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2augen1nase 11.08.2019 22:58

Spannende Frage
 
Mir ist da was sehr seltsames passiert und dazu möchte ich gerne mal eure Meinung hören:

Ich kam abends nach Hause und durch eine Veranstaltung im nahen Fussballstadion war mal wieder das gesamte Viertel zugeparkt. In solchen Fällen mache ich normalerweise und immer auch zähneknirschend (zugegeben) Gebrauch von unserer sehr engen Hauseinfahrt - Notfallparkplatz, da wirklich weiträumig ALLES zu ist, selbst die Halteverbotszonen (übrigens ungestrafterweise, selbst Feuerwehrzufahrten parken die zu).

An diesem Tag parkte leider auch ein Auto vor unserer Einfahrt, so dass mir die Zufahrt verwehrt blieb. Das ist natürlich extrem ärgerlich, also rief ich in meiner "Not" (ich war echt fertig und wusste keine andere Lösung) bei der Polizei an, in der Hoffnung, dass man den Wagen abschleppen lassen kann.

Randnotiz: Es gibt einen Stadionparkplatz, recht groß sogar - aber fast immer leergefegt, höchstens zu einem Viertel belegt.:eek Kostet halt nen Euro extra...:uii

Der Polizist fragte mich (wohlgemerkt am Telefon) komischerweise auch nach meinen Fahrzeugdaten, teilte mir dann mit, dass der Fahrer des anderen Fahrzeugs in meiner Nachbarschaft wohnen würde und meinte, er würde versuchen ihn für mich zu erreichen. Er rief sogar zurück und teilte mir mit, dass er ihn nicht erreichen konnte - so weit so gut und ich fand das auch echt nett, dass er sich da gekümmert hat.

Zwischenzeitlich hat ein anderer Nachbar meine Misere mitbekommen und mir gesagt, ich könne in seiner Einfahrt parken, da die Eigentümer eh in Urlaub wären, das hat sich also geklärt - und zwar schon im Verlauf meines ersten Anrufs bei der Polizei.

Ja, ich stand kurz in zweiter Reihe, mit Warnblinklicht, aber ohne dabei ein Verkehrshindernis zu sein.

Nun kommt aber der Hammer:

Ich bekam nun vom Ordnungsamt ein Schreiben wegen der Ordnungswidrigkeit des Parkens in zweiter Reihe (exakt für die Dauer der beiden Telefonate) und als Zeuge wurde der Polizist genannt, mit dem ich telefoniert hatte :eek:confused:give me a

In der gesamten Zeit war keine Polizei in der Nähe (sonst hätte ich die ja angesprochen bzw. wäre sicherlich von denen angesprochen worden) und es kam auch sonst keiner von irgendeiner höheren Stelle (Ordnungsamt usw) vorbei. Physisch anwesend war der genannte Zeuge (Polizist) also definitiv nicht.

Laut Definition habe ich nicht geparkt, genau das wird mir aber unterstellt - und gegen einen Polizisten als Zeugen hat man ja nicht viel auszurichten - und ich laufe bei einem Einspruch die Gefahr, dass das am Ende sogar noch teurer wird.


Dennoch halte ich das Vorgehen für nicht vertretbar. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das zulässig ist, alleine von einem Telefonat (und ich habe mein Fahrzeug ja noch vor dem Rückruf des Beamten vor die Einfahrt des Nachbarn gestellt) davon auszugehen, dass der Sachverhalt so ist wie es der Polizist als Zeuge angegeben hat - er hat das ja nicht mal mit eigenen Augen gesehen!

Um ehrlich zu sein: Es geht um 25€ und eigentlich habe ich weder Zeit noch Lust mich deswegen herumzustreiten, dennoch fühle ich mich hier echt verarscht und mir lässt das keine Ruhe. Ich fühle mich zu Unrecht bestraft, laufe aber Gefahr (wenn ich mich wehre) das das noch schlimmer wird.

Was haltet ihr von der Story? Habt ihr schon mal ähnliches erlebt? Fall für die Presse?

Was würdet ihr tun?

Eisenknicker 11.08.2019 23:30

Wegen 25 €?. bezahlen- ärgern und gut ist. Nachweise sind teurer. hatte auch mal was im Bereich Verkehr. Lass die sich ihre Sporen verdienen meinen ungerechtfertigten Punkt habe ich mit einer halben Arschbacke abgesessen und gut.

