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-   -   Gesetzeslage in Brandenburg? (http://www.schatzsucher.de/Foren/showthread.php?t=52533)

Caddy 18.06.2009 17:24

Zitat:

Zitat von Cowboybasti (Beitrag 533897)

meine archäologin hat mal zu mir gesagt , wenn ich dir keine genehmigung geben würde, dann würdest du es trotzdem machen und wir hätten dann im endeffect beide nix davon . und so ist es auch ,.

Ein sehr kluger Satz ! Ist aber bis jetzt von einigen Ämtern noch nicht verstanden worden. Einfacher ist es , das Wort Raubgräber zu benutzen.

Erdspiegel 18.06.2009 17:27

Zitat:

Zitat von The_Ork (Beitrag 533764)
ja da steht wer gezielt nach denkmälern sucht... wenn ich nun aber auf feld gehe und nach coladosen suche??

Suchst Du denn nach Cola Dosen?

Der Stand der Dinge ist der,das der Gebrauch von Metalldetektoren im Land Brandenburg genehmigungspflichtig ist.Ganz egal wo,wann,wie und weshalb.

Die allgemeine Präsenz von Ordnungsbeamten wurde erhöht;nicht wegen der Sondler,sondern wegen illegaler Müllentsorgung,Schwarzangler,Parken im Wald,Hunde ohne Leine sonstwo,unerlaubte Baumaßnahmen......usw.
Nun hängt es von den Beamten ab,die auch in Zivil unterwegs sind, was Sache sein wird.
Wirst Du ohne LDA-Genehmigung auf dem Acker angetroffen,gibt es zwei Möglichkeiten:
1.Es gibt eine mündliche Verwarnung; Du darfst dich schnell,ohne Sang & Klang entfernen und nicht nie wieder sehen lassen.
2.Es gibt das volle Brett;zumindest mit Detektorbeschlagnahme und Bußgeldverfahren.Ob's denn noch schärfer wird,steht in den Sternen.


Um in den Genuß der ersten Möglichkeit zu kommen,sollte man schon Einiges draufhaben.:)
Wer da mit Floskeln,Gestammel oder 'Schlüssel verloren' anfängt,kann's gleich sein lassen.:rolleyes:

Gruß,Erdspiegel

Caddy 18.06.2009 17:47

Übrigens Ork noch mal zum §2 speziell Absatz 4. Wegen Streitigkeiten zum Thema Denkmal und Bodendenkmal , habe ich mich mal aus einem anderen Forum höflichst verabschiedet . Und ich wette da schnallen es einige heute noch nicht . Da hies es , auf und nach Bodendenkmälern wird nicht gesucht , nur wird z.B. in unseren Bundesländern das Wort Bodendenkmal etwas anders definiert . Obwohl es selbst bei Wiki eindeutig erklärt wird . Auslegungssache halt . So wie ich es verstehe , :neenee auf unsere BL bezogen , ist jeder Knopp in der Erde ein Bodendenkmal .

Erdspiegel 18.06.2009 18:07

Zitat:

Zitat von Caddy (Beitrag 533906)
Übrigens Ork noch mal zum §2 speziell Absatz 4. Wegen Streitigkeiten zum Thema Denkmal und Bodendenkmal , habe ich mich mal aus einem anderen Forum höflichst verabschiedet . Und ich wette da schnallen es einige heute noch nicht . Da hies es , auf und nach Bodendenkmälern wird nicht gesucht , nur wird z.B. in unseren Bundesländern das Wort Bodendenkmal etwas anders definiert . Obwohl es selbst bei Wiki eindeutig erklärt wird . Auslegungssache halt . So wie ich es verstehe , :neenee auf unsere BL bezogen , ist jeder Knopp in der Erde ein Bodendenkmal .


Genau so sieht's aus.
Und der Archi endscheidet dann,ob der olle Knopp im Zusammenhang mit Fundgegend & Fundumstand von wissenschaftlicher Bedeutung ist oder nicht.:D

Caddy 18.06.2009 19:14

Wir können die Sache auch noch etwas weiter treiben : Wenn meine Kinder durch die Natur laufen , und irgendwas interessantes von der Erde aufheben , könnten sie ,laut Gesetz , schon ein Bodendenkmal verschoben haben.... Wenn es gewisse Ämter mal verstehen würden , das wir auch gerne einen Fotoapparat mitführen , auch in der Lage sind GPS -Daten festzuhalten , sämtliche interessante Funde zur Meldung bringen , gerne an einer Zusammenarbeit bereit sind usw. .... evtl. öffnen sich dann auch mal ein paar Tore in unseren Bundesländern .
So jetzt hat der Caddy sich mal wieder etwas aufgeregt , war auch mein letzter Beitrag in diesem Thema .

