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-   -   Schatzregal NRW!!! Gesetzgebungsverfahren beginnt! (http://www.schatzsucher.de/Foren/showthread.php?t=76294)

Grafschaft Mark 18.03.2013 23:41

Schatzregal NRW!!! Gesetzgebungsverfahren beginnt!
 
Ich gebe das mal wertungsfrei zur Diskussion frei!

Weiß schon jemand mehr?



http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW...hutz/index.jsp

und die Drucksache:

http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW...MMD16-2279.pdf

Lucius 19.03.2013 05:53

"Für die Kosten der Veränderung oder Beseitigung des Denkmals und die vorherige wissenschaftliche Untersuchung, die Bergung von Funden und die Dokumentation der Befunde soll "im Rahmen des Zumutbaren" künftig der Träger des Bauvorhabens ...aufkommen."

:D Das wird die Bauherren sicher freuen und die Meldequote steigen lassen.

fleischsalat 19.03.2013 06:52

Zitat:

Zitat von Lucius (Beitrag 764597)
"Für die Kosten der Veränderung oder Beseitigung des Denkmals und die vorherige wissenschaftliche Untersuchung, die Bergung von Funden und die Dokumentation der Befunde soll "im Rahmen des Zumutbaren" künftig der Träger des Bauvorhabens ...aufkommen."

:D Das wird die Bauherren sicher freuen und die Meldequote steigen lassen.

Die erwähnte Textstelle beschreibt aber nicht das Schatzregal, sondern das sog. "Verursacherprinzip". Ist in vielen BL schon gang und gäbe.
Der Entwurf beschreibt hier nichts anderes, als eine archäologische Ausgrabung.

Grafschaft Mark 19.03.2013 07:13

Genau!
Es geht hier um das geplante Schatzregal, das Verursacherprinzip ist für uns Sondengänger absolut uninteressant!

Lucius 19.03.2013 07:39

:winky Das ist aber dein Link,der genau dorthin führt.

allradteam 19.03.2013 07:48

Es geht um die Einführung eines Schatzregals:

es soll gelten:

㤠17 Schatzregal

(1) Bewegliche Denkmäler und be-
wegliche Bodendenkmäler sowie
Funde von besonderer wissenschaftli-
cher Bedeutung, die herrenlos sind
oder die solange verborgen waren,
dass das Eigentum nicht mehr zu er-
mitteln ist, werden mit der Entdeckung
Eigentum des Landes.
Sie sind un-
verzüglich an die Untere Denkmalbe-
hörde oder das Denkmalpflegeamt zu
melden und zu übergeben.

(2) Denjenigen, die ihrer Abliefe-
rungspflicht nachkommen, kann eine
angemessene Belohnung in Geld ge-
währt werden,
die sich am wissen-
schaftlichen Wert des Fundes orien-
tiert. Ist die Entdeckung bei unerlaub-
ten Nachforschungen gemacht wor-
den, sollte von der Gewährung einer
Belohnung abgesehen werden. Über
die Gewährung der Belohnung und ih-
re Höhe entscheidet im Einzelfall die
Oberste Denkmalbehörde im Einver-
nehmen mit dem örtlich zuständigen
Denkmalpflegeamt.“

jetzt gilt:
§ 17
Ablieferung

(1) Ein bei einer Grabung oder gelegentlich
in oder auf einem Grundstück oder in einem
Gewässer entdecktes bewegliches Boden-
denkmal ist auf Verlangen gegen Entschä-
digung (§ 34) abzuliefern
.

(2) Das Land, der Landschaftsverband, der
Kreis und die Gemeinde, in deren Gebiet
das Bodendenkmal gefunden wurde, haben
das Recht, die Ablieferung zu verlangen.

(3) Die Ablieferung kann nur verlangt wer-
den, wenn dies zur dauernden Erhaltung
des Bodendenkmals erforderlich ist oder
wenn das Bodendenkmal so bedeutend ist,
daß seine Unterbringung an einer öffentli-
chen Stelle im öffentlichen Interesse liegt.
(4) Die Ablieferung kann nicht mehr verlangt
werden, wenn

a) seit dem Zugang der Anzeige (§ 15
Abs. 1) sechs Monate vergangen sind
oder

b) der Eigentümer einem Erwerbsbe-
rechtigten die Ablieferung des Boden-
denkmals angeboten und dieser das
Angebot nicht binnen sechs Monaten
angenommen hat.

(5) Über den Antrag auf Ablieferung ent-
scheidet der Regierungspräsident.

BastiSDL 20.03.2013 12:14

Ich hätte gedacht, die Diskussion wird hier lebhafter und mit mehr Beteiligung geführt...
Ein kleines Schatzregal also. Obwohl die Unterscheidung zwischen großem und kleinem Schatzregal eh nur Auslegungssache ist.

Grafschaft Mark 20.03.2013 13:25

Das liegt daran, das so gut wie keiner bis zum Ende liest!

Siehe oben, beide lesen nur was vom Verursacherprinzip und archäologischen Ausgrabungen und klicken weg, niemand liest sich mal alles durch und schaut sich die Drucksache mal genauer an so wie allradteam es getan hat!

