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-   -   Panzer will ich gar nicht...... (http://www.schatzsucher.de/Foren/showthread.php?t=93225)

U.R. 15.03.2018 19:33

Panzer will ich gar nicht......
 
......... mehr finden!:give me a


Schaut mal hier in das Forum: http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?f=46&t=233554



U.R. :nono

Frank Enstein 15.03.2018 20:03

Unsinn, die brd hat keine Rechtsanspruch. Nur die usa. Da sie den selten ausüben, nimmt sich die brd einfach was sie durch ihre teilweise Bewaffneten Organe auch kann. Recht ist es icht aber „ üblich“

ghostwriter 15.03.2018 22:41

:confused

die "vereinigten staaten von amerika" könnten rechtsansrüche auf panzer der deutschen wehrmacht geltend machen!? :suspekt:

Frank Enstein 15.03.2018 23:09

Zitat:

Zitat von ghostwriter (Beitrag 930749)
:confused

die "vereinigten staaten von amerika" könnten rechtsansrüche auf panzer der deutschen wehrmacht geltend machen!? :suspekt:

In der brd gilt nach wie vor Alliiertes Vorbehaltsrecht, bedeutet die letzte Instanz ist immer in Übersee. Juristisch gesehen. Die usa haben sich 1990 zur Hauptsiegermacht erklären lassen, vertreten also die "Alliierten" alleine. Dieses Recht wird zur Zeit nicht ausgeübt, darum konstruiert sich die brd daraus einen "Nachfolge" die sie zwar ausüben kann aber die juristisch gesehen nicht wirksam ist. Auf deutsch, weil der Ami es nicht haben will holt es sich der Michel weil der ne Polizei mit Knarre hat.

Panzer der Wh sind nach geltendem Gesetz Eigentum der Hauptsieger-usa.

Es gibt noch eine andere Variante die wir immer gegen die Oberfinanzdirektion angewendet haben, man muss den Nachweis verlangen das die Rechnung für zB den Panzer vom Deutschen Reich an die Herstellerfirma bezahlt wurde. Ist da nämlich nicht der Fall, ist das Eigentum nie auf das Deutsche Reich übergegangen, dann hat der Nachfolger der Herstellerfirma einen Anspruch.

Wir haben uns aber mehrheitlich so geeinigt das der Oberfinanzedirektion der aktuelle Schrottpreis gezahlt wurde und wir das Gerät behalten durften. Das aber auch nur wenn kein Museum Anspruch hat.

Lange her alles;(

ghostwriter 15.03.2018 23:29

danke :yeap
mir war die "hauptsiegermacht" entgangen ...

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Alli...orbehaltsrecht

Donnerstag 16.03.2018 08:27

Ist nicht unbedingt meine Baustelle, aber meines Wissens galt das Vorbehaltsrecht nur bis Abschluss des 2+4 Vertrages.

DericMV 16.03.2018 08:33

Ja, ich habe auch schon gegrübelt. Steht doch auch so im Link von Ghostwriter.
Aber sicherlich wird nach der Souveränitäts-Diskussion das Thema wieder mal nicht so alt.

Frank Enstein 16.03.2018 13:11

Zitat:

Zitat von DericMV (Beitrag 930758)
Ja, ich habe auch schon gegrübelt. Steht doch auch so im Link von Ghostwriter.
Aber sicherlich wird nach der Souveränitäts-Diskussion das Thema wieder mal nicht so alt.

Ich will das gar nicht ausweiten. Es gibt geheime Verwaltungsvereinbarung, das Nato Zusatzabkommen usw.

Im ZDF wurde das mal sehr verständlich erklärt:
https://www.youtube.com/watch?v=T8iZD0O2hug

fleischsalat 16.03.2018 16:46

Ich habe das Thema mal hierhin verschoben, da es im Ursprung doch um Recht / Gesetz geht und nicht dem Themenbereich "Große Politik für Sondler" entspricht.

maffyn 16.03.2018 20:28

Foschepoth heisst der Mann, der dazu als Historiker Bücher geschrieben hat. Will nur keiner wahrhaben von den Verfechtern der "der2+4 Vertrag hat Deutschland wieder wiedervereint" Fraktion.