Aber wenn du es ernst meinst, dann ziehe es durch!

Ich weiß, man fühlt man sich verarscht aber manchmal kommt Gerechtigkeit von ganz oben. Die Trachtengruppe bekommt manchmal auch einen offiziell auf die Mütze. Und in dem Fall die richtige Person aus dem Verein :freu

Den Zeitungsbericht finde ich nicht mehr, damals war Papier mehr in. Aber die Zustände wurden aufgeklärt.

Donnerstag 11.08.2019 23:33

Zitat:

Zitat von 2augen1nase (Beitrag 951160)
Ich bekam nun vom Ordnungsamt ein Schreiben wegen der Ordnungswidrigkeit des Parkens in zweiter Reihe (exakt für die Dauer der beiden Telefonate) und als Zeuge wurde der Polizist genannt, mit dem ich telefoniert hatte :eek:confused:give me a

Hast Du dem Polizisten gesagt, dass du in der 2. Reihe parkst? Wenn ja - selber schuld - Kopf gegen Türrahmen hauen, Zähne zusammenbeißen und zahlen, die Gespräche werden mitgeschnitten.

Wenn nicht, dann würde ich überlegen den Sachverhalt einfach abzustreiten, oder vorher versuchen mal mit dem entsprechenden Kollegen reden, nicht dass er doch vor Ort war.

jabberwocky6 11.08.2019 23:35

Ich habe mal auf einem normalen, eingezeichneten Parkplatz geparkt und habe dort einen Strafzettel bekommen. Natürlich habe ich widersprochen. Darauf kam die Antwort, ich hätte neben dem von mir angegebenen Parkplatz geparkt, daher wäre das Knöllchen rechtmäßig. Ich habe dann darauf hingewiesen, dass dies gar nicht möglich wäre, denn dann hätte ich auf der Zufahrtsstraße zu mehreren Häusern geparkt und wäre sicher sofort abgeschleppt worden. Man hat mir dann Recht gegeben und das Verfahren kostenpflichtig eingestellt. Diese Kosten waren doppelt so hoch wie der zu Unrecht erteilte Strafzettel. Vermutlich hätte ich dagegen auch klagen können, doch das war mir dann doch zu dumm. Wenn das Ordnungsamt Geld von einem will, sollte man einfach bezahlen. Alles andere kostet mehr Geld und dazu noch Zeit und Nerven.

Donnerstag 11.08.2019 23:39

Zitat:

Zitat von Eisenknicker (Beitrag 951163)

Die Trachtengruppe bekommt manchmal auch einen offiziell auf die Mütze.

Viel zu oft, wenn ich sehe was die sich bieten lassen müssen. Sie sollen ja nicht übergriffig werden. Aber das Wissen, dass man für Frechheiten und Beleidigungen mal den "Schwarzen" übers Kreuz gezogen bekommen könnte, würde eben genau diese Frechheiten und Beleidigungen extrem reduzieren und für ein gesundes Maß an Respekt sorgen.
Aber ich schweife ab (mal wieder).:uii

Donnerstag 11.08.2019 23:43

Zitat:

Zitat von jabberwocky6 (Beitrag 951165)
Man hat mir dann Recht gegeben und das Verfahren kostenpflichtig eingestellt.

Hat man dir nun Recht gegeben oder das Verfahren eingestellt? :confused

Sir Alottafind 12.08.2019 00:18

Hast Du per handy oder Festnetz bei der Polizei angerufen?

2augen1nase 12.08.2019 08:02

Ich habe dem Polizisten meiner Erinnerung nach natürlich nicht gesagt, dass ich in zweiter Reihe parke, aber das war im Kontext sicherlich herauszuhören - Parken gilt aber auch erst ab 3 Minuten als Parken und der Nachbar "genehmigte" mir ja zwischenzeitlich in seiner Einfahrt zu parken.

25€ sind derzeit für mich trotzdem viel Geld, auch wenn ich das zahlen könnte, so ärgert es eben als Opfer noch bestraft zu werden - zumal das ja auch kein Einzelfall ist und alle anderen "ungestraft" davonkommen. Ich habe hier noch NIE gesehen, dass während eines Spiels mal jemand abgeschleppt wurde, völlig egal wo der stand. Ich bin mir sogar ziemlich sicher, dass die Leute die im Parkverbot stehen keine Strafe bekommen - sonst würden sie ja auf dem wesentlich günstigeren Stadionparkplatz parken.