So geht die Taktik des Landtages natürlich wunderbar auf wenn jeder so oberflächlich die Sache überfliegt und so kommen auch keine Gegenreaktionen zustande... weil jeder nur bis zum Verursacherprinzip kommt!

Das Schatzregal kommt erst im 2. Abschnitt und in der Drucksache!

chabbs 20.03.2013 14:00

Zitat:

Ein bundesweites Schatzregal könne die Zahl der Raubgrabungen und Fundunterschlagungen deutlich verringern.
Wer immer das geschrieben hat, muss doch irgendwelche verschreibungspflichtigen Medikamente genommen haben?

Ich hätte ein kleines Schatzregal begrüßt. Davon steht im Entwurf aber nichts! Zudem ist die Entschädigungsklausel "Kann"-Recht. Nix muss.

Die unverzügliche Meldung ist und bleibt eine Frechheit.

Naja....man wird es scheinbar abwarten müssen.

Sorgnix 20.03.2013 15:59

ähh, ... mal ganz "kurz" ...
 
Zitat:

Zitat von Grafschaft Mark (Beitrag 764816)
So geht die Taktik des Landtages natürlich wunderbar auf wenn jeder so oberflächlich die Sache überfliegt und so kommen auch keine Gegenreaktionen zustande...


:clap

Auch DAS ist einer der Gründe, weshalb solche Diskussionen - WENN sie denn losbrechen - immer so schön ausarten und im Normalfall NICHT unvoreingenommen und wertfrei geführt werden ... ;)

DA hakt es nämlich an der Grundeinstellung bzw. dem Verständnis dessen, der solche Vorwürfe erhebt ... ;)



=> BISLANG besteht ein Landtag noch aus mehreren Mitgliedern, die ja im allgmeinen durch verschiedene Parteien vertreten werden. (der von NRW z.B. besteht aus 5!)
... und meines Wissens war es noch NIE so, daß sich diese schon im Vorfeld über alles und jedes so hundertprozentig einig waren, daß sie eine "Verschwörung" gegen den leseunwilligen Bürger am Start haben, und ihn mit so komischen und langen Texten einschläfern wollen ...
Bislang ist es doch (fast) grundsätzlich so, daß man die Arbeit und Vorschläge der jew. "Gegenseite" nicht auch noch durch eigene aktive Mitarbeit dem eigenen Wähler gegenüber aufwerten wollte ...





Zum Thema an sich:


1.
Es BEGINNT ein Gesetzgebungsverfahren.
Das heißt, das was da im Text steht IST - und WIRD mit hoher Wahrscheinlichkeit auch NICHT wortwörtlich das Gesetz werden. Es wird Änderungen, Zugeständnisse, Ergänzungen oder auch Streichungen geben. (wobei der Grundtenor wohl erhalten bleibt)
Und manchmal hat allein EIN geändertes Wort recht große Auswirkungen.


2.
Änderungen im eigenen genehmen Sinne kann man natürlich erwirken, indem man versucht EINFLUSS zu nehmen.
... die einen versuchen das mit idiotischen Videos ( :clap ), "Blauen Briefen", Vereinsgründungen und sonstigen Sachen - und sind natürlich - wie alle anderen auch - total überzeugt von sich ...
... die anderen wenden sich DIREKT an "Ihren" Abgeordneten.

Es ist - wie immer - auch eine Frage des AUFTRETENS, ob man dabei dann wenigstens zur Kenntnis genommen wird.
Die Argumente für und wider werden mit Sicherheit in mehrfacher Ausfertigung von MEHREREN Seiten vorgebracht.
Eine "Lobby" mag vielleicht helfen. Zumindest hört man die meist lauter in der Öffentlichkeit "klappern". Ob das aber immer mehr hilft als manch interner Kontakt ... - in den Medien vielleicht.


3.
Grundsätzlich sollte man bei solchen Diskussionen NICHT aus den Augen verlieren, daß da nicht einfach irgendwelche "Schreibtischtäter" am agieren sind, die den "mündigen Bürger" - wo sich ja alle für halten - einfach nur drangsalieren wollen, denen sonst nichst besseres einfällt ...
Die Auslöser für solche Gesetzesideen dürften doch bekannt sein, oder?
... natürlich fällt der Mehrheit wieder nur ein: Der Staat will alles für sich - und mir nix abgeben ...
(alleiniger Auslöser sind eben nicht nur immer Raubgräber oder Sondengänger - sie sind allerdings ein gehöriger Teil davon ...)


4.
... wobei es nun wirklich die Frage ist, wie man einen Schatzfund nun "entschädigen" soll. Da zerbrechen sich ja nun schon seit Generationen die Fachleute den Kopf.
Selbstverständlich wird es bei der MEHRHEIT der Leser hier auf die spontane Frage "Wem steht der Finderlohn bzw. 1:1 Fundwert zu??" - wie aus der Pisotle geschossen die Antwort kommen "Natürlich MIR" ...


5.
... und da kommt schon genau das Problem zum Vorschein, was auch nicht ganz von der Hand zu weisen ist: Die Rechte des Grundstückeigentümers, auf dessen Boden etwas gefunden wurde.
Die Mehrheit derer, die sich gegen das Schatzregal wehrt, mißachtet doch mehr oder weniger grundsätzlich dessen Rechte.
(was jetzt nur etwas zur Einstellung der Finder sagt - das hat nicht direkt mit dem Gesetzestext zu tun ...)


