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Shakerz 20.07.2017 17:22

Genau - da es nur ein Verwarnungsgeld ist einfach überweisen u. die Sache ist erledigt...


Gruß

S.

igelmeister 21.07.2017 12:27

Zitat:

Zitat von Shakerz (Beitrag 917524)
Genau - da es nur ein Verwarnungsgeld ist einfach überweisen u. die Sache ist erledigt...

Schon klar und auch schon längst erledigt ;)

Es ging aber eher darum, dass meine Frau als Halterin und nicht ich als Fahrer (der eindeutig nicht weiblich ist) angeschrieben wurde. Wäre es nun üblich - wie im Eingangsposting passiert - den möglichen unter der Halteradresse gemeldeten Fahrer direkt anzuschreiben, hätte ich den Brief bekommen ...

LG

Zappo 21.07.2017 15:23

Zitat:

Zitat von igelmeister (Beitrag 917564)
Schon klar und auch schon längst erledigt ;)

Es ging aber eher darum, dass meine Frau als Halterin und nicht ich als Fahrer (der eindeutig nicht weiblich ist) angeschrieben wurde. Wäre es nun üblich - wie im Eingangsposting passiert - den möglichen unter der Halteradresse gemeldeten Fahrer direkt anzuschreiben, hätte ich den Brief bekommen ...

LG

Angeschrieben wird doch immer der Halter. Woher sollen die Jungs denn wissen, wer das auf dem Photo ist?

Da meine Karre auf mich angemeldet ist, krieg ich auch immer Photos von Madame :) Da steht dann sinngemäß: "Da Sie als Fahrer laut Bild nicht in Frage kommen, bitten wir Sie um Mitteilung, um wem es sich beim Fahrzeuglenker handelt" ---- oder eben einfach bezahlen. Was ich dann tue.

Jeder Mensch hat das Recht, Fehler zu begehen - und für die Folgen einzustehen.

Gruß Zappo

Shakerz 21.07.2017 16:32

Zitat:

Zitat von Zappo (Beitrag 917568)
Da meine Karre auf mich angemeldet ist, krieg ich auch immer Photos von Madame :) Da steht dann sinngemäß: "Da Sie als Fahrer laut Bild nicht in Frage kommen, bitten wir Sie um Mitteilung, um wem es sich beim Fahrzeuglenker handelt

Sehr gut dargestellt. Mehr gibt es eigentlich nicht zu sagen. Der Fahrzeughalter ist eben Auskunftspflichtig (als Zeuge), auch wenn die Lichtbildauswertung männlich ist...


Gruß

S.

allradteam 21.07.2017 17:20

Zitat:

Zitat von Zappo (Beitrag 917568)
Angeschrieben wird doch immer der Halter. Woher sollen die Jungs denn wissen, wer das auf dem Photo ist?

Schon mal was von biometrischen Daten in den neuen Ausweisen gehört? Und? Dämmert es?

Zappo 21.07.2017 17:28

Zitat:

Zitat von allradteam (Beitrag 917572)
Schon mal was von biometrischen Daten in den neuen Ausweisen gehört? Und? Dämmert es?

Ich bezweifle stark, daß das im Normalfall zur Eintreibung von 10 Euro - Strafzetteln herangezogen wird. Da ist ein automatischer Brief an den Halter denn doch einfacher.

Mal ganz zu schweigen davon, daß da entsprechend meist lausiger Blitzerauflösung bundesweit sicher mehrere Verdächtige in Frage kommen. Ich glaube auch nicht, daß alle im Perso ein in Hinsicht "biometrischer Daten" unbearbeitetes Bild abgeben. Dämmerts?

Gruß Zappo

Shakerz 22.07.2017 14:23

Zitat:

Zitat von allradteam (Beitrag 917572)
Schon mal was von biometrischen Daten in den neuen Ausweisen gehört? Und? Dämmert es?


Das ist nun wirklich Science-Fiction...

dcag99 24.07.2017 09:04

zumal zu einem guten vergleich auch das blitzerfoto biometrisch sein müsste ;-)

igelmeister 24.07.2017 10:08

Zitat:

Zitat von Shakerz (Beitrag 917571)
Sehr gut dargestellt. Mehr gibt es eigentlich nicht zu sagen. Der Fahrzeughalter ist eben Auskunftspflichtig (als Zeuge), auch wenn die Lichtbildauswertung männlich ist...


Gruß

S.

Ich verweise hier nochmal auf den Eingangsbeitrag...

Zappo 24.07.2017 10:26

Zitat:

Zitat von igelmeister (Beitrag 917705)
Ich verweise hier nochmal auf den Eingangsbeitrag...

Der da berichtet - FALLS ich das richtig verstanden habe - daß Frau A geblitzt wurde, Frau B aber gefahren ist und nun Post bekam.

Als Frau B würde ich da Widerspruch einlegen mit der Begründung, daß ich nicht gefahren bin. Evtl. Nachweis: Abgleich mit Lichtbild.

Mehr würde mich da (offiziell) erstmal nicht interessieren - so merkwürdig das mit der Adresse ist.

Sollte mittlerweile die Sache nihct sowieso erledigt/weiter fortgeschritten sein?

Michael aus G 24.07.2017 21:22

:DIch hab ne Verkehrsrechtschutz der ARAG. Die kümmert sich um sowas gerne...

Sorgnix 24.07.2017 22:28

:grbl


:sleep


... dieser Thread ist mittlerweile sowas von abgefrühstückt :popcorn:

Wg. der par Tacken wird hier ganz schön Wind produziert.

Rechtschutz ist u.U. vielleicht auch ganz nett.
... anständig fahren ist auf Dauer aber billiger :D ;)


Gruß
jörg

Michael aus G 25.07.2017 11:50

Wie immer gehts beim Knöllchen ums Prinzip, ala Behörden vs Bürger... :D

torstenk 02.09.2017 02:43

irgendwie steckt hier gefährlich viel Halbwissen drinn.

Verjährung: der tatsächlich Betroffene muss innerhalb von 3 Monaten ab Tag der Begehung der Verkehrsordnungswidrigkeit angehört worden sein.

Wird der Fahrzeughalter angeschrieben ( der nicht selbst der Betroffene ist ) lohnt es sich schon, die Anhörungs und Postlaufzeiten auszunutzen. Die Antwort: Ich wars nicht, und weiß auch nicht wer, kann sinnvoll sein.

Wird der unter selber Wohnanschrift wie der Halter wohnende Fahrzeugführer direkt als Betroffener angeschrieben. Es ist anzunehmen, das ein einfacher Lichtbildabgleich erfolgt ist, manchmal war man auch schon beim Nachbarn fragen (bei Bußgeldern).

Zur Unterbrechung der Verjährungsfrist reicht die Anordnung der Anhörung des tats. Betroffenen. Dann beginnt die Frist neu zu laufen.

Falls die Drei Monate schon rum sind und man testet immer noch aus, wer es war, könnte man sich dann zu erkennen geben.

Bei Parkverstößen sollte man sich überlegen was günstiger ist:

die Verwarnung oder die Verfahrenskosten bei Bußgeld gegen Halter (ca 28,50)


übrigens, stellt solche Fragen lieber im

www.verkehrsportal.de

das ist da kompetenter

Shakerz 06.09.2017 11:43

Zitat:

Zitat von torstenk (Beitrag 919454)
übrigens, stellt solche Fragen lieber im

www.verkehrsportal.de

das ist da kompetenter


Wäre mir noch nie aufgefallen...


Gruß

S.


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