Fairerweise muss ich einen groben Fehler natürlich zugeben: Ich hatte den Notruf gewählt, da ich um die Uhrzeit das Ordnungsamt natürlich nicht mehr erreiche und auch nicht wusste wo ich sonst anrufen sollte - und das hat den Herrn ja (sicher berechtigterweise) ziemlich genervt. Das hat er auch so gesagt, ich habe mich dafür auch entschuldigt und ich dachte der kleine Fehler sei mir verziehen - so wie er sich danach auch verhalten hatte. War ja schon cool, dass er versucht hat mir zu helfen, indem er den Halter des Fahrzeugs zu erreichten versuchte.

Ich bin halt hin und her gerissen... einerseits denke ich genauso: zahlen, Ruhe haben und fertig. Andererseits ist das eine ganz miese Masche, wenn das rechtlich durchkäme, dass ein Beamter per Telefon einen nicht gesehenen sondern vermuteten Vorfall "bezeugt". Stärkt nicht gerade das Vertrauen in das System, bestärkt aber obendrein noch den ganzen Blödsinn der ohnehin mit diesem Fussballverein gerade los ist - das zieht nämlich echt Bahnen und man mag kaum glauben was da im Hintergrund so los wäre. Täte mich nicht wundern, wenn es auch dahingehend Absprachen gäbe.:rolleyes:

mun_depot 12.08.2019 11:55

Interessante Sache; was es nicht alles beim Umgang mit der Polizei so gibt. :crazy

Es ist immer leicht, aus der Distanz gut gemeinte Tipps zu geben und "lass' Dir das nicht gefallen" zu rufen, wenn man nicht selbst betroffen ist. Aber ich versuche mal, so sachlich wie möglich Deine Chancen darzustellen.

Denn ich *glaube* Du hast wirklich gute Chancen. Wenn man keine Schuld hat, sollte man dies auch bekunden!

Nach dem ersten Eindruck Deiner Schilderung kann Dir nichts vorgeworfen werden. Es kommt jetzt aber genau auf die zeitliche Abfolge des Geschehens und den Gesprächsinhalt an. Daran mußt Du Dich gut erinnern, denn Deine Erinnerung muß im Zweifelsfall mit der Gesprächsaufzeichnung übereinstimmen.

Ein paar Fragen, um Deine Darstellung weiter zu präzisieren:

1. Hast Du per Handy oder Festnetz bei der Polizei angerufen?
- Sir Alottafinds Frage ist wichtig zur Faktenfindung -

2. Hast Du eine Freisprechanlage (falls Handygespräch)?
- wäre rechtlich sehr hilfreich -

3. War die Dauer des ersten Geprächs kürzer als 3 Minuten und hast Du während des ganzen Gesprächs auf der Fahrbahn gehalten?
- das ist entscheidend für ein legales Halten auf der Fahrbahn -

4. Du hast Dein Fahrzeug bis zum entgültigen Parken nicht verlassen?
- dann ist es ganz klar ein Halten, wenn es unter 3 Minuten bleibt -

5. Was hast Du dem Polizisten gesagt, daß er nun angibt, Du hättest in zweiter Reihe gestanden (geparkt)?
- wichtig für die weitere Vorgehensweise in Verbindung mit den 3 Minuten -

6. Wie ist der Vorwurf konkret formuliert?
- sind z.B. die Gesprächsdauern in Minuten angegeben-

7. Ist Dein Nachbar ein nutzvoller Zeuge?
- wäre super -

Bevor Du die Fragen beantwortest, überlege mal ob auch folgender möglicher Sachverhalt, falls das Gespräch länger als 3 Minuten gedauert hat, zutreffend wäre:

"Habe festgestellt daß Parkplätze und Einfahrt belegt sind. Auf der Fahrbahn angehalten und über Handy-Freisprechanlage*1 die Polizei angerufen. Sachverhalt im Telefonat wie bereits angegeben. Während des laufenden Telefonats in eine legale freie Parklücke*2 um die Ecke eingeparkt."


*1) nur bei polizeilicher Nachfrage angeben; ansonsten jegliche Angabe wie mit dem Handy telefoniert wurde erstmal auslassen.