6.
Ich wage zu behaupten, daß von 100 Lesern bzw. Schreibern hier im Forum - wie auch in themenverwandten Foren - keine 5 (!!) jemals das Buch von Ralf Fischer zu Cramburg "Das Schatzregal ..." gesehen, in Hand gehabt oder am Ende gar im eigenen Bücherregal stehen haben!
... in Diskussionen wird aber immer so getan, als ob man den Inhalt auswendig kenne ...




So.
Kommen wir zu einigen Details in der Wortwahl des Gesetzestextes:


7.
... die alte Regelung ist natürlich schön! Warum läßt man das nicht einfach so? Könnte man doch eigentlich machen. Da hat niemand etwas gegen.
Problem ist das föderale System, wo 16 Bundesländer meist eigene Wege gehen. Leider hat ein Großteil mittlerweile Schatzregale eingeführt - "große" und "kleine" ...
Wir hätten das Problem gar nicht, wenn es BUNDESrecht wäre. Dann gäbe es nur EIN Gesetz für alle Bundesländer. Der Text würde dann wohl dem Durchschnitt der Ländergesetzgebung entsprechen - also Regal ...
Kann ja jetzt gern einer auf Gleichheitsgrundsatz gem GG klagen ...
DAS würde aber nun nicht unbedingt ergeben, daß die 13 Regal-Länder z.B. Bayern gleichgestellt würden - es könnte auch umgekehrt laufen ...
(ist aber auch egal, weil nicht Thema und Theorie!)


8.
... was wohl KEINER aus einer Gesetzesänderung herausdiskutieren kann, ist der Umstand, daß momentan auch ein "ungesetzlicher" Finder (nennt man z.B. auch Raubgräber) trotzdem einen Anspruch auf Finderlohn hat!
Also: Grundeigentümer beklaut, Fund nicht gemeldet, vielleicht verhehlt, dann aufgeflogen und vor Gericht verknackt. Und TROTZDEM Anspruch auf "Entschädigung"??? Das wird keiner schlüssig begründen können ...

=> "unerlaubte Nachforschung".
Das Thema "Genehmigung" ist hier genug behandelt worden.


9.
... "unverzüglich" melden und übergeben.
Das heißt für die meisten sicher "sofort". 110 wählen und Bescheid sagen.
SO ist es im juristischen Sinne aber nicht!
=> "unverzüglich wird juristisch als ohne schuldhaftes Zögern verstanden, was eine Reaktionszeit von mehreren Tagen bedeuten kann!

... sprich, als Schatzfinder würde ich grundsätzlich erstmal einen Rechtsanwalt konsultieren! Einen FACHanwalt wohlgemerkt.

( Wobei es sicher Unterschiede gibt. Zwischen einem normalen "Sondelfund" auf dem Acker und nem großflächigen Fund in der Baugrube, wo die Bagger drängeln - es geht eben nicht immer nur um den Münztopf ...)


10.
... dieses "das Land kann eine Entschädigung ... ", das ist natürlich ein Klopfer! DAS wäre für mich DER Grund, auf Änderung des Textes hinzuwirken. Entweder ich habe ein Recht auf Finderlohn - oder ich habe es nicht. Mal eben so zwischen Tür und Angel, weil die Landeskasse leer ist, das kann es nicht sein.


11.
... gleiches gilt natürlich auch für die Festlegung der "angemessenen Entschädigung". Wenn ich zum örtlichen Benz-Händler gehe und dem sage, daß 10.793,-- € für den neuen SLK angemessen genug sind, so mag ICH das für angemessen halten - ER muß das aber noch lange nicht ...
Da sollten schon mehr Meinungen eingeholt werden, als die des landeseigenen Amtes, das nebenbei ja noch eigene Interessen vertritt ...




zum Schluß:


12.
WIR Sucher haben es selbst in der Hand, auch auf solche Gesetzesvorlagen Einfluß zu nehmen.
Die meisten tun das auch.
... allerdings im negativen Sinne. Sie sind zum Teil die Auslöser für diese Gesetzesideen.
Zum Teil!!
Es gibt natürlich auch die, die in der Öffentlichkeit als "Vorbilder" dastehen. Eben durch ihr vorbildliches Verhalten.
Aber ganz ehrlich: Wer mal die Runde durch diverse Foren macht und sich die Funde bzw. die Kommentare einiger Sucher zu div. Rechtsfragen durchliest, der darf auch mal in sich gehen und nachdenklich werden.
Das trifft für das eine Forum mehr zu, das andere weniger ...
Aber die "Munition" für einige Gesetzes-Bastler, die finden die häufig "frei Haus" im Internet ...

UND: Die wirklichen Verursacher, die so richtig heftig und wirklich kriminell am buddeln sind, die findet man weniger in einem öffentlichen Internetforum! DIE haben natürlích auch ihren Anteil.
Aber eben auch Foren wie u.a. WIR, wo der eine oder andere "Blödsinn" zu lesen ist ...

Ansonsten seien die Auslassungen unter Punkt 2 noch einmal erwähnt.



