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samson 24.08.2016 14:04

Zitat:

Zitat von VR6Treter (Beitrag 899591)
Gleiches Strafmaß ob es nun ein Schlagring ist oder eine 08.

Wobei ich mehr Respekt vor einem verrosteten Schlagring als vor einer verrosteten 08 hätte. :rolleyes:

dersucher 24.08.2016 14:21

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Übrigens, der Schlagring ist nicht alt, wird heute noch so verkauft...
Auf der Mitte stand mal Boxer drauf...
Fotoquelle Express Düsseldorf

VR6Treter 25.08.2016 10:43

Zitat:

Zitat von samson (Beitrag 899599)
Wobei ich mehr Respekt vor einem verrosteten Schlagring als vor einer verrosteten 08 hätte. :rolleyes:

Wie recht du hast...:clap:D

LG Jörg

devi 25.08.2016 13:32

Zitat:

Zitat von samson (Beitrag 899110)
Die Scheibe könnte auch der Rest eines Uhrenpendels sein? Die Größe würde passen.

Danke für den Tip und ja es ist ein Uhrpendel

devi 25.08.2016 13:34

Danke an alle für die Auflösung einiger Dinge. Der Schlagring wurde entsorgt...habe keine Lust auf Ärger ;-)

Frank Enstein 25.08.2016 16:49

So einen Ring hatte ich mal aus dem Nachlass eines SA Mann. Übrigens der Feuerstein ohne Blei verwirrt öfter mal die Archos weil die den nicht zuordnen können.

GeldspielerXX 26.08.2016 23:14

Zitat:

Zitat von VR6Treter (Beitrag 899591)
So sieht es aus...

Waffengesetz
Anlage 2
(zu § 2 Abs. 2 bis 4)

Waffenliste

Abschnitt 1:
Verbotene Waffen

Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten:

1.3.2
Stahlruten, Totschläger oder Schlagringe;

Gleiches Strafmaß ob es nun ein Schlagring ist oder eine 08.

Für mich zwar völlig unverständlich aber so ist es halt, es ist eine Waffe...


Waffengesetz
Abschnitt 4 - Straf- und Bußgeldvorschriften (§§ 51 - 54)
§ 52 Strafvorschriften

(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1. entgegen § 2 Abs. 1 oder 3, jeweils in Verbindung mit Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.2.2 bis 1.2.5, 1.3.1 bis 1.3.3, 1.3.5, 1.3.7, 1.3.8, 1.4.1 Satz 1, Nr. 1.4.2 bis 1.4.4 oder 1.5.3 bis 1.5.7, einen dort genannten Gegenstand erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt.



LG Jörg


Fast der komplette Auszug aus dem WaffG - Danke :sleep

Ja in Deutschland ist vieles verboten, sogar das sich zur Wehr setzen gegen Verbrecher und Mörder und das unabhängig ob mit einem Schlagring oder Tierabwehrspray oder einfach nur mit der Faust. Im Falle einer Notwehr wäre ein Schlagring nicht unbedingt meine Wahl (da ja verboten), aber wer im Besitz einer solchen "Waffe" ist wird nicht lange überlegen diese in einer Notsituation einzusetzen.

Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft.....

Ganz schön schwammig, aber nicht nur diese Textpassage, sonder das ganze WaffG. Am Ende liegt es in der Laune des Richters, und der Tatsache ob er gerade Verstopfung hat oder nicht, wie lang dieser Gummitext in die Länge, unter der Berücksichtigung der leeren Staatskassen, gezogen wird. Manchmal ist das Strafmaß (Bestrafung) zweitrangig insb. dann wenn es um Wirtschaftliche Aspekte geht.

Störtebecker 29.08.2016 17:42

@GELDSPIELERXX ,,,, Also für mich liest sich das so als ob du schonmal Ärger mit dem Waffengesetz bekommen hast !! Oder woher stammen deine Weißheiten ??

Siebken 29.08.2016 20:09

Zitat:

Zitat von Frank Enstein (Beitrag 899722)
So einen Ring hatte ich mal aus dem Nachlass eines SA Mann. Übrigens der Feuerstein ohne Blei verwirrt öfter mal die Archos weil die den nicht zuordnen können.

Schlagring und SA Mann, schon hat die Sache eine ganz spezielle Würzung.

Trotzdem schöne Funde Manu! :uii

clownhoppla 29.08.2016 21:29

Zitat:

Zitat von Störtebecker (Beitrag 900066)
@GELDSPIELERXX ,,,, Also für mich liest sich das so als ob du schonmal Ärger mit dem Waffengesetz bekommen hast !! Oder woher stammen deine Weißheiten ??

Er hat halt viel viel Zeit zum Gesetze studieren...dafür ist er ja sehr bekannt:dance:D


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