*2) laut StVO §12 (3) 3. ist Parken auch vor Grundstücksein- und -ausfahrten unzulässig. Per Gesetz ohne Ausnahme. Ob eine Erlaubnis des Grundstückseigentümers dies aufhebt, weiß ich nicht. Also besser erstmal nichts dergleichen aussagen.


Ein paar weitere allgemeine Gedanken zur Sache (was mir noch so eingefallen ist):

Der Polizist ist telefonischer Ohrenzeuge. Er hat also am Telefon die Dinge gehört, zu denen er am Hörer in der Lage war. Dazu gehören Deine Sprache, deren Inhalt und eventuelle Nebengeräusche (z.B. laufender Motor, Bremsgeräusche, Anfahrgeräusch). Nicht mehr und nicht weniger. Wobei Nebengeräusche durch Filter im Handy meistens so gut unterdrückt werden, daß sie beim Gesprächpartner nicht zu hören sind (davon kann erstmal ausgegangen werden). Die Aufzeichnung des Gesprächs durch die Polizei könnte später als Beweis herangezogen werden. Diese Aufzeichnung gibt die exakte zeitliche Abfolge der einzelnen Gespräche wieder, ohne aber die Geschehnisse in der Zeit zwischen den Telefonate wiedergeben zu können. Leider kann nur ein Anwalt Einblick in die Ermittlungsunterlagen (Aufzeichnung der Gespräche) erhalten.

Warnblinklicht ist nicht zulässig ohne tatsächliche Gefahr. Dementsprechend hast Du (falls nicht anders im Telefonat angegeben) selbstverständlich keinen Warblinker angehabt, sondern nur Rechtsblinker. Dies für den Fall, daß der Blinker doch in der Gesprächsaufzeichnung hörbar ist, bzw. es von Dir im Gespräch gesagt wurde.

Mache Dir keine Gedanken den Notruf gewählt zu haben. Das wird Dir ja nicht vorgeworfen.

Vielleicht ist Deine Frage auch in einem speziellen Verkehrsrechtsforum gut aufgehoben.

Für die Presse ist das nichts. Daran haben die keinerlei Interesse.

Üblicherweise wird als Zahlungsziel für die Ordnungswidrigkeit eine Woche angegeben. Ist so beabsichtigt. Das soll Zeitdruck und Zahlungsbereitschaft bewirken. Überlege trotzdem gründlich was Du machen möchtest. Du kannst auch erstmal einen Einspruch ohne Begründung einlegen, dies der Behörde so mitteilen, die Begründung formulieren und später nachreichen. Ein Einspruch würde allerdings wahrscheinlich mit oder ohne Begründung zwangläufig zu einem Bußgeldverfahren führen. Das Bußgeldverfahren kannst Du problemlos durchlaufen, wenn Dir nichts nachgewiesen werden kann.

Sir Alottafind 12.08.2019 12:21

Notruf wegen so einer Sache anzurufen war prinzipiell ungeschickt. Da rufen nicht nur Parkverhinderte an, auch sonstwie alles, was mit echtem Notruf
nix zu tun hat. Deshalb war der Herr wohl ungehalten; hat Dir aber trotzdem zu helfen versucht.... .

Hättest bei der regulären Polizeidienststellennummer anläuten müssen. Hier weiteres .

Wennst beim Anruf im in zweiter Reihe stehendem Fahrzeug gesessen bist, wäre ein Einspruch gegen die Vorhaltung natürlich sehr gut und erfolgreich möglich.

Gleich ein Vertrauen in 'das System' verlieren, wegen so was?:rolleyes:

Um sich tiefer und erkenntnisreicher mit dem Fall auseinanderzusetzen, ist der Stuhl beim Anwalt (Rechtschutz?) oder diverse Juraseiten sicher besser geeignet als eine Sondlerseite. Sonst grämst Du Dich ewig.

Zappo 12.08.2019 12:33

Zitat:

Zitat von mun_depot (Beitrag 951179)
.....Wenn man keine Schuld hat, sollte man dies auch bekunden! .......

SO siehts aus. Wenn ich bei was erwischt werde, was ich getan habe, dann zahle ich. Wenn ichs nicht getan habe, widerspreche ich.

Also die ganze Sache kommt mir ziemlich hanebüchen vor - haben die Jungs vor Ort da nicht Wichtigeres zu tun als einen Verstoß herbeizuphantasieren?