13.
... wenn jemand Gesetze entwickelt bzw. erläßt, brauch er meist einen "Auslöser" dafür. Leute aus der "Praxis" machen ihn auf evtl. vorhandene Mißstände oder eben nicht vorhandene Regeln aufmerksam.
Wenn fragt der Landtagsabgeordnete??
... wohl auch den Landesarchäologen. Unter anderem.

Ich lehne mich ganz weit aus dem Fenster und sage: Einen gewissen Einfluß - vielleicht sogar den besseren und nachhaltigeren - bekommt man eher über den Kontakt zu diesen Leuten, als über in Pkt. 2 genannte Briefe, Vereine und Videos ...
Für Niedersachsen läuft das bislang ganz gut. Im Forum haben wir ja recht ausführlich über die neuerlichen Lehrgänge diskutiert.
Die teilnehmenden Sondengänger haben mit Sicherheit (noch) MEHR Verständnis für die "offizielle" Archäologie entwickelt - wie auch die Archäologen mehr und mehr Verständnis für die Sondengänger entwickeln.

=> zumindest für die genehmigten Sucher - weniger die, die Eigentumsrechte und DSchGesetze weniger interessieren.

Soll heißen:
... ab und an ist es vieleicht besser, im Kleinen zu wirken, mehr persönliche Gespräche zu führen und seine Argumente direkt "an den Mann" zu bringen, als den Großspurigen Auftritt hinzulegen, mit dem man die ganze Welt mit einem Rundumschlag in seinem Sinne zu ändern versucht ... ;)
Es kannt aber auch nicht schaden, wenn ALLE auf die ihnen genehme Art ein wenig "klappern" ... - es muß nur konstruktiv sein. Mit dem Niveau, das man selber für sich beansprucht ;)


14.
... was hier jetzt größtenteils eine Kommentierung zu den die Sucher betreffenden Bereiche des Schatzregals war!
z.B. die Teilbereiche "Großdenkmal in Baugrube - und Bauherrenpflichten" sowie Schatzfunde im EIGENEN Keller wären gesondert zu erörtern.
.



Zur Beruhigung:

15.
JEDES Gesetz wird auch irgendwann einmal auf den Prüfstand kommen. Ob sich das, wan man sich erhofft hat, auch in der Praxis wirklich so eingetreten ist. (da gibt es momentan im sozialen Bereich ja auch Beispiele)
Der erwähnte "Fundtourismus" würde ja wegfallen, wenn alle Bundesländer ein Schatzregal hätten. Die Fundmeldungsstatistiken werden in ein paar Jahren die Entwicklung aufzeigen.
=> Hat das Gesetzt sein erhofftes Ziel erfüllt - oder nicht?.

Es ist eben eine Frage der Zeit.



So.
Ist es jetzt noch nötig, hier eine hochemotionale Diskussion zu führen?? :D


Gruß
Jörg

Bratbaer 20.03.2013 17:15

....wohl gesprochen :clap:clap:clap

Janzee 20.03.2013 17:53

Zu "Punkt 13"

In Nds und NRW war und ist die Zusammenarbeit zwischen Sondengängern u. Amtsarchäologie doch geradezu mustergültig -zumindest in der Szene in der ich mich bewege.
Dennoch - ich hatte nicht den Eindruck, dass wir irgendeinen Einfluß auf die Einführung des Schatzregal gehabt hätten.

masterTHief 20.03.2013 18:01

Zitat:

Zitat von BastiSDL (Beitrag 764810)

Ich hätte gedacht, die Diskussion wird hier lebhafter und mit mehr Beteiligung geführt...
Ein kleines Schatzregal also. Obwohl die Unterscheidung zwischen großem und kleinem Schatzregal eh nur Auslegungssache ist.

"Kleines Schatzregal" ist wie "nur wenig schwanger"!
Verniedlichung - Rechtsverlust bleibt Rechtsverlust
und auch ein wenig Sch**sse bleibt Sch**sse!

masterTHief

masterTHief 21.03.2013 07:53

Eher ein politischer Akt der SPD und der Grünen in NW - "Duftmarke setzen" nenne ich das - damit sind sie ja in Bayern (hier in der Opposition) nicht durchgekommen.

Habe nicht den Eindruck, daß das von der wissenschaftlich archäologischen Zunft in NW unbedingt gutgeheißen wird.
Das bestehende DSchG ist vollkommen ausreichend und gut - wie auch das hier in Bayern.
"Never change a running Sytem!"

Die vorgesehene Gesetzesänderung ist derart moderat auslegbar und schwammig, daß es an Verschlimmbesserung kaum zu überbieten ist.

So blöd kann kein Wissenschaftler in NW sein, als daß er nicht wüßte, wo das hinführen würde - das schaffen nur Politiker bei desolater Haushaltslage!

Darfs noch ein wenig mehr Geld aus Bayern sein im Rahmen des Länderfinanzausgleiches um in die Lage versetzt zu sein, Denkmäler anzukaufen?

Wer das unwidersprochen sooo hinnimmt...
"Nur die allerdümmsten Kälber wählen ihre Schlächter selber!"

