Multitools
Hallo Multitoolsbenutzer und Träger.
im letzten Monat bin ich auf diese Web-Seite gestoßen. http://knife-blog.com/2017/09/multitools/ Ich trage gerne Multitools und wollte diese Web-Seite an Mitgliedern weitergeben, die auch gerne mit Multitools unterwegs sind. Es betrifft nur diese Tools wo die Hauptklinge mit einer Hand geöffnet werden kann. |
Hab heute einen Schiessausbilder gefragt der frisch von der Schulung gekommen ist, ja es darf eingezogen werden wenn am Mann oder " griffbereit" aber es existiert wohl noch kein eindeutiges Papier dazu. Hängt wohl immer von Situation und Person ab. Also typisch BRD-Gummi Paragraph
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Waren das noch Zeiten , ich als 7Jähriger mit Klapplederhose und den ersten Hirschfänger am Gürtel:rolleyes:....über 12 cm:eek. Und die Kastanien wurden gepflückt...nicht Knüppel oder auflesen:lol Heute bekommste ja bald ne Anzeige wenn Du im Park nen Stock wirfst..
Wir müssen das aber bitte nicht in die politische Ecke abdriften lassen:sorgi Das die Multitools auch darunter fallen ist mir neu....einfach albern...meine Meinung. Und wenn ich mir Mühe gebe bekomme ich jedes Klappmesser mit einer Hand auf:rolleyes: |
Find ich auch.
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MoinMoin,
Ja das ist wirklich ein trauriges Thema,welch Schwachsinn, vorallem wenn es als Werkzeug im Beruf eingesetzt wird.Ich kenne 1 Beispiel, bei dem so ein Tool meinem Kollegen in Berlin abgenommen wurde. Habe vor ein paar Tagen meinen treuen Begleiter, ein Gerber Multitool, aus Vorsicht in gute Hände abgegeben. Meine es 2007 oder 2008 hier im Forum gekauft zu haben. Das Teil war fast in jedem Theatersaal in Westeuropa im Einsatz. Nun das Neue, ein Viktorinox, besitzt nun nicht mehr Möglichkeit meinem Gegenüber mit der kleinen Klinge arglistig zu piesacken, aber man ja immer noch aus dem Hinterhalt die Brustwarzen mit der Zange quetschen . |
Ich habe es auch schon gehört...
Das Thema hatten wir (Mit Maschine) am Stolln...:give me a Ich möchte mal wissen , welcher Vogel so einen Schwachsinn einreicht oder absegnet. Ich nutze seit Jahren ein Victorinox , gerade beim Messebau hatte es sich sehr bewährt.., ebenso beim Tagesdienst in der freiwilligen Feuerwehr... ..und tausend anderen Gelegenheiten.. Und auch ich bin früher mit einem Pfadfindermesser durch den Wald.. andere hatten sogar die großen Survival-Messer... Wir haben uns auch nicht gegenseitig abgestochen...roar |
Frage: Bei welchem Multitool kann man die Klinge einhändig öffnen und verriegeln ?
Bin da etwas rückständig und hab nur ein fast nagelneues Leatherman der ersten Generation rumliegen denn ich nutze für "solche Sachen" - wenn überhaupt - mein Victorinox Huntsmann. |
Es gibt Leute die leben dafür eine Scheinsicherheit zu erzeugen, dabei beschneiden sie mit immer mehr Verboten die allgemeine Freiheit- weiter würde jetzt würde es zu politisch.
Der Witz ist das auch ein Cutter aus dem Baumarkt die gleichen Kriterien erfüllt. Wie ist es wenn ich ein Cutter im Baumarkt kaufe, diesen nicht in einem Verschlossenen Behälter im Auto habe sondern in der Baumarkttüte oder schlimmer noch in der Jackentasche- was da wohl ein Beamter bei einer z.B. Ringfahndung nach was auch immer wohl sagen würde? Nachdenkend Eisenknicker |
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Wenn das der Falsche liest, wird für Schraubenzieher und andere Werkzeuge noch ein Waffenschrank gefordert. :rolleyes: |
Und Klappspaten erst!!!!
Die müßten sogar unter das Kriegswaffenkontrollgesetz fallen.:eek Schließlich sind die Dinger Grabenkampf tauglich.:D Gruß Michael |
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Oha ! Danke - die können se ja dann getrost aus dem Programm nehmen ?!