Ich näher mich ja auch immer mehr der lustigen Theorie an, daß der BER nicht eröffnet wird, weil Putin die Überflugrechte nicht erteilt...(also die Berlinfrage nicht abschliessend geklärt ist, obwohl das alle auf Wikipedia behaupten). Falls da jemand was zu weiss-her damit, da hab ich keine Meinung und bin noch auf dem Weg des nachforschens;-)

Lucius 16.03.2018 20:42

:freu http://shop.dergoldenealuhut.de/

borsto 17.03.2018 18:15

Zitat:

Zitat von Frank Enstein (Beitrag 930753)
In der brd gilt nach wie vor Alliiertes Vorbehaltsrecht, bedeutet die letzte Instanz ist immer in Übersee. Juristisch gesehen. Die usa haben sich 1990 zur Hauptsiegermacht erklären lassen, vertreten also die "Alliierten" alleine. Dieses Recht wird zur Zeit nicht ausgeübt, darum konstruiert sich die brd daraus einen "Nachfolge" die sie zwar ausüben kann aber die juristisch gesehen nicht wirksam ist. Auf deutsch, weil der Ami es nicht haben will holt es sich der Michel weil der ne Polizei mit Knarre hat.

Panzer der Wh sind nach geltendem Gesetz Eigentum der Hauptsieger-usa.

Es gibt noch eine andere Variante die wir immer gegen die Oberfinanzdirektion angewendet haben, man muss den Nachweis verlangen das die Rechnung für zB den Panzer vom Deutschen Reich an die Herstellerfirma bezahlt wurde. Ist da nämlich nicht der Fall, ist das Eigentum nie auf das Deutsche Reich übergegangen, dann hat der Nachfolger der Herstellerfirma einen Anspruch.

Wir haben uns aber mehrheitlich so geeinigt das der Oberfinanzedirektion der aktuelle Schrottpreis gezahlt wurde und wir das Gerät behalten durften. Das aber auch nur wenn kein Museum Anspruch hat.

Lange her alles;(

Frankenstein !

Was reden Sie hier für einen Unfug. Artikel 134 des Grundgesetzes bestimmt, dass Vermögen des Reiches grundsätzlich an den Bund übergeht. Wenn Sie jetzt einen Panzer der Wehrmacht auf einem Grundstück im Geltungsbereich des Grundgesetzes finden, ist dieser zunächst einmal im Eigentum des Bundes und nicht im Eigentum der Amerikaner.

Sollte ein Panzer der Wehrmacht außerhalb des Geltungsbereiches des Grundgesetzes gefunden werden, gilt der Fund als Beute, und die jeweilige Staatsmacht kann darüber befinden wie sie will.

Bitte keine falschen oder möglicherweise ideologiebehafteten Halbwahrheiten in die Welt setzen!

borsto

Frank Enstein 17.03.2018 18:55

Zitat:

Zitat von borsto (Beitrag 930826)
Frankenstein !

Was reden Sie hier für einen Unfug. Artikel 134 des Grundgesetzes bestimmt, dass Vermögen des Reiches grundsätzlich an den Bund übergeht. Wenn Sie jetzt einen Panzer der Wehrmacht auf einem Grundstück im Geltungsbereich des Grundgesetzes finden, ist dieser zunächst einmal im Eigentum des Bundes und nicht im Eigentum der Amerikaner.

Sollte ein Panzer der Wehrmacht außerhalb des Geltungsbereiches des Grundgesetzes gefunden werden, gilt der Fund als Beute, und die jeweilige Staatsmacht kann darüber befinden wie sie will.

Bitte keine falschen oder möglicherweise ideologiebehafteten Halbwahrheiten in die Welt setzen!

borsto

Unsinn. Wie viele Großgeräte haben sie denn schon gefunden? Wie oft waren sie vor Gericht mit dem Staat? Die brd ist 1949 erst gegründet worden, wie kann sie da Eigentum an Gerät der Wh „ erworben“ haben? Und ihre unterschwelligen Ideologie Vorwürfe können sie sich gepflegt.GvB. Mein Rat, erst Wissen aneignen, dann kommentieren

ghostwriter 17.03.2018 18:58

hmh, ...