Zur Frau Ministerpräsidentin Hannelore Kraft in NW fällt mir nur ein Spruch des Mephisto in Goethes Faust ein.
"Ich bin ein Teil von jener Kraft, die stets das Gute will und nur das Böse schafft!"

masterTHief

chabbs 21.03.2013 08:11

Um jetzt mit Goethe weiter zu machen, und dem Herrn Masterthief ausnahmweise mal meine Zustimmung auszudrücken: "Von Zeit zu Zeit seh ich den Alten ganz gern."

Denn denke ich, sollten wir Sorgnix Kommentar mal fixieren und irgendwo anpinnen. Der ist super.

Sorgnix 21.03.2013 08:55

... vielleicht würde so ein Grundsatzkommentar automatisch "oben" stehen bleiben, wenn ein Thread nicht permanent durch nicht unbedingt direkt themenbezogene Kommentare und individuelle Ausschmückungen verwässert würde ...

( :D )
Jörg

Janzee 21.03.2013 11:24

Zitat:

Zitat von masterTHief (Beitrag 764916)

Habe nicht den Eindruck, daß das von der wissenschaftlich archäologischen Zunft in NW unbedingt gutgeheißen wird.
Das bestehende DSchG ist vollkommen ausreichend und gut - wie auch das hier in Bayern.
"Never change a running Sytem!"



masterTHief

:confused

Dir scheinen ein paar wichtige Hintergrundinformationen zu fehlen.
Das "running System" ist voll gegen die Wand gerannt und eine Änderung des DSchG war zwingend erforderlich.

chabbs 21.03.2013 11:28

Zitat:

Zitat von Janzee (Beitrag 764938)
:confused

Dir scheinen ein paar wichtige Hintergrundinformationen zu fehlen.
Das "running System" ist voll gegen die Wand gerannt und eine Änderung des DSchG war zwingend erforderlich.

Was aber nicht am Schatzregal lag, sondern hauptsächlich am Verursacherprinzip und dem Erstfinderrecht.

Hauptmann aD 21.03.2013 16:54

Moin,
Zitat:

Zitat von Sorgnix (Beitrag 764833)
15.
JEDES Gesetz wird auch irgendwann einmal auf den Prüfstand kommen. Ob sich das, wan man sich erhofft hat, auch in der Praxis wirklich so eingetreten ist. (da gibt es momentan im sozialen Bereich ja auch Beispiele)
Der erwähnte "Fundtourismus" würde ja wegfallen, wenn alle Bundesländer ein Schatzregal hätten. Die Fundmeldungsstatistiken werden in ein paar Jahren die Entwicklung aufzeigen.
=> Hat das Gesetzt sein erhofftes Ziel erfüllt - oder nicht?.

Es ist eben eine Frage der Zeit.

Sicher? Es ist doch eher so, dass je länger so ein Gesetz gültig ist, desto eher wird es von der Politik als (ihr) Gewohnheitsrecht gesehen, egal wie unsinnig es ist.
Siehe Sommerzeitumstellung als so ein Beispiel - von der Mehrheit als unsinnig empfunden, aber fast alle Länder machen immer weiter mit.
Und die Länder, die lange schon das Schatzregal haben - können die wirklich Vorteile vorweisen? Fundunterschlagungen, die keiner bemerkt, gehen auch in keiner Statistik ein. Ich habe mich gelegentlich mit Leuten unterhalten, die im Straßen- oder Tiefbau arbeiten - da wird eher darauf hingearbeitet, potentielle archäologische Funde nicht zutage treten zu lassen, um den Baustellenbetrieb und die Termine nicht zu gefährden.

Viele Grüße vom
Hauptmann a.D.

aquila 21.03.2013 20:20

Zitat:

Zitat von Hauptmann aD (Beitrag 764965)
Moin,


Sicher? Es ist doch eher so, dass je länger so ein Gesetz gültig ist, desto eher wird es von der Politik als (ihr) Gewohnheitsrecht gesehen, egal wie unsinnig es ist.
Siehe Sommerzeitumstellung als so ein Beispiel - von der Mehrheit als unsinnig empfunden, aber fast alle Länder machen immer weiter mit.
Und die Länder, die lange schon das Schatzregal haben - können die wirklich Vorteile vorweisen? Fundunterschlagungen, die keiner bemerkt, gehen auch in keiner Statistik ein. Ich habe mich gelegentlich mit Leuten unterhalten, die im Straßen- oder Tiefbau arbeiten - da wird eher darauf hingearbeitet, potentielle archäologische Funde nicht zutage treten zu lassen, um den Baustellenbetrieb und die Termine nicht zu gefährden.

Viele Grüße vom
Hauptmann a.D.

Nicht von der Hand zu weisen. Leider.

LG Aquila

Vetera 21.03.2013 21:56

Fakt ist und bleibt

ein Schatzregal in welcher form auch immer bleibt eine *enteigung* . Damit verhält sich der Staat Bzw das Bundesland genauso wie die unrechts Staaten DDR usw . Will das etwa der hier anwesenden so haben ?.

Gleichzeitig wird man einen einbruch bei den fundmeldungen verzeichnen das kann nicht im sinne der Archäologie sein .

