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Shakerz 20.07.2017 17:22

Genau - da es nur ein Verwarnungsgeld ist einfach überweisen u. die Sache ist erledigt...


Gruß

S.

igelmeister 21.07.2017 12:27

Zitat:

Zitat von Shakerz (Beitrag 917524)
Genau - da es nur ein Verwarnungsgeld ist einfach überweisen u. die Sache ist erledigt...

Schon klar und auch schon längst erledigt ;)

Es ging aber eher darum, dass meine Frau als Halterin und nicht ich als Fahrer (der eindeutig nicht weiblich ist) angeschrieben wurde. Wäre es nun üblich - wie im Eingangsposting passiert - den möglichen unter der Halteradresse gemeldeten Fahrer direkt anzuschreiben, hätte ich den Brief bekommen ...

LG

Zappo 21.07.2017 15:23

Zitat:

Zitat von igelmeister (Beitrag 917564)
Schon klar und auch schon längst erledigt ;)

Es ging aber eher darum, dass meine Frau als Halterin und nicht ich als Fahrer (der eindeutig nicht weiblich ist) angeschrieben wurde. Wäre es nun üblich - wie im Eingangsposting passiert - den möglichen unter der Halteradresse gemeldeten Fahrer direkt anzuschreiben, hätte ich den Brief bekommen ...

LG

Angeschrieben wird doch immer der Halter. Woher sollen die Jungs denn wissen, wer das auf dem Photo ist?

Da meine Karre auf mich angemeldet ist, krieg ich auch immer Photos von Madame :) Da steht dann sinngemäß: "Da Sie als Fahrer laut Bild nicht in Frage kommen, bitten wir Sie um Mitteilung, um wem es sich beim Fahrzeuglenker handelt" ---- oder eben einfach bezahlen. Was ich dann tue.

Jeder Mensch hat das Recht, Fehler zu begehen - und für die Folgen einzustehen.

Gruß Zappo

Shakerz 21.07.2017 16:32

Zitat:

Zitat von Zappo (Beitrag 917568)
Da meine Karre auf mich angemeldet ist, krieg ich auch immer Photos von Madame :) Da steht dann sinngemäß: "Da Sie als Fahrer laut Bild nicht in Frage kommen, bitten wir Sie um Mitteilung, um wem es sich beim Fahrzeuglenker handelt

Sehr gut dargestellt. Mehr gibt es eigentlich nicht zu sagen. Der Fahrzeughalter ist eben Auskunftspflichtig (als Zeuge), auch wenn die Lichtbildauswertung männlich ist...


Gruß

S.

allradteam 21.07.2017 17:20

Zitat:

Zitat von Zappo (Beitrag 917568)
Angeschrieben wird doch immer der Halter. Woher sollen die Jungs denn wissen, wer das auf dem Photo ist?

Schon mal was von biometrischen Daten in den neuen Ausweisen gehört? Und? Dämmert es?

Zappo 21.07.2017 17:28

Zitat:

Zitat von allradteam (Beitrag 917572)
Schon mal was von biometrischen Daten in den neuen Ausweisen gehört? Und? Dämmert es?

Ich bezweifle stark, daß das im Normalfall zur Eintreibung von 10 Euro - Strafzetteln herangezogen wird. Da ist ein automatischer Brief an den Halter denn doch einfacher.

Mal ganz zu schweigen davon, daß da entsprechend meist lausiger Blitzerauflösung bundesweit sicher mehrere Verdächtige in Frage kommen. Ich glaube auch nicht, daß alle im Perso ein in Hinsicht "biometrischer Daten" unbearbeitetes Bild abgeben. Dämmerts?

Gruß Zappo

Shakerz 22.07.2017 14:23

Zitat:

Zitat von allradteam (Beitrag 917572)
Schon mal was von biometrischen Daten in den neuen Ausweisen gehört? Und? Dämmert es?


Das ist nun wirklich Science-Fiction...

dcag99 24.07.2017 09:04

zumal zu einem guten vergleich auch das blitzerfoto biometrisch sein müsste ;-)

igelmeister 24.07.2017 10:08

Zitat:

Zitat von Shakerz (Beitrag 917571)
Sehr gut dargestellt. Mehr gibt es eigentlich nicht zu sagen. Der Fahrzeughalter ist eben Auskunftspflichtig (als Zeuge), auch wenn die Lichtbildauswertung männlich ist...


Gruß

S.

Ich verweise hier nochmal auf den Eingangsbeitrag...

Zappo 24.07.2017 10:26

Zitat:

Zitat von igelmeister (Beitrag 917705)
Ich verweise hier nochmal auf den Eingangsbeitrag...

Der da berichtet - FALLS ich das richtig verstanden habe - daß Frau A geblitzt wurde, Frau B aber gefahren ist und nun Post bekam.

Als Frau B würde ich da Widerspruch einlegen mit der Begründung, daß ich nicht gefahren bin. Evtl. Nachweis: Abgleich mit Lichtbild.

Mehr würde mich da (offiziell) erstmal nicht interessieren - so merkwürdig das mit der Adresse ist.

Sollte mittlerweile die Sache nihct sowieso erledigt/weiter fortgeschritten sein?


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