Ich habe zu meinem Springmesser mehrmals diese Info gefunden: Zitat:
Das würde bedeuten das mein SOG Einhand-Messer mit Arretierung (leider verloren), dessen Klinge keine 8,5cm lang war, verboten ist. :eek Mit dem Springmesser - wo man nur auf den Knopf drückt darf ich aber rumlaufen ? :confused Und für meine Kochmesser darf ich mir jetzt auch noch einen abschliessbaren Koffer kaufen ? Ach ne !!! Da kann ich ja den von meiner Luftpistole nehmen -schmeckt das Essen nur ein wenig nach Ballistol .....:suspekt: |
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Zitat:
Es ist manchmal ungemein praktisch, nicht erst irgendwelche Faltspielchen machen zu müssen, um an ein Messer zu kommen. Wer auch nur ein Mal mit einer Hand etwas festgehalten hat, mit der zweiten Hand das Taschenmesser/Multitool aus der Hose gepuhlt hat und dann feststelllen mußte, dass ihm die dritte Hand, um die Klinge rauszufricklen, leider nicht gewachsen ist, der weiß was ich meine. Der Ledermann hatte bisher seinen festen Platz im Handschuhfach. Sollte ich jetzt offenbar mal überdenken und ihn lieber in die Schublade zu den anderen Messern legen, die für Deutsche auch zu gefährlich sind. Meine zukünftig geplanten Völkermorde begehe ich dann wohl oder übel mit einem Nagelknipser... grummel. Zitat:
Hier mal eine Auswahl meiner "Mordinstrumente", die zum Zeitpunkt des Kaufes vollkommen legal, d.h. frei zu führen waren und nun eigentlich nicht mehr in die Hosentasche/an den Rucksack dürfen. Hey Deutschland, ich will mein Geld zurück! :D |
Ich glaube hier wird einiges am WaffG mißverstanden.
Weder der Besitz noch der Verkauf solcher Werkzeuge fällt unter das WaffG. Es geht hier schlicht um das Führen, sprich das "mit-sich-rumtragen außerhalb eines befriedeten Grundstück". Für das Führen solcher "Waffen" gibt es Regeln. Leider sind diese jedoch nicht ganz so klar definiert. So ist der Weg zu einer Baustelle in manchen Bundesländern durchaus erlaubt, während das in anderen Bundesländern bereits unter verbotenes Führen fällt. Trotz allem ist jeder Fall eine Einzelfallentscheidung. So kann ich natürlich versuchen nachzuweisen, dass ich dieses Werkzeug im Rahmen meines Berufs oder anderen wichtigen Gründen benötige. Führen ist aber nicht jedes draußen rumtragen. Natürlich dürft ihr das Multitool (das unter das WaffG fallen würde) einfach in einem VERschlossenen Behältnis transportieren. Hier reicht z.b. eine kleine Bauchtasche mit einem kleinen Vorhängeschloss an den Reissverschlüssen. auch ein abschliessbarer Werkzeugkoffer reicht völlig! Das Handschuhfach (auch wenn es abgeschlossen ist) übrigens nicht. Im Zweifelsfall stellt die Waffenbehörde eures Kreises auch Ausnahmegenehmigungen aus. So hab ich z.b. für Selbstverteidungskurse die auch in der Öffentlichkeit stattfinden, die Genehmigung mit meinem Kampfmesser rumzulaufen. Im Übrigen: Auch ein Buttermesser (oder normales Messer wie man es von zu Hause kennt zum Essen) wird mal schnell ein verbotener Gegenstand, wenn ihr Ihn entsprechend benutzt (z.b. jemanden angreift). Das Lustige: sobald es ein verbotener Gegenstand wird verstoßt ihr automatisch auch gegen das Führen ^^ auch wenn es vorher kein verbotener Gegenstand war. @Spürhund: Du beziehst dich auf diesen Feststellungsbescheid oder?: https://www.bka.de/SharedDocs/Downlo....html?nn=51278 |
Bei berechtigtem Interesse, also zur Ausübung des Berufes dürfen stehende und ausklappbare Klingen getragen werden, wenn ich das richtig deute. Die Frage ist jetzt auch zur Ausübung des Hobbys? Darf ein Jäger ein Messer zum versorgen des Wildes am Gürtel tragen? Ein Angler ein Filiermesser? Also der BGS hat bei mir regelmäßig am Angelplatz vorbei geschaut und nie etwas gegen das gut sichtbare Messer am Gürtel gesagt.