Der Personenkreis der sich *nicht* um die schon *zu genüge ausreichenden* geltenden Gesetze schert wird *nicht* kleiner werden . Und grade diese Personen intressiert der Grundstückseigentümer und dessen rechte einen *Feuchten*

Den sehen wir es mal *Realistisch* alle weiteren Gesetze bleiben unverändert der Staatsanwalt bleibt in der *Beweispflicht* so wird es kaum möglich sein zu Unrecht gefundenne Bodendenkmäler als solche zu benennen .

Ergo ist eine Schatzregalregelung so notwendig wie ein Kropf

MFG

Janzee 21.03.2013 23:30

Was sagen eure Archis denn zum Thema?

Sorgnix 22.03.2013 05:21

... und WAS haben die Beschwerdeführer z.B. aus diesem Thread bislang zum Thema an BERUFENER Stelle getan???

J.

Lucius 22.03.2013 06:46

:freu jammern und dunkle Tarnklamotten kaufen...

Nee,ernsthaft: Es wird meines Wissens an einer Eingabe gearbeitet,vorwiegend sollen Grundbesitzer sensibilisiert werden,da sie ja auch um ihren Anteil enteignet werden.Die Ansprüche der Sondengänger sind da nur eine Nebenbaustelle.
Das Ganze ist aber noch nicht spruchreif.
Und ich rede hier nicht von diesem blauen Wisch.

chabbs 22.03.2013 08:49

Zitat:

Zitat von Lucius (Beitrag 765022)
:freu jammern und dunkle Tarnklamotten kaufen...

Hast Du welche im Shop? :lol:uii

Im Ernst, die "Beschwerdeführer" hier (Grafschaft, Vetera, Janzee und andere, unter anderem auch meine Wenigkeit) arbeiten sehr Jahren sehr erfolgreich mit der Denkmalpflege zusammen.

Hier mal als Beispiel für Grafschaft Mark und mich: http://www.unser-denkmal.de/projekte...ssenschaftler/

@ Sorgnix: wieso sollten wir an "berufener" Stelle was genau tun? Beschwerdeschreiben schicken? An wen? Die Parteien stehen doch alle unter Fraktionszwang. Nur weil da ein Vereinchen oder Lieschen Müller einen Brief schickt... die Beispiele anderer Neuschatzregalländer (;)) haben gezeigt, dass nur härteste Lobbyarbeit der Kirchen und der Grundeigentümer eine Abmilderung bringen konnten. Da zählt unsere Stimme- selbst wenn wir uns für wichtig halten- so viel wie ein Pups in der Tundra.

Es geht um Geld- davon ist aber nichts da. Es geht nicht um die Sondengänger bei diesen Gesetzen. Es geht um die elende und mittlerweile für Deutschland charakteristische Kostenträgersuche bei Ausgrabungen und für die laufenden Gemeinkosten der Denkmalpflege - Das Verursacherprinzip und das Erstfinderrecht sind Stein des Anstoßes. Wenn wir denen jetzt was von ehrenamtlicher Mitarbeit und so einem Quatsch erzählen...die wissen doch dann gar nicht, worüber wir reden. Als würde ein Blinder einem Gehörlosen die Welt erklären.

Vetera 22.03.2013 20:40

Zitat:

Zitat von chabbs (Beitrag 765037)
Hast Du welche im Shop? :lol:uii

Im Ernst, die "Beschwerdeführer" hier (Grafschaft, Vetera, Janzee und andere, unter anderem auch meine Wenigkeit) arbeiten sehr Jahren sehr erfolgreich mit der Denkmalpflege zusammen.

Hier mal als Beispiel für Grafschaft Mark und mich: http://www.unser-denkmal.de/projekte...ssenschaftler/

Eben .......seit vielen jahren ......

Nur was nutz es ? . Wenn es immer wieder Sondler gibt die meinen sie wären freie Menschen die machen können was *sie* für rechtens halten ?.

Ein Beispiel der letzten Woche *während ich am Sondeln war* kamen *sechs* Niederländer ans Feld gefahren, packen ihre Sonden aus und wollen mit suchen . Auf die Frage, *ob nach alles klar im Kopf ist ?*. *Jo wieso* du suchst doch auch ! . Was soll man da noch sagen ? .
Von Sondeleinsätzen an laufenen Grabungen, siehe Duisburg-Moers usw .....
mal ganzzuschweigen.

solche Vorfälle sind der Wind in den Segeln der Sesselpupper die ,die Gesetze machen .

Nur das diese Gesetze auch die Treffen die eigentlich Rechtschaffend sind und diese in die Illegalität treiben .

Ich für meinen Teil lege mir schon mal einen vorrat an Tarnklamotten zu .

Leider ...................

MFG

Vetera

BastiSDL 22.03.2013 23:06

Zitat:

Zitat von Vetera (Beitrag 765113)
Auf die Frage, *ob nach alles klar im Kopf ist ?*

lol
:yeap

Wie hast du Dich denn allein gegen die 6-fache holländische Bedrohung zur Wehr gesetzt?
:popcorn:

Vetera 22.03.2013 23:24

Na so schlimm wars es nicht, die Jungs waren ja nett :) und gut drauf .

Aber klar war das der Landwirt *nicht* gefragt wurde und eine Genehmigung war auch *nicht* vorhaden.

