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devi 19.08.2016 13:57

Der frühe Vogel fängt den Wurm ;-)
 
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nach laaaaaaanger Zeit waren wir wieder mal sondeln und die Freude war groß...nun bitte ich Euch um Hilfe was was sein könnte...Schlagring ist klar nur aus welcher zeit? und das kleine Teil eingefasst in irgendwas und es handelt sich um einen Stein...jetzt die Frage Hiebwerzeug Steinklinge und wie alt...die große runde Scheibe kann ich auch nicht zu ordnen...ich bedanke mich schon mal im vorraus bei Euch

devi 19.08.2016 14:05

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ubbs habe noch was vergessen

Fingerhueter 19.08.2016 14:31

Der in Blei eingefasste Feuerstein ist von einem Steinschlossgewehr.

Der Schlagring ist ja mal ein außergewöhnlich cooler Fund!! Ist das im Hintergrund ein Tisch? Schöne Idee!

devi 19.08.2016 14:38

danke für die info aber diese Steinschlossgewehre gabs doch schon ab 1500...ja im hintergrund ist ein tisch mit besonders schönen funden ;-)

Deistergeist 19.08.2016 16:16

Ungewöhnlich schöne Funde, Glückwunsch.
Und endlich ein Waffenfund ohne Diskussionsbedarf.:D

clownhoppla 20.08.2016 00:38

Nicht ganz ohne Diskussionsbedarf...Schlagring ist in Deutschland verboten zu besitzen, meiner wurde damals auch eingezogen...ein Schlagring von 1930 :(

fleischsalat 20.08.2016 07:31

@devi:
Mach doch mal bitte ein paar Detailfotos von der Scheibe
(wenns geht beidseitig mit Maßstab).
Das Gewicht wäre auch nicht uninteressant...

samson 20.08.2016 08:21

Die Scheibe könnte auch der Rest eines Uhrenpendels sein? Die Größe würde passen.

fleischsalat 24.08.2016 06:08

Gibts denn noch Detailbilder?

VR6Treter 24.08.2016 12:06

Zitat:

Zitat von clownhoppla (Beitrag 899100)
Nicht ganz ohne Diskussionsbedarf...Schlagring ist in Deutschland verboten zu besitzen, meiner wurde damals auch eingezogen...ein Schlagring von 1930 :(

So sieht es aus...

Waffengesetz
Anlage 2
(zu § 2 Abs. 2 bis 4)

Waffenliste

Abschnitt 1:
Verbotene Waffen

Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten:

1.3.2
Stahlruten, Totschläger oder Schlagringe;

Gleiches Strafmaß ob es nun ein Schlagring ist oder eine 08.

Für mich zwar völlig unverständlich aber so ist es halt, es ist eine Waffe...


Waffengesetz
Abschnitt 4 - Straf- und Bußgeldvorschriften (§§ 51 - 54)
§ 52 Strafvorschriften

(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1. entgegen § 2 Abs. 1 oder 3, jeweils in Verbindung mit Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.2.2 bis 1.2.5, 1.3.1 bis 1.3.3, 1.3.5, 1.3.7, 1.3.8, 1.4.1 Satz 1, Nr. 1.4.2 bis 1.4.4 oder 1.5.3 bis 1.5.7, einen dort genannten Gegenstand erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt.



LG Jörg


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