Schatzsucher.de

Schatzsucher.de (http://www.schatzsucher.de/Foren/index.php)
-   Rechtliche Fragen (http://www.schatzsucher.de/Foren/forumdisplay.php?f=31)
-   -   Anhörung bzgl. Geschwindigkeitsüberschreitung (http://www.schatzsucher.de/Foren/showthread.php?t=91273)

allradteam 02.03.2017 18:10

stellenweise erfolgt ein Abgleich über die biometrischen Daten (neuer Personalausweis/Reisepass)

Sorgnix 02.03.2017 20:09

:grbl

... wäre zwar interessant, wie das Amt auf den Dreh kommt, den Brief an die DAME
zu schicken, die zufällig auch unter der Adresse des Halters gemeldet ist ...
Aber für den fall eher unerheblich.
Oder doch erheblich - weil es eben ein Formfehler ist!

Nun weiß ich nicht, wo und wie der Basti wohnt - schnuckliges EFH? MFH? Platte??
Gerade in letztem Fall dürfte doch klar sein, daß da das eine nichts mit dem anderen
zu tun haben kann ...
Selbst bei ner EFH-Adresse wg. nem vermeintlich weiblichen Konterfei der
erstbesten weiblichen Person den Anhörungsbogen schicken, ist schon mutig.

Erstens, könnten ja auch mehr Frauen als nur die eine sich im Hause aufhalten.
Zweitens, könnte da ja auch die Schwester aus Timbuktu, Oma aus Griechenland
oder Onkel aus Amerika (der mit dem Hang zu Perücken :eek :D ) zu Besuch sein - oder der Wagen wurde spontan
einer Nachbarin geliehen. Alles schon vorgekommen.


also entweder dem HALTER den Brief - oder Formfehler.
somit: Falscher Film, kümmert mich nicht.


Basti,
Deine Liebste sollte den netten Brief mit gewisser Zeitverzögerung zurücksenden.
Einziger Hinweis: Sie ist nicht Halterin des Kfz.


... wenn´s klappt, ist das Ding dann irgendwann verjährt.
Erreicht Dich "Dein" Knöllchen eben ein wenig zu spät ...
Fristenüberschreitung. war da nicht was mit drei Monaten?? :D :clap ;)


allradteam,
Abgleich von Daten??
in meinen Augen völlig uninteressant.
Denn der Schrieb steht eben dem rechtlich Verantwortlichen zu.
Die junge Dame käme erst ins Spiel, wenn sie ihren Namen auf den
Anhörungsbogen setzt.


Einzige Ausnahme wäre ja wirklich, sie wäre gleich nach Verstoß angehalten worden,
die Adresse aufgenommen. Wer da nicht umgehend löhnt, darf sich ja auch aussuchen,
ersatzweise Post zu bekommen.
Aber ich verstand den Sachverhalt so, daß das eben NICHT der Fall war.


Ich wünsche viel Erfolg! :yeap


Gruß
Jörg

maffyn 02.03.2017 20:10

widerspruch gehen. deine freundin is nicht gefahren, fertig.

BastiSDL 02.03.2017 20:44

Danke Euch!
Danke Jörg, für Deine, wie immer umfangreichen Ausführungen! Seh ich auch so!

Gemueselaste 02.03.2017 21:15

Mal ne Frage - wer ist denn als Halter in dem Bescheid angegeben?

Im Bußgeldbescheid muss nach §66 OwiG u.a. der Betroffene und auch das Beweismittel angegeben sein.

Wer ist denn auf dem Foto von der Blitze zu sehen oder gibt es keines? Wurde Deine Freundin evtl. von Deiner Schwester, Exfreundin oder Zweitwagen nutzendem Dealer als Fahrerin bezichtigt?

Offensichtlich liegt hier ein Formfehler vor, gegen den man Einspruch einlegen kann. Zeit hast dafür 14 Tage nach Zugang des Schreibens gem. § 67(1) OwiG.

Allerdings geht dann das mit der Fahrerermittlung von Neuem los, in der letzten Instanz bist du dann als Halter und Verantwortlicher in der Bütt.

Sorgnix 02.03.2017 23:35

Stop!


... Basti muß hier keinen Widerspruch einlegen! :neenee


Denn ER hat doch gar keine Post bekommen ... :D
(Basti ist Halter - siehe Beitrag 1)


Seine Liebste schickt das Ding zurück!
Wg. mir mit dem Kommentar "isch abe gar keine Auto"
"... und das auf dem Bild bin ich auch nicht"

Der Rest ist Sache des Amtes.