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Auft...em_Grundgesetz
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_134.html

:grbl

Frank Enstein 17.03.2018 19:05

Ach so. Na den Art kannte dann das Bundesverfassungsgericht wohl nicht:Es wird daran festgehalten (vgl zB BVerfG, 1956-08-17, 1 BvB 2/51, BVerfGE 5, 85 <126>), dass das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch die Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die Alliierten noch später untergegangen ist; es besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation nicht handlungsfähig. Die BRD ist nicht "Rechtsnachfolger" des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat "Deutsches Reich", - in Bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings "teilidentisch". Siehe § 31I BverfGG.

Frank Enstein 17.03.2018 19:06

Aber das führen wir nicht weiter aus denke ich. Ich kann mir auch dein Pausenbrot aneignen weil ich stärker bin, das Recht dazu habe ich dann noch lange nichte

Brainiac 17.03.2018 20:01

Dann sind wir alle Reichsbürger?

ghostwriter 17.03.2018 20:26

bitteschön:

https://www.gesetze-im-internet.de/bverfgg/__31.html
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Reichsbürgerbewegung

.

Frank Enstein 17.03.2018 22:06

Ach echt? Das Bundesverfassungsgericht hat alle zu Reichsbürgern erklärt? Klasse, von euch kann man echt noch lernen. Übrigens ne Spitzenargumentation, wann kommt das "N" Wort?

Ansonsten könnt ihr natürlich gern glauben was immer ihr wollt, auch du mit dem eindeutige falsch gewählten Forumsnamen;))


Ich bin dann mal raus aus dem Thema mit dem Schönen Schillerzitat über Götter die irgendwas erfolglos bekämpfen, komm grad nicht drauf...

U.R. 17.03.2018 22:16

Leute............... immer schön " diskutorisch" bleiben:brav:

Ick will die Nachtigall erst gar nicht trappsen hören...:nono


Anfeindungen, Beleidigungen, Unterschwelliges Sticheln, Niederkämpen , sind des Dummkopfes würdig, ... aber doch nicht unter Kennern und Profis der Materie, :rolleyes: die haben doch genug Synapsen um sich über Themen ausgeglichen schlank zu unterhalten.......................eigentlich! :suspekt:


Darauf einen........:Proscht + ;)

ghostwriter 18.03.2018 22:30

was genau ist grad das problem!? :uii

Trüffeljäger 20.03.2018 08:26

Das ich neu bin, mich jetzt durch den Threat gekämpft hab und immer noch nicht weiß wo ich hier einen Panzer bekomme. :D
Aber ich dachte, ein panzerförmiges Stück Schrott finden -> Viel Spaß
Und wenn es einsatzfähige oder restaurierbare Teile gibt zieht das Kriegswaffengesetz.

ich bitte um Korrektur falls jemand mehr oder besseres weiß.

ghostwriter 20.03.2018 12:24

:suspekt:

DericMV 20.03.2018 18:10

Zitat:

Zitat von ghostwriter (Beitrag 930901)
was genau ist grad das problem!? :uii

Naja, das Problem ist: Wem gehört denn nun der Panzer ?
Schlauer gemacht hat mich das Thema nicht, eher verwirrt.

allradteam 20.03.2018 18:30

Zitat:

Zitat von Trüffeljäger (Beitrag 930942)
... immer noch nicht weiß wo ich hier einen Panzer bekomme. :D

... und wenn du die Info hättest, z.B. ein amerikanischer Radpanzer in einem oberbayerischen See in der Schilfzone, die schon teilweise verlandet ist. Etwa 3m unter der Oberfläche.

Was würdest du dann machen?

ghostwriter 20.03.2018 20:12

Zitat:

Zitat von DericMV (Beitrag 930970)
Schlauer gemacht hat mich das Thema nicht, ...

also mich irgendwie schon!! :yeap
mal abgesehen davon, dass gar nicht das threadthema gemeint war ... :p

Frank Enstein 20.03.2018 22:37

Zitat:

Zitat von DericMV (Beitrag 930970)
Naja, das Problem ist: Wem gehört denn nun der Panzer ?
Schlauer gemacht hat mich das Thema nicht, eher verwirrt.