Jemand, der im Revier sitzt, kann doch nicht als AUGENzeuge dienen, wegen einer versperrten Einfahrt nicht weiterzufahren ist nicht Parken in der zweiten Reihe, sondern maximal Halten. Vielleicht auch nur verkehrsbedingtes Halten.

Klar, man kann solche Auseinandersetzungen auch verlieren. Aber dann hat man zumindest schriftlich, WER hier die Id*oten sind.

Gesetzt der Fall, es ist alles genau so wie geschildert, dann wundert mich der Antrieb für dieses Spielchen doch sehr. Wer sich als Polizist angesichts so eines völlig belanglosen Vorfalls für so ein Konstrukt hergibt, ist m.E. nicht würdig, so eine Uniform zu tragen.

Da ist wohl das Gegenteil von "Freund und Helfer". Und nein, ich bin weder Wut- noch Reichsbürger - aber ich würde doch gutheißen, wenn die Polizei ihre Sache richtig macht - und sich SO automatisch den Respekt verdient, der ihr von vernünftigen Leuten entgegengebracht wird.

Gehört allerdings auch ne sinnvolle "Besatzung" dazu.

Gruß Zappo

Sorgnix 12.08.2019 12:35

ach Till ... :rolleyes:


Also ich würde es mich NIE trauen, ohne triftigen Grund - und das ist nunmal kein Parkproblem - die 110
oder 112 zu wählen ... - da kriege ich schon beim Wählen ein schlechtes Gewissen ... :uii


Deshalb hab ich auch die Nr. der Einsatzstellen (im Nahbereich) gespeichert.


Vor dem Hintergrund würde ich löhnen - und vergessen.
... am Ende will Dir da doch irgendeiner was, um packt das Ding dann nachträglich aus.
Grober Unfug oder so ...



Gruß
Jörg

mun_depot 12.08.2019 13:00

Die Berliner Polizei schreibt über Verkehrsordnungswidrigkeiten und den Notruf 110:

Zitat:

Ergibt sich aus einem Sachverhalt die Notwendigkeit, dass durch die Polizei oder das Ordnungsamt sofort reagiert werden muss (z. B. weil ein Fahrzeug im Rahmen der Gefahrenabwehr abzuschleppen ist), kontaktieren Sie bitte die Polizei (in dringenden Fällen über den Notruf 110)
Quelle: https://www.berlin.de/polizei/aufgab...generstattung/

Unter dem Text-Link "weil ein Fahrzeug im Rahmen der Gefahrenabwehr abzuschleppen ist" ist dort weiter zu lesen:

Zitat:

Beim verbotswidrigen Parken in folgenden Bereichen muss regelmäßig mit der Anordnung des Umsetzens gerechnet werden:
...
vor und gegenüber Grundstücksein- und -ausfahrten, wenn die beabsichtigte Benutzung verhindert wird
Quelle: https://www.berlin.de/polizei/aufgab...kfz-umsetzung/

Dies würde bei einer berechtigten Einfahrtsabsicht in die durch ein fremdes Fahrzeug versperrte Einfahrt zutreffen. Ein schlechtes Gewissen zu haben, ist in diesem Fall also nicht unbedingt angebracht.

Otter 12.08.2019 15:51

In den letzten 10 Jahren habe ich bestimmt 7x die 110 gerufen, wenn ich ein verendetes Stück Wild am Strassenrand gesehen habe. Da hat noch nie jemand gemeckert, im Gegenteil: fast immer bedankt.
Gruß

Sorgnix 12.08.2019 16:59

:clap
... das hat da ja auch weniger geparkt ... :grbl


Ich hab vor ein paar JAhren auch mal auf der AB bei Karlsruhe die 110 gewählt.
Jemand hatte einen Oldtimer-Traktor (eher ne Schrottkiste), mit auf Brusthöhe
herabgelassenem Frontlader samt Gabel ENTGEGEN der Fahrtrichtung auf dem
Standstreifen abgestellt.

Trailer im Ar...???
Unbeleuchtet, ungesichert, kein Warndreieck - Abends in der Dämmerung :clap

Der Kollege fragte mich auch, was ich denn jetzt wolle, steht doch auf dem Standstreifen ... :clap
Nach kurzer Erklärung was denn da so passieren könne sah er es ein.
20 min später (ist das schnell oder langsam?? :confused ) kam ne Meldung im Verkehrsfunk.