Sie waren ja einsichtig. Wäre dem nicht so gewesen hätte ich auch kein Problem gehabt die Polizei zu rufen.

Janzee 22.03.2013 23:29

Ich schätze, er hat sie mittels seiner 5000 Watt Basemachine (geht voll ab Junge!) und 160 bpm in den Jumpstyle gezwungen, worauf sie nur noch hilflos die Beine, nicht aber die Sonde schwingen konnten.
Zumindest hätte ich das so gemacht. =)

AndiObb 22.03.2013 23:55

Zitat:

Zitat von Janzee (Beitrag 765174)
Ich schätze, er hat sie mittels seiner 5000 Watt Basemachine (geht voll ab Junge!) und 160 bpm in den Jumpstyle gezwungen, worauf sie nur noch hilflos die Beine, nicht aber die Sonde schwingen konnten.
Zumindest hätte ich das so gemacht. =)

Aha???!!??

Zunächst mal sind 6 Holländer keine Bedrohung...:D

Ansonsten wäre ich froh wenn weitere konstruktive Beiträge folgen würden, da diese Diskussion ja auch in Bayern schon seit längerem erfolgt. Daher lese ich hier gerne mit.

Dirk.R. 24.03.2013 19:31

Bitte beim Thema bleiben!

Janzee 24.03.2013 20:30

NRW setzt noch mal gewaltig einen drauf:

https://www.openpetition.de/petition...-zuruecknehmen

Wahrscheinlich läuft es dann darauf hinaus, dass für Restaurierung und Archivierung der zukünftig unter das Schatzregal fallenden Funde kein Geld mehr da sein wird.

Dirk.R. 24.03.2013 20:36

Wer schreibt das?

Hat das was mit dem Land zutun oder mit einem Verein etc, wie immer wohl eine Art Fahne schwenken um Stimmen zu bekommen.

Janzee 24.03.2013 21:14

Das ist von einem (nicht ganz unbekannten) Verein
http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsch...%BChgeschichte

Grafschaft Mark 24.03.2013 21:31

Zitat:

Zitat von Dirk.R. (Beitrag 765387)
Wer schreibt das?

Hat das was mit dem Land zutun oder mit einem Verein etc, wie immer wohl eine Art Fahne schwenken um Stimmen zu bekommen.

Also die Streichung der Landesmittel (also Tatsächlich NULL Landesmittel) bis 2015 ist momentan Fakt, hat mein Landesarchi mir auch genau so gesagt!
Grabungen sind dann tabu... schon der Sprit um bis an die Fläche zu kommen würde fehlen und abgewälzt wird alles auf die Kommunen, da diesen dan die Landschaftabgabe drastisch erhöht wird!

Und die DGUF setzt sich für die Belange der Archäologie ein!

Die Petition ist gegen die Streichung der Mittel!

Hat aber alles nur bedingt mit dem Schatzregal zu tun!


Zum Schatzregal in NRW:

In der Momentanen Fassung ist die "Belohnung" bei Funden die unter das SR fallen nur eine KANN-Bestimmung!
Das heißt die Denkmalbehörde KANN eine Belohnung zahlen die sich nach dem WISSENSCHAFTLICHEN WERT richtet!

Auf deutsch: Findest du ein Kilo Gold (in welcher Form auch immer) KANN die Denkmalbehörde dir eine Belohnung zahlen!
Diese richtet sich nach dem Wissenschaftlichen wert, auch diesen setzt die Denkmalbehörde fest!

Es kann also sein das du für dein kilo Gold 50 € wissenschaftlichen Wert bekommst obwohl der VERKEHRSWERT (nach welchem in der momentanen Fassung nicht bemessen wird) 40.000 € ist!

Der §24 des hessischen DSchG (siehe unten)ist hier eindeutiger und dahin sollte man die Politik treiben!

Dass das SR kommt ist für mich Fakt, ich denke nicht das dieses noch jemand kippen wird, das einzige was wir und vorallem die Haus- und Grundbesitzer, Numismatikverbände, Kirchen, Waldbesitzer etc. noch versuchen können zu retten, ist die gesetzliche Verankerung eines fairen Finderlohns!



DSchG Hessen
§ 24
Schatzregal

(1) Bodendenkmäler, die als bewegliche Sachen herrenlos oder so lange verborgen gewesen sind, dass ihr Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist, werden mit ihrer Entdeckung Eigentum des Landes, wenn sie einen hervorragenden wissenschaftlichen Wert haben oder bei staatlichen Nachforschungen oder in Grabungsschutzgebieten (§ 22) entdeckt wurden. Sie sind unverzüglich der Denkmalfachbehörde zu überlassen. Die Finderin oder der Finder wird von Kosten und Aufwand der Überlassung freigestellt.

(2) Das nach Abs. 1 erworbene Eigentum erlischt, wenn die oberste Denkmalschutzbehörde nicht innerhalb von drei Monaten, nachdem das Land die Sache in Besitz genommen hat, gegenüber der zuständigen Denkmalfachbehörde zur Eintragung in das Denkmalbuch (§ 10) erklärt, das Eigentum behalten zu wollen. Erlischt das Eigentum des Landes, so fällt das Eigentum an die nach § 984 des Bürgerlichen Gesetzbuches Berechtigten.

