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Zappo 26.01.2019 13:00

Zitat:

Zitat von Sir Alottafind (Beitrag 944362)
....Jetzt kommts halt auch drauf an, in welchem Umfang der Hinterlieger das Weglein benutzt. .......
Aber alles hat auch seine gute Seite: Preisdrücken versuchen mit der Tatsache, dass man eine ziemlich nutzlose und u.U. lärmige Flurnummer mit erwerben würde. Wird auch interessant sein zu erfahren, wer zb. den Schnee wegräumt.

Nun, wie das zur Zeit genutzt wird, ist aber keine Garantie, daß das weiter so gehandhabt wird.

Besitzer kommen und gehen, deren Interessen und Eckdaten ändern sich und schon wird aus nem Wegerecht, was anno dunnemals sinnvollerweise dafür eingerichtet wurde, daß der Betreffende mit dem Ochsenkarren einmal im Jahr seinen von Topographie und Bebauung "gefangenen" Bauerngarten mit Mist versorgen kann, ein Weg, auf dem jeden Tag 3mal das Auto des Untermieters rein- und rausfährt, weil der Besitzer nen Parkplatz mitvermietet. Oder nachweisen muß. Oder so. (Wasn Satz :) )

Doof ist eben, daß Du da ein Grundstück kaufen mußt, was Dir eigentlich nicht wirklich dient.

Das Gute an der Situation ist aber doch, daß das Grundstück trotz Wegerecht bzgl. Wohnen, Aussenanlagen usw. weitgehend funktioniert.

Für die Befahrbarkeit müssen im übrigen beide halb/halb sorgen. Vielleicht hast Du ja auch bezüglich des Zustandes und des Anspruches an Belag und der Frage, wie oft da zu fegen ist, so exorbitante Vorstellungen, daß der Betreffende dann abwinkt und lieber aufs Wegerecht ganz verzichtet :) :) :)

Oder Du bietest an, daß DER den gelben Teil kauft - er könnte ja dann DIR ein kleines Wegerecht einräumen, daß Du gerade aufs Grundstück kommst :) :) :)

Nun ja, eher Scherz. Ich würde einfach den Preis drücken versuchen. ÄNDERN an der Situation wird sich da eher nichts - bzw. eher nur dann, wenn der Nachbar extrem einsichtig und vernünftig ist. Da setzt es aber bei Grundstücksfragen -leider- gerne mal aus.

Gruß Zappo


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