... würde Basti dazu jetzt schreiben, würde er vom Vorgang schon mal offiziell
Kenntnis einräumen. Wäre wahrscheinlich nicht unbedingt zuträglich in Sachen
Verjährungsfristen.
So kann man hinterher immer noch sagen, "ICH lese doch nicht die Post meiner
Liebsten, wo kommen wir denn dahin ... "
... und natürlich hat sie ihm nix gesagt - weil sie doch erst die Ermittlungen ihres
Privatdetektivs abwarten mußte, wg. "der anderen Frau", oder so ... :eek :iron



... am Ende drängt sich allerdings noch die Frage auf, um welche Strafe es
wirklich geht. Ist sie mit 38 durch die 30er Zone - oder waren es 138 ... :eek
Bei 25 Euro fang ich nicht an, mir selbst die Zeit zu stehlen ...
... beim "Jackpot" könnte man allerdings drüber nachdenken ... :rolleyes: ( :D )


Gruß
Jörg


P.S.:
... überlege er gut, was er noch preisgibt (im bestimmten Falle ...)
Wir hatten hier mal vor über 10(?) Jahren einen Berliner(?), der beschwerte sich
über sein Blitzerfoto mit massiver(!) Tempoüberschreitung - geknipst vor der SCHULE ... :clap
War ne lehrreiche Diskussion - für ihn :D

Michael aus G 03.03.2017 00:25

@Bast: Wann wurde geblitzt? Denke an die Verfolgungsverjährung. In dem Fall 6Monate ab OWi. Dir als Halter ist das noch nicht rechtskräftig und damit aussetzend zugestellt. Reize auch alle möglichen Fristen aus.

Fängt beim Widerspruch deiner Freundin an. 14 Tage ab Zustellung. Ich werf sowas immer erst am 14. Tag in den Gerichtsbriefkasten. Spart Porto(Einschreiben Rückschein) und Postweg. Darauf immer der Zusatz -vorab per Fax/Mail-. Kopie davon machen!

Lohnt immer, vorallen wenn nur noch < 1Monat Frist ist. Ansonsten, wenn du schon zuviele Punkte hast, bezahl und lass deine Freundin den Punkt kassieren.

dcag99 03.03.2017 08:42

Zitat:

Zitat von Michael aus G (Beitrag 910585)
@Bast: Wann wurde geblitzt? Denke an die Verfolgungsverjährung. In dem Fall 6Monate ab OWi. Dir als Halter ist das noch nicht rechtskräftig und damit aussetzend zugestellt. Reize auch alle möglichen Fristen aus.

Fängt beim Widerspruch deiner Freundin an. 14 Tage ab Zustellung. Ich werf sowas immer erst am 14. Tag in den Gerichtsbriefkasten. Spart Porto(Einschreiben Rückschein) und Postweg. Darauf immer der Zusatz -vorab per Fax/Mail-. Kopie davon machen!

Lohnt immer, vorallen wenn nur noch < 1Monat Frist ist. Ansonsten, wenn du schon zuviele Punkte hast, bezahl und lass deine Freundin den Punkt kassieren.


Verjährungen werden aber mit bestimmten Aktionen ausgesetzt bzw. gestoppt.


@Basti:
- Zuersteinmal die Frage (da ich das nicht weiß), ist das Haus in dem ihr wohnt ein kleines Haus oder mit mehreren Personen?
- Falls mehrere Personen: wurde bei der Ummeldung deiner Freundin auf deinen Mietvertrag verwiesen?

Beides kann schon beantworten, warum die Freundin angeschrieben wurde. So bekannt ist, dass ihr zusammen wohnt und eine Dame gefahren ist, gehen die Bearbeiter gerne mal davon aus.
Das ist rechtlich nicht falsch (es ist kein Formfehler) es ist nur schlecht für die Verjährung.
Vermutlich wirst du, sobald deine Freundin den Brief zurückschickt mit "Isch habe gar kein Auto", selbst Post bekommen.

Du weißt dann natürlich von nichts.

Vor einem Fahrtenbuch würde ich erst einmal keine Angst haben, da dies nur in Härtefällen vergeben wird und nicht wegen kleineren Sachen (alles mit 1 Punkt und weniger ist klein).

Zumal man hier gesondert Einspruch einlegen kann und spätestens vor Gericht wirds meist wieder aufgehoben (so es jetzt nicht das 10. Mal ist).

Wichtig:

Worauf du unbedingt beim Gebührenbescheid achten musst ist, ob man dir eine evtl. Einwohnermeldeamtabfrage abrechnen will (solltest du doch bezahlen). Das musst du natürlich nicht bezahlen.

maffyn 03.03.2017 09:14

sorgi: ja, klar! widerspruch muss die freundin einlegen, also die empfängerin des briefes...war für mich logisch:-)

muhmer 03.03.2017 10:21

Zitat:

Zitat von maffyn (Beitrag 910591)
sorgi: ja, klar! widerspruch muss die freundin einlegen, also die empfängerin des briefes...war für mich logisch:-)


Mit dem Wiederspruch wird die Schuld eingeräumt. Finger weg !!!
Im Moment keine Zeit - bis morgen ...
VG


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 14:39 Uhr.

Powered by vBulletin® Version 3.7.0 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, Jelsoft Enterprises Ltd.