Wollen wir jetzt unsere 110-Heldentaten sammeln - oder ging es hier um einen
Fall von Parkverstoß in Verbindung mit Blöd gelaufen?? :rolleyes:
(hätte da noch was :D )

Ich denke, der Fall ist durch, oder?



;)
Gruß
Jörg

2augen1nase 12.08.2019 18:51

Also ich habe mir heute mal den Spaß erlaubt und einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht aus dem Bekanntenkreis angerufen.

Der meinte: Es ist ja eine Anhörung / Verwarnung und da kannst du ohne Probleme darauf antworten und eine Stellungnahme schicken - wohl ohne daraus einen teureren Fall zu machen wenn ich das richtig verstanden habe.

Das genaue Telefongespräch habe ich nicht mehr im Kopf, allerdings bin ich mir zu 100% sicher, dass ich nicht gesagt habe, dass ich in zweiter Reihe stehe - ich hab höchstens gesagt: Ich stehe hier und komme nicht rein.

Zur Frage nach dem Telefon (keine Ahnung warum das wichtig ist):

Ich habe natürlich per Handy angerufen und war direkt bei meinem Auto, ich saß nicht die ganze Zeit drin, war aber in unmittelbarer Nähe - nach geltendem Recht gilt das aber dennoch als Halten, da ich ja unverzüglich handeln hätte können.

Das Telefongespräch hat sicherlich auch über drei Minuten gedauert, das wird wohl der Knackpunkt sein.

Die Tante vom Ordnungsamt habe ich heute leider nicht erreicht, ich hätte gerne mal dort angerufen um mich über die Sache schlau zu machen.


Ich weiß immer noch nicht genau was ich mache. Es kotzt mich jedenfalls tierischst an.


@SirAllottafind:

Das Vertrauen würdest du auch verlieren, wenn du im Detail mitbekämst was hier mit diesem Verein gerade läuft und auch in der Vergangenheit mit dem Stadionneubau lief. Google mal zum Thema CFC und suche mal bei Facebook nach den Kommentaren von Herrn Fassmann dazu - der hat den ganzen Dreck der da gelaufen ist fein säuberlichst recherchiert und aufgelistet. Es ist nicht nur der Fascho-Verein inklusive Fans der die Stadt (zumindest Imagemäßig) extrem belastet, sondern auch Steuergelder die da in Größenordnung verpulvert werden und wurden - und das in Zeiten wo für viele andere Dinge angeblich kein Geld da ist...
Es ist doch komisch: Ich als Anwohner werde bestraft, während alle anderen ungeschoren hier im Umfeld alles dicht machen können. Ich habe es jedenfalls in den vergangenen 5 Jahren nicht einmal erlebt, dass hier ein Auto abgeschleppt wurde oder der Ordnungsdienst durchgegangen ist um Protokolle zu verteilen. Selbst die Polizei, die ja zumindest vor Spielbeginn zahlreich vor Ort ist, greift hier nicht regelnd ein, selbst dann nicht, wenn man diese freundlich auf das Chaos anspricht. Da heißt es dann nur, dass man dafür nicht zuständig sei...

Glaub mir, ich habe Grund genug, bei all dem was in den letzten zwei Jahren hier abging, den Glauben an einen Rechtsstaat zu verlieren - das hat natürlich mit dem "Ticket" jetzt eher untergeordnet zu tun, aber Mauscheleien muss es ja offensichtlich geben.:eek

mun_depot 12.08.2019 19:50

Eine Freisprechanlage hat den Vorteil, daß man während einer Fahrt telefonieren darf. Ohne Freisprechanlage darf man das nicht.

Du hast also während des Gesprächs mit dem Polizisten das Auto in eine freie Parklücke eingeparkt (nicht in vor eine Einfahrt!).

Wer will Dir nun beweisen können, daß Du dies nicht so getan hast?

Kartoffelhorst 12.08.2019 21:55

Zitat:

Zitat von 2augen1nase (Beitrag 951187)
Ich habe natürlich per Handy angerufen und war direkt bei meinem Auto, ich saß nicht die ganze Zeit drin, war aber in unmittelbarer Nähe - nach geltendem Recht gilt das aber dennoch als Halten, da ich ja unverzüglich handeln hätte können.

Wer sein Fahrzeug verläßt oder länger als drei Minuten hält, der parkt.

So sagt es der § 12 Absatz 2 der StVO.

Nur mal am Rande angemärkt.