Gruss an alle Geknickten vom Caddy

Spatenschlepper 18.06.2009 19:16

Zitat:

Zitat von Erdspiegel (Beitrag 533902)
Der Stand der Dinge ist der,das der Gebrauch von Metalldetektoren im Land Brandenburg genehmigungspflichtig ist.

Die Behauptung hört man immer wieder, aber keiner kann ne Rechtsgrundlage nennen.
Das einzigste was ich bisher dazu gefunden hab ist das hier:

http://www.bravors.brandenburg.de/si..._01.c.14211.de

Das verbietet aber nicht den Gebrauch einer Sonde allgemein.
(das Denkmalgesetz und den zivilrechtlichen Kram mal ausser acht gelassen)

Erdspiegel 18.06.2009 20:52

Zitat:

Zitat von Spatenschlepper (Beitrag 533938)
Die Behauptung hört man immer wieder, aber keiner kann ne Rechtsgrundlage nennen.
Das einzigste was ich bisher dazu gefunden hab ist das hier:

http://www.bravors.brandenburg.de/si..._01.c.14211.de

Das verbietet aber nicht den Gebrauch einer Sonde allgemein.
(das Denkmalgesetz und den zivilrechtlichen Kram mal ausser acht gelassen)

Der Sondengebrauch ist deshalb genehmigungspflichtig,weil man damit nach Kampfmittel,Militaria,Wertgegenständen oder Bodendenkmäler sucht.Und die Rechtsgrundlage ist in den einzelnen Gesetzen geregelt.Außerdem ist das Graben auch erlaubnispflichtig.Wer sucht schon ohne zu graben?
Der Gesetzeswust ist so konstruiert,das man immer gegen irgendetwas verstößt,es sei denn man läßt sich an die Kette legen.
Eine allgemeine Rechtsgrundlage hält das System auch nicht für nötig,da sowieso keiner mit 'ner Klage durchkommt.
Die Wehrmacht hat auch nicht gefragt,bevor sie meiner Oma eine Flak in den Garten gestellt hat.
Wer will,kann sich 'ne Sondelgenehmigung in Brandenburg holen(die gibt's) und wer nicht will,der eben nicht.

ogrikaze 18.06.2009 22:09

So dazu hab ich jetzt auch mal ne Frage Ihr Allwissenden. Was ist eigentlich wenn mein Jäger des Vertrauens in Brandenburg am Hochsitz Jagdmuni verloren hat und ich geh sie suchen. Soll er da den KMRD holen? Oder ne Sondergenehmigung beantragen.

Das ist jetzt kein Witz oder ne faule Ausrede, wirklich passiert und ich habs auch im Laubwald gefunden. Ist der Jäger, wo immer die Borstentiere für den Stammtisch herkommen. Aber was wäre wenn da der falsche Zeitgenosse vorbeikommt.

Caddy 18.06.2009 22:17

Zitat:

Zitat von ogrikaze (Beitrag 534044)
So dazu hab ich jetzt auch mal ne Frage Ihr Allwissenden. Was ist eigentlich wenn mein Jäger des Vertrauens in Brandenburg am Hochsitz Jagdmuni verloren hat und ich geh sie suchen. Soll er da den KMRD holen? Oder ne Sondergenehmigung beantragen.

Das ist jetzt kein Witz oder ne faule Ausrede, wirklich passiert und ich habs auch im Laubwald gefunden. Ist der Jäger, wo immer die Borstentiere für den Stammtisch herkommen. Aber was wäre wenn da der falsche Zeitgenosse vorbeikommt.

Kann Dir in dem Falle keiner verbieten , könntest ja auch mit dem Leitungsprüfer aus dem Baumarkt über den Rasen kriechen . Ansonsten siehe § 14 eures Denkmalschutzgesetzes .;)

IG Phoenix 19.06.2009 06:41

Zitat:

Zitat von Erdspiegel (Beitrag 533975)

Eine allgemeine Rechtsgrundlage hält das System auch nicht für nötig,da sowieso keiner mit 'ner Klage durchkommt.


Nanana, bitte keine Falschmeldungen!

Schon mal was vom "Mythos-Urteil" gehört? Wenn wir 1999 in Hessen nicht das Landesamt für Denkmalpflege wegen Nachforschungsgenehmigungen verklagt hätten - und auch gewonnen haben - dann gäbe es heute noch keine NFG.

Das gilt auch für Brandenburg. Antrag stellen, bei Ablehnung Widerspruch einlegen unter Hinweis auf das Mythos-Urteil, bei Zurückweisung des Widerspruchs Klage vor dem Verwaltungsgericht einreichen. So kommt man auch in Brandenburg zu seiner NFG.

Viel Erfolg

Walter


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