Die Polizeistreife hat in der Nacht allerdings bald eine Panikattacke bekommen, weil ich einen Queue, der nicht ganz billig war, nicht sofort in den Dreck schmeißen wollte. Mein Kronensohn + Kumpel hatte mal die glorreiche Idee einen Survivaltrip durch Europa bis nach Gibraltar mit einem Überlebensmesser am Gürtel zu machen. Er hatte dann "die Ehre" die Guardia Civil in aller Härte kennen zu lernen und ich hatte dadurch auch einige tiefgreifende Gespräche mit den Kollegen um ihn da rauszukaufen. War eine Erfahrung auf die ich gerne verzichtet hätte. |
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Hier mal meine noch legalen Hümmelchen.
@Matthias: Wobei ich beim Springmesser absolut nicht sicher bin da ich mir das Waffengesetz selbst noch nicht zu Gemüte geführt habe. Der Bescheid bezieht sich auf Rettungsmesser. Natürlich geht es um das Führen der Messer und es ist ja auch kein Problem das Messer in meinen Rucksack zu packen. Aber jetzt soll ich noch ein Schloss dranmachen weil ich ja sonst mal schell meinen Rucksack absetzen kann, den Reissverschluss öffne, das Messer suche und dann ganz schnell jemanden absteche ?-O @Donnerstag: Bei der Jagd, Angeln, Arbeit usw. ists erlaubt - allerdings auf dem Weg dorthin bitte im Tresor aufbewahren ....:iron |
Wir sind Weltmeister. Auch beim Schwachsinn...
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Springmesser sind in Deutschland verbotene Gegenstände. Ausgenommen sind seitwärts öffnende Springmesser, deren Klingen nicht zweiseitig geschliffen sind und höchstens 85 mm aus dem Griff herausragen [...] Davon unberührt bleiben letztgenannte Springmesser Waffen im Sinne des deutschen Waffengesetzes, womit der Umgang ein Mindestalter von 18 Jahren voraussetzt. Das Führen in der Öffentlichkeit ohne Begründung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar (§ 42a WaffG). Demgegenüber ist das Führen eines Springmessers jedoch erlaubt, sofern ein berechtigtes Interesse besteht. Dies können beispielsweise jagdliche oder berufliche Tätigkeiten, Brauchtumspflege oder der Einsatz beim Sport oder bei der Arbeit sein. Kein berechtigtes Interesse ist jedoch die Selbstverteidigung. Wenn Selbstverteidigung kein berechtigtes Interesse darstellt, ist dein Springmesser eigentlich mit keiner plausiblen Ausrede mitzuführen. Höchstens Brauchtumspflege bei der Mafia... :suspekt: Übrigens habe ich exakt das gleiche Springmesser vor ~40 Jahren als 11-oder 12jähriger Bub auf einem Weihnachtsmarkt gekauft. Andere Zeiten... :D Das Führen war m.W. aber schon damals verboten. |
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übrigens geht auch ein vorhängeschloss mit zahlen. es ist auch egal, ob die kombination bereits richtig eingestellt ist. lediglich VERschlossen muss es sein. Da macht das Gesetz keinerlei Vorgaben. ... allerdings ist es wie mit allem: die Einzelfallentscheidung des Beamten vor Ort (als 1. Instanz) ist hier maßgeblich was mit dir und dem Gegenstand passiert. Da kommen recht oft lustige Sachen vor, da hier jeder einen unters. Kentnissstand UND eine andere pers. Auffassung hat. So wollte man mir schon mal meine SSW (Luger P08) wegnehmen, nur weil ich die offen im Holster geführt habe. Trotz kleinem Waffenscheins (und die Pistole war entsprechend eine zugelassene). Da wollte der Beamte mir verzapfen, dass der kleine Waffenschein nicht dafür wäre. Erst mit Unterstützung weiterer Kollegen von Ihm (wir trainieren hier öfter mit der Polizei.. da kennt man sich) konnte man ihn von seinem Irrglauben abbringen. Haste da niemanden zur Hand ist die Waffe erstmal weg und du hast die Rennerei. @Donnerstag: ein berechtigtes Interesse sind natürlich auch Freizeitaktivitäten. Letztendlich geht es darum, dass die Waffe nicht einfach mitgeführt wird zu einem Zweck wie Angriff oder Verteidigung, sondern zu einem Gebrauch der dem eines Werkzeugs entspricht. Der Zweck definiert hier also die Wahrnehmung