Weil du es bist.

Juristisch gesehen gehört er den usa. Diesen Anspruch üben sie aber gewöhnlich nicht aus, es sei denn US Angehörige sind in irgend einer Form involviert.

Im praktischen Gebrauch gilt, wenn du ihn in der brd findest, must du es den brd-Behörden, hier Denkmalamt, melden. Wenn die die kein Interesse haben oder irgend ein Museum, kannst du von der Oberfinanzdirektion der brd deinen Fund zu aktuellen Tageschrottpreis erwerben wenn der Kampfmittelräumdienst die Teile frei gibt.

Für den Fall das du den in einen fahrfertigen Zustand versetzen willst musst du die Panzerung zu 95% so entfernen so das sie mit normaler Pistolenmunition durchdrungen werden kann. Waffenimmitate müssen äußerlich als schussunfähig erkennbar sein, zB durch mehrer Kalibergroße Bohrungen, bei deaktivierten Orginalwaffen muss ein BKA Stempel vorliegen


So ist das im groben. Wir haben uns damals auf die Suche in Osteuropa verlegt weil dort die Restriktionen nicht so vollumfänglich sind.

Knüppel 22.03.2018 20:40

Zitat:

Zitat von Frank Enstein (Beitrag 930827)
Die brd ist 1949 erst gegründet worden, wie kann sie da Eigentum an Gerät der Wh „ erworben“ haben?

Richtig, die Väter des GG hatten zu diesem Zeitpunkt, alles andere im Sinn als "Kriegsgerät" der jungen Republik einzuverleiben. Der Artikel "134" bezieht sich nur auf Immobilien, Bankguthaben, Liegenschaften etc. Jegliches Kriegsgerät gehört seit dem 8. Mai 1945 den Siegern, und "kann" nach einem Friedenschluss zurück gegeben werden, das regelt so die HLKO.
Wem was jetzt genau gehörte, darüber hat man lange in der Bundesrepublik gestritten, bis 1961 ein neues Gesetz in Kraft trat, welches das Eigentum Preußens und des Reiches regelte, und zwar nur das welches, nach dem 8. Mai dem deutschen Reich zustand.
Einen Friedensvertrag hat es auch nie gegeben, weil den kann laut der Kapitulationsurkunde, nur das "Reich" als ganzes mit den Siegermächten aushandeln.
Die Verschrottung des Kriegsgerätes, haben die Sieger bis nach 1955 peinlich überwacht, aber der Erlös daraus, wurde der Bundesrepublik für den Wiederaufbau grossteils zur Verfügung gestellt. Allerdings, in der DDR ist das nicht in die Staatskasse geflossen.

.

ghostwriter 22.03.2018 23:05

Zitat:

Zitat von Knüppel
Jegliches Kriegsgerät gehört seit dem 8. Mai 1945 den Siegern, und "kann" nach einem Friedenschluss zurück gegeben werden, das regelt so die HLKO

für diese regelung hätte ich gerne einen beleg!?

Zitat:

... bis 1961 ein neues Gesetz in Kraft trat, welches das Eigentum Preußens und des Reiches regelte ...
und das wie heißt!?

danke

Knüppel 23.03.2018 07:32

Liste der Anhänge anzeigen (Anzahl: 1)
Zitat:

Zitat von ghostwriter (Beitrag 931066)
für diese regelung hätte ich gerne einen beleg!?

Hab ich doch genannt wo es zu finden ist: https://de.wikipedia.org/wiki/Haager_Landkriegsordnung ,da nur die entsprechenden Passagen heraussuchen

Zitat:

und das wie heißt!?

danke
"RVermG", da wird das im Eingangstext hervorgehoben, was das Gesetz regeln soll (siehe Anhang)
Ein bisschen steht auch hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Auftei...em_Grundgesetz

DericMV 23.03.2018 07:53

Zitat:

Zitat von Knüppel (Beitrag 931052)
....... welches das Eigentum Preußens und des Reiches regelte, und zwar nur das welches, nach dem 8. Mai dem deutschen Reich zustand.

