon anmerkte, in der HLKO dass sämtliches Kriegsgerät in die Hand des Siegers übergeht.
was ich wegen des nicht gefundenen absatzes, noch immer bezweifle!?
aber vielleicht bin ich auch nur zu blöd zum recherchieren ... ;)

Zitat:

Zitat von borsto
Diese Rechtsauffassung ist auch noch durch keine Beklagung oder Heranziehung übergeordneter Rechte wie der Haager Landkriegsordnung in Zweifel gezogen worden, da es sich um Vorgänge handelt, die sich innerhalb der Bundesrepublik Deutschland abspielen.

so seh' ich das auch ... :rolleyes:

und an weiterführenden infoquellen des kollegen borsto, wäre ich auch interessiert!!

danke :yeap

allradteam 24.03.2018 16:39

Zitat:

Zitat von borsto (Beitrag 931166)
Frankenstein und Knüppel

Seit 25 Jahren und knapp zwei Monaten bin ich bei der Bundesvermögensverwaltung, seit 2005 Bundesanstalt für Immobilienaufgaben(BImA), in Koblenz beschäftigt und habe fast täglich mit dieser Materie zu tun. Rechtlich als auch fiskalisch. Der Fachbereich ist mir von der derzeit gültigen Rechtsauffassung durchaus vertraut, daher benötige ich keine Belehrungen über nicht vorhandenes fundamentales und rudimentäres Grundwissen.

Die gegenwärtige Rechtauffassung ist, dass Rüstungsgüter, die mit Mitteln des Reiches für die Wehrmacht erworben wurden, also der Karabiner, das Krad oder der Flugzeugmotor u.v.a.m., sehr wohl bewegliches Reichseigentum sind und mit Verkündung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich in Bundeseigentum übergingen, sofern sich der fragliche Gegenstand im Geltungsbereich des Grundgesetzes befand.

Diese Rechtsauffassung ist auch noch durch keine Beklagung oder Heranziehung übergeordneter Rechte wie der Haager Landkriegsordnung in Zweifel gezogen worden, da es sich um Vorgänge handelt, die sich innerhalb der Bundesrepublik Deutschland abspielen.

"Uncle Sam" ist mir seit vielen Jahrzehnten ein Begriff. Es ist die jenige Figur, die auf Plakaten in den Jahren des Ersten Weltkrieges in den USA für den Eintritt in die U.S. Army warb ("I want youfor U.S. Army"). Danke wiederum für die Belehrung der Unwissenheit.

Sollten fachliche oder rechtliche Fragen zum Umgang mit ehemaligem Reichseigentum bestehen, bin ich gerne bereit, diese zu beantworten, auch über PN.

borsto

Endlich mal eine fundierte Antwort. Trotzdem eine Frage: Gibt es dann wenigstens Finderlohn, wenn man "bewegliches Reichseigentum" findet? An wen muss man sich dann wenden? Und wie ist die rechtliche Lage bei Funden außerhalb des Geltungsbereiches des GG?

borsto 24.03.2018 18:05

Zitat:

Zitat von U.R. (Beitrag 931167)
Hallo und Guten Tag ,
moin Borsto, wo darf ich mich einlesen( " Diese Rechtsauffassung ist auch noch durch keine Beklagung oder Heranziehung übergeordneter Rechte wie der Haager Landkriegsordnung in Zweifel gezogen worden, da es sich um Vorgänge handelt, die sich innerhalb der Bundesrepublik Deutschland abspielen"), gibt es da evtl. einen Link, eine offizielle Anweisung, o.Ä.?



Gruss U.R. :Proscht

U. R.

hierzu gibt es keine offizielle Anweisung, sondern nur den Text des Artikel 134 GG mit der entsprechenden Auslegung und der Kommentare dazu. Der Text ist recht eindeutig: "Das Vermögen des Reiches wird grundsätzlich Bundesvermögen" Da gibt es eigentlich keine Schlupflöcher oder Hintertüren, um die höchste Gesetzesinstanz der Bundesrepublik Deutschland zu umschiffen. Es gibt eine Menge Links zu diesem Artikel mit Kommentaren im Netz. Eigentlich kann nur auf dem Klageweg eine andere Vorgehensweise herbeigeführt werden, am Besten über den Bundesgerichtshof (BGH). Ein gutes Beispiel dafür ist ein Urteil von 1956, bei dem der BGH feststellte, dass ehemalige Westwallbunker, aber auch ehemalige Verteidigungsanlagen, sich im Eigentum des Bundes und nicht im Eigentum des Grundeigentümers sich befinden, seien sie auch noch so fest mit dem Grund und Boden verbunden.