des Objekts. Wobei es natürlich hier noch die Einschränkung gibt, dass das Werkzeug auch GEEIGNET sein muss die angegebene Tätigkeit auszuführen. Eine Machete mit der Begründung "Damit schmier ich mein Butterbrot" ist hier ... eher nicht angebracht. Im Übrigen ist Selbstverteidigung (sprich Notwehr) nie ein berechtigtes Interesse zum Führen von Waffen außer als Begründung für Waffenscheine für spezielle Personengruppen. Der Gesetzgeber geht hier davon aus, dass man mit Angriffe anderweitig begegnen kann. Hat man es zufällig zur Hand, darf man es im Notwehr Fall natürlich u.U.! nutzen. Aus diesem Zweck mitnehmen jedoch nicht. Ausgenommen hiervon sind PTB Waffen in Zusammenhang mit einem kleinen Waffenschein. Wobei streng genommen nicht mal hier die Ausnahme für Selbstverteidigung gemacht wird, sondern vielmehr den div. Nutzungszwecken der PTB Waffe Rechnung getragen wird (Tierabwehr, Vögel vertreiben mit einer SSW auf dem Feld, etc etc) |
@SQ: mitzuführen ? oder führen ? Verschlossen Transportieren zur Probe für die Aufführung der Westside Story z.B ist erlaubt !-)
Führen im Sinne von griffbereit am Mann tragen werde ich das Ding bestimmt nicht - wofür auch ? @Donnerstag: "... allerdings ist es wie mit allem: die Einzelfallentscheidung des Beamten vor Ort (als 1. Instanz) ist hier maßgeblich was mit dir und dem Gegenstand passiert....." Sprich Willkür - als Beamter sollte man doch eigentlich die Gesetze kennen ? Besonders wenn ich sie richtig anwenden will. Natürlich kann man nicht alle kennen ( immer eine tolle Ausrede) aber wenigsten ein paar und die grundlegenden ... Eigentlich geht es ja bei den Einhandmessern darum das diese versteckt geführt werden können - da zusammenklappbar und auch schnell mit einer Hand geöffnet werden können. Natürlich ist das einhändige öffnen praktisch, aber bei welchen Tätigkeiten brauche ich das zwingend ? |
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Das letzte Mal bedurfte es einer Telefonkonferenz mit der Dienststelle, um bei den vor Ort Beamten die Überzeugung reifen zu lassen, daß Pfeil und Bogen nicht Waffe, sondern Sportgerät ist. Gruß Zappo |
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Gruß Zappo |
So wie ich das jetzt verstanden habe, kann ich weiterhin mein Gerber Multi-Plier tragen, da man nur zweihändig an das Messer kommt, nachdem man die Zange rausgefahren hat? :grbl
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Damit bist du - zumindest bislang - auf der sicheren Seite.
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Ob man was ZWINGEND braucht ist ja (glücklicherweise) nicht Gegenstand des Waffengesetzes. Am Ende kommt noch einer auf die Idee ein .223 Gewehr oder .308er benötigt man nicht zwingend, es würde auch ein Luftgewehr ausreichen. Vielmehr geht es dem Gesetzgeber darum, unnötige Gefahren auszuschalten. Fakt ist, dass die Messer abseits illegaler Aktivitäten Ihre Berechtigung haben und auch durchaus einen Zweck erfüllen können und noch wichtiger ist, dass man für alles auch eine Genehmigung beantragen kann so man ein berechtigtes Interesse hat. Eine weitere Ausnamegenehmigung die ich besitze ist z.b. das Schiessen in der Öffentlichkeit (Schreckschusswaffe). Wir geben Verhaltenstipps im Amok-Fall oder auch anderen Fällen von Gefahr. Dies machen wir eben auch mitten in der Stadt. Um die Situation zu real wie möglich zu gestalten wird eben auch geschossen. Dafür bekommen wir regelmäßig die passende Ausnahmegenehmigung für die Zeit unserer Schulung. (oder eben auch das vorher erwähnte Kampfmesser .. übrigens ein altes ak47 bajonett der Bundeswehr) Auch für Startschüsse für Oldtimer Ausfahrten o.ä. besitze ich entsprechende Ausnahmegenehmigungen. Diese sogar generell (hier ist also nicht der Ort und die Zeit festgelegt) Ähnlich kann man auch bei Multitools vorgehen, sollte man sich hier unsicher sein. |
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