;)

Sir Alottafind 12.08.2019 22:20

Zitat:

Zitat von 2augen1nase (Beitrag 951187)

Das Vertrauen würdest du auch verlieren, wenn du im Detail mitbekämst was hier.....

Gut, Vertrauen ist nicht das zutreffende Wort; sagen wir: Zuversicht.

Aber frag Dich mal, warum offensichtlich sich keine wirksame Menge an wohl ebenso angepissten betroffenen Anliegern zusammentut, um zb im Falle der wilden Parkerei effektiv auf den Putz zu hauen. Solche negativen Situationen gibts nur deswegen, weil das ebend nicht passiert, und das wissen die Verantwortlichen auch und treibens so weit als möglich.

Dazu muss ich keine bestimmte Partei wählen, die das für mich mal wieder erledigen soll und Ehrlichkeit etabliert (was im übrigen keine Partei tut). Die Leut vor Ort müssten sich zusammentun, um zb das nette Instrument des Öffentlichmachens/Bloßstellens auszunutzen und jeden Zuparker konsequent über entsprechend langen Zeitraum abschleppen zu lassen.

Was nebulöse Unklarheiten und Grauzonen bis hin zu Ungesetzlichkeiten bei (Bau)Projekten angeht, hab ich die Erfahrung gemacht, dass es eben Menschen (und das sind fast alle) gibt, die an was profitieren wollen, und der Rest darf nicht partizipieren, sondern eher die Zeche mitzahlen. Aber selbst diese Arschkarteninhaber sind bei Möglichkeit jederzeit bereit, auch mal hemmungsloser Partizipierer sein zu dürfen, und alle zuvor vehement eingeforderten Moralitäten und Träume von Ehrlichkeit gehen einfach mal so über die eigene Bordwand.


Zurück zum Kernthema: Aus der Sache kommst Du meiner Meinung nach mit geschickter Wortwahl raus. Rechtschutzversichert? Wunderbar!

ghostwriter 12.08.2019 23:11

Zitat:

Wer sein Fahrzeug verläßt oder länger als drei Minuten hält, der parkt.
ach,
dann stehen die autos gar nicht im stau ... die parken alle!?
und baustellen- bzw. rote-ampel-parker gibt es auch ...

:suspekt:

Watzmann 13.08.2019 05:59

Zitat:

Zitat von ghostwriter (Beitrag 951216)
ach,
dann stehen die autos gar nicht im stau ... die parken alle!?
und baustellen- bzw. rote-ampel-parker gibt es auch ...

:suspekt:

Da sitzen die Fahrer aber im Normalfall noch im Fahrzeug, Du "Dipflischisser". :D

2augen1nase 13.08.2019 07:44

Die Annahme von Ghostwriter ist auch grundlegend falsch, denn es werden im Gesetzt explizit Verkehrsbehinderungen ausgeschlossen.

Für mich persönlich rechtlich schwer einzuschätzen - denn wenn jemand meine Einfahrt illegalerweise zuparkt, ist das ja durchaus eine Verkehrsbehinderung - zumindest für mich...:D

Kartoffelhorst 13.08.2019 08:02

Zitat:

Zitat von ghostwriter (Beitrag 951216)
ach,
dann stehen die autos gar nicht im stau ... die parken alle!?
und baustellen- bzw. rote-ampel-parker gibt es auch ...

:suspekt:

Bei Stau und roten Ampeln wird verkehrsbedingt gehalten. Das ist hier zu unterscheiden.

Aber es sollen neuerdings sogar erfolgreich Äpfel mit Birnen verglichen worden sein.

:iron;)

Sir Quickly 13.08.2019 10:00

Zitat:

Zitat von Kartoffelhorst (Beitrag 951226)
Aber es sollen neuerdings sogar erfolgreich Äpfel mit Birnen verglichen worden sein. :iron;)

Das lohnt sich auch oft. Manchmal schmeckt der Birnenbrand besser, manchmal der Calvados...

Sorgnix 13.08.2019 10:21

Herr Gimbli: IHR Einsatz bitte ... :D

:Proscht
J.

Brainiac 13.08.2019 14:25

Normalerweise muss in dem Knöllchen genaue Uhrzeit, genauer Ort (Hausnummer) und Zeuge genannt werden.
Ist das in deinem Fall so?
Der Beamte am Telefon konnte doch nicht wissen wo genau du standest... :suspekt:

Kartoffelhorst 13.08.2019 20:25

Zitat:

Zitat von Sir Quickly (Beitrag 951228)
Das lohnt sich auch oft. Manchmal schmeckt der Birnenbrand besser, manchmal der Calvados...