....

.

Hmmm´.... am und nach

Knüppel 23.03.2018 11:56

Zitat:

Zitat von DericMV (Beitrag 931076)
Hmmm´.... am und nach

Das am kann man so nicht ganz gelten lassen. :winky
Da zu diesem Zeitpunkt im Reich die Sommerzeit galt, trat die Bedingungslose Kapitulation erst am 9. Mai. 0:01 Uhr in Kraft.
Die ersten Unterschriften auf die Urkunde wurden aber schon, am 7. Mai gesetzt, bis alle dann soweit waren, zog sich den 8.Mai über hin. Die Übergabe aller deutschen Streitkräfte an die Alliierten, und das schweigen der Waffen sollte um 23.01 Uhr sein.


Übrigens, steht auch in der Kapitulations-Urkunde, dass die Wehrmacht mit ihren drei Teilstreitkräften, alle Waffen und Ausrüstung den Alliierten zu übergeben hat, dabei darf nichts zerstört oder unbrauchbar gemacht werden.
Die Vernichtung, des Gerätes und der Rüstungsindustrie, wurde erst mit der Potsdamer Konferenz beschlossen.

DericMV 23.03.2018 12:00

Zitat:

Zitat von Knüppel (Beitrag 931095)
Das am kann man so nicht ganz gelten lassen. :winky
....

Ich würde eher sagen das "am" im Text hat genau den Sinn,sonst wäre es ja an der Stelle umsonst. Am 8.Mai war der Panzer Eigentum des Deutschen Reiches. Die Kapitulation trat um 23.00 Uhr in Kraft.

Deine angedachte Zeitverschiebung bestätigt es ja dann eher noch ....

Knüppel 23.03.2018 13:02

Zitat:

Zitat von DericMV (Beitrag 931096)
Ich würde eher sagen das "am" im Text hat genau den Sinn,sonst wäre es ja an der Stelle umsonst. Am 8.Mai war der Panzer Eigentum des Deutschen Reiches. Die Kapitulation trat um 23.00 Uhr in Kraft.

..ja, das kann man auch so sehen, und gelten lassen. Die ersten Unterschriften waren schon am 7. Mai, ich betrachte den 8. Mai als ein "Übergangstag"

.

borsto 23.03.2018 18:51

Zitat:

Zitat von Knüppel (Beitrag 931052)
Richtig, die Väter des GG hatten zu diesem Zeitpunkt, alles andere im Sinn als "Kriegsgerät" der jungen Republik einzuverleiben. Der Artikel "134" bezieht sich nur auf Immobilien, Bankguthaben, Liegenschaften etc. ...

und auf bewegliches Vermögen.

Das heißt leider, dass der Karabiner, der Panzer oder das Krad, welches einstmals vom Reich beschafft wurde und in Wehrmachtseigentum überging bei Verkündung des Grundgesetzes zu Bundeseigentum wurde, sofern es sich zu diesem Zeitpunkt auf dem Territorium der Bundesrepublik Deutschland befand.


Grüße !

borsto

Grubenmolch 23.03.2018 19:10

-> "Das heißt leider, dass der Karabiner, der Panzer oder das Krad, welches einstmals vom Reich beschafft wurde und in Wehrmachtseigentum überging bei Verkündung des Grundgesetzes zu Bundeseigentum wurde, sofern es sich zu diesem Zeitpunkt auf dem Territorium der Bundesrepublik Deutschland befand."

Öhmm... hab ich jetzt was überlesen? Was ist mit dem Gerät auf dem Gebiet der (ex)DDR? Wurde da was im Einigungsvertrag geregelt?

Frage nur, falls ich über einen Panzer stolper... :iron

(Die Frage ist aber ernst gemeint!)

DericMV 23.03.2018 19:23

Jo, wenn man sich das alles so anschaut, hängt da ein ganz schön wirrer Rattenschwanz dran. Der Preusse Don Frank Axel von Stein und Slawnix, hat das oberhalb mit seinem ZDF-Link schon angemerkt. Da ist schon was dran ...

Naja, wichtig ist erst mal der Kanister Benzin bei der Bergung und Abtransport. Über den Rest kann man sich Gedanken machen, wenn es soweit ist.

