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Watzmann 23.08.2021 22:34

Zitat:

Zitat von Sorgnix (Beitrag 981185)
Schönen guten Morgen!! :dance

... die Suche ohne Genehmigung ist in SH schon seit JAHREN verboten :rolleyes:

Und eben solange steht es auch im Denkmalschutzgesetz von SH!
§12 2.5

(2) Der Genehmigung der oberen Denkmalschutzbehörde bedürfen

5.das Verwenden von Mess- und Suchgeräten, die geeignet sind, Kulturdenkmale aufzufinden, ohne dazu nach anderen Rechtsvorschriften befugt zu sein,

Manchmal ist es hilfreich das Gesetz durchzulesen, bevor man wieder ein neues Fass aufmacht.

Bergedienst 23.08.2021 22:44

Zitat:

Zitat von Jäger67 (Beitrag 981203)
Moin
Das ist natürlich nicht so schön....Aber wieso gibt es dort keine Genehmigungen?
Ich bzw wir suchen zur Zeit nur am Strand..ein paar Euros kommen dabei rum,aber mehr auch nicht..Und wir räumen dabei sogar noch den Strand auf!
Auf dem Maisacker wo wir anfang Oktober sind finden wir auch nur ein paar Scheibenknöpfe und Reichspfennige.Und Dinge die der Bauer mal verloren hat...Schraubenschlüssel,Vorschlaghammer und Eisenketten..Also nichts was dem Archi wirklich interessiert.Wir sondeln minimum 6std und kommen mit fast nichts nach Hause..Haben den Acker auch vom Müll befreit und sind zufieden.Für mich ist das mehr Entspannung vom Beruf und keine Schatzsuche..

Es geht hier auch eher ums Prinzip weil einige darauf mehr Rechte ableiten. Ich denke persönlich das Genehmigungen mit Bedingungen nützlich sind, Raubgräber suchen so oder so. Die meisten sind wie du aber es gibt auch genug schwrze Schafe

U.R. 12.09.2021 12:59

Schleswig-Holstein, Niedersachsen

Also generell Verboten ist da nichts, oder verstehe ich da was falsch?
Zitat:
" Für die Suche an den Stränden der Nord- und Ostsee sowie der Binnenseen, ausgenommen die Strände auf dem Gebiet der Hansestadt Lübeck, erteilt das ALSH als zuständige obere Denkmalschutzbehörde ab sofort bis auf Weiteres eine generelle Genehmigung, die von Volljährigen und Geschäftsfähigen über den untenstehenden Download-Link heruntergeladen werden kann. Die generelle Suchgenehmigung gilt nur für Bereiche, die folgende Kriterien erfüllen (Abb.5).:"

Die Genehmigung gilt nicht für angrenzende Bereiche. D.h. sie gilt nicht für seewärtige Bereiche, die regelmäßig von Wasser überspült sind und sie gilt nicht für landseitige Bereiche, die sich an den Strand anschließen wie z. B. Liegewiesen, Campingplätze oder angrenzende Landwirtschaftsflächen oder sonstige Flächen wie z. B. Naturschutzgebiete.

https://www.schleswig-holstein.de/DE...n_02_2020.html


Hier die Genehmigung zum Ausdrucken....



https://www.schleswig-holstein.de/DE...cationFile&v=1





:Proscht

Xerxes 02.10.2021 14:17

Interessant finde ich im 1. Beitrag im Link enthaltene Mail.)..
detektor.betreuung ::))

Hast du Kummer oder Sorgen...Detektorseelsorge...sag, du bist sondelsüchtig und möchtest dich kurieren...oder besser.. deiner sucht nachkommen...


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