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MikeRound 27.03.2014 13:38

sucher , begleitung ?!
 
Moin suchers :D


Hab mal eine Frage ?!

Würde es jemanden stören bzw würde man Ärger mit dem Gesetz bekommen wenn man jemanden als Begleitung mitnimmt zur Suche ich -(mit Genehmigung ) begleitung ohne

xp68 27.03.2014 13:43

Von wo kommst Du denn ?

Gruß xp 68

MikeRound 27.03.2014 13:45

Siehe " Ort " :'D

Außer in baynern müsste doch dann das selbe Recht gelten oder nicht

chabbs 27.03.2014 13:52

In der Tat habe ich schon mitbekommen, dass die LDA da Unterschiede machen. Bei uns wäre das kein Problem, aber ich würde das von Fall zu Fall mit Deinem Denkmalamt abklären.

Solange der die Funde über Dich meldet, wüsste ich zwar nicht, wo das Problem sein sollte...aber Du kennst ja den Amtsschimmel.

uglydigger 27.03.2014 15:17

Hallo
die Genehmigungen sind nicht Übertragbar also Personenbezogenen.
Ich würde auch vorher nachfragen beim zuständigen LDA wegen der Begleitung.
Nicht das Du noch Ärger bekommst und der Schuss nach hinten los geht.
Wenn ich jemanden mitnehme sag ich dem zuständigen Archäologen bescheid.
Klar ist auch das ich seine Funde melden muß.
Gruß
Andy

Harzhorn 27.03.2014 16:55

Nach mündlicher Rückfrage beim Archi Solls gehen

dcag99 28.03.2014 10:01

interessant wäre noch:

meinst du mit mitgehen auch mitsondeln (also er mit eigener sonde) oder nur er läuft nebenher und schwenkt ab und zu die sonde?

weil: solange er keinen eingriff in den boden vornimmt und solange er die erlaubnis des grundstückeigentümers hat .. darf er natürlich einfach mitlaufen.

MikeRound 28.03.2014 10:23

Generell das dabei sein , Naja erklärt sich jetzt Eigl von selbst solange die Person nur dabei ist und nicht eingreift (buddeln , sondeln , Funde sichern ) und vom grundbesitzer geduldet ist , ist es erlaubt . Ansonsten wieder tatbestand .. finde ich bissl blöd aber Naja .. :P

dcag99 28.03.2014 11:22

sondeln darf er schon .. nur nicht in den boden eingreifen! das ist wichtig zu verstehen. es verbietet dir egal wo niemand die metallsonde zu schwingen.. nur der eingriff in den boden ist verboten!

er darf also bis zum "bling" alles machen. buddeln darfst du dann ;-)

DaddyCool 28.03.2014 12:02

Zitat:

Zitat von dcag99 (Beitrag 814777)
sondeln darf er schon .. nur nicht in den boden eingreifen! das ist wichtig zu verstehen. es verbietet dir egal wo niemand die metallsonde zu schwingen.. nur der eingriff in den boden ist verboten!

Da kann man unterschiedlicher Rechtsauffassung sein...

dcag99 28.03.2014 12:10

Zitat:

Zitat von DaddyCool (Beitrag 814790)
Da kann man unterschiedlicher Rechtsauffassung sein...

das ist so nicht ganz richtig. bei den leuten die wegen sowas mal ärger gehabt haben, ging es zumeist noch darum, das grabungsgeräte dabei waren.

natürlich kannst du keinem glaubhaft versichern, dass du gerne "piep" hörst und mehr nicht, wenn du eine schaufel in der hand hast.
in den gesetzen steht auch immer ganz klar bodeneingriffe. das reine ablaufen kannst du ja nicht verbieten. ist ein wenig wie bei den radarwarnern.. du darfst es besitzen .. du darfst es in betrieb nehmen .. nur nicht im auto oder einem sonstigen gefährt das am straßenverkehr teilnimmt. einen radarwarner auf der couch einschalten kann dir keiner verbieten.(macht ja auch keinen sinn)...

eine suche nach dem ehering der dir im garten / wiese verloren gegangen ist kannst du so locker ohne genehmigung machen .. weil du ja nicht graben musst und daher auch nichts dabei hast mit dem man graben kann.

lilresa 02.04.2014 08:53

Um das noch einmal zu vervollständigen: solange eine Fläche nicht eingefriedet ist, benötigt man rechtlich keine Genehmigung diese zu betreten (sonst wären Wanderungen und Spaziergänge schnell ziemlich anstrengend). Hausfriedensbruch wird es nur dann, wenn der rechtmäßige Eigentümer zum Verlassen auffordert und dem nicht nachgekommen wird.

Unstrittig ist aber wohl, dass man alleine aus Anstand und Respekt vorher fragt. Ganz abgesehen davon, dass es natürlich bei Eingriffen in den Boden usw. Pflicht ist.


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