(3) Erklärt das Land nach Abs. 2, das Eigentum behalten zu wollen, hat die Finderin oder der Finder Anspruch auf eine angemessene Belohnung, es sei denn, die Sachen sind bei unerlaubten Nachforschungen entdeckt worden. Über die Höhe entscheidet die oberste Denkmalschutzbehörde unter Berücksichtigung des Verkehrswertes und des besonderen kulturhistorischen Wertes.

Janzee 24.03.2013 22:05

Wer soll denn den Finderlohn zahlen und aus welchen Mitteln?

Vetera 25.03.2013 19:47

Moin Moin...

Da zeigt sich worum es beim *SR* in Wirklichkeit geht . Schliecht um Kohle und Posten und dem erhalt von LVR,LWL und sicherung der Monopolstellung der selben . so einfach ist das .

Vielleicht haben wir Sondler ja *Glück* und das LVR und LWL wird auch gestrichen , das *wäre wohl die beste* möglichkeit um die kosten auf null zu fahren . :D

Das wäre für uns Steuerzahler ,das beste.

LVR und LWL sind nämlich Steuergeld empfänger. Das wird in deren Büros aber gerne vergessen und verdrängt, genauso der umstand das der LVR *aus* den Altertums vereinen entstanden ist . Also zuerst nichts anders als eine Gruppe von Raubgräbern der schlimmsten sorte war :neenee .

Kann jeder nach lesen in den *Bonner Jahr Büchern*.

Im wissen das,das Geld fehlt bleibt doch nur die vergabe von Genehmigungen an leuten aus der Bevölkerung *Die Dummen Sondler zahlen ja sogar fürs Sondeln*. Auch sonstige aufwendungen und kosten PKW, Benzin, Durckerpapier ECT,USW Tragen diese Selber .

Nur glaube ich kaum das noch ein Sondler zahlen wird, wenn man ihm seinen besten Fund des Jahres regelrecht straffrei klauen darf :give me a

Die Menschen die an diesen *neuen DSchG* mitgewirkt haben, geöne ich auf jeden fall den Baldigen ruhestand. Hoffendlich kommen dan Menschen ans ruder die Realistisch sind, den die RealoLobby scheint ja innerhalb des LWL und des LVR momentan keinen einfluss auf die Gesetzgebung zu haben.
Den die vorderung nach einer verschärfung des DSchG kommt ja von LWL,LVR

Nun kommt es wohl so das die Hardliner im LVR und LWL sich den Ast absägen auf dem sie selber sitzen . Keine Fundmeldungen mehr keine Stelle mehr :yeap

insurgent 25.03.2013 20:23

Zitat:

Zitat von Vetera (Beitrag 765508)
Moin Moin...

... Keine Fundmeldungen mehr keine Stelle mehr :yeap

Falsch, Fundmeldungen spielen dann für die Stelle keine Rolle mehr.

Die Archäologen werden dann zu Verwaltern von Baugenehmigungen und zum ausformulieren von Grabungsbedingungen im Vorfeld der Bautätigkeiten an den Schreibtisch verbannt.

Aber sie sind doch auf Fundmeldungen angewiesen, denn nur dann kann im Vorfeld der Bebauung eine Grabung organisiert werden.

Wird ein BD erst bei den Bauarbeiten sichtbar, müßte das Amt die Kosten tragen. Aber dafür wird das Geld ja gestrichen roar

Vetera 25.03.2013 20:42

Zitat:

Zitat von insurgent (Beitrag 765519)
Falsch, Fundmeldungen spielen dann für die Stelle keine Rolle mehr.

Die Archäologen werden dann zu Verwaltern von Baugenehmigungen und zum ausformulieren von Grabungsbedingungen im Vorfeld der Bautätigkeiten an den Schreibtisch verbannt.

Aber sie sind doch auf Fundmeldungen angewiesen, denn nur dann kann im Vorfeld der Bebauung eine Grabung organisiert werden.

Wird ein BD erst bei den Bauarbeiten sichtbar, müßte das Amt die Kosten tragen. Aber dafür wird das Geld ja gestrichen roar

*Eben* wenn man dieser Logik weiter folgt, ist das LVR überflüssig :neenee .

Die Verwaltungs tätigkeit kann dan genauso gut von der Oberendenkmal behörde ausgeübt werden, sitzen sowiso näher am Bauamt (Eine stelle für ein ein Archäologen wenn überhaubt ) . das Spart Steuergelder . Notgrabungen können dan von Zeitarbeits firmen durchgezogen werden . :)

Nun mal eine Realistische frage. Bei wie vielen Baustellen kämmen den überhaubt noch *Meldungen ?* Wen man einen Topf voll mit Münzen finden würde ? . :popcorn:

desert-eagle († 2020) 25.03.2013 20:46

Als Bauunternehmer kann man sich heute keine Meldung mehr erlauben, die legen einem die Baustelle still. Das meiste wird unter den Teppich gekehrt, außer Fliegerbomben :-)

Und es ist, wie du es schon sagtest:Wenn man von vornherein weiß, daß man wertvolle Funde sowieso nicht behalten darf, dann werden auch keine mehr gemeldet.


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