Vielleicht sollte der Kollege Frankenstein oder auch Sie sich über eine Klage eine neue Rechtsauffassung nach nunmehr 60 Jahren herbeiführen.

borsto

borsto 24.03.2018 18:23

Zitat:

Zitat von allradteam (Beitrag 931180)
Endlich mal eine fundierte Antwort. Trotzdem eine Frage: Gibt es dann wenigstens Finderlohn, wenn man "bewegliches Reichseigentum" findet? An wen muss man sich dann wenden? Und wie ist die rechtliche Lage bei Funden außerhalb des Geltungsbereiches des GG?

Guten Abend !

Nein, es gibt keinen Finderlohn. Es sei denn, es würde sich um solch herausragende Dinge wie das Bernsteinzimmer oder den selbst gezeichneten Entwurf einer einer funktionierenden Atombombe durch Adolf Hitler handeln.

Dann könnte man in Verhandlungen über einen Finderlohn treten.


Funde außerhalb des Geltungsbereiches des GG gelten grundsätzlich als Beute des jeweiligen Staates. Ein Sturmgewehr 44, welches sich in Belgien befindet, ist den belgischen Gesetzen unterworfen. Kommt dieses Sturmgewehr 44 nach Deutschland in eine Sammlung (oder irgendetwas gesetzkonformes in D), ist es nicht mehr dem Artikel 134 GG unterworfen, sondern im Besitz des Eigentümers.

borsto

Knüppel 24.03.2018 18:54

Zitat:

Zitat von borsto (Beitrag 931166)
Frankenstein und Knüppel

Seit 25 Jahren und knapp zwei Monaten bin ich bei der Bundesvermögensverwaltung, seit 2005 Bundesanstalt für Immobilienaufgaben(BImA), in Koblenz beschäftigt und habe fast täglich mit dieser Materie zu tun. Rechtlich als auch fiskalisch. Die gegenwärtige Rechtauffassung ist, dass Rüstungsgüter, die mit Mitteln des Reiches für die Wehrmacht erworben wurden, also der Karabiner, das Krad oder der Flugzeugmotor u.v.a.m., sehr wohl bewegliches Reichseigentum sind und mit Verkündung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich in Bundeseigentum übergingen, sofern sich der fragliche Gegenstand im Geltungsbereich des Grundgesetzes befand.


borsto


ahhhh,... jetzt jaa

Gut,...also.. ich war ja auch schon mehrfach in den Katakomben, sowohl zum "Ansehen" als auch zur Abholung, könnte sein, dass wir uns schon über den Weg gelaufen sind:)
Die Rechtsauffassung in der BImA, ist ja ganz und gar nicht verwerflich, und auch soweit OK, ich hab da kein Problem damit, das funktioniert gut.
Aber, ob das eine Gerichtliche Prüfung bis in letzter Instanz durchhält weis ich nicht, und ich will das auch nicht Feststellen lassen, und wahrscheinlich hat das auch noch niemand, gibt da keinen Grund.:popcorn:

Das Panzer und Munition denn Waffengesetzen unterliegen ist auch erst mal Klar, da stellt sich die Frage nach dem "Eigentum" erst einmal nicht.


Ich weis nicht ob es bekannt ist, es gab da mal ein Buch, das wurde im Jahre 1954 von Dr. Kurt Magnus heraus gebracht, mit dem Titel: "1 Million Tonnen Kriegsgerät für den Frieden". Dieses war bestimmt für Finanzämter und Behörden, und sollte die gewaltige Aufgabe der Verwertung von Gerät und Ausrüstung für die Nachwelt dokumentieren. Darin ist der Ablauf zu lesen, und es werden auch Verträge mit den Alliierten Westmächten erläutert.
Wenn es nicht bekannt sein sollten, dann mal beschaffen, das könnte ganz neue Aspekte liefern, bzw Fragen aufwerfen.

.


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