Frank Enstein 24.03.2018 02:00

Zitat:

Wehrmachtseigentum überging bei Verkündung des Grundgesetzes zu Bundeseigentum wurde, sofern es sich zu diesem Zeitpunkt auf dem Territorium der Bundesrepublik Deutschland befand.

Ohne jetzt kleinlich zu sein, es ist juristisch nicht möglich das Eigentum ohne Zustimmung an einen anderen übergeht, also nicht so ohne weiteres. Noch mal, die brd ist ein Staat auf dem Geländes des DR(Nix mit Reichsbürger zu tun, Bundesverfassungsgerichturteil). Einfach erklärt bin ich nach deiner Pleite und der Prügelei in dein Haus gezogen und bewohne die untere Etage. Das seit 70 Jahren, meine Kinder, ihre Kinder etc, ich benutz dein Auto, Fahrad etc, alles soweit klar? Das ist der "Status Quo". Und wenn ich da etw 300 Generationen lang wohne, ist es juristisch immer noch dein Eigentum, nicht meins oder das meiner Nachfahren. Da beißt die Maus keinen Faden ab. Real ist es natürlich so das die brd auf "ihrem" Geltungsbereich macht was sie will, solange Onkel Sam nichts gegenteiliges befiehlt.

Nochmal, das sich die brd zum Nachfolger "erklärt" hat, bdeutet nicht das sie es juristisch gesehen auch ist. Ich kann mich auch zu deinem Erben "erklären", wenn ich ne Armee und Polizei habe um das durchzusetzen, sollst mal sehen wie schnell ich deinen Besitz "erbe".


Bitte immer merken einmal "juristisch", einmal "real". Ist ein Unterschied und wie das abläuft hab ich bereits erklärt.


Danke das wir das so gesittet diskutieren können.

Frank Enstein 24.03.2018 02:02

Zitat:

Zitat von DericMV (Beitrag 931118)

Naja, wichtig ist erst mal der Kanister Benzin bei der Bergung und Abtransport. Über den Rest kann man sich Gedanken machen, wenn es soweit ist.

Starthilfekabel. Batterie wird wohl runter sein!

borsto 24.03.2018 02:53

Zitat:

Zitat von Frank Enstein (Beitrag 931125)
Ohne jetzt kleinlich zu sein, es ist juristisch nicht möglich das Eigentum ohne Zustimmung an einen anderen übergeht, also nicht so ohne weiteres. Noch mal, die brd ist ein Staat auf dem Geländes des DR(Nix mit Reichsbürger zu tun, Bundesverfassungsgerichturteil). Einfach erklärt bin ich nach deiner Pleite und der Prügelei in dein Haus gezogen und bewohne die untere Etage. Das seit 70 Jahren, meine Kinder, ihre Kinder etc, ich benutz dein Auto, Fahrad etc, alles soweit klar? Das ist der "Status Quo". Und wenn ich da etw 300 Generationen lang wohne, ist es juristisch immer noch dein Eigentum, nicht meins oder das meiner Nachfahren. Da beißt die Maus keinen Faden ab. Real ist es natürlich so das die brd auf "ihrem" Geltungsbereich macht was sie will, solange Onkel Sam nichts gegenteiliges befiehlt.

Nochmal, das sich die brd zum Nachfolger "erklärt" hat, bdeutet nicht das sie es juristisch gesehen auch ist. Ich kann mich auch zu deinem Erben "erklären", wenn ich ne Armee und Polizei habe um das durchzusetzen, sollst mal sehen wie schnell ich deinen Besitz "erbe".


Bitte immer merken einmal "juristisch", einmal "real". Ist ein Unterschied und wie das abläuft hab ich bereits erklärt.


Danke das wir das so gesittet diskutieren können.

Wirres Zeug !.

Wer ist Onkel Sam und wo manifestiert sich irgendeine Befehlsgewalt von Onkel Sam gegenüber der Bundesrepublik Deutschland ?. Wer schafft es, 300 Generationen irgendwo zu wohnen, ohne dass dieses Tun irgendwann juristisch geklärt wird ?.

borsto


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