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Watzmann 13.08.2019 05:59

Zitat:

Zitat von ghostwriter (Beitrag 951216)
ach,
dann stehen die autos gar nicht im stau ... die parken alle!?
und baustellen- bzw. rote-ampel-parker gibt es auch ...

:suspekt:

Da sitzen die Fahrer aber im Normalfall noch im Fahrzeug, Du "Dipflischisser". :D

2augen1nase 13.08.2019 07:44

Die Annahme von Ghostwriter ist auch grundlegend falsch, denn es werden im Gesetzt explizit Verkehrsbehinderungen ausgeschlossen.

Für mich persönlich rechtlich schwer einzuschätzen - denn wenn jemand meine Einfahrt illegalerweise zuparkt, ist das ja durchaus eine Verkehrsbehinderung - zumindest für mich...:D

Kartoffelhorst 13.08.2019 08:02

Zitat:

Zitat von ghostwriter (Beitrag 951216)
ach,
dann stehen die autos gar nicht im stau ... die parken alle!?
und baustellen- bzw. rote-ampel-parker gibt es auch ...

:suspekt:

Bei Stau und roten Ampeln wird verkehrsbedingt gehalten. Das ist hier zu unterscheiden.

Aber es sollen neuerdings sogar erfolgreich Äpfel mit Birnen verglichen worden sein.

:iron;)

Sir Quickly 13.08.2019 10:00

Zitat:

Zitat von Kartoffelhorst (Beitrag 951226)
Aber es sollen neuerdings sogar erfolgreich Äpfel mit Birnen verglichen worden sein. :iron;)

Das lohnt sich auch oft. Manchmal schmeckt der Birnenbrand besser, manchmal der Calvados...

Sorgnix 13.08.2019 10:21

Herr Gimbli: IHR Einsatz bitte ... :D

:Proscht
J.

Brainiac 13.08.2019 14:25

Normalerweise muss in dem Knöllchen genaue Uhrzeit, genauer Ort (Hausnummer) und Zeuge genannt werden.
Ist das in deinem Fall so?
Der Beamte am Telefon konnte doch nicht wissen wo genau du standest... :suspekt:

Kartoffelhorst 13.08.2019 20:25

Zitat:

Zitat von Sir Quickly (Beitrag 951228)
Das lohnt sich auch oft. Manchmal schmeckt der Birnenbrand besser, manchmal der Calvados...

Sir Mopped, ich glaube, wir schweifen ab.

:lol:lol:lol

ghostwriter 13.08.2019 22:56

@till: betrifft dich irgendwas davon!? :grbl

Zitat:

(1) Das Halten ist unzulässig

1. an engen und an unübersichtlichen Straßenstellen,

2. im Bereich von scharfen Kurven,

3. auf Einfädelungs- und auf Ausfädelungsstreifen,

4. auf Bahnübergängen,

5. vor und in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten.



(3) Das Parken ist unzulässig

1. vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5,00 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten,

2. wenn es die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert,

3. vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber,

4. über Schachtdeckeln und anderen Verschlüssen, wo durch Zeichen 315 oder eine Parkflächenmarkierung (Anlage 2 Nummer 74) das Parken auf Gehwegen erlaubt ist,

5. vor Bordsteinabsenkungen
quelle

2augen1nase 14.08.2019 08:23

@Braniac:

Diese Daten sind angegeben, allerdings auch mit Abweichungen, die sehr kurios sind. So habe ich beispielsweise um 19.34 Uhr das erste Mal dort angerufen - im Schreiben steht aber ich hätte dort sei 19.30 Uhr gestanden - da hat man also die 3 Minuten (Halten) schon vorsorglich abgezogen - obwohl ich 19.30Uhr noch gar nicht zu Hause war... Interessanterweise wurde das Ende des Parkens in zweiter Reihe auf exakt die Uhrzeit bestimmt, in der mich der Polizist zurückgerufen hatte - denn da hatte sich das Problem ja vorerst geklärt, da mein Nachbar mir ja freundlicherweise erlaubt hat in seiner Einfahrt zu stehen - was aber dennoch ein Grund für eine Ordnungswidrigkeit wäre (wahrscheinlich), da das ja ebenfalls eigentlich nicht zulässig ist.


@Ghostwriter: Keiner der Punkte trifft zu, den Link hatte ich im Vorfeld natürlich auch schon aufgesucht...:rolleyes: Der Vorwurf "Parken in zweiter Reihe" ist ja dort aber nicht abgebildet, ist aber natürlich trotzdem nicht zulässig.


Ich habe mich nun dazu entschlossen einen freundlichen Brief ans Ordnungsamt zu schreiben und den Sachverhalt aus meiner Sicht zu beschreiben - in der Hoffnung, dass dort vernünftige Menschen arbeiten, die erkennen dass das eine aussergewöhnlich doofe Situation war. Mal sehen ob das hilft.

mun_depot 14.08.2019 18:39

Machst schon das Richtige. Können ja dort nicht alles Blödmänner sein. Viel Erfolg und lass Dich nicht unterkriegen!


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