Sir Mopped, ich glaube, wir schweifen ab.

:lol:lol:lol

ghostwriter 13.08.2019 22:56

@till: betrifft dich irgendwas davon!? :grbl

Zitat:

(1) Das Halten ist unzulässig

1. an engen und an unübersichtlichen Straßenstellen,

2. im Bereich von scharfen Kurven,

3. auf Einfädelungs- und auf Ausfädelungsstreifen,

4. auf Bahnübergängen,

5. vor und in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten.



(3) Das Parken ist unzulässig

1. vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5,00 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten,

2. wenn es die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert,

3. vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber,

4. über Schachtdeckeln und anderen Verschlüssen, wo durch Zeichen 315 oder eine Parkflächenmarkierung (Anlage 2 Nummer 74) das Parken auf Gehwegen erlaubt ist,

5. vor Bordsteinabsenkungen
quelle

2augen1nase 14.08.2019 08:23

@Braniac:

Diese Daten sind angegeben, allerdings auch mit Abweichungen, die sehr kurios sind. So habe ich beispielsweise um 19.34 Uhr das erste Mal dort angerufen - im Schreiben steht aber ich hätte dort sei 19.30 Uhr gestanden - da hat man also die 3 Minuten (Halten) schon vorsorglich abgezogen - obwohl ich 19.30Uhr noch gar nicht zu Hause war... Interessanterweise wurde das Ende des Parkens in zweiter Reihe auf exakt die Uhrzeit bestimmt, in der mich der Polizist zurückgerufen hatte - denn da hatte sich das Problem ja vorerst geklärt, da mein Nachbar mir ja freundlicherweise erlaubt hat in seiner Einfahrt zu stehen - was aber dennoch ein Grund für eine Ordnungswidrigkeit wäre (wahrscheinlich), da das ja ebenfalls eigentlich nicht zulässig ist.


@Ghostwriter: Keiner der Punkte trifft zu, den Link hatte ich im Vorfeld natürlich auch schon aufgesucht...:rolleyes: Der Vorwurf "Parken in zweiter Reihe" ist ja dort aber nicht abgebildet, ist aber natürlich trotzdem nicht zulässig.


Ich habe mich nun dazu entschlossen einen freundlichen Brief ans Ordnungsamt zu schreiben und den Sachverhalt aus meiner Sicht zu beschreiben - in der Hoffnung, dass dort vernünftige Menschen arbeiten, die erkennen dass das eine aussergewöhnlich doofe Situation war. Mal sehen ob das hilft.

mun_depot 14.08.2019 18:39

Machst schon das Richtige. Können ja dort nicht alles Blödmänner sein. Viel Erfolg und lass Dich nicht unterkriegen!

12345678 18.08.2019 23:22

Hier kann man nur noch den Kopf schütteln,aber nicht wegen der Polizei,unfassbar.

2augen1nase 19.08.2019 22:40

Ich hab keinen blassen Schimmer was dein Problem ist, ABER:

Ich habe den Brief geschrieben und bin gespannt wie die Reaktion ausfällt - ich werde berichten! :bussl

Danke für eure Ratschläge und Meinungen zum Thema :bussl

2augen1nase 31.08.2019 08:52

So.

Hat nun doch einige Zeit gedauert, aber gestern kam die Antwort:

"Die Einstellung erfolgt im Rahmen des pflichtgemäßen Ermessens der Verwaltungsbehörde."


Über die Entscheidung freue ich mich, da hat sich der Aufwand also gelohnt - und gelernt habe ich dabei auch einiges...:rolleyes:

mun_depot 31.08.2019 09:54

Super, freut mich auch!

Deistergeist 31.08.2019 10:05

:clap

Kartoffelhorst 31.08.2019 11:06

Sehr gut. Es gibt also doch noch Behörden, die auch mal im Sinne des Bürgers entscheiden. :yeap

2augen1nase 31.08.2019 22:35

@Kartoffelhorst: Zumindest gibts Leute auf der Behörde, die verständnisvoll und gerecht sind.

Ich bin froh über den Ausgang und hab dabei meinen Teil auch gelernt.


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